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Autor Thema: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?  (Gelesen 72878 mal)

T
  • Beiträge: 546
... muss sich der selbsternannte Nichtnutzer leider solche Vorwürfe und ein gesundes Misstrauen gefallen lassen.
NÖ, muß ich nicht!

Und an @tokiomotel: es ist mir völlig egal was Du und der örR als mein Nutzungsverhalten vermuten -- ich nutze nicht, da könnt ihr vermuten bis ihr schwarz werdet!
Dem schließe ich mich an.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2018, 00:53 von Bürger«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Nö, das mit der Kfz-Steuer lassen wir mal besser wie es ist, an deren Berechnungsgrundlage hat welch ein Wunder auch kaum einer was auszusetzen. Weil durchschaubar und für jeden sinnvoll zu handhaben. Gezahlt wird gestaffelt nach in Nutzung befindlichem Hubraum. Übrigens DIE passende Vorlage zur Abwandlung in eine vergleichbare Version für den Rundfunkbeitrag. Grundlage zur Berechnung wäre die Nutzung, also PaytV als hier eh favorisierte Lösung des Problems.
Das sinnfreie copy&paste Nachgeplapper @boe somit völlig daneben.


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Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

@tokiomotel
[...] Gezahlt wird gestaffelt nach in Nutzung befindlichem Hubraum. [...]

Geh mit Deiner Steuer auf Bildschirmdiagonale (aka genutzter Medien-Hubraum) zu rundfunkbeitrag.de, die suchen nach Ideen für Ersatz, wenn der "Beitrag" vom BVerfG gekippt würde.

Wir sind hier in einem Forum von Medienzwangsabgaben-Gegnern!

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

h
  • Beiträge: 294
Wenn man mal die Möglichkeit, Nutzer von Nichtnutzern per Smartcard/Verschlüsselung zu unterscheiden, zu Ende denkt:

Wie würde man denn dann die Ungleichbehandlung von Personen in den Griff kriegen? Denn in einem Mehrpersonenhaushalt (z.B. Ehepaar ohne Kinder) wäre ja -genauso wie im Alleinerziehenden-Haushalt- nur eine Smartcard notwendig. Wie würde man in dem Modell einen gleichen Beitrag pro volljähriger Person sicherstellen?


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T
  • Beiträge: 546
Wie würde man in dem Modell einen gleichen Beitrag pro volljähriger Person sicherstellen?

Das ist mir WURSCHT!
Mein Postamt verkauft Smartcards für Netflix. Das sollte der ÖRR auch machen.
Die verkauften Karten sind dann seine Einnahmequelle und wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht decken, ist das sein Problem.

Die kapitalistische Praxis ist Marktverdrängung.
Rundfunkbeitrag für's Wohnen oder Kopfpauschale sind Planwirtschaft für den ÖRR! ABGELEHNT!!!


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h
  • Beiträge: 294
Mit der 'Das ist mir WURSCHT!'-Einstellung haben bisher auch die Verwaltungsgerichte auf die Klägerargumente reagiert.
Das überzeugt mich angesichts von Art.3 GG Abs.1 noch nicht so richtig ;-).


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  • Beiträge: 118
In Deutschland gibt es mit knapp 46,5 Mio PKW deutlich mehr PKW als Wohnungen.
...

So ziemlich jeder hat ein Handy... Machen wir dochgleich auch noch nen Handybeitrag von 50€ im Monat.

Wie jetzt? Oma Ilse hat nur ne alte Wählscheibe zu Hause? Na das ist mir doch Wurscht...
Wie jetzt? Klaus hat nur nen Prepaid Karte und läßt sich meist anrufen? Na und? Der muss den "Beitrag" auch zahlen...


Meister Tokio.  Merkst was?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 20:59 von Bürger«
ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wie würde man denn dann die Ungleichbehandlung von Personen in den Griff kriegen?

Das hat doch bei der Gerätebindung über Jahrzehnte keinen interessiert. Ich kann mir ja auch als Einzelperson 10 Leute einladen und z. B. Fußball schauen. Wer will das kontrollieren? Zudem würde dann ja jedes Gerät eine Smartcard benötigen. Die ÖR würden dann also zum Teil mehrfache Einnahmen erzielen, es soll ja gelegentlich mehr als ein TV-Gerät in einer Wohnung geben.

Nebenbei: Smartcards würden vermutlich nicht für Hörfunk einsetzbar sein. Müsste Hörfunk dann kostenfrei sein? Das  wäre ja ggf. sozial und für den Katastrophenschutz sinnvoll.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 20:59 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

h
  • Beiträge: 294
Das stimmt, aber -damals noch ohne die Personendatenermittlungsrechte des ÖR- war das korrekte Argument, dass es so gut wie unmöglich sei, mit vertretbarem Aufwand eine personenbezogene Abgabe zu realisieren.
Was das Argument mit den 10 eingeladenen Personen betrifft: Die zahlen ja schon
a) beim Altmodell für ihre eigenen Empfangsgeräte
b) beim Wohnungsbeitrag im Rahmen des eigenen Wohnungsbeitrags
Und: Es wird für die Empfangsmöglichkeit bezahlt, nicht für die tatsächliche Nutzung

Aktuell ist die Sachlage aber so: BVerwG und BVerfG (laut Eindruck in der Verhandlung) haben festgestellt, dass die Empfangsmöglichkeit der ÖR einen personenbezogenen Vorteil darstellen soll. Ein solcher wäre, da jede Person prinzipiell die gleiche Empfangsmöglichkeit hat, auch nach Art.3 GG über einen gleichen Beitrag pro Person abzugelten, zumal nun die Personendaten auf dem Silbertablett vorliegen.

Bleibt noch die Frage, wie man die überzeugten Nichtnutzer vom Beitrag befreit.
Das darf sich nun das BVerfG überlegen...

Was ich damit nur sagen will: Jede Lösung hat -wenn man den ÖR nicht komplett in die Tonne treten will- ihre Vor- und Nachteile. Die Smartcard-Variante hätte den Charme, Nutzer und Nicht-Nutzer eindeutig zu unterscheiden. Aber sie würde wiederum z.B. Alleinerziehende benachteiligen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 21:00 von Bürger«

T
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Das überzeugt mich angesichts von Art.3 GG Abs.1 noch nicht so richtig ;-).
Das war auch nicht meine Absicht.


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

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H
  • Beiträge: 583
Nebenbei: Smartcards würden vermutlich nicht für Hörfunk einsetzbar sein.
Sie sind für den Hörfunk einsetzbar...  Ganz gewiß !

Grüße
Adonis


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Nebenbei: Smartcards würden vermutlich nicht für Hörfunk einsetzbar sein.
Sie sind für den Hörfunk einsetzbar...  Ganz gewiß !

Technisch ja! Aber wer würde eine solche kaufen, noch dazu eine für jeden Radioempfänger, für jeden Radiowecker, wenn die privaten Hörfunkprogramme samt und sonders kostenlos zu empfangen sind? Die ÖR-Hörfunksender sind, bis auf wenige Ausnahmen, der gleiche Dudelfunk wie die private Konkurrenz, reine Abspielstationen des Pop-Mainstreams, im Bereich Informationsvermittlung fast ein Totalausfall. Und über das Internet kann ich tausende von Sendern empfangen, aus Adelaide und Frisco, von Kapstadt bis Helsinki usw. Ich vermute daher, dass sich Smartcards für Hörfunk nicht durchsetzen würden.  Womöglich ein Grund mehr, warum sich die Sender nur für Abgaben erwärmen, die ohne technische Kontrolle möglich sind.

M. Boettcher


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b
  • Beiträge: 763
Was man immer wieder bei solchen Theorien vergisst: deutscher öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird nicht nur in Deutschland ausgestrahlt.

Sogar in Südafrika kann man ARD und Co. sehen. Von EU-Staaten braucht man gar nicht zu reden, da dort problemlos alles kostenlos per Satellit angeboten wird. Nur in Deutschland sind ARD und Co. Pay-TVs per Zwangsbeitrag. Und in allen diesen Ländern gibt es weder Kopfpauschale, noch Wohnungsbeitrag.
http://satellitenempfang.info/empfang_im_ausland.html

Beispiel: Südafrika
https://www.deukom.co.za
Zitat
Wenn Sie in Südafrika wohnen, können Sie über DeuKom acht deutsche Fernsehprogramme (ARD, ZDF, RTL, Sat1, Pro 7, 3Sat, EuroNews und DW-TV) sowie drei Radioprogramme (Bayern 1, Bayern 3 und Klassik Radio) abonnieren. Die Programme werden live zugeführt und sind Teil eines südafrikanischen Pay-TV-Dienstes.


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  • IP logged

g
  • Beiträge: 368
Was ich damit nur sagen will:
Jede Lösung hat -wenn man den ÖR nicht komplett in die Tonne treten will- ihre Vor- und Nachteile.
Wenn ein Einzelner ein Gefälligkeitsgutachten erstellt, dann kann das niemals funktionieren.

Gibt es denn in ganz Deutschland nur einen Mann, der dazu befähigt ist, brauchbare Lösungen vorzuschlagen?
Viele Köpfe sind gefragt und die Länderparlamente selbst müssen im jeweiligen Bundesland darüber befinden.

Eine geringe Kopfpauschale ist schon besser als die Wohnungssteuer. Und Nichtnutzer sind ausgenommen.
Verschlüsselung für Qualitätsfernsehen muss kommen.


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K
  • Beiträge: 2.239
aus einer (geschlossenen) facebook-Gruppe:

Zitat
Wer nutzt der zahlt, wer nicht nutzt zahlt nicht. Technisch einwandfrei machbar über die im Auftrag von ARD und ZDF entwickelten De- und Encodertechniken, welche mit Erfolg an die privaten RFA verkauft werden. Diese Lösung ist nicht sittenwidrig, auf alle Fälle mit dem Gesetz und der Verfassung zu vereinbaren - und wird kaum ins Gespräch gebracht.
Zitat
"die im Auftrag von ARD und ZDF entwickelten De- und Encodertechniken, welche mit Erfolg an die privaten RFA verkauft werden" mehr info bitte
Zitat
Das sind z.B. die sogenannten Set Top Boxen. Entwicklungen des IRT, 100% Tochter der ÖR-RFA. www.irt.de


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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