Merke 1: Egal wie schlüssig die Argumente des Klägers sind, sie interessieren den Richter nicht, da das Urteil "Im Namen der Bevölkerung" eh schon feststeht.
Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Gesetz. Das Verwaltungsgericht prüft doch nur den Bescheid, die Argumente des Klägers sind unsinnig !
Merke 2: Die Rundfunkanstalten bzw. deren Rechtsvertreter sparen sich inzwischen schon, zur Verhandlung zu erscheinen, da das Urteil "Im Namen der Bevölkerung" eh schon feststeht. Vom Bayerischen Rundfunk war zu dem Verfahren kein Vertreter erschienen.
klar, der Rundfunkstaatsvertrag ist
nicht angreifbar über die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Kläger verschwenden Geld und Zeit, statt gleich vor dem EuGH zu klagen, weil Ihnen der Rechtsweg
nicht offensteht, den Staatsvertrag in Frage zu stellen
Und wieder das "Argument" von einhelliger höchstrichterlicher Rechtsprechung
Das Verwaltungsgericht stellt eben lapidar fest: Der Beitragsbescheid ist korrekt, egal was der Schuldner von "verfassungsmäßig" auch plappert. Ein vernünftiger RA nimmt so eine
sinnfreie Klage erst gar nicht an !
Zu guter Letzt: Dem Antrag des Klägers, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, erteilte das Gericht ebenfalls eine Absage, mit Hinweis auf die bisherige Rechtssprechung und den „Beschleunigungsgrundsatz“ der Gerichte.
Da ist der Kläger wieder doof gewesen:
1.)es ist abzusehen, dass das BverfG den BS nicht abschaffen wird und damit bleibt die Rechtsgrundlage für den Bescheid bestehen.
2.)Ich würde mit dem LG Tübingen argumentieren und dessen Vorlage beim EuGH. Damit wäre es eng geworden mit der genannten Begründung.
alle Verfahren, mit allen möglichen Begründungen, sind
bundesweit gescheitert. Die Leute sind der Politik voll auf den Leim gegangen und haben damit Milliarden€ verloren, die sie niemals zurückbekommen werden !
Der größte Witz: die Betrüger(Schäuble und consorten)werden immer wieder gewählt !!
Bei der Landtagswahl in Bayern eben mal kein SPDCSUGRÜNEFDPLINKE wählen