In mehrfacher Hinsicht - dann allerdings im schlechtesten denkbaren Sinne - "interesssant", wenn das nachfolgende ...
...
Dass ein großer Kreis der Bevölkerung gebührenpflichtig sei, mache die Abgabe wohl noch nicht zu einer Steuer, wandte Gerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof am Mittwoch ein. Außerdem sei der Gesetzgeber bei der Verwendung von Steuereinnahmen frei, Rundfunkgebühren gingen aber allein an die öffentlich-rechtlichen Anstalten und dienten der Programmfinanzierung.
...
...inhaltlich genau so stimmen sollte, wie seitens der veröffentlichenden Plattform wiedergegeben. Dann wäre auch die Ablehnung des Befangenheitsantrags gegen Herrn Kirchhof Zwo und insbesondere deren Begründung seitens des BVerfG das schlechteste denkbare Omen gewesen, was die "Rechtsprechung" des BVerfG in der anhängigen Sache anlangt.
1) Dass
ein großer Kreis der Bevölkerung gebührenpflichtig sei, mache die Abgabe
wohl noch nicht zu einer Steuer. So, so.
Aus exakten, glasklaren Begriffen, wie u. a. auch in Jura normalerweise üblich - hier also dezidiert dem auch so in den Beschwerden und in dem Zusammenhang benannten elementaren Begriff der
Allgemeinheit - würde sich demnach selbst das BVerfG etwas Butterweiches, beliebig nach Wünschen des Staates bzw. seines Staatsfunks Formbares basteln, nämlich einen "großen Bevölkerungskreis" und das dann noch garniert mit einem niedlichen "wohl" als nicht hinreichend zur Erkennung als Steuer deklarieren. Klar - wenn man so arbeitet, ist der gewünschte "Erfolg" garantiert, kann aus jedem vollständigen Satz das genaue Gegenteil gemacht werden, 3 mal 3 ist dann auch
wohl 9, also irgendwas zwischen 7 3/4 und 11, wenn es irgendjemandem mit Macht oder Geld zum Vorteil gereichen sollte. Solch' ein Vorgehen würde ich meinem Jüngsten dann auch künftig für die Schule empfehlen, dann dürfte der Notendurchschnitt von 0,5 ja heute schon sicher sein :->>.
2) Genau das Gleiche würde bzgl. der zweiten Aussage gelten, was die Festellung anlangt, Steuern seien durch die staatliche Verwendungsfreiheit gekennzeichnet, während für den sg. "Rundfunkbeitrag" die Zweckbindung gelte - was die Folgerung nahelegen bzw. begründen soll, weswegen es sich schon von daher nicht um eine "Steuer" handeln könne. "Steuer" ist aber ein allgemeiner Begriff. Haben sich so eine Frau Terschüren, die Kläger, so ein Herr Kämmerer (seines Zeichens Steuerrechtsprofessor) und diverse andere etwa den im aktuellen Zusammenhang öfter präsenten Terminus der "Zwecksteuer" einfach mal kurz ausgedacht? Mit welchem Recht (und entgegen jedem Denkgesetz) könnte sich so ein Herr in Karlsruhe oder alle zusammen herausnehmen, die begriffliche Spezifizierung mal eben kurz im Allgemeinbegriff zu verstecken, weil es dem Zweck dienlich ist?. So etwas nennt man ggf.
Taschenspielertrick und nicht anders. Das noch als "Rhetorik" zu bezeichnen, wäre eine Beleidigung für Cicero, Sokrates und alle zusammen.
Man denke an die glorreichen Zeiten Ottos zurück, der bekanntlich einen perfekt gehorchenden Dackel besaß, sinnegmäß: Wenn er ihm befehle, er komme jetzt oder er lasse es, dann komme dieser oder er lasse es. Oder frei nach Radio Eriwan: "Unsere sozialistische Mannschaft belegte einen ehrenvollen zweiten Platz. Die gegnerische Mannschaft hingegen musste sich mit einer blamablen vorletzten Position zufrieden geben."
"Arbeit" einer solchen "Güteklasse" abzuliefern - so etwas mag sich eine Bananenrepubliks-"Justiz" erlauben, aber allen Ernstes ggf. auch ein BVerfG? Dann könnte man sich nur noch fragen: Aufregen bis zum Herzinfarkt, oder einfach nur noch sich schämen, in solch' einem (diesem) Land zu leben? Einem Land, dass sich einen um den anderen Tag herausnimmt, anderen zu sagen, was sie zu tun und zu lassen haben, dessen eigene Justiz aber ein weiteres Mal nicht das Papier wert ist, auf dem seine "Gesetze" stehen.
Wenn das also tatsächlich
so laufen sollte - wie natürlich schon im Vorfeld von einigen befürchtet - dann hätte sich das BVerfG angesichts der dann festzustellenden selben zusammengeschwurbelten "Güteklasse" dessen, was man bisher als Bürger seitens der Verwaltungsgerichte als "Argumentationen" [bzw. Urteile / Urteilsbegründungen) geboten bekommen hat bzw. geboten bekommt, vollständig selbst diskreditiert und disqualifiziert.
Dann hätten am Ende schon vor 60 Jahren die Kommunisten doch recht gehabt mit dem, was sie sagten, was dieser "Rechtsstaat" und seine "Rechtsordnung" wert seien. Nichts.