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Autor Thema: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?  (Gelesen 82361 mal)

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  • Cry for Justice
->?
Art.10 EMRK behandelt die Freiheit der Meinungsäußerung, genaues steht da auch bloß nicht drin. Ich sehe da keinen richtig relevanten Zusammenhang zur Problematik des Rundfunkbeitrages. Die Freiheit der Meinungsäußerung hast du doch wohl, die Freiheit der ungehinderten Wahl des bevorzugten Mediums zum Konsumieren dieser so freien Meinungsäußerungen wird damit jedoch nicht angesprochen. Oder inwiefern liest du da etwas anderes heraus? Ob sich das BVerfG von diesem wenig aussagekräftigen Art.10 der EMRK beeindrucken läßt, wage ich daher mal stark zu bezweifeln.


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Schrei nach Gerechtigkeit

W
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Hello Tokyomotel,

Article 10 – Freedom of expression
1. Everyone has the right to freedom of expression. This right shall include freedom to hold opinions and to receive and impart information and ideas without interference by public authority and regardless of frontiers...


What part of "receive" and "without interference by public authority" do you not understand?


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denyit

You may want to explain at what point the Rundfunkbeitrag interferes with such reception. Does the Rundfunkbeitrag restrict you in any way to receive information which would be available w/o the Rundfunkbeitrag?

In den Begründungen der Verfassungsbeschwerden wird das Thema im Rahmen der "negativen Informationsfreiheit" aufgegriffen (Argumentation: Das Geld für die Zahlung des Rundfunkbeitrags fehlt wenn man gerne selbst für andere Informationen, bspw. Tageszeitung, zahlen würde). Wobei ich die Argumentation eher skeptisch sehe. Ich würde eher mit Leistungsfähigkeit / GG in diesem Zus.hang argumentieren. Das würde dann auch gegen eine Kopfpauschale sprechen,


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The fact that people are being hit with a bill for information that they neither want nor asked for amounts to interference. The fact that they are left with no choice other than to pay implies interference by a public authority.


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denyit

So does any tax.


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But according to German law it is not a tax but a contribution. If it is a tax then it is illegal under German law.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Der Grad der Hinderung ist eher zweitrangig.
Primär geht es um eine unzulässige, staatliche Lenkung der Mittel des Bürgers und damit einhergehend einen Eingriff in die Informationsfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 GG.
Wie und auf welchem Weg Bürger sich informieren ist reine Privatsache, da hat sich der Staat nicht einzumischen. Es sei denn, Artikel 5 Abs. 1 GG wird keine Bedeutung mehr beigemessen.
Aber dann können wir unsere Demokratie auch gleich ganz abschaffen.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Art.10 EMRK behandelt die Freiheit der Meinungsäußerung,
Art 10 EMRK behandelt die Informations- und Meinungsfreiheit -> Without interference by public authority!

Und, übrigens, sei an die unzähligen Entscheidungen des BVerfG erinnert, die auch hier zu finden sind:

Über den Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonvention
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22126.msg174822.html#msg174822

Beschluß   
des Ersten Senats vom 3. Oktober 1969   
- 1 BvR 46/65 -

->
Die Informationsfreiheit steht als gleichrangiges Grundrecht neben der Meinungs- und Pressefreiheit.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

d

denyit

Das Thema ist doch schon so oft durchgekaut. Wo behindert die Zahlung des Rundfunkbeitrags den Zugang zu Informationsquellen?

Das kann, wenn überhaupt, nur im Rahmen der "negativen Informationsfreiheit" (s.o.) geschehen. Also indirekt. Dann würde aber jede Form irgendeiner Abgabe ebenfalls den Zugang behindern. Also auch jede Steuer: "Ich kann keine USt zahlen, weil sonst kann ich mir keine Zeitung mehr leisten."

Der Bezug zur Kopfpauschale im Rahmen des Threads fehlt auch irgendwie.

Btw: Lest doch mal bitte die Begründungen zu den Verfassungsbeschwerden. Da ist das wirklich gut erklärt.


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Wurde hier schon irgendwo der Anknüpfungspunkt einer Kopfpauschale erörtert? Gerätebesitz? Inhaberschaft einer Wohnung? Irgendwas Neues? Dort fängt doch die Frage der Rechtmäßigkeit an. Wenn es wie gehabt, an das Grundbedürfnis "Wohnen" anknüpft, ist es wie gehabt eine unterschiedslose Abgabe auf die rein menschliche Existenz im Hoheitsgebiet der Landesrundfunkanstalten. Das ist mittelalterlich, illegal und ungerecht. Die Frage der Informationsfreiheit erübrigt sich da.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2018, 22:12 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

907

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Hadamitzky, Andreas; von Blanckenburg, Korbinian(2006) / Haushaltsabgabe statt Gerätegebühr: Eine Zukunft ohne GEZ? S. 732
https://www.econstor.eu/bitstream/10419/42637/1/520631994.pdf
Zitat
"Bei der Wahl der optimalen Tarifierung, die sich aus dem ermittelten Gutstyp ableiten lässt, müssen das Subsidiaritäts- und das Kongruenzprinzip beachtet werden. Zur Durchsetzung des Kongruenzprinzips stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, die mit Hilfe des Extensionsniveaus beschrieben werden."
Vgl.  H.  Grossekettler: Öffentliche  Finanzen,  a.a.O.,  S.  586  f.

Ein Gemeingut oder Kollektivgut ist ein Gut, das für alle potenziellen Nachfrager frei zugänglich ist. Gemeingüter können vom Staat oder von privaten Anbietern (z. B. Teile des Internets oder die Wikipedia) bereitgestellt werden. Öffentliche Güter und Allmendegüter sind Gemeingüter mit der Eigenschaft der Nicht-Ausschließbarkeit.

In der Wirtschaftswissenschaft bezeichnet Ausschließbarkeit die Eigenschaft eines Gutes, dass Verbraucher oder Unternehmen von der Nutzung ausgeschlossen werden können. Ausschließbarkeit ist notwendig, damit für ein Gut ein Preis oder – bei einem staatlichen Angebot – eine Gebühr durchgesetzt werden kann.

Würde man sich für einen Zwangsbeitrag in Form eines Kopfbeitrags entscheiden, so würde dieser nach Berechnung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages in Abhängigkeit von der Zahl der Gebührenbefreiungen zwischen 9 Euro (3 Mio. Gebührenbefreite) und 11 Euro (12 Mio. Gebührenbefreite) pro Monat betragen. (2006)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2018, 23:07 von seppl«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

  • Beiträge: 7.385
Das Thema ist doch schon so oft durchgekaut.
Ja, und es verwundert, daß es noch immer notwendig scheint, es weiter zu kauen.

Zitat
Wo behindert die Zahlung des Rundfunkbeitrags den Zugang zu Informationsquellen?
Darum geht es nicht.

Der Staat hat kraft Art. 10 EMRK, weil "without interference by public authority" - "Ohne Einflußnahme durch öffentliche Authorität", keine Befugnis, daß Medienverhalten seiner Bürger zu steuern.

Offenbar wird nicht verstanden, daß Meinungsvielfalt für Europa existenziell ist; nur so ist nämlich garantiert, daß kein einzelner mehr jene Anhängerschar findet, die den 2. WK begünstigten, bzw. erst möglich werden ließen.

Es wäre wünschenswert, es würde sich mal etwas mit der Entstehungshistorie der EMRK befasst.

Zitat
Der Bezug zur Kopfpauschale im Rahmen des Threads fehlt auch irgendwie.
Der fehlt gar nicht, wenn die EMRK mitsamt den Entscheidungen des BVerfG zur EMRK wirklich inhaltlich zur Kenntnis genommen wird.

Rn. 26
Zitat
1. Die deutsche Verfassungsgeschichte kennt bis zum Jahre 1945 kein eigenständiges Grundrecht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Diese Informationsfreiheit fand nach dem zweiten Weltkrieg zunächst Eingang in verschiedene Landesverfassungen (vgl. etwa Art. 11 der Verfassung des ehemaligen Landes Württemberg-Baden vom 28. November 1946; Art. 13 der Hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946; Art. 112 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung vom 2. Dezember 1946) und sodann in das Grundgesetz. Anlaß für die selbständige verfassungsrechtliche Gewährleistung der Informationsfreiheit im Grundgesetz waren die Erfahrungen mit den zur nationalsozialistischen Regierungspraxis gehörenden Informationsbeschränkungen, der staatlichen Meinungslenkung, den staatlichen Abhörverboten für ausländische Rundfunksender und den Literatur- und Kunstverboten.
Rn. 27
Zitat
2. a) Die Informationsfreiheit steht in der grundgesetzlichen Ordnung gleichwertig neben der Meinungs- und Pressefreiheit. Sie ist kein bloßer Bestandteil des Rechts der freien Meinungsäußerung und -verbreitung. Dieses Recht hat zwar den Schutz des Empfangs der Meinung durch andere mit zum Inhalt; der Schutz wird aber allein den Äußernden um ihrer Meinungsfreiheit willen gewährt. Der Empfänger spielt dabei insoweit nur eine passive Rolle. Demgegenüber ist die Informationsfreiheit gerade das Recht, sich selbst zu informieren. Andererseits ist dieses Freiheitsrecht die Voraussetzung der der Meinungsäußerung vorausgehenden Meinungsbildung. Denn nur umfassende Informationen, für die durch ausreichende Informationsquellen Sorge getragen wird, ermöglichen eine freie Meinungsbildung und -äußerung für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft. Schließlich trägt eine freie Presse dazu bei, durch umfassende Informationen den Bürgern die Aufgabe zu erleichtern, sich Meinungen zu bilden und politische Entscheidungen zu treffen (BVerfGE 20, 162 [174]).

Beschluß   
des Ersten Senats vom 3. Oktober 1969   
- 1 BvR 46/65 -

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027071.html

Aus Rn. 26
Zitat
der staatlichen Meinungslenkung

Und genau diese staatliche Meinungslenkung kann die Folge sein, wenn der Bürger verpflichtet wird, ein ihm vom Staat vorgesetztes staatliches Medium finanzieren zu müssen, obwohl vom Bürger individuell weder konsumiert, noch bestellt.

Es ist eben hierbei auch zu beachten, daß jene Mittel, die in ein vom Staat vorgegebenes Medium zu finanzieren sind, nicht mehr dem Medium eigener Wahl zur Verfügung stehen, auch hier ist die Informationsfreiheit beeinträchtigt. Siehe Rn. 27 - in Rot markierter Text -


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Wurde hier schon irgendwo der Anknüpfungspunkt einer Kopfpauschale erörtert? Gerätebesitz? Inhaberschaft einer Wohnung? Irgendwas Neues?
Wurde hier aber auch schon durchgekaut. Der Anknüpfungspunkt der Kopfpauschale ist doch selbstredend schon im Wort enthalten. Nur pauschal wird dieses "Kopfgeld" genauso wenig eine Lösung wie der Gerätebesitz es war und die Wohnung noch ist. Zum Erhalt des örR geht nun mal leider kein Weg am Zwang vorbei, denn freiwillig wird da niemals ein passender Schuh draus. Da fällt mir nur noch das Mittel der Steuer ein, welche schließlich auch nur auf Zwang basiert, aber kurioserweise nicht solch einen Hickhack produziert. Und Steuern funktionieren einkommensabhängig letztendlich doch ganz gut. Auch wenn da so manche Steuer so einigen auch nicht in den Kram passt.
Anders herum: Würden denn die Nichtnutzer eine generelle Finanzierung des örR über den allgemeinen Staatshaushalt ohne nachvollziehbare Aufschlüsselung auf den einzelnen akzeptieren? Oder fordern diese dann ihre indirekt gezahlten Anteile genauso vehement über Klagen bei Finanzgerichten zurück?



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zum Erhalt des örR geht nun mal leider kein Weg am Zwang vorbei, denn freiwillig wird da niemals ein passender Schuh draus.

Da muss man m. E. differenzieren: erst mit der Zahlungspflicht aller, auch der, die keine Empfangsgeräte besitzen, kam das Thema Zwang und der Widerstand gegen die Rundfunkfinanzierung auf. Die Anknüpfung an den Gerätebesitz war da schon das deutlich bessere Verfahren, schon weil ein Empfangsgerät eine Beziehung zum Hörfunk-/TV-Konsum besitzt, was eine Wohnung oder die schiere Existenz (Kopfpauschale) nun einmal nicht hat. Interessanter Weise steht am an erster Stelle der Motive für die Einbeziehung aller Bürger ja nicht etwa das unsägliche Wirken der Rundfunkschnüffler, sondern die sinkenden Einnahmen.

M. E. spricht einiges für die Steuerfinanzierung. Ich meine dabei aber keine Kopfsteuer. Die bisherige Form der Finanzierung hat massiven Einfluss von Parteien, Interessengruppen und Staat ebenso wenig verhindert, wie er sich aus einer Steuerfinanzierung zwingend ergeben müsste. Jedenfalls müsste er nicht höher sein.
Aus Steuermitteln werden z. B. viele Kulturveranstaltungen, Theater etc. gefördert, ohne dass beklagt wird, der Staat oder Politiker auf diese Veranstaltungen massiv Einfluß nehmen. User pinguin hat zudem mehrfach darauf hingewiesen, dass die Rundfunkfinanzierung der EU als staatliche Beihilfe gilt. Der Unterschied zu direkter Steuerfinanzierung dürfte marginal sein.
Der Aufwand, den der Einzug, Prüfung von Befreiungen, Mahnungen, Vollstreckungen und Klagen für die Gesellschaft bedeuten, würde mit einer Finanzierung aus dem allgemeinen Steuertopf entfallen. Zudem entfiele der auch gesellschaftlich schädliche Streitpunkt und man könnte sich auf die Diskussion der Inhalte, der Zahl der Sender, die Gehälter des Führungspersonals und die Pensionen konzentrieren.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
@tokiomotel: Man bezahlt immer für irgendwas, weil man irgendwas hat (oder ist verpflichtet dazu, weil man selber den Vertrag unterschrieben hat). Eine staatliche Abgabe, nur weil man irgendwo "ist" kann es heutzutage meines Erachtens nach nicht mehr geben. Auch nicht, wenn man sich "hinterher" (Beitragspflicht = "self executing law") befreien lassen könnte. Der Anknüpfungspunkt einer Zahlpauschale kann nicht die eigene Identität ("der Kopf") sein. Dann wäre der Mensch willenloses Objekt der Staatsgewalt, bzw. hier speziell sogar von Wirtschaftsunternehmen (der Landesrundfunkanstalten) im staatlichen Auftrag.

Die existierende Rundfunkabgabe ist bereits eine an die Existenz geknüpfte Abgabe. Sie wird nur hinter dem Begriff der "Wohnungsabgabe" oder "Haushaltsabgabe" notdürftig versteckt. Aber auch jetzt schon wird der Beitrag  nicht erhoben, weil man Eigentümer der Wohnung ist oder etwas verdient (weil man etwas "hat"), sondern weil man darin wohnt (etwas "macht") und weil dieses "machen" existenznotwendig ist, also nicht ernstzunehmend gegen etwas Anderes austauschbar ist, ohne sich Schaden zuzufügen, ist die Abgabe an das "sein" gebunden, also menschenrechtswidrig.

Zumindest von offizieller Seite sollten wir aber dann denn doch noch in einem freiheitlichen Staatssystem leben...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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