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  • Öffentl. Hauptversammlung Rundfunkrat des HR, 15.06.2018, 15.30 Uhr: 15. Juni 2018

Autor Thema: Öffentl. Hauptversammlung Rundfunkrat des HR, 15.06.2018, 15.30 Uhr  (Gelesen 5040 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.238
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
15. Juni 2018 Öffentliche Hauptversammlung Rundfunkrat des hessischen Rundfunks
https://www.hr-rundfunkrat.de/sitzungen/sitzungen-des-rundfunkrats-2018,2018-termine-sitzungen-rundfunkrat-100.html

Zitat
Öffentliche Hauptversammlung Rundfunkrat des hessischen Rundfunks um 15.30 Uhr
Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks
Anstalt des öffentlichen Rechts
Bertramstraße 8
D-60320 Frankfurt



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2018, 14:32 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Zitat
15. Juni 2018: Öffentliche Hauptversammlung des Rundfunkrats
Tagesordnung

    1. Feststellung der Beschlussfähigkeit
    2. Jahresbericht des Intendanten und Jahresrechnung 2017
    3. Genehmigung des Jahresberichts des Intendanten und der Jahresrechnung 2017
    4. Entlastung des Verwaltungsrats
    5. Entlastung des Intendanten
    6. Verschiedenes

Adresse:
Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main

https://www.google.de/maps/dir/Frankfurt+Hauptbahnhof,+Am+Hauptbahnhof,+Frankfurt+am+Main/Bertramstra%C3%9Fe+8,+60320+Frankfurt+am+Main/@50.121691,8.6523439,14z/data=!3m1!4b1!4m14!4m13!1m5!1m1!1s0x47bd0bffdf03be85:0x3aa7d94630860dae!2m2!1d8.6636843!2d50.1071365!1m5!1m1!1s0x47bd0ecd30678a7f:0x860581f7967c596d!2m2!1d8.6762677!2d50.1358739!3e3

Ob man sich dafür anmelden muss oder ob man einfach so kommen kann?

Habe nichts gefunden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2018, 14:32 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

d
  • Beiträge: 138
Da kann man einfach hingehen. Man kann allerdings als Außenstehender keine Fragen an die Mitglieder stellen......


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2018, 14:32 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.203
...aber vielleicht kann man als Entschädigung für das Ertragen des Kasperletheaters am üppigen Buffet naschen!  :angel:


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2018, 14:32 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
...am üppigen Buffet naschen!  :angel:

Na, wenn das kein Grund ist ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2018, 21:19 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

g
  • Beiträge: 74
Ich bin dabei
ist aber erst ab 15.30 Uhr öffentlich
um wieviel Uhr wird das Buffet eröffnet?
(wahrscheinlich erst wieder hinterher....)


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  • IP logged

g
  • Beiträge: 74
Kurze Zusammenfassung:

Es gab wohl ca. 20  OLG Entscheidungen (im Kartellrecht) zugunsten des Rundfunks,
diese wurden aber durch eine BGH Entscheidung unerwartet gecancelt.

Deshalb muß man mit allem rechnen bzgl. des Bundesverfassungsgerichts und der Rundfunkbeiträge.(klang mehrfach so durch)
Besonders schlimm wäre dies bei den gewerblichen Zahlern, denn da geht es um viele Millionen Euro.

Evtl. müßte man sich überlegen wie man das ggf. kompensieren könnte.  (na wie wohl?)

Dazu wurde aber im öffentlichen Teil nichts besprochen.
Ansonsten war man zuversichtlich. Werbeeinnahmen sind gut und werden beibehalten. Jahresergebnis sehr gut, steigende Tendenz (bis jetzt).



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H
  • Beiträge: 582
Es gab wohl ca. 20  OLG Entscheidungen (im Kartellrecht) zugunsten des Rundfunks,
diese wurden aber durch eine BGH Entscheidung unerwartet gecancelt.

Ein leichtes Grinsen ist in meinem Gesicht... da gibt es zahlreiche Gerichte, die Urteilen,dass es so richtig ist, und dann kommt ein höheres (und finales) Gericht
dazu, und entscheidet komplett anders... und ohrfeigt damit alle anderen Entscheidungen....

Kann man dieses BGH Urteil einmal genannt bekommen (Aktenzeichen).

Kann ja möglicherweise auch von uns verwendet werden....

Grüße
Adonis


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g
  • Beiträge: 74
Da geht es um Einspeisungsentgelte ggü. Kabelnetzbetreibern

BGH 12.4.16 (KZR 31/14)

darauf OLG Düsseldorf 12.2.17 VI-U (Kart) 16/13 !   Änderung der Rspr. im zweiten Durchgang




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d
  • Beiträge: 138
Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-U (Kart) 16/13

(...)
Zitat
Die Beklagten zu 1. und zu 3. bis 10. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.813.603,63 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Februar 2013 und weitere 682.082,67 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Februar 2016 zu zahlen.
(...)

Beklagten sind die Rundfunkanstalten
Kläger die Kabelnetzbetreiber

Naja, wenn man über 8 Milliarden an "Gesetzlich Geregelten Einnahmen hat" dann können die 4 Mio. aus der Portokasse bezahlt werden..... ???

Quelle: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2017/VI_U_Kart_16_13_Urteil_20170712.html


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