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Autor Thema: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr  (Gelesen 21785 mal)

m
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Es gab seitens des Gesetzgebers keine Zwangsabgabeidee; das ist jenes, was die Begünstigten daraus gemacht haben,

Das sehe ich vom Ablauf nicht so, denn die RF-Verantwortlichen haben ein Gutachten (Paul Kirchhof) in Auftrag gegeben und daraus haben die Begünstigten - sprich die Justiziare der RF-Anstalten den RBStV entwickelt. Und die Zwangsabgabeidee, dahinter steht ja das Argument, jeder muss zahlen. Die festgeschrieben Härtefälle werden ja auch nicht umgesetzt. Es ging den RFA um zusätzliches Geld für was auch immer (Programm/Pensionen), das Sie nicht von der Politik bekommen konnten, aber mit der Zustimmung der Politik der LP bekommen haben.

Und dieses Werk haben Sie dann dem Gesetzgeber den  Landtagen zur Abstimmung (zum durchwinken) vorgelegt.
Was da im einzelnen in welchem  Bundesland gelaufen ist, will ich mal außen vor lassen. Ganz sicher ist, dass Landtagsabgeordnete Ihrer Aufgabe nicht gerecht worden sind und einen Einspruch bei Ihrer Fraktion im Landtag hinterlassen hätten. Sie gesagt hätten ich habe bedenken, weil hier EU und hier Datenschutz, und hier fehlende Gleichbehandlung usw., da kann ich meine Stimme nicht für hergeben.

Es gab zwar Einwände (Degenhardt u.a.; DS-Beauftragte usw.), die wurden von der Politik nicht als Grund für eine Ablehnung gesehen und beachtet, weil ja die Hälfte dieser ehemaligen und noch tätigen Politiker in den RF-Gremien sitzen und gutes Zubrot verdienen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2019, 22:04 von Bürger«

m
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Die Wohngemeinschaft Zwangsbeitragsweg 1 existiert weiterhin mit 4 Bewohnern aber: keiner zahlt (mehr);
d. h. die Wohnung Zwangsbeitragsweg 1 wird aufgrund fehlender Wohnungsinhaberdaten nicht mehr bebeitragt.

Da die Daten der 4 (Mit-)Bewohner seinerzeit gelöscht wurden - als sich Max als Hauptzahler angegeben hatte - kann BS jetzt auf keinen anderen als Zahler (mehr) zugreifen.
Mittels des momentan laufenden Meldedatenabgleich bekommen die LRA neue Daten und schreiben dann alle 4 der Wohnung Zwangsbeitragsweg 1 an.
Einer davon wird dann der neue Zahler; z. B. der Peter.
Gruß
Kurt

Und für diese angeblichen 200 000 Personen die verdächtigt werden nicht zu bezahlen, bekommt der BS egal in welchem Abstand, die Erlaubnis die Daten in komplettem Umfang von 70 Milllionen Bundesbürger zur Überprüfung. Hätte diese Möglichkeit solcher Fälle nicht vorher mit berücksichtigt werden müssen, bevor der RBStV in den Landesparlamente genehmigt wurde. Es zeigt einfach auf, wie Gesetzgebung in D funktioniert und wie diese Gesetzgebung ständig zu Lasten der Bürger ausgehölt wird. Und es gilt zu bedenken, es geht hier nicht um eine staatliche behördliche Kontrolle, nein es geht um RF-Anstalten die laut EU im Wettbewerb stehen. Die nur durch so ein Zwitterkonstrukt sich Rechte angeeigente haben, die es sonst vergleichbar nicht gibt.

Und das soll keine Vorratsdatenspeicherung sein, nicht im Sinne, dass der BS nur die übermittelten Adreessdaten kontrolliert und (vielleicht) wieder welche löscht, nein in dem Sinne, dass er mit dem Abgleich Personen ausfindig machen will, die er zurückverfolgend verdächtig. Verdächtigt, dass hier eine mögliche Klärung der Person zu betreiben ist und diese Person selbst dann zum Nachweis verpflichtet ist (nicht der BS). Letztlich auf Verdacht dem Bürger ein Zwangsbeitrag ja sogar ein Rechtsverfahren angelastet werden kann (zutreffend oder nicht zutreffend).

Ausrede hin oder her. Also Leute da hört für mich der Spaß in dem Staate auf.


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D
  • Beiträge: 244
für mich wäre die Kopplung an das Vorhandensein eines Kabelanschluss oder das Betreiben einer Sat-Anlage sinnvoll und wünschenswert. Wer dann das Programm nutzen will, braucht einen Kabelanschluss oder einen Decoder für Sat.

Wer keinen TV hat und weder Kabelanschluss noch Sat betreibt, zahlt nicht. Es bleibt dem ÖRR dann selbst überlassen, ob die weiter ihre Inhalte im Inet verbreiten, oder nicht!

Dann sollen die ruhig die Empfangsantennen abschalten:
Empfangssignal wird abgeschaltet, Bürger sollen trotzdem weiterzahlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27286.msg172853/topicseen.html#msg172853


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2018, 13:46 von DumbTV«

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
@Dauercamper

Die Grundgebühren des Kabelanschlusses dürfen grundsätzlich auf den Mieter in den Nebenkosten umgelegt werden. Auch wenn der Mieter den Kabelanschluss nicht nutzt oder keinen Fernseher besitzt, ist eine Umlage wirksam.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

K
  • Beiträge: 2.246
OT
Die Wohngemeinschaft Zwangsbeitragsweg 1 existiert weiterhin mit 4 Bewohnern aber: keiner zahlt (mehr);
d. h. die Wohnung Zwangsbeitragsweg 1 wird aufgrund fehlender Wohnungsinhaberdaten nicht mehr bebeitragt.

Da die Daten der 4 (Mit-)Bewohner seinerzeit gelöscht wurden - als sich Max als Hauptzahler angegeben hatte - kann BS jetzt auf keinen anderen als Zahler (mehr) zugreifen.
Mittels des momentan laufenden Meldedatenabgleich bekommen die LRA neue Daten und schreiben dann alle 4 der Wohnung Zwangsbeitragsweg 1 an.
Einer davon wird dann der neue Zahler; z. B. der Peter.
Gruß
Kurt

Und für diese angeblichen 200 000 Personen die verdächtigt werden nicht zu bezahlen, bekommt der BS egal in welchem Abstand, die Erlaubnis die Daten in komplettem Umfang von 70 Milllionen Bundesbürger zur Überprüfung. Hätte diese Möglichkeit solcher Fälle nicht vorher mit berücksichtigt werden müssen, bevor der RBStV in den Landesparlamente genehmigt wurde. [..]

Die Ansage war: es gehen jährlich ca. 200.000 WOHNUNGEN verloren.

Dies bitte nicht verwechseln mit der Anzahl der Bewohner.

Das würde bedeuten dass bislang mehr als ca. 800.000 Wohnungen nicht mehr bebeitragt werden:
2013 - alles ok  :o
2014 - 200.000
2015 - 400.000
2016 - 600.000
2017 - 800.000
WOHNUNGEN ohne Beitragszahlung

Dies würde weiterhin bedeuten dass sie alle n Jahre einen "einmaligen" Meldedatenabgleich machen müßten um immer wieder zu "reset-en".

Wobei klar sein muss das ab dem darauffolgenden Tag nach einem "Bestandsdatenabzug" die Realität schon wieder eine andere ist.

Das System IST Schrott!

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.485
... Das "bundesweite Meldezentralregister" in Köln würde mindestens genauso krakenartig bleiben, ohne ständige Meldedatenabgleiche ginge vermutlich gar nichts. ...

Bei einer Pro-Kopf-Abgabe ist es nicht relevant wo und mit wem (in Deutschland) eine Person (zusammen-) wohnt. Auch Veränderungen in der Wohnsituation spielen keine Rolle. Ein wiederholter Meldeatenabgleich bzw. die anlassbezogene Datenübermittlung ist so ebenfalls unnötig, solange das zugehörige "Personenkonto" ausgeglichen ist, d.h. die "Abgaben" GEZahlt werden. Das aus Sicht des Datenschutz mehr als bedenkliche Schattenregister aller Einwohner Deutschlands könnte entfallen. Keine Historie der bisherigen Wohnsituationen mehr nötig usw.

Erst bei ausbleibender "Abgabenzahlung" wäre die Ermittlung einer aktuellen Anschrift notwendig.

Es wird doch seitens der öR immer mit Verwaltungsvereinfachung argumentiert. Das wäre eine...


(Das Vorige natürlich nur, wenn ein öR für notwendig befunden wird.)



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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

K
  • Beiträge: 2.246

Bei einer Pro-Kopf-Abgabe ist es nicht relevant wo und mit wem (in Deutschland) eine Person (zusammen-) wohnt. Auch Veränderungen in der Wohnsituation spielen keine Rolle. [..]
Verwaltungsvereinfachung [..] Das wäre eine...

Korrekt.

Ebenso sollte dann die "Betriebsstättenabgabe" entfallen da ja dann sowieso jeder (leistungsfähige) Volljährige  zahlen würde.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
@ Kurt:
Den ständigen Meldedatenabgleich gibt es. Durch die permanent stattfindende anlassbezogene Datenübermittlung von den unzähligen Umziehenden, Wegziehenden, volljährig Werdenden, Heiratenden und Gestorbenen . Es werden eben nur "Bewegungen" übermittelt. Mehr ist ja auch nicht notwendig, wenn bei den anderen Personenbezogenen Daten alles beim alten bleibt.

Ob der Beitragsservice die Daten nach dem Abgleich aus irgendwelchen Gründen löscht, steht auf einem anderen Blatt. Und hier kann der Datenmissbrauch stattfinden, da nicht von aussen kontrolliert werden kann, was mit den Daten dort passiert.

Ich nehme an, dass Bölck davon geredet hat.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

m
  • Beiträge: 436
Ohne Empfangsgerät egal weches gibt es keinen Empfang bei einer Person oder Kopf egal wie man es ausdrückt.
Deshalb könnte ich mir die Grundversorgung des öffentlichen RF wird mit einer Gerätepauschale finanziert.

Wer mehr Geräte hat, bezahlt mehr und wer den öff.rechtlichen RF nicht nutzt, hat auch kein Gerät trägt somit nicht dazu bei. Das System wäre genau so Personenunabhängig und würde alle Bevölkerungsschichten ohne Alter und finanzieller Leistungsfähigkeit weder direkt bevorteilen noch direkt benachteilen.

Alle weiteren Angebote Sport usw. wird über zusätzliche Angebote die jeder nach seinen Wünschen kaufen kann abgeboten und fliesst dort dem Anbieter zu bei dem ich das Angebot kaufe. Das würde den Anreiz auf die öffentlich rechtlichen Medien gute Angebote am Markt anzubieten fördern. Ansonsten müssen Sie eben mit Ihren Grundbetrag auskommen. Selbst ein erweiteretes Grundangebot für z.B. 2-5 Euro pro Monat für die öff.rechtlichen wäre denkbar. Das würde jedem frei entscheiden lassen will ich das vom Öff.rechtlichen Rf oder von den Privaten nutzen.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Datenschutzrechtlich sollten alle Daten der in einer Wohnung Lebenden gelöscht werden, sobald hier ein Beitragsschuldner ausgemacht wurde. Nur dieser darf samt seiner Hundemarke (Beitragsnummer) weiter geführt werden. Daher meint Eicher, der Bestand würde erodieren, sobald ein Beitragsschuldner wegzieht und in eine Wohneinheit einzieht, die bereits einen anderen Beitragsschuldner hat. Die alte Wohnung bleibt dann Beitragsfrei...

Eigentlich verdammt einfach, sich der Zahlungspflicht zu entziehen...  >:D – alles hypothetisch, latürnich.


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Und die Zwangsabgabeidee, dahinter steht ja das Argument, jeder muss zahlen.
Aber nicht seitens des Gesetzgebers!

Im Forum wurde schon gefühlte tausend Mal die Frage gestellt, (und kein Mal beantwortet), warum im eigentlichen, von LRA und Co. verbindlich einzuhaltenden Rundfunkstaatsvertrag mehrfach der Begriff "Nutzer" steht, wenn es denn auf die Nutzung nicht ankommt?

Irgendwie wird nicht verstanden, evtl. auch nicht vom BVerfG?, daß internationale Verträge, die von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden sind, gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland automatisch Bundesrecht sind und folglich gemäß Art. 31 GG und BVerfG 2 BvN 1/95 alles Makulatur ist, wenn sich die Länder darüber hinwegsetzen, weil bereits einfaches Bundesrecht jedwedes Landesrecht bricht.

Die EMRK ist mit Art. 10 zur Informations- und Meinungsfreiheit, wo es verbindlich heißt, "Without interference by public authority" - "Ohne Einflußnahme durch öffentliche Authorität", von den Ländern einzuhaltendes Bundesrecht, im Land Brandenburg gemäß Art. 2, abs. 3 in Verbindung zu Art. 5, Abs. 1, sogar Landesgrundrecht.

Die einzige damit kompatible Lösung lautet nun einmal, daß nur jeder wohnungsinnehabende Nutzer überhaupt zahlpflichtig sein kann, und sonst niemand.

Schade, daß sich auch von den Klägern keiner mal die Zeit genommen hat, die Gesamtaspekte zu betrachten, wozu letztlich auch, weil nun einmal Binnenmarkt der EU,  EuGH C-337/06, EuGH C-201/14 und EuGH C-260/89 gehören.

Wegen EuGH C-260/89 ist, neben der Zahlungsauslösung auf Grund eines Vertrages zwischen Dienstleistungserbringer und Dienstleistungsnehmer, auch nur die Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln zulässig; denn Art. 10 EMRK ist auch im Bereich Rundfunk verbindlich einzuhalten; Leitsatz 7 aus EuGH C-260/89.

Es hat vor dem EuGH nichts Bestand, was sich über die EMRK hinwegsetzt! Der Beihilfecharakter des Rundfunkbeitrages gemäß EuGH C-337/06 kommt ja dann noch dazu.

Ein vom Staat vorgegebene Pro-Kopf-Abgabe, (um beim Thema anzukommen), stünde Art. 10 EMRK genauso entgegen, wie jedwede Zwangsabgabe zugunsten eines Informationsmediums, weil es keine Einflußnahme durch öffentlich Authorität geben darf.

Es kann hier nur an das BVerfG appelliert werden, dem Bund wie den Ländern nicht eine derartige Bürde zu verschaffen, sind doch nicht genehmigte Beihilfen zu 100% zurückzufordern.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 226
OT:

Es hat vor dem EuGH nichts Bestand, was sich über die EMRK hinwegsetzt! [...] sind doch nicht genehmigte Beihilfen zu 100% zurückzufordern.
Da darf man gespannt sein. EU-Regelungen aller Art sind solange gut und schön, wie sie den Zielen der nationalen (deutschen) Regierung im wesentlichen entsprechen, bei Bedarf setzt mann sich aber auch gerne darüber hinweg, wendet sie eben nicht an, legt sie anders aus oder sorgt in Brüssel für eine entsprechende Überarbeitung oder Ausnahmeregelung. Der Gedanke einer "Rückforderung" erscheint mir schon deshalb recht unwahrscheinlich weil das Geld anschließend schlicht weg ist/sein wird.

Die Diskussion darüber dürfte den Rahmen an dieser Stelle sprengen und trifft auch nicht das Thema "Kopfpauschale", aber das ist und war bisher immer so, auch in noch wesentlich ernsthafteren Aspekten als dem sog. Rundfunkbeitrag. Beispiele sind Migration/EU-Außen- und Innengrenzen, die diversen Euro-Rettungsschirme, Finanzmarkteingriffe der EZB, Vergemeinschaftung von Schulden etc.

Schade, daß sich auch von den Klägern keiner mal die Zeit genommen hat, [...]
Es ist jeder aufgerufen, erkannte Angriffspunkte entsprechend zum Angriff zu nutzen. Ich hatte den Eindruck, dass die Kläger und ihre Vertreter vor dem BVerfG sich schon ganz gut in die Materie eingearbeitet haben.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Im Forum wurde schon gefühlte tausend Mal die Frage gestellt, (und kein Mal beantwortet), warum im eigentlichen, von LRA und Co. verbindlich einzuhaltenden Rundfunkstaatsvertrag mehrfach der Begriff "Nutzer" steht, wenn es denn auf die Nutzung nicht ankommt?

Weil es um verschiedene Dinge geht? Im Rundfunkstaatsvertrag wird sowohl der öffentlich-rechtliche wie der private Rundfunk geregelt. Es wird definiert, was kein Rundfunk ist und es geht z. B. um Jugendschutz, Teleshopping, Produktplazierung, Sponsering, Gewinnspiele, Sitz des Senders/Rundfunkveranstalters, Zulassung als Rundfunkveranstalter, Auftrag der ÖR-Sender, ...

Zitat
Präambel

Dieser Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem der Länder des vereinten Deutschlands. Er trägt der europäischen Entwicklung des Rundfunks Rechnung. ...

Im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geht es aber nur um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auf dessen Nutzung kam es auch zu Zeiten der "Rundfunkgebühr" und ihrer Kopplung an den Gerätebesitz niemals an. Und das ist sicher auch der EU bekannt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

f

faust

... tut mir leid, aber ich glaube, wir verzetteln uns hier.

Nicht  WIR  sollen uns den Kopf zerbrechen, sondern  DIE  !

Der Gedanke "Pro Kopf" war m. E. zu schnell in der Welt - er soll wohl das "Alle-müssen-zahlen" - Mantra in den Köpfen wachhalten
(Manipulation ?!? - nicht doch ...) .

DENN:

Ob das

a) europarechtlich und

b) datenschutzrechtlich/-technisch

überhaupt realistisch ist, das ist - wenn ich als fleissiger Leser dieses Forums richtig informiert bin - eine gaaanz andere Baustelle, die noch nicht aufgeräumt ist !


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Ja "faust", das stimmt. Daher werde ich nicht müde zu versuchen, eine Diskussion über die Ursachen anzustoßen:

Bundesverfassungsgericht – Ein Kommentar von René Ketterer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27476.msg172680


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