Das stimmt, aber -damals noch ohne die Personendatenermittlungsrechte des ÖR- war das korrekte Argument, dass es so gut wie unmöglich sei, mit vertretbarem Aufwand eine personenbezogene Abgabe zu realisieren.
Was das Argument mit den 10 eingeladenen Personen betrifft: Die zahlen ja schon
a) beim Altmodell für ihre eigenen Empfangsgeräte
b) beim Wohnungsbeitrag im Rahmen des eigenen Wohnungsbeitrags
Und: Es wird für die Empfangsmöglichkeit bezahlt, nicht für die tatsächliche Nutzung
Aktuell ist die Sachlage aber so: BVerwG und BVerfG (laut Eindruck in der Verhandlung) haben festgestellt, dass die Empfangsmöglichkeit der ÖR einen personenbezogenen Vorteil darstellen soll. Ein solcher wäre, da jede Person prinzipiell die gleiche Empfangsmöglichkeit hat, auch nach Art.3 GG über einen gleichen Beitrag pro Person abzugelten, zumal nun die Personendaten auf dem Silbertablett vorliegen.
Bleibt noch die Frage, wie man die überzeugten Nichtnutzer vom Beitrag befreit.
Das darf sich nun das BVerfG überlegen...
Was ich damit nur sagen will: Jede Lösung hat -wenn man den ÖR nicht komplett in die Tonne treten will- ihre Vor- und Nachteile. Die Smartcard-Variante hätte den Charme, Nutzer und Nicht-Nutzer eindeutig zu unterscheiden. Aber sie würde wiederum z.B. Alleinerziehende benachteiligen.