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Autor Thema: Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: So viel schulden Schwarzseher in Merseburg  (Gelesen 5868 mal)

C
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Mitteldeutsche Zeitung, 08.06.2018

So viel schulden Schwarzseher in Merseburg**

Von Michael Bertram 

Zitat
Merseburg - 17,50 Euro - so viel beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag […]. Doch nicht jeder kann sich diese Gebühr leisten. Andere wiederum wollen sie bewusst nicht zahlen, obwohl sie dazu verpflichtet sind - unabhängig davon, ob tatsächlich ein Fernseher oder Radio vorgehalten wird. […]

Bei 755 Haushalten in der Domstadt sind aktuell noch Forderungen offen. „Die Summe beläuft sich auf 288.640,31 Euro“, sagt der Finanzbürgermeister der Stadt Merseburg, Bellay Gatzlaff. Er muss es wissen, landen die Forderungen doch am Ende im Rathaus.

Denn nicht nur Merseburg, auch andere Kommunen sind im Zuge der Amtshilfe verpflichtet, offene Forderungen aus Rundfunkgebühren einzutreiben. „Das kann man jetzt gut oder schlecht finden, aber wir müssen es halt machen“, sagt Gatzlaff. […]

Teilweise reichen Forderungen schon Jahre zurück
[…]
Was bringt Merseburg die Jagd nach Schuldnern?
[…] Ob die Stadt im Zuge der Amtshilfe womöglich sogar auf Kosten sitzen bleibt, ist unklar. Zwar erhält das Rathaus für jeden neuen Fall einen Unkostenbeitrag von 30 Euro und pro Pfändungsversuch 20 Euro. „Wir haben aber noch nie geschaut, ob dann unterm Strich eine Null steht“, sagt Gatzlaff.

Weiterlesen auf:
https://www.mz-web.de/merseburg/rundfunkbeitrag-nicht-gezahlt-so-viel-schulden-schwarzseher-in-merseburg-30586194

** Merseburg:
Dom- und Hochschulstadt an der Saale im südlichen Sachsen-Anhalt
Einwohner 33.931 (31. Dez. 2016)
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Merseburg


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n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
  ... aber wir müssen es halt machen“

Nein muss er nicht!

Jeder ist verpflichtet, das Grundgesetz einzuhalten - alle Behörden und Beamten.

Da das BVerfG aktuell darüber entscheidet, ob der Beitrag verfassungskonform ist, ist das doch die beste Möglichkeit, alle Verfahren auszusetzen, bis eine Entscheidung gefallen ist.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

f

faust

... Moooment - schön langsam.

Dazu müsste er erst mal wissen, dass das BVerfG entscheidet.

Kann man tatsächlich voraussetzen, dass er das weiß?
Und woher? - Haben die deutschen Medien tatsächlich flächendeckend  >:D und umfassend  8) darüber berichtet ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2018, 03:21 von Bürger«

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Als Kopf einer Verwaltung sollte er VwVfG §5 (2) "die ersuchte Behörde" kennen -- wenn rechtliche Gründe dagegen sprechen, ist Amtshilfe abzulehnen.

Also müsste nur der Justiziar der Stadt vor Ort etwas an Gründen aufschreiben, und die Stadt könnte die Amtshilfe zumindest bei ausstehenden Überprüfungen (BVerfG, EuGH) aussetzen, oder bei entsprechender Begründung sogar verweigern.

Hier wird seit Jahren gegen "das Pack" (Kurt Beck) die Bürger gearbeitet.

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2018, 03:21 von Bürger«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

o
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Keine Überschrift, ohne dass von "Schwarzsehern" geschrieben wird und der gesamte Artikel liest sich, als würde es hier um die Fahndung nach Schwerverbrechern gehen.

Zitat
Merseburg bleibt bisher auf 288.000 Euro sitzen – Quelle: https://www.mz-web.de/30586194 ©2018
Nein, der Beitragsservice bzw. der MDR bleibt erst einmal auf 288.000 Euro sitzen. Ist ja nicht so, also würden die Kommunen in Vorkasse gehen. Die MDR-Intendantin Karola Wille hat im übrigen ein Jahresgehalt von 275.000 Euro. Solche Zahlen könnten die Journalisten auch gerne mal in ihre Artikel aufnehmen, verdeutlicht es doch sehr schön, von welchen Proportionen hier gesprochen wird. 

Zitat
„Wir haben aber noch nie geschaut, ob dann unterm Strich eine Null steht“ – Quelle: https://www.mz-web.de/30586194 ©2018
Als Steigbügelhalter für den ÖRR arbeiten, damit diese an Ihr Geld kommen und nicht einmal nachrechnen, ob die Kommune überhaupt Ihre Unkosten gedeckt bekommt. Ernsthaft?!?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2018, 03:24 von Bürger«
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

Z
  • Beiträge: 1.526
Irgendwie hat der Kumpel seinen Laden nicht im Griff, wenn er nicht genau beziffern kann, wie hoch Aufwand und Nutzen sind.
Es wäre ein leichtes, sämtliche Anträge zurückzuweisen oder liegenzulassen, denn die Anstalt hat eben keinen Rechtsanspruch auf die Vollstreckung, im übrigen behauptet ja die Rundfunkanstalt selbst, eine Behörde zu sein, da könnte sie schließlich selbst vollstrecken, mit dem Argument könnte jeder Landrat seine Behörden mit ihren eigentlichen Aufgaben betraut lassen...


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faust

... einer von Deutschlands kostbarsten Standortvorteilen  8) sind nun mal seine gut  :police: funktionierenden Mitläufer.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
„Wir haben aber noch nie geschaut, ob dann unterm Strich eine Null steht“, sagt Gatzlaff.
Quelle: https://www.mz-web.de/merseburg/rundfunkbeitrag-nicht-gezahlt-so-viel-schulden-schwarzseher-in-merseburg-30586194

Wenn die Bürgerinnen und Bürger von Merseburg wissen, dass sie nicht nur Pflichten sondern auch Rechte haben, dann wird ein ganz ganz dickes MINUS unterm Strich stehen.

Diese Rechte müssen aber aktiv von den Bürgern eingefordert werden. Schaut man sich jedoch die Internetseite des Verwaltungsgerichtes Halle an, die übrigens erstaunlich wenig Informationen beinhaltet, darf man sich zu Recht fragen, woher sollen die Bürger wissen, was ihre Rechte sind. Die Information über Aufgabe und Verfahren des Verwaltungsgerichtes fehlen völlig. Auffällig allerdings die Angaben über Streitwert, Gerichtskosten und weitere kostenpflichtige Dienste.  ;)
https://vg-hal.sachsen-anhalt.de/verwaltungsgericht/

Zum Vergleich das Verwaltungsgericht Karlsruhe (z.B. vorläufiger Rechtschutz):
http://vgkarlsruhe.de/pb/,Lde/1220688


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 37
@Zeitungsbezahler
Nun mal nicht Wunschdenken und haltlose Behauptungen durcheinander werfen!
Solches Niveau kommt mir sonst nur auf Facebook und anderen Müllseiten unter.
Und weil es hier im Forum eigentlich zumeist etwas seriöser zugeht, will ich mich darüber auslassen.

Irgendwie hat der Kumpel seinen Laden nicht im Griff, wenn er nicht genau beziffern kann, wie hoch Aufwand und Nutzen sind...
Gegen diese Feststellung läßt sich nicht wirklich etwas einwenden - diese Spezies soll ja in Behörden besonders gut gedeihen.  ::)

Es wäre ein Leichtes, sämtliche Anträge zurückzuweisen oder liegenzulassen...
Klar kann die Stadt Merseburg die Vollstreckungsanliegen des Mitteldeutschen Rundfunks respektive des "Beitragsservices" zurückgeben (und nicht etwa "zurückweisen"!); dafür muß sie aber immer triftige Gründe gegenüber dem MDR bzw. den BS liefern.
Schließlich ist die Stadt Merseburg im konkreten Fall die vom Gesetz benannte Vollstreckungsbehörde, und das Begehr des MDR bzw. BS auf die Eintreibung seiner öffentlich-rechtlichen Forderungen ist legitim.
Allerdings: Beim bewußten "Liegenlassen" dürfen sich die Beamten bzw. Behördenmitarbeiter nicht erwischen lassen - warum sollen z.B. ausbleibende Abwasser- oder Müllgebühren streng eingetrieben werden, dieser "Rundfunkbeitrag" aber nicht? Zwar hätten Beitragsverweigerer wie ich das gerne, aber das Gesetz sieht so eine Prioritätenliste nicht vor.

... denn die Anstalt hat eben keinen Rechtsanspruch auf die Vollstreckung...
Sehr wohl hat die Anstalt einen Rechtsanspruch auf Vollstreckung! Sie ist vom Gesetzgeber entsprechend dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag beauftragt, die Zwangsgelder in allen zulässigen Spielarten einzutreiben, und die Vollstreckung ist dort sogar ausdrücklich genannt. Das Ganze nennt sich "Verwaltungsvollstreckung". Das ist etwas ganz anderes als z.B. das Eintreiben von privaten Forderungen.

... im Übrigen behauptet ja die Rundfunkanstalt selbst, eine Behörde zu sein...
Ob vom MDR solche Behauptungen nachweisbar sich, weiß ich zwar nicht, aber mir sind schon mehrere Schriftstücke untergekommen, in denen Mitarbeiter von Landesrundfunkanstalten tatsächlich explizit behaupteten, "LRA X ist eine Behörde" oder "LRA Y hat behördliche Funktionen", oder dergleichen mehr. Letztendlich ist das nur Blödheit von diesen Mitarbeitern. Sie hätten besser die Definition von "öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt" zitieren sollen - diese sind auch in sämtlichen Internetauftritten der Staatssender zu finden. Durch diese Eigenschaft "öffentlich-rechtlich" fallen den LRA nämlich bestimmte Rechte zu.

... da können sie schließlich selbst vollstrecken...
Nein, eben weil die Anstalt KEINE Behörde ist, kann sie auch nicht selbst vollstrecken, sondern muß den ihr vorgegebenen Weg einhalten, und beim Geldeintreiben muß sie sich an die zuständige Vollstreckungsbehörde wenden.

... mit dem Argument könnte jeder Landrat seine Behörden mit ihren eigentlichen Aufgaben betraut lassen...
Tut mir leid, aber hier bleibt dunkel mir der Sinn... :-\ Was soll denn mit dieser Bemerkung zum Ausdruck gebracht werden?

Ich schreibe das Ganze nicht etwa deshalb so ausführlich, weil ich Fan dieses Systems der Finanzierung von Propagandaschleudern bin (das sind für mich nämlich diese "ÖRR") - das blanke Gegenteil ist der Fall. Aber wenn ich irgendetwas dagegen tun will, muß ich als Voraussetzung die Spielregeln kennen, nach denen gegen das GEZ-System gehauen und gestochen werden kann und darf. Schließlich will ich mich dabei nicht gegen Recht und Gesetz stellen - zumindest sollte ich mich dabei nicht erwischen lassen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Zwangszahlung zu vermeiden; das ist in diesem Strang aber nicht das Thema.


Edit "Bürger" - einschränkende Hinweise:
Es ist höchst fraglich, ob die Amts-/ Vollstreckungshilfe der örtlichen Vollstreckungsstellen für die Rundfunksender als "Tendenzbetriebe", für welche sich das "justizförmig ausgeprägte Verwaltungsverfahren verbietet", unter den neben dem RBStV existierenden Verwaltungsverfahrensregeln und gem. Grundgesetz überhaupt zulässig ist - nur muss dies den Vollstreckungsstellen und Gerichten unnachgiebig auf den Tisch genagelt werden - siehe hierzu u.a. unter
Vollstreckungsersuchen > Welche aktuellen Mängel könnten angegriffen werden? ("Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg148288.html#msg148288
Lindner "Verwaltungsvollstreckungsgesetz f. d. Freistaat Sachsen: Kommentar" ("Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23748.0.html
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27187.0.html
DARÜBER gehören die Bürgermeister, Stadtkassen, Vollstreckungsstellen - und wohl auch die "Journalisten" - aufgeklärt. Dann kann sich der Stadtkämmerer auch mal um die Unzumutbarkeit der sehr wahrscheinlich nicht einmal kostendeckenden Knechtarbeit für die Rundfunkfürsten kümmern - und den Sumpf der jahrzehntelangen außerhalb jeglicher Rechtsordnung stehenden Rundfunk-Gewohnheitsrechte mal ordentlich ausmisten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2018, 03:57 von Bürger«
"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

"Leben heißt: Den Gürtel eng schnallen und Ausschau halten nach Schwierigkeiten", sagt Alexis Sorbas zu Basil, dem anderen Protagonisten aus dem gleichnamigen Film, auf dessen Meinung, er wolle keine Schwierigkeiten haben.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.182
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ergänzung und Hilfe für die Merseburger am aktuellen Beispiel:

Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413

Ich würde mal sagen, es ist anGerichtet!!!  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2018, 03:31 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ein paar Wortbedeutungen:

Courage (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Mut
Zitat
Mut, auch Wagemut oder Beherztheit, bedeutet, dass man sich traut und fähig ist, etwas zu wagen, das heißt, sich beispielsweise in eine gefahrenhaltige, mit Unsicherheiten verbundene Situation zu begeben.[1]
[...] Sie kann aber auch in der Verweigerung einer unzumutbaren oder schändlichen Tat bestehen wie einer Ablehnung von Drogenkonsum oder einer Sachbeschädigung unter Gruppenzwang (sozialer Hintergrund einer Mutprobe).[2]

Verleumdung (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung_(Deutschland)
Zitat
Verleumdung bedeutet im deutschen Strafrecht, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl dieser weiß, dass die Behauptungen unwahr sind. Die Strafvorschrift lautet gem. § 187 Strafgesetzbuch:
Zitat
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Sehr geehrte Schreiberlinge, achten Sie doch bitte in Zukunft auf eine korrekte Ausdrucksweise. Die Zahlungsverweigerer sind mitnichten (alle) Schwarzseher. Es gibt keinerlei tatsächlichen Untersuchungen über den Anzahl an Nichtnutzern des örR oder überhaupt des Rundfunks.

Eine Verleumdung wird auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass der Artikel dadurch reißerischer wird.

Und zu guter Letzt:
Es gibt inzwischen durchaus Städte, die sich weigern, die Schmutzarbeit für die örR zu übernehmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2018, 03:34 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • Beiträge: 11.497
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Denn nicht nur Merseburg, auch andere Kommunen sind im Zuge der Amtshilfe verpflichtet, offene Forderungen aus Rundfunkgebühren einzutreiben. „Das kann man jetzt gut oder schlecht finden, aber wir müssen es halt machen“, sagt Gatzlaff.
Weiterlesen auf:
https://www.mz-web.de/merseburg/rundfunkbeitrag-nicht-gezahlt-so-viel-schulden-schwarzseher-in-merseburg-30586194

Siehe hierzu ergänzende Hinweise weiter oben
[...]
Edit "Bürger" - einschränkende Hinweise:
Es ist höchst fraglich, ob die Amts-/ Vollstreckungshilfe der örtlichen Vollstreckungsstellen für die Rundfunksender als "Tendenzbetriebe", für welche sich das "justizförmig ausgeprägte Verwaltungsverfahren verbietet", unter den neben dem RBStV existierenden Verwaltungsverfahrensregeln und gem. Grundgesetz überhaupt zulässig ist - nur muss dies den Vollstreckungsstellen und Gerichten unnachgiebig auf den Tisch genagelt werden - siehe hierzu u.a. unter
Vollstreckungsersuchen > Welche aktuellen Mängel könnten angegriffen werden? ("Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23261.msg148288.html#msg148288
Lindner "Verwaltungsvollstreckungsgesetz f. d. Freistaat Sachsen: Kommentar" ("Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23748.0.html
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27187.0.html
DARÜBER gehören die Bürgermeister, Stadtkassen, Vollstreckungsstellen - und wohl auch die "Journalisten" - aufgeklärt. Dann kann sich der Stadtkämmerer auch mal um die Unzumutbarkeit der sehr wahrscheinlich nicht einmal kostendeckenden Knechtarbeit für die Rundfunkfürsten kümmern - und den Sumpf der jahrzehntelangen außerhalb jeglicher Rechtsordnung stehenden Rundfunk-Gewohnheitsrechte mal ordentlich ausmisten.


Zitat
„Wir haben aber noch nie geschaut, ob dann unterm Strich eine Null steht“ – Quelle: https://www.mz-web.de/30586194 ©2018
Als Steigbügelhalter für den ÖRR arbeiten, damit diese an Ihr Geld kommen und nicht einmal nachrechnen, ob die Kommune überhaupt Ihre Unkosten gedeckt bekommt. Ernsthaft?!?
Das wäre meines Erachtens nach wirklich mindestens grob fahrlässig.
Wenn die Stadt Merseburg so nachlässig mit den Finanzen ihrer Bürger umgeht, dann sollten die Bürger ihrer Stadt/ dem Stadtrat/ dem Kämmerer/ dem Justitiar/ dem Amt für Finanzen/ dem "Bürgerservice" usw. aufs Dach steigen...
https://www.merseburg.de/de/aemter.html


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  • Beiträge: 7.309
Sehr wohl hat die Anstalt einen Rechtsanspruch auf Vollstreckung!
Das wird bezweifelt; schon nach Bundesrecht leisten Behörden einander Amtshilfe, die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ist aber keine Behörde.

Gemäß BGH KZR 3/14 und BGH KZR 31/14 sind die dt. ÖRR öffentlich-rechtliche Unternehmen, die zueinander und zu den privaten Rundfunkunternehmen in Wettbewerb stehen, für die, wie für alle öffentlichen wie privaten Unternehmen, aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit, bzw. der von EU wie Bund vorgegebenen Gleichbehandlung der Unternehmen, der ordentliche Rechtsweg vorgegeben ist.

Die Tatsache, dass der Staat die ÖRR beauftragt hat, Rundfunk zu veranstalten, ändert daran gar nix.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
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...
Nein, eben weil die Anstalt KEINE Behörde ist, kann sie auch nicht selbst vollstrecken, sondern muß den ihr vorgegebenen Weg einhalten, und beim Geldeintreiben muß sie sich an die zuständige Vollstreckungsbehörde wenden.

Nun müssten diese "Anstalten", die sich auf ihren Webseiten als Unternehmen vorstellen und denen alles abgeht was eine Behörde ausmacht, vom fehlenden Behördenleiter über die nicht vorhandene Besoldungsordnung und die ebenfalls nicht vorhandenen Beamte, den für jedes Unternehmen vorgesehenen Weg gehen und der führt zum Gericht, bei dem sie sich einen vollstreckbaren Titel holen müssten. Als Unternehmen "Amtshilfe" einer Vollstreckungsbehörde in Anspruch nehmen ist ein Widerspruch in sich. Erkannt hat das nur Dr. Sprißler vom LG Tübingen, wobei er nach meiner Erinnerung bezüglich der Nicht-Behörden- bzw. Unternehmenseigenschaft eigentlich wohl das BVerfG zitiert.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

n
  • Beiträge: 390
Behörden dürften "eigentlich" dem BS/ÖR keine Amtshilfe leisten, das ist klar. Nur hilft uns diese Erkenntnis nicht weiter, weil ja einfach eine Vorschrift und Vertrag gemacht wurde, dass es doch geht. Und diese einziehenden Stellen wie Stadtkassen, Finanzämter und Gerichte, sehen es genau so, dass sie es dürfen und sogar müssen. Das ist nun mal der Stand der Dinge, kaum einem hat es geholfen bisher sich darauf zu berufen, es wurde trotzdem vollstreckt / gepfändet. Das ist die Realität


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