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Autor Thema: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr  (Gelesen 18723 mal)

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Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr

Quelle: Handelsblatt, 18.05.2018 von Hans-Jürgen Jakobs

Zitat
Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr ist eine Chance für ARD und ZDF

Die öffentlich-rechtlichen Sender müssen sich in Karlsruhe klarmachen lassen, dass sie eine andere Inkasso-Technik brauchen. Nicht mehr pro Wohnung, sondern pro Kopf sei zu bezahlen. In dieser sich abzeichnenden Niederlage vor Gericht steckt eine Chance.

ARD und ZDF sind der deutschen Gesellschaft lieb und teuer. Aber wie lieb genau und wie teuer für jeden, das wollen die Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe nun doch genau wissen. Das ergibt sich jedenfalls aus der mündlichen Verhandlung über Verfassungsbeschwerden dreier Personen am Mittwoch. [...]

Und das, was die Richter planen, ist ein gravierender Schritt. Die Schar der Beitragshasser und Zahlungsverweigerer jedoch wird das Prozedere am Ende nicht zufriedenstellen. [...] Die Fragen des Senats in Karlsruhe machten klar, dass künftig wohl nicht nach Wohnung oder Betriebsstätte abzukassieren sei, sondern lieber pro Kopf.

Im Grundsatz haben sie ja recht: In Zeiten von Fake News und Datenskandalen ist ihre Arbeit wichtiger denn je. Deshalb fließen ja auch acht Milliarden Euro pro Jahr vom Volk, eine Finanzierung, die Staatsfreiheit sichert. Man muss aber auch die richtige Form des Service fürs Publikum finden, das „Tatort“ oder „heute-show“ nun mal immer öfter über PC, Tablet oder Smartphone schaut. Und dann, wenn der neue Rundfunkbeitrag (den man auch Gebühr nennen kann) einmal formuliert sein wird, kommt die nächste Frage: Wie hoch soll er künftig ausfallen?

weiterlesen auf:
http://www.handelsblatt.com/my/meinung/kommentare/kommentar-pro-kopf-berechnung-der-rundfunkgebuehr-ist-eine-chance-fuer-ard-und-zdf/22579486.html


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P
  • Beiträge: 377
Seit wann sind der deutschen Gesellschaft ARD und ZDF denn "lieb". Weg mit dem jährlich milliardenverschlingenden Moloch und Rückstutzung auf ein notwendiges Maß, welches sicher auch mit 500 Mio/Jahr zu haben wäre. "Teuer", ja teuer waren sie für die deutsche Gesellschaft schon immer, das schlechteste Preis-/Leistungsverhältnis, dass man sich vorstellen kann.   
"Staatsfreiheit" haben ARD und ZDF noch NIE garantiert. Man wird gerade bei den wichtigen politschen Themen so einseitig "informiert" (belogen), dass es einem ganz übel wird. Glauben die wirklich, die Bürger merken nicht, dass hinter allen politischen Themen in den Nachrichten von ARD und ZDF die Regierung mit in der Nachrichtenredaktion drinsteckt und das Sagen hat?

LG Peli


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  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Daß diese Schreiberlinge, immer haarscharf am Thema vorbei faseln, welches da lautet:

WEG MIT DEM ZWANGSBEITRAG!


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Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Das man sich immer als Beitragshasser, GEZ-Hasser oder AFD Sympathisant beschimpfen lassen muss?
Macht das System endlich gerecht. Konsumenten bezahlen und Nichtkonsumenten bezahlen nicht. "Einfach für alle".


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

  • Beiträge: 197
  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Zitat
Im Grundsatz haben sie ja recht: In Zeiten von Fake News und Datenskandalen ist ihre Arbeit wichtiger denn je. Deshalb fließen ja auch acht Milliarden Euro pro Jahr vom Volk, eine Finanzierung, die Staatsfreiheit sichert.

:o

Manipulation ist wichtiger denn je? Siehe diesbezüglich
DWN, 11.07.14
ZDF räumt Machenschaften ein: Wir haben manipuliert!
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/07/11/zdf-raeumt-machenschaften-ein-wir-haben-manipuliert/

Acht Milliarden Euro pro Jahr vom Volk fürs Lügen und Betrügen... dann bitte das perfide Zwangssystem sofort abschaffen!


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

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  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Macht das System endlich gerecht. Konsumenten bezahlen und Nichtkonsumenten bezahlen nicht. "Einfach für alle".

Im Prinzip bin ich Deiner Meinung. Wenn ich allerdings immer wieder feststelle, wie heuchlerisch sowie manipulativ ARD ZDF DLR unterwegs ist, dann ist für mich wohl die logische Konsequenz, ich möchte nie mehr etwas davon hören.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

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Zitat
Die Fragen des Senats in Karlsruhe machten klar, dass künftig wohl nicht nach Wohnung oder Betriebsstätte abzukassieren sei, sondern lieber pro Kopf.

Zwar wurde in KA keineswegs "klargemacht", dass zukünftig eine Kopfpauschale die Lösung sei, aber diskutiert wurde in der Verhandlung schon darüber, insbesondere Richter Paulus hat mehrfach in Richtung der Anstaltsvertreter gefragt warum sie das nicht machen würden. War das evtl. irgendwie eine Fangfrage?

Eine Kopfpauschale würde zwar die Probleme mit dem Gleichheitsgrundsatz etwas entschärfen (aber keineswegs beheben), aber alles andere würde doch eher noch problematischer werden?

Das Thema "keine Bebeitragung der Allgemeinheit" wäre nicht gelöst, eher noch verschärft. Die Vollzugsproblematik würde noch größer, da geringere Beträge von mehr "widerspenstigen Beitragsschuldnern" eingezogen werden müssen, da muss ich Herrn Eicher sogar zustimmen. Der "Steuercharakter" der Abgabe wäre gefühlt noch größer, der Widerstand vermutlich auch. Das "bundesweite Meldezentralregister" in Köln würde mindestens genauso krakenartig bleiben, ohne ständige Meldedatenabgleiche ginge vermutlich gar nichts. Die LRAs müssten weiter hoheitlich gegenüber der Allgemeinheit tätig werden, der riesige Rattenschwanz von Vollstreckungen, Streitigkeiten, Befreiungen etc. wäre noch größer. Die EU-Frage wäre noch offensichtlicher, eine neues Beihilfeverfahren dann zweifellos umumgänglich? Sämtliche Kritikpunkte in Richtung Informationsfreiheit, Geldverschwendung, grundsätzliche Legitimation wären ebenfalls nicht beantwortet.

Ich kann in dieser Idee irgendwie gar keinen Sinn erkennen...selbst wenn ich mich versuche in Eicher, GEZ & Co hineinzuversetzen.


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M
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 den ständigen Meldedatenabgleich gibt es doch jetzt schon, hat doch Beschwerdeführer Anwalt Bölck auch nochmal ausgeführt am Schluss.


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Die ganze Zwangsabgabenidee hat nie einen Sinn ergeben. Die Personenabgabe macht es nur deutlicher.

Der einzige Grund für die Wohnung als Anknüpfungspunkt war, dass sich zur Geräteabgabe faktisch nicht so viel ändern sollte. Die ÖRR hatten eben nicht damit gerechnet, dass der Widerstand so groß wird. Man hat immer geglaubt, die Leute gucken heimlich schwarz, würden aber zahlen, wenn man sie "erwischt" und dann Ruhe geben. Dass es eine immer größere Zahl von denkenden Menschen gibt, die den Rotz grundlegend ablehnen, entzieht sich ihrem Vorstellungsvermögen ("Filterblase").

Man hätte jeden anderen Anknüpfungspunkt ebenso willkürlich wählen können: Toiletten, weil man typischerweise während der Werbepause pinkeln geht. Kühlschränke, weil man beim Fussballgucken typischerweise Bier holt. Bier, weil es typischerweise beim Fernsehen getrunken wird. Brillen, weil man sie typischerweise zum Fernsehen aufhat.

Wenigstens ist die Personenabgabe konsequent, wenn der "Vorteil" automatisch jedem zugute käme. Nur sinnvoll ist sie nicht, weil die Eigenschaft "Person" ebenfalls nichts mit Rundfunk zu tun hat. Der "Vorteil" ist eben nicht konkret individuell an eine Person gebunden ("Vorzug"), sondern nur abstrakt generell vorhanden ("Gemeinlast").

Der jetzt vor dem BVerfG hin philosophierte "Vorteil" ist angeblich der gleiche, den wir alle von Straßen, Schulen und Militär haben: es soll halt irgendwie direkt oder indirekt jedem nützen. Deswegen kann man die Kosten nicht individuell zurechnen.

Es ist und bleibt eine Steuer.

Egal wie das BVerfG entscheidet, das Ding ist tot. Wenn es alles durchgehen lässt, kommt das Verfahren vor den EuGH. Wenn die Abgabe geändert werden muss, wird sie bei der EU-Kommission anzumelden sein (das dürfte dann auch dem Letzten klar sein). Die Beihilfenmaßstäbe sind aber etwas strenger als die Pseudo-Prüfung der KEF. Und dann zieht sich das Verfahren hin und her.

Die einzige echte Chance für den ÖRR: Radikalschnitt auf ein Programm und Finanzierung durch den öffentlichen Haushalt (oder wie in Spanien durch Abgabe bei den Privaten). Dann klappt das auch mit der EU.



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Und was bringt die Pro-Kopf-Rundfunkgebühr? Bei welchem Kopf und Alter wird die Abgabe fällig?

Die 14-jährige Person ohne Einkommen (Eltern finanziert) hat ein Handy und nutzt es umfangreich, aber ohne öffentlich rechtlichen RF. Der Rentner mit 70 Jahren hat kein Handy und eine geringe Rente und nutzt vielleicht die regionalen Sender der öff.rechtlichen. Und dem Geringverdiener sind dann die 15,-€ pro Monat auch zu viel - und das Thema Befreiung bei pro Kopf ist noch nicht mal angedacht. Tja und wer spielt insgesamt bei diesem Verfahren die Polizei und kontrolliert, damit die Raupe nimmersatt immer weiter sich ausbreitet? Die bayerische polizeiliche Kontrolllösung (auf Verdacht wird dann alles kontrolliert) kann es nicht sein.

Egal welche Höhe, der Betrag wird immer wieder zum Streitobjekt, da die öff. rechtl. RF-Anstalten einen monatlicher Festbetrag haben wollen und das mit Ihren laufenden Ausgaben begründen, obwohl eher die monatlichen hohen Rentenansprüche der Grund Ihrer Wünsche sein werden. Und das wird dann wieder insgesamt alles unter dem Begriff "öff.rechtl. Medien Staatsfern" sein zu dürfen dem Bürger untergejubelt. Wer braucht so ein dauerhaft entzündliches Geschwür - niemand, außer diejenigen welche ohne den Einsatz von Kapital profitieren und mit Ihren Interessen sich bedienen lassen (Parteien/Politiker).


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Sehr geehrte Herren Kirchhof,

Pro Kopf der Rundfunk nutzt

100% gerecht, fair, keine Rechte werden verletzt und mit heute verfügbarer Technik einfachst für alle umsetzbar


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2018, 10:25 von DumbTV«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 7.302
Die ganze Zwangsabgabenidee hat nie einen Sinn ergeben.
Es gab seitens des Gesetzgebers keine Zwangsabgabeidee; das ist jenes, was die Begünstigten daraus gemacht haben, weil sie sich nicht nur an einige der Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages offenbar nicht halten, sondern auch die verfassungsgemäße Ordnung von EU, Bund wie Land ignorieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Mai 2018, 10:25 von DumbTV«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c
  • Beiträge: 873
Pro Person: (ich sage lieber pro Person, nicht dass es Diskussionen darüber gibt, ob ein Kopf vorhanden ist): alle ab 18, da sie ja auch wählen dürfen ("Demokratieabgabe") oder ab 26 (Kindergeldaltersgrenze). Da dürfte dem Gesetzgeber ein Ermessen zustehen, wenn man statistisch begründen kann, dass die meisten in dem Alter noch bei den Eltern wohnen, studieren oder in der Ausbildung stecken.

Befreiungstatbestände wie bisher: Hartz4, Bafög, Behinderung etc. Gleicher Aufwand.

Zusätzlich muss ein Teilnehmerstatus nachgewiesen werden. Sonst wäre es ja immer noch eine Steuer. Dies geschieht wie früher durch die Anmeldung, allerdings bei der zuständigen LRA, nicht bei einem Datenmonster in Köln. Datenabgleich mit Einwohnermeldeämtern geht natürlich nicht; sollte klar sein (DSGVO).

Das würde naturgemäß zu gewissen Unschärfen bei der Beitragserhebung führen. Aber so ist da nun mal. Es gibt keine eierlegende Wollmilchsau. Falls man künftig ein Programm macht, das die meisten Deutschen "lieben" und der Beitrag angemessen ist, werden sie ihn auch zahlen. Ist ja mit freiwilligen Mitgliedschaften und Spenden auch so.

Alternativ eben eine Abgabe auf private Rundfunkveranstalter wie in Spanien. Deckel drauf.



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es gab seitens des Gesetzgebers keine Zwangsabgabeidee; das ist jenes, was die Begünstigten daraus gemacht haben, weil sie sich nicht nur an einige der Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages offenbar nicht halten, sondern auch die verfassungsgemäße Ordnung von EU, Bund wie Land ignorieren.

Unsinn! Der sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verpflichtet jeden, der wohnt, den ÖR-Rundfunk zu finanzieren, entweder allein oder als Teil einer gesamtschuldnerischen Gruppe in einer Wohnung. Für diese Regellung haben die Gesetzgeber gesorgt, da haben die Sender rein gar nichts nicht gehalten. Auch die Verpflichtung für Unternehmen für jede Betriebsstätte pro Mitarbeiter, Fahrzeug und/oder Gäste-/Hotelzimmer zu zahlen steht im "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" und liegt zu 100% in der Verantwortung der Bundesländer. Wenn da gegen die Verfassung und EU-Recht verstossen wurde, dann von den Bundesländern.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
  • Beiträge: 2.239
etwas OT - aber die Erklärung muss sein

den ständigen Meldedatenabgleich gibt es doch jetzt schon, hat doch Beschwerdeführer Anwalt Bölck auch nochmal ausgeführt am Schluss.

Den gibt es eben nicht - da wird etwas gehörig verwechselt:

Anlassbezogene Datenübermittlung:
Es gibt die (ständig durchgeführte sog.) anlassbezogene Datenübermittlung.
Diese erfolgt bei Anmeldung, Abmeldung und Tod - also pro Person im Einzelfall
Geregelt in jeweiligen Landesverordnungen: für RLP nennt sich das z. B.  "Meldedatenlandesverordnung" (in anderen Bundesländer mag es anders heißen)

Meldedatenabgleich:
Datenübermittlung der Meldedaten aller volljähriger Bundesbürger an die LRA
Bisher als "einmaliger Meldedatenabgleich" in 2013 durchgeführt.
Ein weiterer läuft z. Zt. mit den am 06.05.2018 00:00 Uhr "eingefrorenen" Daten (Bestandsdatenabzug); geregelt für
2013 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9
2018 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) §14 Abs. 9a

Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Und Herr Bölck irrt insofern dass die LRA die zur Beitragserhebung notwendigen Daten hätten:
dies ist (nur) aufgrund der anlassbezogenen Datenübermittlung eben nicht so und führt letzten Endes dazu dass den Anstalten (lt. deren Angaben) jährlich ca. 200.000 Wohnungen "entschwinden".

Beispiel:
Wohngemeinschaft mit 5 Bewohnern in einer Wohnung Zwangsbeitragsweg 1
Max ist Hauptzahler - die anderen 4 zahlen nichts denn deren Daten wurden - da ja Max als Zahler gemeldet ist - gelöscht.

Jetzt zieht Max aus - in die Lebenslangzahlstr. 11. Somit zahlt er dann in der Lebenslangzahlstr. 11 (weiter).

Die Wohngemeinschaft Zwangsbeitragsweg 1 existiert weiterhin mit 4 Bewohnern aber: keiner zahlt (mehr);
d. h. die Wohnung Zwangsbeitragsweg 1 wird aufgrund fehlender Wohnungsinhaberdaten nicht mehr bebeitragt.

Da die Daten der 4 (Mit-)Bewohner seinerzeit gelöscht wurden - als sich Max als Hauptzahler angegeben hatte - kann BS jetzt auf keinen anderen als Zahler (mehr) zugreifen.
Mittels des momentan laufenden Meldedatenabgleich bekommen die LRA neue Daten und schreiben dann alle 4 der Wohnung Zwangsbeitragsweg 1 an.
Einer davon wird dann der neue Zahler; z. B. der Peter.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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