Guten TagX,
rein fiktiv natürlich.
Da sich die Datenauskunft beim BeitraXservus als ausgesprochen schwierig gestaltet und sich die GEZ bekanntermaßen ständig Ausreden aus den Fingern saugt, könnte es vorgekommen sein, dass bei einem entsprechenden Antrag eine Kopie des Personalausweises (Identitätsnachweis) beigefügt wurde.
Hier der entsprechende fiktive Fall und die Geschichte des "GEZ-Datenfriedhofs":
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, veröffentlicht ihren Jahresbericht für das Jahr 2020.https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/jahresbericht/BlnBDI-Jahresbericht-2020-Web.pdfAb Seite 213:
15.7
Löschung personenbezogener Daten in Einzeldokumenten beim Rundfunk Berlin–Brandenburg
Unaufgefordert übersandte eine betroffene Person dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) zusammen mit einem Auskunftsantrag eine Kopie ihres Personalausweises mit dem Hinweis, der rbb möge diese Kopie nach erfolgter Identitätsprüfung unverzüglich löschen. Im Rahmen der Auskunftserteilung an die betroffene Person stellte sich allerdings heraus, dass die Ausweiskopie zusammen mit dem Antrag auf Auskunft beim Zentralen Beitragsservice (ZBS) dauerhaft gespeichert worden war. Einen Antrag auf deren Löschung lehnte der rbb gegenüber der betroffenen Person ab.
Echt jetzt fiktive Personen A, N, K und E?
Ihr habt die Löschung abgelehnt!?!
Dollet Ding!
In seiner Stellungnahme lehnte der rbb zunächst auch unserer Behörde gegenüber eine Löschung der Kopie des Personalausweises ab, weil dem Aufbewahrungsfristen entgegenstünden und zudem eine Löschung einzelner Seiten aus dem Vorgangsverwaltungssystem technisch nicht möglich sei, ohne das gesamte Eingangsdokument (den Auskunftsantrag) und das Ausgangsdokument (das Auskunftsschreiben) mit zu löschen. Im Übrigen sei dies mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
Uiiiiii! A, N, K und E! Weit aus dem rbb-Datenfriedhofsgrab gelehnt, waa?
Habt ihr beim Anfertigen eurer Stellungnahme noch den "Michael Jackson - Thriller - Zombie- Dance" auf der rbb-Dachterrasse gezappelt?
Michael Jackson - Thrillerhttps://www.youtube.com/watch?v=4V90AmXnguwUnd dann noch vor einer echten Aufsichtsbehörde rumzappeln.
Nicht dieser "sektorspezifische-Zombie-Rundfunkdatenschutzbeauftragte-Quatsch"!
Bereits die dauerhafte Speicherung der Personalausweiskopie über die Identitätsprüfung hinaus war jedoch rechtswidrig. Schon deswegen wäre der rbb von sich aus und erst recht auf den Antrag der betroffenen Person hin zur Löschung der Personalausweiskopie verpflichtet gewesen.319 Ein Anspruch auf Löschung ergab sich im vorliegenden Fall auch daraus, dass eine weitere Speicherung der Personalausweiskopie nach Beendigung der Identitätsprüfung nicht mehr erforderlich war.320 Die von der betroffenen Person eingesandte Personalausweiskopie unterliegt keinen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Auch der Einwand des rbb, eine Löschung einzelner Teile eines einmal eingescannten Dokuments sei technisch nicht möglich, entbindet ihn nicht von der gesetzlichen Verpflichtung zur Löschung: Der rbb ist vielmehr verpflichtet, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Löschung personenbezogener Daten nachkommen zu können.321
Unsere datenschutzrechtliche Bewertung haben wir dem rbb mitgeteilt. Dieser hat daraufhin ein Verfahren entwickelt, mit dem auch einzelne Seiten einmal gescannter Unterlagen aus dem dortigen Datenbestand gelöscht werden können. Die Löschung der Personalausweiskopie wurde – wie ursprünglich beantragt – umgesetzt und der betroffenen Person bestätigt.
Anträge auf Auskunft über personenbezogene Daten nach Art. 15 DS-GVO sollten grundsätzlich ohne Vorlage einer Kopie des Personalausweises gestellt werden, da Ausweiskopien regelmäßig nicht erforderlich sind. Eine Verpflichtung zur Löschung von Daten kann auch für einzelne Teile gespeicherter Unterlagen bestehen. Verantwortliche sind verpflichtet, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Löschung dieser Daten nachkommen können. Dies gilt nicht nur für die hier in Rede stehende Löschung im Einzelfall, sondern auch für eine regelmäßige automatische Löschung nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen. Mängel der eingesetzten Software können keine „Datenfriedhöfe“ rechtfertigen.
319 Siehe Art. 17 Abs. 1 lit. d DS-GVO
320 Siehe Art. 17 Abs. 1 lit. a DS-GVO
321 Siehe Art. 24 Abs. 1 DS-GVO
So, damit wäre das mit dem "Identitätsnachweis beim BeitraXservus" für alle Zeiten geklärt.
Wir hoffen die "GEZ-Löschungs-Software-Ergänzung" war richtig kompliziert und teuer.
Dies ist ein kostenloser und glutenfreier GEZombie-Datenfriedhofs-Abwehrservice des GEZ-Boykott-Forums.