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Autor Thema: OLG Köln : NDR muss Lizenzgebühren bezahlen  (Gelesen 3331 mal)

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Legal Tribune Online     16.05.2018

OLG Köln zu Lizenzgebühr für witzige TV-Pannen
Kon­kur­renz darf sich nicht kos­tenlos lustig machen

Das OLG Köln hat entschieden, dass sich der NDR in der Sendung "Top Flops" nicht über die Konkurrenz lustig machen darf, ohne ihr eine Lizenzgebühr zu bezahlen. Eine Pannenshow sei keine Parodie und auch nicht vom Zitatrecht gedeckt.
Zitat
Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender dürfen von der Konkurrenz nicht ohne weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln anlässlich der vom NDR produzierten Sendereihe "Top Flops" entschieden, wie am Mittwoch bekannt wurde (Urt. v. 20.04.2018, Az. 6 U 116/17).
Weiterlesen auf :
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-koeln-6u11617-sequenzen-pannenshow-lizenzgebuehr-parodie-zitatrecht/



beck.de Zeitschriften     16.05.2018

OLG Köln Urt. v. 20.4.2018 – Az. 6 U 116/17
„TV-Flops“ für andere Sender kostenpflichtig

Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender („TV Flops“) dürfen von der Konkurrenz nicht ohne weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden.
Zitat
Der 6. Zivilsenat des OLG Köln hat die erstinstanzliche Entscheidung des LG Köln hinsichtlich der Lizenzpflicht der Sequenzen bestätigt. Nach Auffassung des OLG muss die Nutzung der Sequenzen nach Maßgabe der vom BGH in der Entscheidung zu „TV Total“ entwickelten Grundsätze bezahlt werden (Urt. v. 20.12.2007 – I ZR 42/05, NJW 2008, 2346).
Weiterlesen auf :
http://rsw.beck.de/cms/?toc=njw.root&docid=405673



RTL.de     16.05.2018

Quelle: DPA
Gericht: Pannen-Sendung muss für TV-Schnipsel bezahlen

TV-Pannen dürfen von anderen Fernsehsendern nicht ohne weiteres kostenfrei verwertet werden. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach einer Mitteilung des Gerichts von Mittwoch entschieden. In dem Fall ging es um die NDR-Sendung "Top Flops".
Zitat
Das Oberlandesgericht folgte dieser Argumentation in seiner Entscheidung vom 20. April nicht und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom vergangenen Jahr. Gegen das Urteil in zweiter Instanz wurde keine Revision zugelassen.
Weiterlesen auf :
https://www.rtl.de/cms/gericht-pannen-sendung-muss-fuer-tv-schnipsel-bezahlen-4163654.html


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Da sollten doch die ör mal eigene Pannen - Lügen oder Halbwissen recherchieren und die zum Besten geben, das wäre umsonst, ich sage nur: positive Elektronen.... ;D

Elektor: WDR „Markt“ brilliert mit keiner Ahnung 18. Mai 2018, 14:04 Uhr
https://www.elektormagazine.de/news/led-lampen-mit-positiven-negative-elektronen-wdr-markt-brilliert-mit-keiner-ahnung

LED-Lampen – WDR „Markt“ brilliert mit keiner Ahnung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27515.0/topicseen.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2018, 19:48 von DumbTV«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

b
  • Beiträge: 776
Person P versteht die Welt nicht: einerseits ist ÖR so wichtig für Demokratie und darf "Beitragsschuldner" nach Lust und Laune fertig machen, andererseits darf ÖR im Rahmen der Demokratietätigkeit (= Bestrahlen der Bevölkerung mit dem Mist) ohne Zahlung der Gebühr keine Teile der anderen Fernsehanbieter nutzen.


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Die Diskussion über die positiven Elektronen in den folgenden, dazu geeigneteren Thread verschoben:

LED-Lampen – WDR „Markt“ brilliert mit keiner Ahnung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27515.0/topicseen.html

Bei Bedarf bitte dort den Austausch darüber fortsetzen...


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 7.386
andererseits darf ÖR im Rahmen der Demokratietätigkeit (= Bestrahlen der Bevölkerung mit dem Mist) ohne Zahlung der Gebühr keine Teile der anderen Fernsehanbieter nutzen.
Das könnte am Urheberrecht liegen? Und da darf nunmal auch der ÖRR nicht einfach Fremdproduktionen wiedergeben, gerade dann nicht, wenn es sich um Fehlproduktionen anderer handelt, wäre dieses doch geeignet, die anderen in schlechtes Licht zu rücken?


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
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Wäre ein Oberverwaltungsgericht statt eines Oberlandesgerichts für die Entscheidung zuständig gewesen, hätte der NDR bestimmt Recht bekommen und nichts zahlen müssen!

LG Peli


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