Aktuelles > Aktuelles
Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018
Shuzi:
--- Zitat von: maxkraft24 am 19. Mai 2018, 21:28 ---- Dies gleicht einem Zwangsbeitrag für die Möglichkeit in ein vom Staat zugewiesenes Restaurant zu gehen. Das dies unsinnig ist, versteht jeder auf Anhieb.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: jedi_ritter am 22. Mai 2018, 22:19 ---Das vom Staat zugewiesene Restaurant ist für Nichtgäste (bzw. Nichtkonsumenten) nicht nur überteuert, es schmeckt entweder bitter (jedes Mal, wenn eine Rechnung vorliegt) oder nach... rein gar nichts. :-\ :)
--- Ende Zitat ---
Ich würde den Vergleich des vom Staat zugewiesenen Restaurants gern noch mal aufgreifen und etwas ausführen.
In einem Restaurant gibt es in der Regel eine Karte mit verschiedenen Gerichten zur Auswahl. Zusätzlich oft auch noch eine Tageskarte mit saisonalen Gerichten. Durch die Auswahlmöglichkeit wird dem Gast zumindest eine, wenn auch beschränkte, Mitbestimmung hinsichtlich seiner Ernährung suggeriert. Auf den ÖrR bezogen kommt dieser mit dem Restaurantvergleich noch ziemlich gut weg.
Ich würde den ÖrR eher mit einer vom Staat zugewiesenen Kantine vergleichen, in der es nur ein geschmacksneutrales und ungesundes Tagesgericht gibt, welches in Übermenge produziert wird, sodass viele Tagesgerichte am Ende des Tages übrig bleiben. Um diese Reste (Wiederholungen) möglichst gut wiederverwenden zu können, werden reichhaltige Konservierungsstoffe beigemengt. Durch Wiederverwendung der Reste erzielt man einen einheitlichen Geschmack. Die Zugabe von Konservierungsstoffen sorgt jedoch dafür, dass es z.B. für überzeugte Veganer (Nichtnutzer) unmöglich ist dort ein Gericht zu sich zunehmen. Nun beschweren sich die Veganer beim Küchenchef darüber. Dieser antwortet daraufhin, dass sie ja das Tagesgericht nicht essen müssen. Darauf beschweren sich die Veganer beim Kantinenbetreiber darüber, das sie in der Kantine noch nie ein Tagesgericht aus o.g. Gründen in Anspruch nehmen konnten, aber trotzdem zur Finanzierung seiner Tagesgerichte beitragen sollen. Der Kantinenbetreiber bezweifelt deren Aussage mit der fadenscheinigen Begründung, dass es ihm technisch nicht möglich wäre eine tatsächliche Inanspruchnahme seiner Tagesgerichte von einzelnen Personen zu ermitteln und stellt ferner in Frage, das die Beschwerdeführer überhaupt Veganer sind, da dies nicht zweifelsfrei nachweisbar wäre. Da die Veganer noch immer keine Ruhe geben wollen, tritt nun der Auftraggeber des Kantinenbetreibers auf den Plan und holt weit mit der Pauschalierungskeule aus, indem er eine 20 Jahre alte und äußerst fragwürdige Statistik auspackt, aus der angeblich hervorgeht, dass damals über 90% der Bevölkerung täglich ein Fleischgericht zu sich nahmen und es sich somit bei den Veganern nur um eine zu vernachlässigende Randgruppe handeln kann, welche lediglich als Kollateralschaden zum Wohle der Allgemeinheit zu betrachten ist. Auch der Hinweis der Veganer, dass es neben der Staatskantine mittlerweile Restaurants gibt, die ausschließlich vegane Gerichte anbieten, welche diese gerne besuchen würden, es sich aber aufgrund der Finanzierung der Staatskantine nicht mehr leisten können, überzeugt den Auftraggeber nicht.
Guten Appetit!
maxkraft24:
@Shuzi
danke für deine Vertiefung des Vergleichs mit dem Restaurant/der Kantine (sehr bildhaft).
Gerade auf der Seite des BS (GEZ) entdeckt:
--- Zitat ---https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/solidarmodell/index_ger.html
Gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren
Vielfalt und Qualität für alle – das ist die Aufgabe der frei zu empfangenden Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hörfunk, Fernsehen und Internet. Der Rundfunkbeitrag finanziert dabei das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Basis eines solidarischen Modells. Das Ziel dabei ist, eine möglichst große Gerechtigkeit bei der Finanzierung zu gewährleisten. Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit jeder profitieren kann. Somit tragen Sie dazu bei, dass auch in Zukunft ein unabhängiges, hochwertiges und vielfältiges Programm möglich ist.
--- Ende Zitat ---
Solidarisches Modell und damit ein „solidarischer Beitrag“?
Gerechtigkeit bei der Finanzierung über eine Beitragsabgabe?
Wie soll das gehen? Die begriffliche Vermengung ist ein Unsinn.
Bei der Abgabe „Beitrag“ geht es um ein Entgelt für einen besonderen Vorteil für den betreffenden Zahler. Die Gruppe der Nichtnutzer möchte das ö.-r. Beschwatzen und die Manipulationen nicht. Die Abgabe „Beitrag“ ist per Definition nicht solidarisch, wie uns der BS öffentlich weismachen möchte. Sie wird für einen besonderen Vorteil fällig. Die Nichtnutzer werden höchstens finanziell belästigt und haben einen finanziellen Nachteil, sich aus selbst gewählten Quellen zu informieren. Sie zahlen nämlich mehrfach. Das verstößt gegen die Verfassung - den Art. 5 GG Abs. 1 Satz 1 (ungehinderte Unterrichtung) und gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3. Abs. 1 GG (gleichheitswidrige Beitragsbelastung der Nichtnutzer des ÖRR).
Das bestätigt meine Einschätzung vor dem Bundesverfassungsgericht:
--- Zitat von: maxkraft24 am 19. Mai 2018, 21:28 ---...
- Laut meiner Einschätzung:
...
- viel zu Vieles wird weggelassen und umformuliert.
--- Ende Zitat ---
Das Beispiel des vom BS öffentlich eingestreuten „solidarischen Modells“ zeigt das
Weglassen wichtiger Zusammenhänge:
- besonderer Vorteil
- finanzielle Belästigung mit gleichheitswidriger Beitragsbelastung der Nichtnutzer des ÖRR
- Verhinderung der ungehinderten Unterrichtung und
- Vermengung der Sachverhalte ("Beitrags"abgabe vs. "solidarisches Modell")
tokiomotel:
Dieses kuriose solidarische Modell ist genauso eine dogmatische Floskel wie der angebliche Vorteil welcher von sonst her was bestehen soll. Es existiert keine klare Definition was dieses komische solidarische Modell von Beitragsgerechtigkeit nun genau sein soll. Das verdeutlicht sich schon in dem Einschub des wischiwaschi gar nichts konkretes Gelaber "möglichst große Gerechtigkeit". Das kann doch alles sein. Schon allein die vorauseilende Eigenschaft des Ganzen unter Zwang bestehend, verbietet doch schon von vornherein die Vereinnahmung dieses auf Gleichberechtigung und sozialer Ausgeglichenheit basierenden Begriffes. Zudem werden ja nicht nur die Nichtnutzer mit diesem Blödsinn vorgeführt, sondern ebenso die Mehrfachzahler gegenüber im Verhältnis zu den allein wohnenden Singles. Jeder Haushalt mit mehr als einem Bewohner ist schon mal grundsätzlich in einem noch so unterschiedlichem Vorteil, welcher das Wort "solidarisch" zu absolut asozialer Makulatur verkommen läßt. Ganz zu schweigen von den vielen WG´s, welche durch den Schwachsinn des Bezuges auf die Wohnung/des Haushaltes die größten Profiteure dieses ganzen Humbugs sind. "Beitragsgerechtigkeit", vor allem für Nichtnutzer wird es aber unter Beibehaltung jeglicher noch so herunter gefahrener Art von zahlungspflichtiger Aufdrängung auch niemals geben können. Darauf haben schon die nun immer besser in die Gänge gekommenen Nutzer einen geschärfteren Gerechtigkeitssinn entwickelt. Eine echt harte Nuss, die es zu knacken gilt. ;)
drboe:
--- Zitat von: tokiomotel am 03. Juni 2018, 16:54 ---Dieses kuriose solidarische Modell ist genauso eine dogmatische Floskel wie der angebliche Vorteil welcher von sonst was bestehen soll.
--- Ende Zitat ---
"Solidarität" ist einfach ein sehr positiv besetzter Begriff, den das "Rundfunkbeitrag-ist-prima-Marketing" nur zu gern aufgreift, dabei aber zugleich kräftig vergewaltigt. Befragen wir der Einfachheit halber die Wikipedia - fragwürdige Quelle, ich weiss:
--- Zitat ---Solidarität (abgeleitet vom lateinischen solidus für gediegen, echt oder fest; Adjektiv: solidarisch) bezeichnet eine, zumeist in einem ethisch-politischen Zusammenhang benannte Haltung der Verbundenheit mit – und Unterstützung von – Ideen, Aktivitäten und Zielen anderer. Sie drückt ferner den Zusammenhalt zwischen gleichgesinnten oder gleichgestellten Individuen und Gruppen und den Einsatz für gemeinsame Werte aus (vgl. auch Solidaritätsprinzip).
--- Ende Zitat ---
Im Kreuzverhör mit mir selbst kam heraus, dass ich keine Verbundenheit mit dem ÖR-Rundfunk empfinde und zumindest den Teil der nicht geäußerten, gleichwohl aber erkennbaren Ziele, - wie die Manipulation der Bevölkerung, die Einstimmung auf Vasallentreue gegenüber den USA, Kriegstreiberei und die unkritische Verbreitung von Regierungsmeinungen - nicht unterstütze. Ich fühle daher auch keinen Zusammenhalt zwischen dem ÖR-Rundfunk bzw. seiner Macher und mir. Irgendwie müssen die beim Rundfunk das spitz bekommen haben und wollen mich deshalb zwangsweise verpflichten mich per Wohnungssteuer an der Finanzierung des ÖRR zu beteiligen. Solidarität, wie ich sie verstehe, ist aber eine aus eigenem Antrieb gelebte Haltung. Von der kann bei Zwang wohl kaum die Rede sein.
Kurz: eure "Solidarität" deckt sich nicht mit dem, was ich unter Solidarität verstehe und lebe!
M. Boettcher
Edit "Bürger" @alle:
Die ab Antwort #11 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27497.msg174005.html#msg174005 begonnene Diskussion bzgl. "Solidarität" bitte hier nicht eigenständig vertiefen, sondern bitte allenfalls mit engem/ direktem Bezug zum Kern-Thema, dem konkreten
Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018
Danke für das Verstndnis und die Berücksichtigung.
Viktor7:
Bitte beachten:
Die „Solidarität“ oder das „solidarische Modell“ ist nicht das Thema dieses Threads. Das Beispiel des „solidarischen Modells“ dient dem Aufzeigen des Weglassen wichtiger Zusammenhänge durch die ö.-r. Anstalten. Das Weglassen der Zusammenhänge war Bestandteil der Rede von Maxkraft vor dem BVerfG.
--- Zitat von: maxkraft24 am 03. Juni 2018, 15:53 ---...
Das bestätigt meine Einschätzung vor dem Bundesverfassungsgericht:
--- Zitat von: maxkraft24 am 19. Mai 2018, 21:28 ---...
- Laut meiner Einschätzung:
...
- viel zu Vieles wird weggelassen und umformuliert.
--- Ende Zitat ---
Das Beispiel des vom BS öffentlich eingestreuten „solidarischen Modells“ zeigt das
Weglassen wichtiger Zusammenhänge:
- besonderer Vorteil
- finanzielle Belästigung mit gleichheitswidriger Beitragsbelastung der Nichtnutzer des ÖRR
- Verhinderung der ungehinderten Unterrichtung und
- Vermengung der Sachverhalte ("Beitrags"abgabe vs. "solidarisches Modell")
--- Ende Zitat ---
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln