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Autor Thema: Rettung durch die DSGVO?  (Gelesen 19075 mal)

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Re: Rettung durch die DSGVO?
#30: 06. Juni 2018, 21:50
Blatt 2

Zitat
Nach den gesetzlichen Vorschriften hat ein Rundfunkteilnehmer selbst die für die Erhebung des
Rundfunkbeiztags erforderlichen Daten zu melden.

Ich glaube der Verfasser hat vor erstellen dieser Schrift, in einer Beize mächtig tief ins Glas geschaut. Hier wird schon der Frust des bevorstehenden baldigen Endes, mit Alkohol betäubt.
Ich kann die Rundfunkzwangsteilnehmer nur warnen, selbst irgendwelche Daten so einem Chaotenverein zu melden. So ein Kauderwelsch kann nur ein Sadist  schreiben, im Angesicht der puren Verzweiflung über das baldige Aus der Ära Drangsaliererei.


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Re: Rettung durch die DSGVO?
#31: 06. Juni 2018, 22:40
der "Chaosverein" ist ein Callcenter in der Türkei. Nicht nur der Verfasser taugt nichts, sondern auch die Controller taugen doppelt nix  8)
Ich kann mich ja mal bei den Herrschaften Onur&Kaya bewerben. Dann bekomme ich wahrscheinlich eine Mail mit einer IP aus Erdoganistan
 :o



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K
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Re: Rettung durch die DSGVO?
#32: 06. Juni 2018, 23:26
der "Chaosverein" ist ein Callcenter in der Türkei. [..]

Kannst Du dies bitte belegen?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Re: Rettung durch die DSGVO?
#33: 07. Juni 2018, 00:54
Mercedes-Benz sitzt in Maastricht/Niederlande(gesichert)
Bertelsmann-Arvato in Venlo/Niederlande(gesichert)
eBay-Kundendienst in Cork/Irland(gesichert)

Das Ausgliedern von Servicecenter ins billigere (EU)-Ausland ist in der IT-Branche Gang und gäbe. Entweder die Verantwortlichen sind dauerhaft besoffen und für die MA hängen die Bierflaschen wie Infusionen von der Decke. ;D
Oder aber die Verantwortlichen haben wirklich derart miese Deutschkentnisse, insbesondere die Controller. Die Namenskombination der Personalchefs, weist auf einen südost-europäischen HIntergrund hin. Es ist schwer sich vorzustellen, dass solche fehlerhaften Schreiben an die Kunden gehen würden, wenn die Controller ausreichend Deutsch könnten.


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Re: Rettung durch die DSGVO?
#34: 07. Juni 2018, 01:09
Vollzitat wegen Übersicht:
Mercedes-Benz sitzt in Maastricht/Niederlande(gesichert)
Bertelsmann-Arvato in Venlo/Niederlande(gesichert)
eBay-Kundendienst in Cork/Irland(gesichert)

Das Ausgliedern von Servicecenter ins billigere (EU)-Ausland ist in der IT-Branche Gang und gäbe. Entweder die Verantwortlichen sind dauerhaft besoffen und für die MA hängen die Bierflaschen wie Infusionen von der Decke. ;D
Oder aber die Verantwortlichen haben wirklich derart miese Deutschkentnisse, insbesondere die Controller. Die Namenskombination der Personalchefs, weist auf einen südost-europäischen HIntergrund hin. Es ist schwer sich vorzustellen, dass solche fehlerhaften Schreiben an die Kunden gehen würden, wenn die Controller ausreichend Deutsch könnten.

Sorry - ich fragte nicht welcher Bäcker mit welchem Mehl Brote backt und ob der eine oder andere kleinere Brötchen backt weil es gang und gäbe ist!?

Ich möchte mir auch nichts "vorstellen"?

Du hast eine konkrete Behauptung aufgestellt; erbitte konkrete Antwort: Kannst Du diese Aussage belegen? Quellangabe?
Zitat
der "Chaosverein" ist ein Callcenter in der Türkei. [..]

Kannst Du dies bitte belegen?

Gruß
Kurt

Zumal die Türkei ein NICHT-EU-Land ist!

Gruß
Kurt



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Re: Rettung durch die DSGVO?
#35: 09. Juni 2018, 23:30
Nun hat auch der Beitragsservice in einem 6 Seitigen Schreiben auf die Datenschutzanfrage einer Mitstreiterin geantwortet. S. 6 beinhaltet die persönlichen Daten.

Auf S.1
Zitat
Eine Löschung kann allerdings nicht verlangt werden, solange der Zweck für den die Daten erhoben wurden, weiterhin besteht.

Um es kurz und knapp zu sagen: wir machen weiterhin was wir wollen >:(

Anm. Mod seppl: Angefügt der Text der 5 Seiten als durchsuchbares PDF


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Re: Rettung durch die DSGVO?
#36: 09. Juni 2018, 23:43
mich würden die 6 Seiten interessieren, weil die ja rechtfertigen:

Zitat
Mit dem Tod endet auch die Rundfunkgebührenpflicht

@Kurt

seit über 30 Jahre macht Deutschland Geschäfte mit der Türkei. Das interessiert keinen, ob die Türkei kein EU-Mitglied ist
Du kannst dir aus dem babylonischen Sprachgewirr das da vom BS als Antwort kam, deine eigene Indizienkette basteln
 8)


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Re: Rettung durch die DSGVO?
#37: 09. Juni 2018, 23:49
Blatt 3 wurde nochmal in etwas größerer Schrift eingescannt.


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Re: Rettung durch die DSGVO?
#38: 10. Juni 2018, 01:07
@Dauercamper: Du eierst rum.

Beantworte doch bitte eine einfache Frage - entweder mit ja oder mit nein.

der "Chaosverein" ist ein Callcenter in der Türkei. [..]

Kannst Du dies bitte belegen?

Gruß
Kurt
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Re: Rettung durch die DSGVO?
#39: 10. Juni 2018, 12:28
Laut Auskunft des BS stammen die Daten auch von "Unternehmen des Adresshandels". Das ist erstaunlich. Denn im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag heisst es:

Zitat
§ 14 Übergangsbestimmungen

(10) Die Landesrundfunkanstalten dürfen bis zum 31. Dezember 2020 keine Adressdaten privater Personen ankaufen und von ihrem Recht auf Auskunft nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 keinen Gebrauch machen.

Darf man also die Information auf S. 3 als Eingeständnis des BS betrachten systematisch gegen geltendes Recht zu verstossen?

NB: bei einer Auskunftsforderung auf der Basis des Datenschutzes interessieren mich die allgemein genutzten Quellen für Daten nicht die Bohne. Ich will wissen, woher sie meine Daten haben.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

L
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Re: Rettung durch die DSGVO?
#40: 10. Juni 2018, 19:49
Nun hat auch der Beitragsservice in einem 6 Seitigen Schreiben auf die Datenschutzanfrage einer Mitstreiterin geantwortet.

Ist es nicht bemerkenswert, dass in der Analge 1 unter Punkt 4

Zitat
4. Empfänger der Dateien
[...]
- Landesrundfunkanstalten
[...]

genannt werden? Ist der Beitragsservice nach eigener Darstellung nicht Teil der Landesrundfunkanstalten? Warum werden die hier in einer Aufzählung externer Dritter genannt?


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Re: Rettung durch die DSGVO?
#41: 11. Juni 2018, 10:41
Hallo!

[...] Denn im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag heisst es:

Zitat
§ 14 Übergangsbestimmungen

(10) Die Landesrundfunkanstalten dürfen bis zum 31. Dezember 2020 keine Adressdaten privater Personen ankaufen und von ihrem Recht auf Auskunft nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 keinen Gebrauch machen.

[...]

Vom Ansatz her ist der BS als "Teil" jeder LRA gegründet, müßte also im Zuständigkeitsbereich einer LRA deren Befugnissen und Einschränkungen unterliegen (= BS darf höchstens so viel, ist mindestens so eingeschränkt wie die LRA).

Aber IMHO läßt sich das Zitat dialektisch so auslegen: die LRA darf nicht, der BS ist nicht besonders erwähnt => BS darf.

MfG
Michael


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Re: Rettung durch die DSGVO?
#42: 11. Juni 2018, 14:01
Aber IMHO läßt sich das Zitat dialektisch so auslegen: die LRA darf nicht, der BS ist nicht besonders erwähnt => BS darf.

Mit der Dialektik wäre ein Mord durch einen Auftragskiller dem Auftraggeber nicht anzulasten. 8)

Die von dir vermutete rechtliche Hintertür gibt es m. E. nicht. Es ist eben nicht so, dass dem BS erlaubt ist, was die LRA explizit nicht darf. Der BS handelt nämlich für die LRA und der "Auftrag" darf sicher nicht mehr umfassen als einer LRA selbst gestattet ist. Zumal die LRAn für den BS, der praktisch eine GbR ist, haften. Bekanntlich kann der BS nicht verklagt werden, man muss sich stattdessen immer mit der LRA auseinander setzen.

M. Boettcher


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Re: Rettung durch die DSGVO?
#43: 11. Juni 2018, 14:50
Hallo!

@drboe

"De jure" mag es sein, daß diese Hintertüre verschlossen sein sollte (da sind wir einer Meinung). Aber wie immer, wenn es gegen den Bürger geht -- was nicht paßt wird passend gemacht!  >:D

"Justizia" trägt nicht umsonst eine Augenbinde...

MfG
Michael


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N
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Re: Rettung durch die DSGVO?
#44: 11. Juni 2018, 15:25
moin,

https://www.focus.de/finanzen/news/datenkrake-unter-druck-behoerden-pruefen-geschaeftspraxis-faellt-die-schufa-der-dsgvo-zum-opfer_id_9074625.html

Da fällt ein Satz auf:
Das könnte aber der DSGVO widersprechen. Diese sieht vor, dass Kunden Daten, die Unternehmen über sie gesammelt haben, zeitnah, kostenlos und elektronisch einsehen dürfen. Diesen Service bietet die Schufa nicht.

Bietet der BS diesen Service an?

VG
Peter


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