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Autor Thema: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht  (Gelesen 18478 mal)

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GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
Autor: 30. Mai 2018, 16:31

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Mittelbayerische, 30.05.2018


GEZ-Gegner scheitert vor Gericht

Regensburger Anti-GEZ-Gruppe kämpft gegen „Zwangsbeiträge“ für den Rundfunk. Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab.

Von Marion von Boeselager

Zitat
Regensburg. Gegen den seiner Ansicht nach „verfassungswidrigen Zwangsbeitrag“ für den öffentlich rechtlichen Rundfunk zog am Mittwoch einer der Sprecher der Regensburger Anti-GEZ-Gruppe, Matthias Pfender aus dem Landkreis Regensburg, vor das Regenburger Verwaltungsgericht. Der nunmehr dritte Prozess der Gruppe gewann vor dem in den nächsten Wochen zu erwartenden Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu der Problematik zusätzlich an Aktualität.  […]

Richter Christgau ließ dem Kläger viel Raum, seine kritische Sicht der Stellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten darzulegen […]

Dem Antrag des Klägers, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, erteilte das Gericht ebenfalls eine Absage, mit Hinweis auf die bisherige Rechtssprechung und den „Beschleunigungsgrundsatz“ der Gerichte.

Weiterlesen auf:
https://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/gez-gegner-scheitert-vor-gericht-21179-art1653762.html


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Tereza

Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#1: 30. Mai 2018, 17:10
Merke 1: Egal wie schlüssig die Argumente des Klägers sind, sie interessieren den Richter nicht, da das Urteil "Im Namen der Bevölkerung" eh schon feststeht.
Merke 2: Die Rundfunkanstalten bzw. deren Rechtsvertreter sparen sich inzwischen schon, zur Verhandlung zu erscheinen, da das Urteil "Im Namen der Bevölkerung" eh schon feststeht.
Zitat
Vom Bayerischen Rundfunk war zu dem Verfahren kein Vertreter erschienen.
Und wieder das "Argument" von
Zitat
einhelliger höchstrichterlicher Rechtsprechung
Zu guter Letzt:
Zitat
Dem Antrag des Klägers, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, erteilte das Gericht ebenfalls eine Absage, mit Hinweis auf die bisherige Rechtssprechung und den „Beschleunigungsgrundsatz“ der Gerichte.


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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#2: 30. Mai 2018, 17:27
Typisch für das "Rundfunkfreundeamigoland" Bayern und seiner Gerichtsbarkeit. Da es jetzt beim Bundesverfassungsgericht schon deutlich weniger leicht geht, wie beim Bundesverwaltungsgericht und dem absolut rundfunkparteiischen Bayerischen Verfassungsgerichtshof, steckt man für seine Freunde beim ÖRR und gegen den Bürger jetzt noch den "Beschleunigungsgrundsatz" mit in die Ablehnung hinein. Der Wirkung der Hauptklatsche Bundesverwaltungsgerichts traut man jetzt doch nicht mehr so ganz, also eben noch mal schnell das Vefahren zu Gunsten des Rundfunks beschleunigen 

Mit Recht hat dies nichts mehr zu tun. Das ist freundschaftliche Rundfunkwillkür gegen die Beitragszahler. Aber genau dies kennen wir ja schon von den Verwaltungsgerichten. Und speziell in Bayern hat das noch größere Ausmaße, als anderswo.

LG Peli


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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#3: 30. Mai 2018, 18:38
Merke 1: Egal wie schlüssig die Argumente des Klägers sind, sie interessieren den Richter nicht, da das Urteil "Im Namen der Bevölkerung" eh schon feststeht.

Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Gesetz. Das Verwaltungsgericht prüft doch nur den Bescheid, die Argumente des Klägers sind unsinnig !

Merke 2: Die Rundfunkanstalten bzw. deren Rechtsvertreter sparen sich inzwischen schon, zur Verhandlung zu erscheinen, da das Urteil "Im Namen der Bevölkerung" eh schon feststeht. Vom Bayerischen Rundfunk war zu dem Verfahren kein Vertreter erschienen.

klar, der Rundfunkstaatsvertrag ist nicht angreifbar über die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Kläger verschwenden Geld und Zeit, statt gleich vor dem EuGH zu klagen, weil Ihnen der Rechtsweg nicht offensteht, den Staatsvertrag in Frage zu stellen

Und wieder das "Argument" von einhelliger höchstrichterlicher Rechtsprechung

Das Verwaltungsgericht stellt eben lapidar fest: Der Beitragsbescheid ist korrekt, egal was der Schuldner von "verfassungsmäßig" auch plappert. Ein vernünftiger RA nimmt so eine sinnfreie Klage erst gar nicht an !

Zu guter Letzt: Dem Antrag des Klägers, das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen, erteilte das Gericht ebenfalls eine Absage, mit Hinweis auf die bisherige Rechtssprechung und den „Beschleunigungsgrundsatz“ der Gerichte.

Da ist der Kläger wieder doof gewesen:

1.)es ist abzusehen, dass das BverfG den BS nicht abschaffen wird und damit bleibt die Rechtsgrundlage für den Bescheid bestehen.
2.)Ich würde mit dem LG Tübingen argumentieren und dessen Vorlage beim EuGH. Damit wäre es eng geworden mit der genannten Begründung.

alle Verfahren, mit allen möglichen Begründungen, sind bundesweit gescheitert. Die Leute sind der Politik voll auf den Leim gegangen und haben damit Milliarden€ verloren, die sie niemals zurückbekommen werden !
 8)

Der größte Witz: die Betrüger(Schäuble und consorten)werden immer wieder gewählt !!

Bei der Landtagswahl in Bayern eben mal kein SPDCSUGRÜNEFDPLINKE wählen  ;)


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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#4: 30. Mai 2018, 18:55
@ Dauercamper

gute Argumente, aber sie stimmen nicht alle in der Gänze.

Die Klagewelle vor den Verwaltungsgerichten hat den Weg zum Bundesverfassungsgericht geebnet. Sie hat ferner über die Vorlage des Landgerichtes Tübingen in einem sehr gut formulierten Schriftsatz den Weg zum EUGH gefunden UND für jede Menge Sand im Getriebe des Beitragsservice und der Landesrundfunkanstalten gesorgt. Abschließend haben die Prozesse sowie die wirklich billige Begründung des Bundesverwaltungsgerichts den beteiligten Bürgern auch einen Eindruck vermittelt, wie weit der ÖRR und die Verwaltungsgerichtsbarkeit schon miteinander verbandelt sind/im Bette liegen.

Dass man weder CDU/CSU, FDP, Linke oder Gründe wählen darf, wenn man diesen 8 Milliarden Euro jährlich Mist loswerden will, da stimme ich Dir uneingeschränkt zu. Mein Reden seit 2013.

LG Peli


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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#5: 30. Mai 2018, 19:08
Zitat
alle Verfahren, mit allen möglichen Begründungen, sind bundesweit gescheitert
Also... mir ist ein Verfahren bekannt, bei dem seit November 2014 absolute Funkstille herrscht, und zwar die Klage von Bernd Höcker.
Eine Zeit lang dachte ich, die Sache wäre schon längst gelaufen, da es keine neueren Informationen gab. Aber das Verfahren ist immer noch offen.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#6: 30. Mai 2018, 19:28
In Hamburg sind auch noch etliche Verfahren offen, weil das Hamburgisches Oberverwaltungsgericht  abwartet, bis das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat. Eine weise Entscheidung. Beim Verwaltungsgericht Hamburg gibt es dagegen solche und solche Richter. Ich bin bei einem gelandet der auch weise war und das Verfahren vernünftigerweise ausgesetzt hat.


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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#7: 30. Mai 2018, 19:43
@4

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit liegt nicht mit der Politik im Bett oder ist wohlwollend ggü. dem BS

Die hat gar keine andere Aufgabe, als Bescheide auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen, wenn der Bürger Widerspruch/Klage einreicht. Die Klage richten sich doch gar nicht gegen die Bescheide, sondern gegen den Staatsvertrag. Den Staatsvertrag, haben die Politiker "eingetütet", die dafür jahrelang wiedergewählt worden sind.

Den meisten Bürgern geht doch der Rundfunkstaatsvertrag am Kofferraum vorbei.  (#)

@Nichtgucker
@Spark

dann dürften die Betroffenen zZ auch keine Beiträge entrichten.

Ich habe dem BS klar gemacht, dass ich direkt beim EuGH klage, sofern ich weiter verpflichtet wäre, Beiträge in mehreren EU-Ländern zu entrichten. In meinem Fall wäre die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit gar nicht zuständig gewesen.


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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#8: 30. Mai 2018, 19:50
[...]
Der Rundfunkstaatsvertrag ist ein Gesetz. Das Verwaltungsgericht prüft doch nur den Bescheid, die Argumente des Klägers sind unsinnig !
[...]

Das kann man durchaus so sehen. Das der Kläger die Qualität der Angebote als Argument in einer Klage vor einem VG vorbringt zeugt zwar nicht gerade von besonderer Kompetenz, aber ohne die komplette Klageschrift zu kennen, die Argumente des Klägers pauschal als unsinnig zu beurteilen führt dann evtl. doch etwas zu weit.

Eine fiktive Person S könnte bei einer fiktiven Klageerhebung (noch ohne Begründung) neben den Anträgen einem fiktiven VG bereits eine kleine Einleitung, bzgl. dem was da noch folgen könnte, mitgegeben haben. Einleitend in dieser Einleitung könnte etwas ähnliches ausgeführt worden sein wie ...

Zitat
[...]
VG neigen dazu, in erster Linie die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten in Form von Bescheiden zu prüfen. Daher möchte ich bereits einleitend an das Gericht appellieren insbesondere die dem angegriffenen Verwaltungsakt zu Grunde liegende Rechtsgrundlage einer Prüfung auf Recht-und Verfassungsmäßigkeit zu unterziehen, denn wenn die Rechtsgrundlage schon nicht rechtmäßig ist, dann können es daraus hervorgehende Bescheide auch nicht sein und wären in der Folge nichtig.
[...]


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

D
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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#9: 30. Mai 2018, 20:37
Das LG Tübingen hat das BVerfG - von vornherein - als inkompetent eingeschätzt und es übergangen. Das ist schon mehr als eine Ohrfeige. Wer soll eigentlich die "Qualität" beurteilen ?

@Koblenzer hat die "Qualität" mit im Schriftsatz. Nur gehe ich davon aus, dass das Karlsruhe ignorieren wird. Sonst hätte nämlich darüber ein Gutachten erstellt werden müssen.  :police:


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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#10: 30. Mai 2018, 20:56
Zitat
Argumente des Klägers sind unsinnig

Sind sie nicht, das Problem ist vielmehr, dass das Programm aufgrund der Rundfunkfreiheit nicht justiziabel ist. Es gibt aber einen Angriffspunkt, und das ist das Gewissen. Olaf Kretschmann geht diesen Weg, und es passiert ... nichts.
http://rundfunkbeitrag.blogspot.com
Vielleicht will man kein Urteil, das dem Rundfunk bescheinigt, so unmöglich zu sein, dass jemand einen Gewissenskonflikt hat.
Ich persönlich vermute, die große Reform liegt längst in der Schublade, die Reform, die Rundfunk und ausgewählte Printmedien endlich unabhängig vom Pöbel macht.

Auch in Sachen Bargeld passiert ... nichts. So die Klage von Norbert Häring.


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Chef eines Möbel- und Dekorationsgeschäfts

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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#11: 30. Mai 2018, 21:14
Was mich wundert: Wie es Richter moralisch zustande bringen, Nichtzahler ins Gefängnis zu stecken. Da würde ich mich als als Erfüllungsgehilfe weigern, so etwas auszuführen !

Dass der ÖRR so etwas zulässt, widerspricht dem Anspruch "die vierte Gewalt" zu sein.
Jeder Depp ist heute ein Journalist
 8)


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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#12: 30. Mai 2018, 22:20
Zitat
Nichtzahler ins Gefängnis zu stecken
Trollen Sie hier?
Das ist ganz normales Vollstreckungsrecht. Bei Nichtzahlung von Handwerkerrechnungen oder sonst was ist selbiges möglich.
Richter haben damit wenig zu tun, vielmehr die Rundfunkanstalten, die ihre Ansprüche durchsetzen, und damit buchstäblich politische Gefangene machen. Die DDR lässt grüßen.


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Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#13: 30. Mai 2018, 22:26
nee, nee

Das haben Richter zu verantworten, weil die das zu entscheiden haben  :police:

Das LG Tübingen hat sich geweigert, eine Vollstreckungssache auszuführen!
Da hat ein Richter ein moralisches Problem gehabt.  :laugh:


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: GEZ-Gegner scheitert vor Gericht
#14: 30. Mai 2018, 22:42
Die Kläger verschwenden Geld und Zeit, statt gleich vor dem EuGH zu klagen, weil Ihnen der Rechtsweg nicht offensteht, den Staatsvertrag in Frage zu stellen

Uih! Ein ganz harter Kämpfer! Wie klagt man denn vor dem EuGH? Und vor allem: wie macht man das, wenn man kein einziges Verfahren im eigenen Staat geführt hat? Hohle Phrasen oder echtes Konzept? Ich bin so was von gespannt auf die Lösung.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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