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Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018
maxkraft24:
--- Zitat von: jedi_ritter am 22. Mai 2018, 22:19 ---Allein die Screenshots der Umfragen sagen alles aus.
Das vom Staat zugewiesene Restaurant ist für Nichtgäste (bzw. Nichtkonsumenten) nicht nur überteuert, es schmeckt entweder bitter (jedes Mal, wenn eine Rechnung vorliegt) oder nach... rein gar nichts. :-\ :)
--- Ende Zitat ---
Danke jedi_ritter :)
Ich hoffe die BVerfG Richter sehen das in etwa auch so und machen richtungsweisende und für die Nichtnutzer des ö.-r. / privaten Rundfunks zufriedenstellende Vorgaben für den Gesetzgeber. Erst wenn der Beschluss schwarz auf weiß vorliegt, können dazu wir mehr sagen.
jasonbourne:
--- Zitat von: maxkraft24 am 21. Mai 2018, 20:16 ---Ich hoffe, überzeugt bin ich davon noch nicht, die Richter beweisen Weitsicht und erkennen auch die ungesetzliche Gleichbehandlung (GG Art. 3, Abs.1) der Nichtnutzer des ÖRR / priv. Rundfunks. Es werden ja nicht nur die Einzelpersonenhaushalte wie Mehrpersonenhaushalte finanziell gleich behandelt, sondern auch die Nichtnutzer wie Nutzer. Es liegt am Gesetzgeber, die verschiedenen Gruppen korrekt zu differenzieren und die Nichtnutzer des ÖRR / priv. Rundfunks finanziell nicht zu behelligen. Eine Vorgabe des BVerfG für den Gesetzgeber würde für Klarheit sorgen.
Wird das Bundesverfassungsgericht das Thema nicht mit der nötigen Sorgfalt behandeln, wird erneut eine Flut an Klagen und Verfassungsbeschwerden folgen.
--- Ende Zitat ---
Super, dass du es angesprochen hast!
Warum hast du nicht auf die enorme Anzahl an Programmen und v.a. die seichte Unterhaltung hingewiesen?
Für mich ein wesentlicher Punkt: Der ÖRR rechtfertigt seine Existenz als "Feste der Demokratie" - und sendet dann 90% seiner Zeit Sport (Fussball), Volksmusik, Krimi und sonstige Serien, etc. - dafür kann er doch nicht 8,5 Mrd. beim Bürger einsammeln.
Shuzi:
--- Zitat von: jasonbourne am 29. Mai 2018, 18:14 ---Warum hast du nicht auf die enorme Anzahl an Programmen und v.a. die seichte Unterhaltung hingewiesen?
Für mich ein wesentlicher Punkt: Der ÖRR rechtfertigt seine Existenz als "Feste der Demokratie" - und sendet dann 90% seiner Zeit Sport (Fussball), Volksmusik, Krimi und sonstige Serien, etc. - dafür kann er doch nicht 8,5 Mrd. beim Bürger einsammeln.
--- Ende Zitat ---
Hat maxkraft24 in seiner Einschätzung zumindest ansatzweise doch getan:
--- Zitat von: maxkraft24 ---- Laut meiner Einschätzung:
- ist der ö.-r. R. viel zu teuer,
er verschlingt an die 22 Mio. € pro Tag und
- verdrängt mit ca.90 Prog. die private Meinung,
- Euronews kommt mit nur 1 bis 2 % der Summe aus und sendet dazu in vielen Sprachen,
- der ö.-r. Rnd. ist recht tendenziell,
- nicht kritisch genug,
- viel zu Vieles wird wegelassen und umformuliert.
--- Ende Zitat ---
Abgesehen davon wird sich das BVerfG wohl kaum dazu herablassen, die Beurteilung von Programmen der Sender bzw. Sendungen bzgl. der Verfassungswidrigkeit des RBStV in seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Das ist allerhöchstens nur ein ganz kleiner Nebenaspekt. Dabei gibt es weitaus schwerwiegendere Argumente in Bezug auf die Verfassungswidrigkeit.
Besucher:
Ach, in gewisser Weise ist die von Dir zitierte Selbstbeschreibung...
--- Zitat von: jasonbourne am 29. Mai 2018, 18:14 ---...
Warum hast du nicht auf die enorme Anzahl an Programmen und v.a. die seichte Unterhaltung hingewiesen?
Für mich ein wesentlicher Punkt: Der ÖRR rechtfertigt seine Existenz als "Feste der Demokratie" - und sendet dann 90% seiner Zeit Sport (Fussball), Volksmusik, Krimi und sonstige Serien, etc. - dafür kann er doch nicht 8,5 Mrd. beim Bürger einsammeln.
--- Ende Zitat ---
...der Herrschaften vom dt. ÖRR schon zutreffend. "Feste der Demokratie" zu sein - das geht so, die Bürger so weit wie möglich zu sedieren (bis auf spezielle Fälle, wo es ggf. politisch gewünscht ist, die Bürger möglichst auf Krawall zu bürsten, also z. B. gg. Russland & Herrn Putin, gegen D. Trump - jedenfalls solange es so aussah, als wolle der keine neokolonialen Kriege führen etc. pp).
Entscheidend ist jedenfalls, dass die nicht auf die Idee kommen, von Demokratie und Freiheit womgl. mal realen Gebrauch zu machen (was nämlich im Zeitalter der Heraufkunft von so etwas wie refeudalisierter Gesellschaft u. U. den Vorstellungen von "Freiheit" & "Demokratie" manches Angehörigen der "Eliten" ausgesprochen zuwiderliefe, und dann wäre irgendwann Schluss damit - das wäre doch schade!). Das zu verhindern, gerade deshalb sind die v. Dir zitierten Sparten so essentiell wichtig, um (im beschriebenen Sinne) "Feste der Demokratie" sein zu können. Ist also mitnichten als Widerspruch zu interpretieren :->>
...aber keine Vertiefung an dieser Stelle.
jasonbourne:
--- Zitat von: Shuzi am 29. Mai 2018, 20:45 ---Abgesehen davon, wird sich das BVerfG wohl kaum dazu herablassen die Beurteilung von Programmen der Sender bzw. Sendungen bzgl. der Verfassungswidrigkeit des RBStV in seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Das ist allerhöchstens nur ein ganz kleiner Nebenaspekt. Dabei gibt es weitaus schwerwiegendere Argumente in Bezug auf die Verfassungswidrigkeit.
--- Ende Zitat ---
Ich halte es für eine höchst relevante verfassungsrechtliche Frage.
Ist es gerechtfertigt, dass Menschen wegen nicht gezahlter Runfunkbeiträge in den Knast wandern, damit die ÖR den Günther Jauch von den Privaten abwerben?
Von dem Geld, dass die ÖR für Fussballrechte alleine ausgeben (in 4 Jahren: 200 Mio. WM, 4x 250 Mio. Bundesliga, dazu kommt noch EM, Nationalmanschaft und Pokale - CL, EL und DFB) 2014 gaben ARD & ZDF über 800 Mio. für den Sport aus.
Lass das die Privaten senden, und keiner hier im Forum muss in seinem Leben mehr Zwangsbeitrag zahlen.
Die 800 Mio. sind übrigens die Beiträge von 3,8 Mio. Menschen im Jahr (Achtung Milchmädchenrechnung, Sport bringt ja Quote und auch Einnahmen).
Trotzdem ist es eine ganz einfache Frage: Liebes BverfG, bist du der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, Zwangsbeitragsverweigerer in den Knast zu schicken, damit ARD & Co. die Herren Jauch, Müller, Neuer und Co. bezahlen kann? Nichts anderes tut der Beitrag.
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