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Autor Thema: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr  (Gelesen 18753 mal)

T
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Wenn man das ablehnt und unter der Annahme, dass die Politik einer Art PayTV (SmartCard) nicht zustimmen wird, auch wenn die quasi Privatisierung der bessere Weg wäre, kommen vermutlich nur zwei Modelle in Frage: a) der Gerätebezug wird wieder eingeführt bzw. b) der ÖR-Rundfunk wird aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert.

zu a) Das BVerwG hat ja den teilweisen Gerätebezug selbst wieder hergestellt.
05.10.2017
BVerwG – Hotels ohne Internet, TV oder Radio müssen keinen Extra-Rundfunkbeitrag zahlen
https://www.wbs-law.de/allgemein/bverwg-hotels-ohne-internet-tv-oder-radio-muessen-keinen-extra-rundfunkbeitrag-zahlen-75294/

zu b) Was bei der "Deutsche Welle" (Zuschüsse aus Steueraufkommen) geht, sollte auch bei den anderen LRA problemlos möglich sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2018, 11:31 von DumbTV«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

P
  • Beiträge: 377
Was steht denn für das Konglomerat ÖRR und Politik an erster und einziger Stelle?   

ÖRR (Geld) + Politik (Macht) = eine Einheit

Kein Wunder, dass die sich um keinen Preis freiwillig trennen lassen wollen. Das ganze Rumgelüge um irgendwelche "Vorteile" oder die altbekannten Nazikeule "Trennung von ÖRR und Politik", die gar nicht da ist, liegt jetzt für alle ganz offensichtlich auf dem Tisch.

Eine irgendwie geartete Verschlüsselung würde für diese Einheit zu beiden Teilen das Ende bedeuten. Der ÖRR würde sofort wirtschaftlich in die Knie gehen (was er mit dem schlechten Programm und seinem Verhalten den Zwangsnutzern gegenüber auch verdient hat) und die Politik wäre mit einem Schlag ihrer besten Einflußmöglichkeit beraubt. Natürlich wäre die Wahlmöglichkeit, Programme des ÖRR gegen Bezahlung verschüsselt empfangen zu können, die mit Abstand fairste Methode, aber dies würde eben auch bedeuten, dass man auf einen Schlag einem Heroinabhängingen seinen Stoff wegnimmt. Die (der ÖRR) können gar nicht mehr echtes, kritisches, also gutes Programm zu fairen Preisen machen. Dies haben sie schon lange verlernt. Sie müssten fast wieder bei Null anfangen.

Vom ÖRR wird jedenfalls der Vorschlag einer Verschlüsselung des Programms und eines Empfanges gegen Zahlung nicht kommen.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2018, 11:33 von DumbTV«

D
  • Beiträge: 244
Das alles für das Festhalten an der Fiktion einen unabhängigen Rundfunk zu haben? Fiktion, wohlgemerkt, denn es sollte fast jedem klar sein, dass der ÖR-Rundfunk nie unabhängig war, es vermutlich nie sein wird. Wir könnten uns daher ein Stück weit ehrlicher machen, wenn wir uns von dieser Fiktion und den nur deshalb so komplizierten Modellen der Finanzierung verabschieden. Es wäre dann m. E. auch egal, ob der ÖR-Rundfunk vollständig zur Propagandamaschine der Politik mutiert, weit davon entfernt ist er ja nicht; man muss den ja nicht einschalten.

M. Boettcher

Das wäre die Alternative: die Politik bleibt außen vor. Dagegen wehrt sich die Politik, weil das Volk weiter verdummt werden soll. Jede Art der Änderung (Steuerfinanzierung oder Pay-TV), hätte die Folge, dass der ÖRR zurückgefahren werden müsste, weil dann müsste man definieren, was eine Grundversorgung ist, die gewährleistet werden muss. Momentan wird aber nur diskutiert, dass der ÖRR wieder teurer werden soll, weil die GIER(Pensionsansprüche) immer größer wird. Das der ÖRR die Demokratie gefährdet, weil der Einfluss der regierenden Parteien immer größer wird, will man gar nicht wahrhaben. Wenn man Rundfunkgegner ist, dann wählt man keine etablierten Parteien mehr, sondern die böse Partei, bei denen es nur NAZIS(laut PRESSE) gibt.  >:D
Eine funktionierende Opposition gibt es im Bundestag jetzt wieder, gab es jahrelang nicht (GRÜNEFDPLINKE)


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denyit

Das vorherige Modell mit der Kopplung an den Gerätebesitz ermöglichte jedem den Verzicht. Kein Gerät, keine Abgabe!
Nicht wirklich. Es sei denn, man ist ein Einsiedler, der nicht nur auf private Programme verzichtet, sondern auch auf Internet, Telefon und (quasi) Auto.

Mit der Abkopplung vom Gerät wurde ein einziger Zweck verfolgt: die Zahl der Zahlungspflichtigen und damit die Einnahmen zu steigern.
Dafür fehlt ein Beleg. Die Behauptung ist genauso gut (oder schlecht) wie jede andere.

Die Abkopplung war imho eine von zwei "vernünftigen" Möglichkeiten im Rahmen des "Rundfunkbegriffs" (elektromagnetische Übertragung) die zukünftige Finanzierung des örR zu sichern. (Die andere Möglichkeit wäre die Einführung von Zugangsbeschränkungen gewesen.)

Das Problem war nicht die Abkopplung, sondern die Art der Umstellung. Die beste Lösung einer nutzungsunabhängigen Finanzierung wäre imho ESt basiert. (Notfalls auch USt finanziert.)

Dabei geht es mir nur um die Finanzierung. Umfang und Art des örR steht auf einem anderen Blatt.


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Das vorherige Modell mit der Kopplung an den Gerätebesitz ermöglichte jedem den Verzicht. Kein Gerät, keine Abgabe!
Nicht wirklich. Es sei denn, man ist ein Einsiedler, der nicht nur auf private Programme verzichtet, sondern auch auf Internet, Telefon und (quasi) Auto.

Das Internet ist kein Rundfunk und der PC ist keine Glotze oder Radio!
Keine GIS-Pflicht bei „reinem Internethaushalt“
https://www.bvwg.gv.at/presse/140040.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2018, 12:32 von Totalverweigerer«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

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Nicht wirklich. Es sei denn, man ist ein Einsiedler, der nicht nur auf private Programme verzichtet, sondern auch auf Internet, Telefon und (quasi) Auto.

Internet=zahle ich an meinen Provider. Mit dem Internet und der Nutzung hat der ÖRR 0,0 zu tun !
Telefon= zahle ich an meinen Telefonanbieter, hat der ÖRR 0,0 mit zu tun !
Auto= einerseits zahle ich KFZ-Steuern, zum anderen wäre ich mit einer Zusatzabgabe für das Autoradio einverstanden. Radio halte ich für eine Grundversorgung

Zitat
Dafür fehlt ein Beleg. Die Behauptung ist genauso gut (oder schlecht) wie jede andere.

nö, die Verteuerung ist schon ausgemachte Sache. Es gibt keinen Willen beim ÖRR einzusparen !
http://www.epd.de/fachdienst/fachdienst-medien/schwerpunktartikel/was-sie-uns-wert-sind


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Nicht wirklich. Es sei denn, man ist ein Einsiedler, der nicht nur auf private Programme verzichtet, sondern auch auf Internet, Telefon und (quasi) Auto.

Der Unterschied ist dennoch, dass man zu Zeiten der Gerätebindung verzichten konnte und damit den ÖRR nicht finanzieren musste. Geräteverzicht führt heute jedoch nicht zum Ausstieg aus der Finanzierung. Und das würde eine Pro-Kopf-Abgabe auch nicht. Telefon hat übrigens nichts mit Rundfunk zu tun; der Besitz eines Telefons löste keine Abgabepflicht aus.

Zitat
Mit der Abkopplung vom Gerät wurde ein einziger Zweck verfolgt: die Zahl der Zahlungspflichtigen und damit die Einnahmen zu steigern.
Dafür fehlt ein Beleg. Die Behauptung ist genauso gut (oder schlecht) wie jede andere.

Den Beleg findest du in den Berichten der KEF, den Gutachten, die der ÖRR in Auftrag gab und diversen Äußerungen der ÖR-Anstalten. Formulierungen sind so etwas wie "Sicherung der Erträge", "Zukunftsfestigkeit/Sicherung der Finanzierung" o. ä. Du schreibst selbst "die zukünftige Finanzierung des örR zu sichern". Das ist exakt meine Aussage "in netter Form"!

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

d

denyit

Telefon hat übrigens nichts mit Rundfunk zu tun; der Besitz eines Telefons löste keine Abgabepflicht aus.
Ok. Bei Festnetz oder antiquierten Mobiltelefonen nicht (womit wir wieder beim "Einsiedler" sind).

Praktisch verfügt aber fast jeder über ein Mobiltelefon mit UKW und/oder Internetfähigkeit. Das löst dann die Abgabepflicht schon aus.

Den Beleg findest du in den Berichten der KEF, den Gutachten, die der ÖRR in Auftrag gab und diversen Äußerungen der ÖR-Anstalten. Formulierungen sind so etwas wie "Sicherung der Erträge", "Zukunftsfestigkeit/Sicherung der Finanzierung" o. ä. Du schreibst selbst "die zukünftige Finanzierung des örR zu sichern". Das ist exakt meine Aussage "in netter Form"!
Du hättest deine Behauptung vorsichtiger fomulieren sollen. "Einziger Zweck" (zum Einnahmen steigern) ist halt nicht belegt (und imho auch kaum belegbar).

Edit:

Es könnte durchaus andere Gründe gegeben haben, bspw. Garantie der langfristigen Finanzierung; Verringerung des Verwaltungsaufwandes ("schnüffeln"); Gerechtigkeitsaspekte ("Rundfunkgebühr" war leicht umgehbar)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2018, 13:09 von denyit«

D
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@denyit

lass' endlich das Internet aus deiner Rechtfertigung zur Abzocke !

Das Internet KANN man nicht besteuern oder mit Abgaben belegen ! Das Internet gehört KEINEM !!
Nur mein Internetanbieter hat das Recht für die Nutzung seiner bereitgestellten Dienste Geld zu verlangen. Sollen doch die ÖRR Paywalls einrichten, für die die User dann berappen sollen !  :laugh:


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Genau so ist es!
Internet ist bereits per def. kein Rundfunk. ..

Demnach war bereits das Erweitern auf Handy und Rechner verfassungswidrig!

Was die ÖR online stellen und wie sie das vor unberechtigtem Zugriff schützen ist deren Problem.  Wie sie das finanzieren erst recht, weil <> Rundfunk heißt auch, darf nicht aus dem RF Beitrag finanziert werden! !!


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ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Es geht nicht an, dass der örR das Internet blockiert, nur weil er unbedingt seine Angebote da einstellen will. Das kann er natürlich gerne tun, aber er ist dort genauso Gast, wie jeder andere auch.
Der örR ist nicht der Besitzer des Internets und der sog. "Rundfunkbeitrag" ermöglicht auch nicht den Zugang zum Internet, er hat sogar das Potenzial den Zugang zu verhindern. Es mögen zwar diverse Meinungen existieren, nachdem es sog. "Flatrates" gibt wo man dann nichts bezahlen muß, aber das bezieht sich auf einen anderen Planeten.

Man stelle sich vor, der örR würde irgendwelche Angebote z. B. in Zeitungen einstellen und dafür eine Abgabe verlangen, obwohl man mit dieser Abgabe die Zeitungen selber noch nicht erhalten kann. Dann wäre das Geschrei aber ziemlich groß, weil das keiner mitmachen würde. Und auch die Verleger der Zeitungen wären wohl nicht besonders begeistert davon.

Das Einbeziehen von internetfähigen Geräten, insbesondere PC's, ist definitiv nicht tragbar. Schon gar nicht für eine sog. "Rundfunk"-abgabe.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

d

denyit

@Dauercamper

Da du neu hier bist: Rundfunk über Internet wurde vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet: 1 BvR 199/11. Wenn du das ausdiskutieren willst, dann suche dir bitte einen passenden Thread.


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@denyit

da wurde gar nichts abgesegnet, sondern gar nicht erst die Verfassungsbeschwerde vom BverfG angenommen. Die Begründung ist herzallerliebst, weil ja der Rundfunkstaatsvertrag in Stein gemeisselt ist und geltendes Recht darstellt. Warum wurden die Verfassungsbeschwerden denn diesen mal angenommen, hmm ?
Dieser blödsinnige und unhaltbare, weil EU-rechtswidrige Staatsvertrag muss abgeschafft werden, entweder durch das BverfG oder den EuGH.

Deutschland macht sich mit so etwas zum Deppenstaat in der EU, bei dem noch die Bürger für die Nutzung des wwww abgezockt werden.


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denyit

Nochmal: Bitte such dir einen passenden Thread oder mach' einen neuen auf wenn dir etwas unklar ist und wenn du Fragen hast.


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@dauercamper...

Oder besser noch durch den Bürger durch Nichtzahlung...


Wäre mir sogar am liebsten.   Wenn wir von 5 auf 10 mio kommen ist Ende. Dann sind die pleite  :-)


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