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Autor Thema: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht  (Gelesen 18477 mal)

D
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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#15: 30. Mai 2018, 23:00
Zum Grundsatz - siehe u.a. unter
EuGH - Präsentation - Zuständigkeiten
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7024/de/
Zitat
Die einzelnen Verfahrensarten
Vorabentscheidungsersuchen
Das Vorabentscheidungsersuchen bietet ferner jedem Unionsbürger die Möglichkeit, den genauen Inhalt der ihn betreffenden Normen des Gemeinschaftsrechts feststellen zu lassen.
Zwar können nur nationale Gerichte den Gerichtshof mit einem solchen Ersuchen befassen, da es ihnen allein zukommt, seine Zweckdienlichkeit zu beurteilen, doch können im Verfahren vor dem Gerichtshof alle Beteiligten, d. h. die Mitgliedstaaten, die Parteien des Ausgangsverfahrens vor dem nationalen Gericht und vor allem die Kommission, Erklärungen abgeben.
Verschiedene tragende Grundsätze des Gemeinschaftsrechts sind auf diese Weise aufgrund von Vorabentscheidungsersuchen – zum Teil erstinstanzlicher Gerichte – vom Gerichtshof festgestellt worden.

Beispiele von Einzelklägern:
Zitat
So hat ein EuGH-Urteil Studenten aus der Europäischen Union das Studium im EU-Ausland erheblich erleichtert. Früher kam es immer wieder vor, dass Universitäten von Studenten aus anderen EU-Mitgliedstaaten besondere Studien- oder Einschreibegebühren verlangten, die die Bürger des eigenen Landes nicht zahlen mussten. Seit 1985 ist es damit vorbei: Eine französische Studentin hatte vor einem belgischen Gericht geklagt, weil die belgische Universität, an der sie eingeschrieben war, von ihr höhere Studiengebühren verlangte als von ihren belgischen Kommilitonen. Das belgische Gericht ließ den Fall vom EuGH klären. Dieser entschied: Zusätzliche Studiengebühren für Studenten aus anderen EU-Staaten verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot des EG-Vertrages. Von Bürgern aus anderen EU-Staaten dürfen nur die Gebühren und Abgaben verlangt werden, die Studenten aus dem jeweiligen Land auch zahlen müssen.

Mit dem Urteil wurde EU-weit der Grundsatz festgeschrieben, nach dem Studenten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union studieren wollen, aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit beim Zugang zur Hochschule gegenüber den Studenten aus diesem Land nicht benachteiligt werden dürfen.
Quelle:
http://www.eu-info.de/europa/europaische-institutionen/Europaeischer-Gerichtshof/

Hervorhebung von mir:
Bei Diskriminierung gibt es keine nationale Zuständigkeit und hat es auch nie gegeben!
Und genau darauf fußt auch die Vorlage des LG Tübingen!


Edit "Bürger":
Zitate/ Quellen-Infos/ Links ergänzt.
Bitte alle Zitate mit Quellen-Infos/ Links versehen gem. Forum-Regeln.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2018, 01:42 von Bürger«

  • Beiträge: 984
Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#16: 30. Mai 2018, 23:11
@ Dauercamper

Zitat
... dann dürften die Betroffenen zZ auch keine Beiträge entrichten

Das ist korrekt. Wir zahlen keine Rundfunkbeiträge, sind vor Gericht gezogen und die Verfahren wurden ausgesetzt. Sofern man bei der richtigen Kammer landete, geschah das schon beim Verwaltungsgericht. Andere mussten bis vor das Hamburgische Oberverwaltungsgericht gehen.


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b
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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#17: 31. Mai 2018, 03:32
Zitat
Dem Antrag des Klägers, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, erteilte das Gericht ebenfalls eine Absage, mit Hinweis auf ... den „Beschleunigungsgrundsatz“ der Gerichte.

Dieser Verwaltungsrichter erinnert mich an den Chirurgen, der das infizierte Bein absägt, statt ein umfassendes Débridement des Unterschenkelgeschwürs vorzunehmen und ein Antibiotikum zu verordnen, weil das Amputieren schneller ist. 

Schön wäre, wenn sich das Bundesverfassungsgericht diesen "Beschleunigungsgrundsatz" des Verwaltungsrichters aus Regensburg jetzt auch mal zu Herzen nähme.

Aber ich fürchte, an Verwaltungsgerichten wird gemäss "Regensburger Beschleunigungsgrundsatz" noch viel Wasser den Bach runterfliessen, während das Verfassungsgericht sich der Inquisitionsmaxime hingibt und um die Urteilsfindung genüsslich und protrahiert kreisst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Mai 2018, 04:18 von beat«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#18: 31. Mai 2018, 08:55
@Dauercamper: Das war wohl nichts!

Aus Zitat #1:
Zitat
Zwar können nur nationale Gerichte den Gerichtshof mit einem solchen Ersuchen befassen, da es ihnen allein zukommt, seine Zweckdienlichkeit zu beurteilen, doch können im Verfahren vor dem Gerichtshof alle Beteiligten, d. h. die Mitgliedstaaten, die Parteien des Ausgangsverfahrens vor dem nationalen Gericht und vor allem die Kommission, Erklärungen abgeben.

Aus Zitat #2:
Zitat
Eine französische Studentin hatte vor einem belgischen Gericht geklagt, weil die belgische Universität, an der sie eingeschrieben war, von ihr höhere Studiengebühren verlangte als von ihren belgischen Kommilitonen. Das belgische Gericht ließ den Fall vom EuGH klären.

Das bedeutet, dass deine Zitate eher belegen, dass man vor dem EuGH als Bürger nicht klagen kann, schon gar nicht, wenn man es vor einem Gericht eines EU-Landes gar nicht erst versucht hat.

Zur Erinnerung, du schriebst:
Die Kläger verschwenden Geld und Zeit, statt gleich vor dem EuGH zu klagen, weil Ihnen der Rechtsweg nicht offensteht den Staatsvertrag in Frage zu stellen.

Also: nicht klagen, dein "Vorschlag", ist definitiv nicht zielführend. Klagen hilft auch nicht so ohne Weiteres, das angerufene Gericht muss nämlich mitspielen. Tun die deutschen Verwaltungsgerichte allerdings nicht. Kurz: deine Kritik ist fehl am Platze, dein "Vorschlag" so nicht umsetzbar. Zurück auf den Campingplatz und noch einmal über die Frage nachdenken, ob und wenn ja wie man vor dem EuGH klagen kann. Bis zur Lösung dieses Problems müssen Gegner der als "Rundfunkbeitrag" bezeichneten Wohnungssteuer wohl weiter klagen und darauf hoffen, dass die Antworten auf die  Fragen von Dr. Sprißler an den EuGH die deutschen Gerichte, Landtage, Landesregierungen und ÖR-Anstalten aufmischen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

D
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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#19: 31. Mai 2018, 18:24
@mboettcher

Warum lässt du das Vorabentscheidungsersuchen unter den Tisch fallen und reißt die Zitate aus dem Zusammenhang? Der EuGH prüft nämlich, ob die Fragestellung überhaupt den EuGH betrifft, ob der nationale Rechtsweg offensteht etc.
Du bist auch deshalb widerlegt, weil das LG Tübingen gar nicht gezwungen war, so zu handeln.

Deine Behauptung, man müsse den nationalen Gerichtsweg beschreiten, kannst Du auch nicht belegen, oder? Du solltest dich darüber freuen, dass das Verfahren vom EuGH angenommen wurde, auf dem verkürzten Weg, statt den Besserwisser raushängen zu lassen.


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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#20: 31. Mai 2018, 20:37
Warum lässt du das Vorabentscheidungsersuchen unter den Tisch fallen und reißt die Zitate aus dem Zusammenhang? Der Euch prüft nämlich, ob die Fragestellung überhaupt den EuGH betrifft, ob der nationale Rechtsweg offensteht etc.
Du bist auch deshalb widerlegt, weil das LG Tübingen gar nicht gezwungen war, so zu handeln.

1. Ich habe kein Zitat "aus dem Zusammenhang" gerissen, sondern lediglich festgestellt, dass in deinen gegebenen Beispielen die Gerichte tätig wurden, vor denen jemand geklagt hat. Dass damit also dein Vorschlag direkt zum EuGH zu gehen, nicht gestützt wird. Man kann eben nicht unter Umgehung eines Gerichts in einem EU-Mitgliedslandes direkt zum EuGH. Und es bedarf offenbar der Unterstützung eines solchen Gerichts, um dann Statements vor dem EuGH abgeben zu dürfen.

2. Zum Vorabersuchen: Nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Vorlage oder Anrufung des Gerichtes eines Mitgliedstaates im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie über die Gültigkeit und die Auslegung der Rechtsakte der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union (Sekundärrecht). Die Entscheidungen sind für die Gerichte der Mitgliedstaaten bindend. Das Vorabentscheidungsverfahren soll die Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Gerichte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf das EU-Recht gewährleisten. Rund die Hälfte aller beim EuGH anhängigen Verfahren sind Vorabentscheidungsverfahren.

Es braucht also das Gericht eines Mitgliedsstaates. D. h. aber auch, man muss vor einem solchen klagen, was du ja ablehnst. Das ist auch keine Besserwisserei, zu der ich eher deine schon zitierte Kritik an der Klage vor einem VG zähle, sondern lässt sich mit geringem Aufwand recherchieren. Es steht also weiterhin die Frage im Raum, wie du darauf kommst, man könne so mir nichts, dir nichts unter Umgehung eines ordentlichen Gerichts zum EuGH. Und daneben, weil das nämlich faktisch ausgeschlossen ist, wie man sein Recht bei EuGH erlangen kann, wenn kein nationales Gericht die Notwendigkeit sieht, den EuGH einzuschalten.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

D
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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#21: 31. Mai 2018, 21:35
Nö, vor einem nationalen Gericht brauche ich keine Kniefall zu machen, wenn nationale Gesetzgebung gegen das EU-Recht verstösst und mich diskriminiert.

Warum haben denn die VG in DE den EuGH nicht angerufen, sondern das LG die Vollstreckung verweigert?

Wenn man den EuGH anruft, wird eben geprüft, ob der Fall den EuGH betrifft, oder nicht. Und dazu brauche ich weder Anwalt noch nationales Gericht!

Die nationale Gerichte haben eben gerade NICHT das Recht den Gang vor den EuGH zu verhindern. Auch wenn du das - in deiner Weisheit - denen zusprichst!

Gegen den Rundfunkstaatsvertrag, der ein Gesetz ist, habe ich in DE gar keine Rechtsmittel!


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K
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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#22: 31. Mai 2018, 22:17
Wenn man den EuGH anruft, wird eben geprüft, ob der Fall den EuGH betrifft, oder nicht. Und dazu brauche ich weder Anwalt noch nationales Gericht !

Bitte Quellangabe zu dieser Aussage. Danke.

Gruß
Kurt

PS: Spitzen wie "in deiner Weisheit" etc. darf man in einer sachlichen Diskussion gerne weglassen  8)


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

b
  • Beiträge: 776
Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#23: 31. Mai 2018, 23:04
Wenn man den EuGH anruft, wird eben geprüft, ob der Fall den EuGH betrifft, oder nicht. Und dazu brauche ich weder Anwalt noch nationales Gericht !

Viel klüger ist, nicht das EU-Gericht anzurufen, sondern die EU-Kommission anzuschreiben.
Und dazu braucht man keinen Anwalt.


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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#24: 31. Mai 2018, 23:33
Soweit ich es verstanden habe muss der Kläger vor einem Gericht zunächst die Verletzung von EU-Recht feststellen bzw. rügen. Nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeit der EU ist das wie folgt geregelt:

Zitat
Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet im Wege der Vorabentscheidung
 
a) über die Auslegung der Verträge,
b) über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union,
 
Wird eine derartige Frage einem Gericht eines Mitgliedstaats gestellt und hält dieses Gericht eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich, so kann es diese Frage dem Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen.
 
Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet.
 
Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren, das eine inhaftierte Person betrifft, bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, so entscheidet der Gerichtshof innerhalb kürzester Zeit.

Soweit ich es gelesen habe, bleiben außerordentliche Rechtsbehelfe außer Betracht, also das BVerfG. Das würde entsprechend oben bedeuten, dass dann, wenn in einem Verfahren zum sogn. Rundfunkbeitrag der Kläger eine Verletzung von EU-Recht rügt, das BVerwG als das höchste Gericht im ordentlichen Gerichtszug, an sich den EuGH hätte anrufen müssen, wenn, ja wenn EU-Recht schon als verletzt bezeichnet wurde. Die Frage ist dann womöglich, was man tun kann, wenn sich das BVerwG der Pflicht zur Anrufung des EuGH verweigert. Kann man das ausschließen oder kann das Gericht mauern? Es ist ja vermutlich unwahrscheinlich, dass niemand, der sich bis zum BVerwG vorgekämpft hat, EU-Recht als verletzt ansieht. Und wie sieht es mit dem BVerfG aus? Kann / muss es den Fall dem EuGH vorlegen, z. B. wenn es EU-Recht tangiert sieht? Muss man die Ochsentour bis zum BVerwG gehen und dabei durchgehend Verletzung von EU-Recht behaupten?

M. Boettcher

PS: @Dauercamper: Bislang bleibst du den Beleg schuldig, dass man den EuGH überhaupt anrufen kann (direkt und ohne Gericht). Ich schließe keineswegs aus, dass das möglich ist. Aber dazu braucht es mehr als eine Behauptung. Und m. E. zeigen die Quellen eher, dass dies nicht möglich ist.


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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#25: 01. Juni 2018, 02:15
Nö, vor einem nationalen Gericht brauche ich keine Kniefall zu machen, wenn nationale Gesetzgebung gegen das EU-Recht verstösst und mich diskriminiert.
Warum haben denn die VG in DE den EuGH nicht angerufen, sondern das LG die Vollstreckung verweigert?
Wenn man den EuGH anruft, wird eben geprüft, ob der Fall den EuGH betrifft, oder nicht. Und dazu brauche ich weder Anwalt noch nationales Gericht!
Die nationale Gerichte haben eben gerade NICHT das Recht den Gang vor den EuGH zu verhindern. Auch wenn du das - in deiner Weisheit - denen zusprichst!
Gegen den Rundfunkstaatsvertrag, der ein Gesetz ist, habe ich in DE gar keine Rechtsmittel!

Die Frage wie der Weg zur EuGH oder zur Kommission ist, habe ich ja mehrmals in verschiedenen Threats unserem Forumsteilnehmer @pinguin gestellt. Vom Ihm kamen ja die Ausführungen wie der Rundfunkstaatsvertrag - RBStV. im EU-Recht zu sehen ist. Die Antwort, ob jeder kleine Bürger der EU ein Vorabentscheidungsersuchen stellen kann, bedarf sicherlich einer entsprechenden Rechtskenntnis des EU-Rechts. Bin kein Rechtsgelehrter und habe nun ein paar Quellen gefunden, die etwas beschreiben wie und wer so ein Verfahren beantragen kann, bzw. wo man was zum nachlesen finden kann.

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Jean-Monnet-Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht - Prof. Dr. iur. Matthias Pechstein
Prüfungsschema zum Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV
https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/or/europarecht/Materialien/Pruefungsschemata/Vorabentscheidungsverfahren.pdf

Uni-Frankfurt am Main - Jura
Prof. Dr. Stefan Kadelbach Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht
Vorlesung und Übung - Einführung in das Europarecht (Inhaltsverzeichnis mit Beschreibung der Fälle - SS2017)
https://www.jura.uni-frankfurt.de/66182936/Materialien_Europarecht_SS_2017.pdf

Studentenwelt - Jurawelt / Internetseite

Ob und wie aktuell diese Beiträge / Urteilssammlungen etc. sind - fraglich (Copyright © 2000-2015 Jurawelt & authors)
Verfahren vor dem EuGH - Vertragsverletzungsverfahren / Nichtigkeitsklage / Untätigkeitsklage / Vorabentscheidungsverfahren / Amtshaftungsklage
http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/eur/1823

Deutsches Institut für Menschenrechte - Internetseite www.aktiv-gegen-diskriminierung.de
Nationale Rechtsdurchsetzung > Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten > Vorabentscheidungsverfahren zum EuGH
Vorabentscheidungs- bzw. Vorlageverfahren zum EuGH
https://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/nationale-rechtsdurchsetzung/rechte-und-beteiligungsmoeglichkeiten/vorabentscheidungsverfahren-zum-eugh/vorabentscheidungsverfahren-zum-eugh/ (1)
PDF-Datei - https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Handreichung_Durchsetzung_der_EU_Gleichbehandlungsrichtlinien_Das__Vorabentscheidungsverfahren_zum_EuGH.pdf

(1) Bitte Links unten beachten - Weiterführende Informationen:
Empfehlungen des EuGH an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen (2012/C 338/01, ABl. C 338/1) (PDF, 734 KB, nicht barrierefrei)
https://www.aktiv-gegen-diskriminierung.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Website_Aktiv_gegen_Diskriminierung/Empfehlungen_zum_Vorabentscheidungsverfahren_des_EuGH.pdf

Vielleicht sind die Informationen aus den Links hilfreich zur Klärung was bei einem Vorabentscheidungsverfahren der EU zu bachten ist.

Hinweis an die Moderatoren:
Wenn es nicht hier rein gehört, dann vielleicht neuen Thread zur Diskussion.


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  • Beiträge: 202
Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#26: 01. Juni 2018, 08:58
PS: @Dauercamper: Bislang bleibst du den Beleg schuldig, dass man den EuGH überhaupt anrufen kann (direkt und ohne Gericht). Ich schließe keineswegs aus, dass das möglich ist. Aber dazu braucht es mehr als eine Behauptung. Und m. E. zeigen die Quellen eher, dass dies nicht möglich ist.

Doch, es ist möglich - über einen kleinen Umweg. Beschwerde bei der EU-Kommision einlegen.
Da die Kommission nicht zum gewünschten Ergebnis gelangt bzw. nicht tätig wird, könnte die EU-Kommission wegen Untätigkeit vor den EuGH gezerrt werden.

Art. 265 AEUV unterlassene Maßnahmen

Jedenfalls müsste sich dann der EuGH mit dem Thema befassen.


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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#27: 01. Juni 2018, 09:03
Wenn man den EuGH anruft, wird eben geprüft, ob der Fall den EuGH betrifft, oder nicht.
Und dazu brauche ich weder Anwalt noch nationales Gericht !
Viel klüger ist, nicht das EU-Gericht anzurufen, sondern EU-Kommission anzuschreiben.
Und dazu braucht man keinen Anwalt.
Stimmt  :)

Die EU-Kommission ist zuständig, wenn nationales Recht den Wettbewerb behindert.
Das wurde von der Rechtsvertretung im Fall "Sixt" gar nicht erkannt.
Europäische Wettbewerber von "Sixt" sind nämlich im Wettbewerbsvorteil, weil die anders kalkulieren können. Als Selbständiger werde ich auch durch den Rundfunkstaatsvertrag in meiner Niederlassungsfreiheit behindert, weil ein Standort in DE automatisch eine Beitragspflicht enthält, die ein Standort in anderen EU-Land nicht enthält. Da wurde auch von @koblenzer richtig erkannt: Deutschland wäre verpflichtet gewesen, den Staatsvertrag durch die EU-Kommission prüfen zu lassen und hat das unterlassen. Deswegen könnte es auch noch zusätzlichen Ärger geben.
 :laugh:

@dr boe
Wer sind für dich denn "alle Verfahrensbeteiligte", die du bei meinem eingestellten Link hartnäckig ignorierst?

Zitat
Und wie sieht es mit dem BVerfG aus? Kann / muss es den Fall dem EuGH vorlegen, z. B. wenn es EU-Recht tangiert sieht? Muss man die Ochsentour bis zum BVerwG gehen und dabei durchgehend Verletzung von EU-Recht behaupten?

Das hat das BverfG gar nicht zu beurteilen, sondern das BVerfG hat nur die Verfassungskonformität zu prüfen. Das BVerfG läuft sonst Gefahr, dass der EuGH ein Urteil des BVerfG gleich kassiert und im Prinzip ist das bei den VG schon passiert:

Die VGe haben nämlich in der Fragestellung der EU-Konformität behauptet, der Rundfunkstaatsvertrag wäre EU-rechtskonform und entsprechende Verfahren haben die Kläger verloren. Wäre der Staatsvertrag, auf dem die Beitragsbescheide fußen, EU-rechtskonform, hätte der EuGH das Verfahren nach Tübingen zurückverwiesen, mit dem Hinweis, dass erst der nationale Rechtsweg ausgeschöpft sein muss, bevor der EuGH das zu prüfen hat.

Das LG Tübingen hat es richtig erkannt: Alle bisherigen VG-Instanzen haben die EU-Rechtswidrigkeit ignoriert und deswegen hat das LG Tübingen das dem EuGH vorgelegt: Damit ist klar bewiesen, dass der Rundfunkstaatsvertrag gar nicht EU-rechtskonform sein kann und auf das Urteil des EuGH freue ich mich ganz besonders, weil dann nämlich bisherige Urteile der Verwaltungsgerichtsinstanzen aufzuheben sind, die sich mit der Fragestellung der EU-Rechtskonformität befasst haben oder in ihrer Urteilsbegründung die absurde Meinung vertreten haben, dass wäre ja alles EU-rechtskonform.  :laugh:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2018, 20:26 von Bürger«

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  • Beiträge: 436
Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#28: 01. Juni 2018, 10:50
Ergänzung zu meinen Beitrag #25 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27637.msg173838.html#msg173838

Deutsches Institut für Menschenrechte - Internetseite www.aktiv-gegen-diskriminierung.de
in der PDF-Datei - https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Handreichung_Durchsetzung_der_EU_Gleichbehandlungsrichtlinien_Das__Vorabentscheidungsverfahren_zum_EuGH.pdf

findet sich in den Fußnoten auf Seite 4 ein Link

(2) Ausführliche Darstellung des Vorlageverfahrens siehe Bertelsmann: "Keine Angst vorm EuGH" http://www.bertelsmann-gaebert.de/downloads/keine-angst-vorm-eugh.pdf (Stand März 2014)

In der Beschreibung von RA Bertelsmann der sich Jahrzehnten mit europäischem Arbeitsrecht befasst hat, geht es zwar um Grundrechte, Gleichbehandlung, Diskriminierung und Arbeitsrecht in der EU, aber die Beschreibung zeigt auf wie "DAS VORABENTSCHEIDUNGSVERFAHREN NATIONALER GERICHTE UND DER EUGH" zwischen EU-Richtlinien und Umsetzung im nationalen Recht zu sehen ist. http://www.bertelsmann-gaebert.de/index.php

In der RA-Kanzlei Bertelsmann-Gaebert in Hamburg ist Dr. Jürgen Kühling a.D. tätig. Ehemals war er zuletzt 12 Jahre lang Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe tätig und hat zuvor am Bundesverwaltungsgericht gearbeitet.


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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#29: 01. Juni 2018, 12:11
Wer sind für dich denn "alle Verfahrensbeteiligte", die du beim meinen eingestellten Link hartnäckig ignorierst?

Um das abzuschließen: Du schreibst zunächst:

Die Kläger verschwenden Geld und Zeit, statt gleich vor dem EuGH zu klagen, weil Ihnen der Rechtsweg nicht offensteht, den Staatsvertrag in Frage zu stellen.

D. h. "Vergiß deutsche Gerichte und gehe gleich zum EuGH!". Zur Untermauerung dieses Vorschlags bietest du a) das Zitat eines allgemeinen Grundsatzes und b) ein Beispiel einer Einzelklägerin.

Zitat
Zwar können nur nationale Gerichte den Gerichtshof mit einem solchen Ersuchen befassen, da es ihnen allein zukommt, seine Zweckdienlichkeit zu beurteilen, doch können im Verfahren vor dem Gerichtshof alle Beteiligten, d. h. die Mitgliedstaaten, die Parteien des Ausgangsverfahrens vor dem nationalen Gericht und vor allem die Kommission, Erklärungen abgeben.

Zitat
Eine französische Studentin hatte vor einem belgischen Gericht geklagt, weil die belgische Universität, an der sie eingeschrieben war, von ihr höhere Studiengebühren verlangte als von ihren belgischen Kommilitonen. Das belgische Gericht ließ den Fall vom EuGH klären.

Fällt dir der Widerspruch zu deinem Rat, nämlich die VG etc. zu ignorieren und gleich zum EuGH zu gehen um nicht Geld und Zeit zu verschwenden, wirklich nicht auf? Der von dir zitierte allgemeine Grundsatz sagt, dass nur nationale Gerichte den EuGH einschalten können, indem sie dem EuGH Fragestellungen des Falles vorlegen. Der Kläger kann das gemäß des von dir zitierten Grundsatzes nicht. Im fraglichen Beispielfall hat eine Studentin vor einem Gericht eines Mitgliedslandes geklagt. Nicht sie hat dann den EuGH angerufen, sondern das belgische Gericht hat den Fall dem EuGH vorgelegt. Schon gar nicht ist sie direkt und unter Umgehung eines Gerichts in einem EU-Staat zum EuGH marschiert. Daraus ergibt sich rein logisch, dass sowohl das Zitat des allgemeinen Grundsatzes als auch dein Beispiel eben nicht belegen, dass man mit Klagen vor einem deutschen Gericht Zeit und Geld verschwendet. Und darum geht es: nämlich etwas behaupten, den Beleg dann aber auf Nachfrage schuldig bleiben.

So gesehen hat also der Kläger aus der Regensburger Anti-GEZ-Gruppe bisher keinen Fehler gemacht. Die Frage ob er weiter macht und wie, kann letztlich nur er beantworten. Wenn jemand gegen den sogn. Rundfunkbeitrag vor dem EuGH klagen kann, gut so. Im Fall, dass das jemand tut, bin ich weiterhin bereit, mich an den Kosten der sicher notwendigen anwaltlichen Vertretung zu beteiligen.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2018, 20:29 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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