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Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018

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maxkraft24:
Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018

Falls jemand von Euch Interesse daran hat, was ich als Beschwerdeführer vor dem BVerfG am 16.05.2018 vorgetragen habe, kann hier gerne den Inhalt nachlesen:



--- Zitat ---Hochverehrte Damen und Herren, hohes Gericht,

- der Allgemeinheit stehen die weltweiten mehrfach redundanten Medieninhalte im Überfluss zur Verfügung. Der ÖRR ist nur eine Möglichkeit unter tausenden von Quellen. Früher mit nur drei ö.-r. Prog. gab es eine direkte Verknüpfung zu einem Gerät. Wer ein Gerät hatte, wollte diese Programme empfangen, heute gibt es diese Verknüpfung nicht.

- Ich informiere mich aus Zeitungen und Zeitschriften, weil die Berichte umfangreicher, interessanter und besser recherchiert sind,

- Ich nutze weder die ö.-r. Option noch den privaten Rundfunk. Ich werde bereits jetzt gehindert, mir weitere Zeitungen und Zeitschriften zu kaufen, weil ich ggf. den Rundfunkbeitrag doch noch bezahlen muss.


- Aus dem nationalen dualen System wurde ein mehrfach redundantes und globales System.

- Durch das Bereithalten eines digitalen Multifunktionsgerätes wird NICHT offenkundig ein Nutzungs-interesse an der öffentlich-rechtlichen Rundfunkoption bekundet, noch dass man eine lebenslange finanzielle Hinderung durch den Rundfunkbeitrag in Kauf nehmen will.

- Zurzeit wird die Möglichkeit der Nutzung einer mehrfach redundanten Quelle bebeitragt, selbst dann - wenn diese unerwünscht ist und gegen den Willen finanziell aufgedrängt wird.

- Dies gleicht einem Zwangsbeitrag für die Möglichkeit in ein vom Staat zugewiesenes Restaurant zu gehen. Das dies unsinnig ist, versteht jeder auf Anhieb.

- Die unerwünschte Option hat bei Nichtnutzern wie mich und bei den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern mehr mit einer Belästigung und finanzieller Nötigung gemeinsam als mit irgendeiner fingierten Gegenleistung oder gar einem besonderen Vorteil.
 

- Laut meiner Einschätzung:
  - ist der ö.-r. R. viel zu teuer,
    er verschlingt an die 22 Mio. € pro Tag und
  - verdrängt mit ca.90 Prog. die private Meinung,
  - Euronews kommt mit nur 1 bis 2 %  der Summe aus und sendet dazu in vielen Sprachen,   
  - der ö.-r. Rnd. ist recht tendenziell,
  - nicht kritisch genug,
  - viel zu Vieles wird weggelassen und umformuliert.

- Der Rundfunkbeitrag wird von der breiten Öffentlichkeit abgelehnt,
- Er hat ein Akzeptanzproblem,
- Es gibt eine Vielzahl an Umfragen zum Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks. Selbst die eigene SWR Umfrage belegt den deutlichen Akzeptanzverlust.

Ich kann diese 13 Umfragen dem Gericht gerne zur Verfügung stellen.
(Auszugsweise zwei erste Punkte der SWR Umfrage vorlesen und die Umfrage(-n) den Richtern zeigen):

Umfrage des SWR vom 04.02.2013:



Weitere Statistiken zum Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks (zur Übergabe an die Richter als Ausdruck vorbereitet):
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27145.msg170657.html#msg170657


- Die Nutzungs-Eventualität hat die ganze Allgemeinheit, weil ein Radio schon ab 10 bis 20 EUR zu bekommen ist. Andere Multifunktionsgeräte mit Internetfähigkeit sind schon für 49 bis 199 EUR zu bekommen und stellen aufgrund des niedrigen Anschaffungspreises keine Hinderung für die Nutzungsmöglichkeiten unzähliger weltweiter Medieninhalte neben anderen Anwendungs-möglichkeiten der Geräte dar.

- Welche Differenzierungs-Kriterien für den Beitrag hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt:
 

--- Zitat ---„Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.“
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140625_1bvr066810.html
--- Ende Zitat ---

Dazu Fragen stellen und ggf. selbst antworten:
- Wie hat der Gesetzgeber differenziert? -> Hat er gar nicht, die Allgemeinheit wurde bebeitragt,
- Wo sind die nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils? -> Die gibt es nicht,
- Wo ist der besondere Vorteil für die Nichtnutzer des Rundfunks? -> den gibt es nicht, es gibt höchstes nur die finanzielle Nötigung.

Der beitragsrelevante besondere Vorteil einer Gruppe gegenüber einer anderen ist bei dem aktuellen gesetzlichen Konstrukt und den technischen/kostenmäßigen Gegebenheiten schlicht nicht vorhanden. Die Empfangsmöglichkeit wird global jedermann voraussetzungslos zuteil. Es fehlt somit bereits im Ansatz am Besonderen des individuellen Vorteils - am Merkmal, das den Beitragspflichtigen von „jedermann“ trennt. Durch die Belastung der Allgemeinheit existiert der beitragsrelevante besondere Vorteil einer bestimmten Gruppe nicht. Der besondere Vorteil hat sich in Luft aufgelöst.

Die fiktive Zurechnung und/oder das Herbeiphantasieren von besonderen Vorteilen für die Nichtnutzergruppe der ö.-r. Option (auch aus Sorge vor Repressalien zahlende Nichtnutzer) sowie deren Bebeitragung löst den besonderen Vorteil ebenfalls in Luft auf, weil die Differenzierung nach Gruppen - mit und ohne den besonderen Vorteil - aufgelöst wurde.


Thema Gegenleistung:

- Verweis auf die zweite Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die immer noch geltenden Kriterien, wonach die Abgabe keine Gegenleistung und kein Entgelt ist.

- Verweis auf das Gutachten für den ÖRR, welches vom Bruders des Vorsitzenden Kirchhof erstellt wurde.
Ich: „Selbst Ihr Bruder verweist in dem Gutachten für den ÖRR auf Seite 45 auf die zweite Rundfunkentscheidung in dem er schreibt:“
 

--- Zitat ---„In der Umsatzsteuer-Entscheidung setzt das Bundesverfassungsgericht die Qualifikation der Rundfunkabgabe als „Gebühr“ ausdrücklich in Anführungszeichen. Sie sei nicht Gegenleistung für eine Leistung, sondern „das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung“.
--- Ende Zitat ---


Danke für das Wort.
--- Ende Zitat ---


Einschätzung hinsichtlich des zu erwartenden BVerfG Beschlusses in wenigen Monaten:

BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27466.0.html


Weitere Berichte/ Protokolle siehe bitte u.a. unter
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.0.html

zwanglos:

--- Zitat ---Hochverehrte Damen und Herren, hohes Gericht,

- der Allgemeinheit stehen die weltweiten mehrfach redundanten Medieninhalte im Überfluss zur Verfügung. Der ÖRR ist nur eine Möglichkeit unter tausenden von Quellen. Früher mit nur drei ö.-r. Prog. gab es eine direkte Verknüpfung zu einem Gerät. Wer ein Gerät hatte, wollte diese Programme empfangen, heute gibt es diese Verknüpfung nicht.

- Durch das Bereithalten eines digitalen Multifunktionsgerätes wird NICHT offenkundig ein Nutzungs-interesse an der öffentlich-rechtlichen Rundfunkoption bekundet, noch dass man eine lebenslange finanzielle Hinderung durch den Rundfunkbeitrag in Kauf nehmen will.
--- Ende Zitat ---

Danke, dass Du das thematisiert hast. Das war überfällig!

maxkraft24:
Gern geschehen zwanglos.

Ich hoffe, überzeugt bin ich davon noch nicht, die Richter beweisen Weitsicht und erkennen auch die ungesetzliche Gleichbehandlung (GG Art. 3, Abs.1) der Nichtnutzer des ÖRR / priv. Rundfunks. Es werden ja nicht nur die Einzelpersonenhaushalte wie Mehrpersonenhaushalte finanziell gleich behandelt, sondern auch die Nichtnutzer wie Nutzer. Es liegt am Gesetzgeber, die verschiedenen Gruppen korrekt zu differenzieren und die Nichtnutzer des ÖRR / priv. Rundfunks finanziell nicht zu behelligen. Eine Vorgabe des BVerfG für den Gesetzgeber würde für Klarheit sorgen.

Wird das Bundesverfassungsgericht das Thema nicht mit der nötigen Sorgfalt behandeln, wird erneut eine Flut an Klagen und Verfassungsbeschwerden folgen.

BR_Nichtnutzer:
Wenn es denn nur Klagen sind...

Mich wundert eh, dass bisher noch nix schlimmeres passiert ist. Wäre auf jeden Fall kein Wunder, wenn nach dem Spruch in KA sogar einer austickt, was man nicht hoffen mag.
Aber wundern würde es mich wie gesagt nicht.

Letztens in München auch einer in nem 1er ausgetickt, wegen dem tägl. Stau. Aber auch dieser wäre in vielen Teilen deutlich geringer, mit nem gescheiten Gesamtkonzept, aber da schaffen die a leider auch nicht...

jedi_ritter:
@maxkraft24:
Auch von meiner Seite, Dankeschön fürs Vortragen.

Allein die Screenshots der Umfragen sagen alles aus.
Das vom Staat zugewiesene Restaurant ist für Nichtgäste (bzw. Nichtkonsumenten) nicht nur überteuert, es schmeckt entweder bitter (jedes Mal, wenn eine Rechnung vorliegt) oder nach... rein gar nichts. :-\ :)

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