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Autor Thema: DSGVO - Anfrage zu eigenen personenbezogenen Daten (Musterschreiben)  (Gelesen 41791 mal)

g
  • Beiträge: 133
Auf eine Anfrage nach Art. 15 DSGVO bekam Person R heute Post vom RBB, sie möge doch bitte die Anfrage präzisieren, um zu vermeiden, dass die Daten zur Prüfung an eine Vielzahl von infrage kommenden Stellen im rbb weitergeleitet werden müssten.

Sinn und Zweck der Anfrage ist es ja gerade Informationen darüber zu erhalten, welche Daten der rbb insgesamt vorhält.
Ein Ausschluss bestimmter Stellen seitens des Antragstellers dürfte ja dem entgegenstehen, da diesem ja nicht bekannt ist, wie und wo der rbb welche Daten speichert.

Eine Mitteilung der Teilnehmernummer sollte eigentlich auch unnötig sein. Diese sollten sie ja haben.


Eine fiktive Antwort könnte so aussehen:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren

Ich habe Ihren Brief vom 17.02.2020 bzgl. meines Antrags auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO erhalten.

Sie bitten mich zu spezifizieren, in welchem Zusammenhang der rbb meine Daten erhalten haben könnte, um zu vermeiden, die Anfrage an eine Vielzahl an Stellen innerhalb des rbb weiterleiten zu müssen.
Der Sinn meiner Anfrage ist herauszufinden, welche Daten der rbb bzw. die Rundfunkanstalten insgesamt über mich gespeichert haben. Da ich die internen Vorgänge nicht kenne und nicht weiß inwiefern die verschiedenen Rundfunkanstalten, der Beitragsservice in Köln und andere Anstalten miteinander vernetzt sind, geht es mir eben gerade darum, keine der infrage kommenden Stellen von vornherein auszuschließen.

Mir ist nicht vollumfänglich bekannt, über welche Wege der rbb meine Daten erhalten haben könnte. Wenn ich Ihnen aber jetzt aber die Art der bisherigen Kommunikation nenne, kann ich wohl davon ausgehen, dass alle anderen Stellen nicht geprüft werden.
Da durch den Meldedatenabgleich Daten aller volljährigen Bürger vorliegen, bezieht sich mein Auskunftsersuchen aber selbstverständlich auch (aber nicht ausschließlich) auf die Verarbeitung meiner Rundfunkdaten.
Dem 15. Tätigkeitsbericht der Beauftragten für Datenschutz für den Zeitraum 01. April 2018 – 31. März 2019 des rbb ist auf Seite 74 zu entnehmen, dass der Beitragsservice zum angegebenen Zeitpunkt nicht über die technischen Möglichkeiten verfügte, alte Datensätze zu löschen.

Zitat
„Während es bislang nur ein Löschkonzept für die Historie zum Beitragskonto gibt, soll das neue Löschkonzept auch für die historisierten Datensätze gelten. Die historischen Daten sind zwar im Archiv vorhanden, jedoch ohne Kenntnis einer Beitragsnummer nicht mehr auffindbar. Wegen der auf unterschiedlichste Weise ausgestalteten technischen Abhängigkeiten der Daten untereinander, stellt sich die Erstellung des Löschkonzepts als äußerst komplexes Thema dar. Der ZBS hat angekündigt, dass das Konzept zum Anfang der zweiten Jahreshälfte 2019 vorliegen wird.“

Da die zweite Jahreshälfte 2019 nun vorbei ist, geh ich davon aus, dass entsprechende Probleme aus der Welt geschafft wurden und mir auch ohne eine Beitragsnummer eine Auskunft über die über mich gespeicherten Daten möglich ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um eine Begründung.


Ich bitte noch einmal um eine vollständige Auskunft der über mich gespeicherten personenbezogenen Daten nach Art. 15 DSGVO.
Dies ist keine Schikane, sondern mein Recht. Wenn dieses dazu führt, dass die Anfrage an eine Vielzahl von Stellen weitergeleitet werden muss, sollte man sich überlegen, einfach weniger personenbezogene Daten von Bürgern an einer Vielzahl von Stellen zu speichern.

Mit freundlichen Grüßen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2020, 14:38 von guyincognito«

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Aus einer Diskussion mit dem DS-Beauftragten einer anderen LRA weiß man Folgendes:
Daten könnten ja auch vorhanden sein, da man vielleicht Akkordeonspieler in der hauseigenen Hardrockband ist oder gewesen war. Oder irgend ein Bühnenaufbauer oder was auch immer. Und will deshalb diese Daten.

Von daher hat es Sinn gemacht, die Anfrage thematisch auf den RFBeitrag einzuschränken, falls es da nicht um andere Tätigkeiten geht.

VG rave


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  • IP logged
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

b
  • Beiträge: 5
Das erinnert mich an meine DSGVO-Anfrage an den WDR.

Es meldete sich ein Herr Datenschutz, welcher die Anfrage an den BS weitergeleitet hätte.

Als ich den Herrn Datenschutz darauf hinwies, ich hätte eine DSGVO-Anfrage an den WDR gestellt und nicht an einen nicht rechtsfähigen BS, kam zurück:

- ich sollte ihm mitteilen in welcher Abteilung des WDRs welche Angaben zu meiner Person gespeichert werden sein sollen

Ich wies ihn daraufhin, das er mir bitte die komplette Organisationsstruktur des WDR schicken möchte, damit ich versuchen könnte an Hand der Bezeichnung der Abteilungen vielleicht Zusammenhänge zu einer Speicherung feststellen könnte.

Nun brach er die Kommunikation ab mit dem Hinweis, wenn was gespeichert wäre, wäre es aus journalistischen Gründen und dafür gilt die DSGVO nicht.

Da ich selber teilweise mit DSGVO Anfragen beschäftigt bin, muss ich davon ausgehen, das es die Öffentlich Rechtlichen die Bohne interessiert. :(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2020, 02:44 von Bürger«

  • Beiträge: 984
… wenn was gespeichert wäre, wäre es aus journalistischen Gründen und dafür gilt die DSGVO nicht
Das hört sich so an, als ob Du eine Person des Zeitgeschehens wärst.
Oder wird da eine Sendung über Rundfunkbeitragsgegner geplant ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2020, 02:45 von Bürger«

b
  • Beiträge: 5
Es ging um einen Beitrag über Mieterhöhung durch Verkauf und Modernisierung eines Mietshauses.
Hierzu drehte der WDR eine Dokumentation "Die Mietrebellen", das war aber nur ein Teil meiner Anfrage.

Ich wollte ja wissen, ob über diese Sendung hinaus noch andere Kontakte/ Informationen über mich beim WDR gebackuped sind.
Seit ich hier in Köln bin kämpfe ich ja - damals zur Rundfunkgebühr und heute zum Rundfunkbeitrag - insbesondere gegen den WDR als wirtschaftlicher Faktor in der Region und somit weitreichender rechtlicher Freiheiten.

Bei zwei Pfändungen von meinem Konto, behauptete die Stadt ja immer wieder ihre (zusätzlich zum BS) Informationen über mich kämen direkt vom WDR.

Gruß bernd


Edit "Bürger" @alle:
Hier im Thread bitte keine weitere Vertiefung von Einzelfällen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2020, 02:47 von Bürger«

D
  • Beiträge: 35
Guten Tag an alle,

kann man auch im "Namen seiner minderjährigen Kinder" um Auskunft nach DSGVO bitten? Da würde ich ja auch gerne mal wissen ob die GEZ nicht auch von meinen Kindern Daten in Ihrem System hat.
Dieses Anfrage würde ich dann auch mal an alle Anstalten per Fax senden.

Gruß
Olaf


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  • Beiträge: 7.385
kann man auch im "Namen seiner minderjährigen Kinder" um Auskunft nach DSGVO bitten?
Der EuGH hatte dergleichen im Falle eines behinderten Kindes verneint, da der Vater nicht "gesetzlicher Vormund" war; wurde im Laufe des Jahres jedenfalls in einer Entscheidung gelesen, die neu herausgesucht werden müsste.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

D
  • Beiträge: 35
Guten Morgen an alle,

vor genau einem Monat wurde der Südwestrundfunk um Auskunft nach DSGVO aufgefordert. Normalerweise ist für mich der WDR zuständig, aber ich möchte ja trotzdem mal wissen ob der Südwestrundfunk evtl. auch Daten über mich gespeichert hat.
Bis heute ist keine Antwort eingegangen.

Hatte jemand schon den Fall? Wie wurde dann vorgegangen?

Ich würde mich ansonsten über das Formular "Beschwerde zum Datenschutz" auf der Seite des "Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen (ldi.nrw.de)" über den Südwestrundfunk beschweren.

Hat damit jemand schon Erfahrung?

Gruß
Olaf


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  • Beiträge: 1.665
  • This is the way!
Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Da sich die Datenauskunft beim BeitraXservus als ausgesprochen schwierig gestaltet und sich die GEZ bekanntermaßen ständig Ausreden aus den Fingern saugt, könnte es vorgekommen sein, dass bei einem entsprechenden Antrag eine Kopie des Personalausweises (Identitätsnachweis) beigefügt wurde.

Hier der entsprechende fiktive Fall und die Geschichte des "GEZ-Datenfriedhofs":

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, veröffentlicht ihren Jahresbericht für das Jahr 2020.
https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/jahresbericht/BlnBDI-Jahresbericht-2020-Web.pdf

Ab Seite 213:

Zitat
15.7
Löschung personenbezogener Daten in Einzeldokumenten beim Rundfunk Berlin–Brandenburg


Unaufgefordert übersandte eine betroffene Person dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) zusammen mit einem Auskunftsantrag eine Kopie ihres Personalausweises mit dem Hinweis, der rbb möge diese Kopie nach erfolgter Identitätsprüfung unverzüglich löschen. Im Rahmen der Auskunftserteilung an die betroffene Person stellte sich allerdings heraus, dass die Ausweiskopie zusammen mit dem Antrag auf Auskunft beim Zentralen Beitragsservice (ZBS) dauerhaft gespeichert worden war. Einen Antrag auf deren Löschung lehnte der rbb gegenüber der betroffenen Person ab.

Echt jetzt fiktive Personen A, N, K und E?
Ihr habt die Löschung abgelehnt!?!
Dollet Ding!

Zitat
In seiner Stellungnahme lehnte der rbb zunächst auch unserer Behörde gegenüber eine Löschung der Kopie des Personalausweises ab, weil dem Aufbewahrungsfristen entgegenstünden und zudem eine Löschung einzelner Seiten aus dem Vorgangsverwaltungssystem technisch nicht möglich sei, ohne das gesamte Eingangsdokument (den Auskunftsantrag) und das Ausgangsdokument (das Auskunftsschreiben) mit zu löschen. Im Übrigen sei dies mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.

Uiiiiii! A, N, K und E! Weit aus dem rbb-Datenfriedhofsgrab gelehnt, waa?
Habt ihr beim Anfertigen eurer Stellungnahme noch den "Michael Jackson - Thriller - Zombie- Dance" auf der rbb-Dachterrasse gezappelt?
Michael Jackson - Thriller
https://www.youtube.com/watch?v=4V90AmXnguw

Und dann noch vor einer echten Aufsichtsbehörde rumzappeln.
Nicht dieser "sektorspezifische-Zombie-Rundfunkdatenschutzbeauftragte-Quatsch"!

Zitat
Bereits die dauerhafte Speicherung der Personalausweiskopie über die Identitätsprüfung hinaus war jedoch rechtswidrig. Schon deswegen wäre der rbb von sich aus und erst recht auf den Antrag der betroffenen Person hin zur Löschung der Personalausweiskopie verpflichtet gewesen.319 Ein Anspruch auf Löschung ergab sich im vorliegenden Fall auch daraus, dass eine weitere Speicherung der Personalausweiskopie nach Beendigung der Identitätsprüfung nicht mehr erforderlich war.320 Die von der betroffenen Person eingesandte Personalausweiskopie unterliegt keinen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Auch der Einwand des rbb, eine Löschung einzelner Teile eines einmal eingescannten Dokuments sei technisch nicht möglich, entbindet ihn nicht von der gesetzlichen Verpflichtung zur Löschung: Der rbb ist vielmehr verpflichtet, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Löschung personenbezogener Daten nachkommen zu können.321

Unsere datenschutzrechtliche Bewertung haben wir dem rbb mitgeteilt. Dieser hat daraufhin ein Verfahren entwickelt, mit dem auch einzelne Seiten einmal gescannter Unterlagen aus dem dortigen Datenbestand gelöscht werden können. Die Löschung der Personalausweiskopie wurde – wie ursprünglich beantragt – umgesetzt und der betroffenen Person bestätigt.

Anträge auf Auskunft über personenbezogene Daten nach Art. 15 DS-GVO sollten grundsätzlich ohne Vorlage einer Kopie des Personalausweises gestellt werden, da Ausweiskopien regelmäßig nicht erforderlich sind. Eine Verpflichtung zur Löschung von Daten kann auch für einzelne Teile gespeicherter Unterlagen bestehen. Verantwortliche sind verpflichtet, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Löschung dieser Daten nachkommen können. Dies gilt nicht nur für die hier in Rede stehende Löschung im Einzelfall, sondern auch für eine regelmäßige automatische Löschung nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen. Mängel der eingesetzten Software können keine „Datenfriedhöfe“ rechtfertigen.

319 Siehe Art. 17 Abs. 1 lit. d DS-GVO
320 Siehe Art. 17 Abs. 1 lit. a DS-GVO
321 Siehe Art. 24 Abs. 1 DS-GVO

So, damit wäre das mit dem "Identitätsnachweis beim BeitraXservus" für alle Zeiten geklärt.
Wir hoffen die "GEZ-Löschungs-Software-Ergänzung" war richtig kompliziert und teuer.

Dies ist ein kostenloser und glutenfreier GEZombie-Datenfriedhofs-Abwehrservice des GEZ-Boykott-Forums.

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2021, 11:39 von Markus KA«

K
  • Beiträge: 2.246
Unsere datenschutzrechtliche Bewertung haben wir dem rbb mitgeteilt. Dieser hat daraufhin ein Verfahren entwickelt, mit dem auch einzelne Seiten einmal gescannter Unterlagen aus dem dortigen Datenbestand gelöscht werden können. Die Löschung der Personalausweiskopie wurde – wie ursprünglich beantragt – umgesetzt und der betroffenen Person bestätigt.

Danke an den Profäten!

Dies wirft - natürlich - neue Fragen auf!  >:D

Man könnte sich vorstellen, dass jetzt wissbegierige Leutchen so reagieren:

Antrag auf
- Offenlegung des Verfahrens mit dem auch einzelne Seiten einmal gescannter Unterlagen aus dem dortigen Datenbestand gelöscht werden können.
- wer ist auf wessen Veranlassung/ aus welchen Gründen dazu berechtigt?
- wo und wie wird dies in der betroffenen Akte/Historie vermerkt?

Und natürlich stellt sich auch die Frage ob und inwieweit auch "andere, der LRA nicht genehme" einzelne Seiten einmal gescannter Unterlagen undokumentiert/ohne "Verfahren" aus dem dortigen Datenbestand gelöscht werden (können)?  ???

Genug "Off Topic".

Gruß
Kurt



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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • Beiträge: 1
Guten Tag,
als Newbie, bin ich einmal so vermessen und werfe die Frage in den Ring, ob einer der fiktiven Auskunf-Begehrenden in der fiktiven Antwort auf sein Ansinnen, darüber Auskunf erhalten hat, in welcher Wohnung eines Mehrfamilienhauses er wohnt.
Hintergrund ist, dass z,B. Wahlbenachrichtigungen, im Falle des Newbie, konkret mit Wohnungsnummer adressiert werden.

Herzlichen Dank


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  • Beiträge: 691
Ich interpretiere Deine Anfrage so:
"Weiß die Rundfunkanstalt bzw. der Beitragsservice, in welcher Wohnung ich wohne?"

Antwort: Soweit ich weiß - nein. Es hängt auch vom Umfang der übertragenen Meldedaten ab, ob überhaupt Kenntnis über eine Wohnung besteht. Es wird aber nicht festgestellt, dass Du eine konkrete Wohnung hast, sondern nur eine generelle Wohnungsinhaberschaft am Ort des Meldedatensatzes vermutet/unterstellt. Es werden nach wie vor personenbezogene Konten geführt und keine wohnungsbezogenen Konten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juli 2021, 02:48 von Bürger«

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  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Edit "Bürger" @alle:
Vorsorgliche bitte, hier nicht Einzelaspekte der gespeicherten Daten, Wohnungsdaten, Meldedaten, personen- oder wohnungsbezogene Aktenführung etc. zu diskutieren, sondern gem. Betreff/ Einstiegsbeitrag dieses Threads nur das Musterschreiben zur Anfrage:
DSGVO - Anfrage zu eigenen personenbezogenen Daten (Musterschreiben)
Auskunftsbeispiele sind zudem wohl auch schon andernorts im Forum in eigenständigen Threads behandelt? Bitte Forum-Suche nutzen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


Siehe auch obiges Beispiel - letzte, eingerahmte Zeile...

Wohnung
Nr. 1                [Adresse - hier fürs Forum geschwärzt/ anonymisiert]
...wobei "Wohnung Nr.1" je nach "Bedarf" verstanden werden kann
a) als lediglich fortlaufende Nummer ggf. mehrerer Wohnungen der gleichen Person/ des gleichen Beitragskontos - oder (falls "dienlicher")
b) als die individuelle Wohnungsnummer ggf. mehrerer Wohnungen unter dieser Anschrift - für welche unter dieser Anschrift ggf. sogar schon gezahlt wurde ;) ...anderes Thema - bitte nicht hier! Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2021, 18:40 von Bürger«
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