etwas OT - aber die Erklärung muss sein
den ständigen Meldedatenabgleich gibt es doch jetzt schon, hat doch Beschwerdeführer Anwalt Bölck auch nochmal ausgeführt am Schluss.
Den gibt es eben nicht - da wird etwas gehörig verwechselt:
Anlassbezogene Datenübermittlung:Es gibt die (ständig durchgeführte sog.) anlassbezogene Datenübermittlung.
Diese erfolgt bei Anmeldung, Abmeldung und Tod - also
pro Person im EinzelfallGeregelt in jeweiligen Landesverordnungen: für RLP nennt sich das z. B. "Meldedatenlandesverordnung" (in anderen Bundesländer mag es anders heißen)
Meldedatenabgleich:Datenübermittlung der Meldedaten
aller volljähriger Bundesbürger an die LRA
Bisher als "einmaliger Meldedatenabgleich" in 2013 durchgeführt.
Ein weiterer läuft z. Zt. mit den am 06.05.2018 00:00 Uhr "eingefrorenen" Daten (Bestandsdatenabzug); geregelt für
2013 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9
2018 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9a
Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Und Herr Bölck irrt insofern dass die LRA die zur Beitragserhebung notwendigen Daten hätten:
dies ist (nur) aufgrund der anlassbezogenen Datenübermittlung eben nicht so und führt letzten Endes dazu dass den Anstalten (lt. deren Angaben) jährlich ca. 200.000 Wohnungen "entschwinden".
Beispiel:
Wohngemeinschaft mit 5 Bewohnern in einer Wohnung Zwangsbeitragsweg 1
Max ist Hauptzahler - die anderen 4 zahlen nichts denn deren Daten wurden - da ja Max als Zahler gemeldet ist - gelöscht.
Jetzt zieht Max aus - in die Lebenslangzahlstr. 11. Somit zahlt er dann in der Lebenslangzahlstr. 11 (weiter).
Die Wohngemeinschaft Zwangsbeitragsweg 1 existiert weiterhin mit 4 Bewohnern aber: keiner zahlt (mehr);
d. h. die Wohnung Zwangsbeitragsweg 1 wird aufgrund fehlender Wohnungsinhaberdaten nicht mehr bebeitragt.
Da die Daten der 4 (Mit-)Bewohner seinerzeit gelöscht wurden - als sich Max als Hauptzahler angegeben hatte - kann BS jetzt auf keinen anderen als Zahler (mehr) zugreifen.
Mittels des momentan laufenden Meldedatenabgleich bekommen die LRA neue Daten und schreiben dann alle 4 der Wohnung Zwangsbeitragsweg 1 an.
Einer davon wird dann der neue Zahler; z. B. der Peter.
Gruß
Kurt
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."