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Autor Thema: Rundfunkbeitrag vor Gericht - Es geht um Gerechtigkeit  (Gelesen 6307 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Rundfunkbeitrag vor Gericht 
Es geht um Gerechtigkeit

Quelle: Süddeutsche Zeitung 16.05.2018 Von Wolfgang Janisch


Zitat
In Karlsruhe haben ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Bedeutung für die Demokratie betont - verhandelt wird beim Streit über den Rundfunkbeitrag aber eigentlich etwas ganz anderes.
[…]
Natürlich wollten die Intendanten die Gelegenheit für einen öffentlich-rechtlichen Werbeblock nicht ungenutzt verstreichen lassen, schon gar nicht an diesem Ort. In all den Jahrzehnten bundesrepublikanischer Geschichte hat das Bundesverfassungsgericht die Rundfunkanstalten gestärkt, deshalb wollten die Sender-Chefs noch einmal an deren grundlegende Bedeutung erinnern - nun, da es um den Rundfunkbeitrag gehen sollte, also das Fundament der acht Milliarden Euro schweren Finanzierung.

Beim Stichwort Wohnung wird es heikel
Der wirklich heikle Punkt verbirgt sich hinter dem Stichwort Wohnung - das wurde im Verlauf der Verhandlung immer deutlicher. Ist es wirklich haltbar, den Beitrag pro Wohnung zu erheben? Bernhard Wietschorke zum Beispiel, einer der vier Beschwerdeführer, sieht sich durch das Beitragssystem gleich mehrfach belastet: Er lebt allein, profitiert also nicht von der Möglichkeit, sich den Beitrag mit anderen Haushaltsmitgliedern zu teilen. Und er unterhält eine Zweitwohnung, für die ein weiterer Beitrag fällig wird. "Es ist unmöglich, an zwei Orten zugleich Rundfunk zu konsumieren", sekundierte Thiess Büttner, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministeriums.[…]

Weiterlesen auf:
http://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-vor-gericht-es-geht-um-gerechtigkeit-1.3982207


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c
  • Beiträge: 873
Zitat
"Wenn der Vorteil jedem zur Verfügung steht, dann kann man von jedem den Beitrag erheben", sagte Richter Michael Eichberger.

Dann ist es aber eine Allgemeinlast und keine Vorzugslast mehr. Das BVerfG scheint also bereit zu sein, das komplette Abgabensystem in die Tonne zu hauen, nur um den Rf-Beitrag zu retten. Jeder hat von allem einen Vorteil. Das kann man immer konstruieren. Dann wird noch einiges auf den deutschen Michel zu kommen.


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s
  • Beiträge: 65
Jeder hat von allem einen Vorteil. Das kann man immer konstruieren. Dann wird noch einiges auf den deutschen Michel zu kommen.
Auweia... da würde mir spontan der ÖPNV einfallen.
Einfach mal pauschal von allen bezahlen lassen, egal ob man es nutzt oder nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2018, 00:10 von Bürger«

K
  • Beiträge: 215
Einfach mal pauschal von allen bezahlen lassen, egal ob man es nutzt oder nicht.
so praktiziert beim Semesterticket für Studierende in D.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2018, 00:11 von Bürger«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

o
  • Beiträge: 1.575
Einfach mal pauschal von allen bezahlen lassen, egal ob man es nutzt oder nicht.
so praktiziert beim Semesterticket für Studierende in D.
In dieser Allgemeinheit ist der Vergleich des Semestertickets selbst mit einer ÖPNV-Abgabe (geschweige denn mit dem RF-Beitrag) grober Unfug.

Semestertickets sind echte Verträge zwischen den Studentenschaften und den Nahverkehrsunternehmen, werden nach Verhandlungen durch groß angelegte Abstimmungen in den Hochschulen beschlossen und gelten vielleicht so 2-5 Jahre, bis dann neu verhandelt wird.

Eine ÖPNV-Abgabe kann nur kommunal erfolgen, und hier ist es schon fraglich, ob die Ratsversammlung mal eben so eine neue Abgabe für alle Einwohner beschließen kann.

Ich würde mal sagen, solche fehlgeleiteten Vergleiche hier nicht zu vertiefen. Da sind ja selbst Müllgebühren näher dran...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2018, 00:11 von Bürger«

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Hinweis zum ÖPNV-Beitrag auf Wohnen: das soll (zB nach OB Palmer) in Tübingen und Leipzig kommen und dann über das ganze Land ausgebreitet werden (übrigens dann die zweite (!) Abgabe auf das Bedürfnis "Wohnen").

Soweit abzusehen, müssten trotzdem weiterhin Tickets gekauft werden!

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

Z
  • Beiträge: 1.564
Das war schon immer meine Befürchtung: Wenn es möglich ist, auf die Existenz von irgendwas, was jeder irgendwie haben muß einen Beitrag zu erheben womit irgendwas finanziert wird, was der Allgemeinheit dienen könnte, dann gibt es zusätzlich zu den Steuern noch:
- Polizeiumlage für die Ausbildung zusätzlicher Kräfte
- ÖPNV-Abgabe
- Zwangsbeitrag zur Finanzierung von Kultur/Theatern
- Integrationsumlage zur Eingliederung von Flüchtlingen (die werden später Arbeitnehmer und finanzieren damit unsere Renten mit...)

Man kann sich jeden Schwachsinn ausdenken, von dem die Allgemeinheit etwas haben könnte und entmündigt damit seine Wähler und saugt sie vollkommen aus. Dann muß man auch nicht mit Steuereinnahmen weiter sparsam sein, sondern kann sich sämtliche Wunschkonzerte leisten, von üppiger Hilfe für Nichtarbeitenwoller (die sind ja von anderen Umlagen befreit...), üppige Pensionen für Politikerjobs, Rüstungsausgaben nach Bruttoinlandsprodukt statt nach Bedarf...

Aber nicht wundern, daß die AFD bald nicht mehr dagegen sein wird, sobald sie vom "System" dieser Umlagen mitlebt, wird es keine weitere Kritik daran geben...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2018, 00:12 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Zitat
"Es ist unmöglich, an zwei Orten zugleich Rundfunk zu konsumieren", sekundierte Thiess Büttner, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministeriums.[…]

...womit einmal mehr entgegen aller Begriffskosmetik die tatsächliche Steuernatur des angeblichen sogenannten "Rundfunkbeitrags" unübersehbar deutlich geworden sein dürfte. Bei Steuern geht es nämlich, dass man zwei- oder mehrmals blecht.

Denn hat man zwei Autos angemeldet, zahlt man auch zweimal KfZ-Steuern (anders als in der Schweiz, wo man dem Vernehmen nach sein Kennzeichen ja von der einen Karre ab- und an die andere dranschrauben kann, aber das nur btw). Und hat man zwei Häuser, ist auch zweimal Grundsteuer fällig. Und kauft man zwei Pullen Schluck statt einer, zahlt man auch zweimal Alk-Steuer. Und genau davon haben die ÖRR-Fuzzis in ihrer unstillbaren Gier nach noch mehr Geld sich das abgeguckt & in ihren RBStV hineinschreiben lassen

Hoffentlich haben die Beschwerdeführer das insofern nicht aus dieser Perspektive vergessen anzumerken. Denn wenn Herr Kirchhof Zwo tatsächlich versucht sein sollte, den Steuercharakter zu verneinen, obwohl die Beschwerdeführer und auch andere u. a. Steuerkundige  - den sogenannten Rundfunkbeitrag dezidiert als Zwecksteuer verstehend - die Argumente klar auf ihrer Seite haben, könnte das noch anstrengend werden. Und dann könnte es dadurch verursacht auf europäischer Ebene doch noch die Fortsetzung geben, wenn die Kläger sich nicht wie folgt im wesentlichen Punkt abspeisen lassen wollen - jedenfalls ausdrücklich vorausgesetzt, dass folgendes korrekt so gesagt worden sein sollte:

Zitat
...
Das Bundesverfassungsgericht zieht das Argument der Kläger gegen die Rundfunkgebühren in Zweifel, dass das seit 2013 geltende Modell eine Steuer sei. Dass ein großer Kreis der Bevölkerung gebührenpflichtig sei, mache die Abgabe wohl noch nicht zu einer Steuer, wandte Gerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof am Mittwoch ein. Außerdem sei der Gesetzgeber bei der Verwendung von Steuereinnahmen frei, Rundfunkgebühren gingen aber allein an die öffentlich-rechtlichen Anstalten und dienten der Programmfinanzierung.
...

weiterlesen auf:
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2018/05/16/bundesverfassungsgericht-rundfunkbeitrag-wohl-keine-steuer/

Denn mit einer solchen Vorgehensweise wie

a) aus der Allgemeinheit (Beschwerdeführer) einen "großen Bevölkerungskreis" (Richter) zu zaubern - der dann einzig per ordre Mufti & und via Umformulierung umdefiniert würde (also nichts anderes als willkürlich ungleich "Allgemeinheit" (vgl. die Allgemeinheit, die ja angeblich ?ggü. wem, bitte? einen Sondervorteil habe) gesetzt würde, obwohl das Innehaben einer Wohnung die Allgemeinheit kennzeichnet, und nicht "Platte machen")

bzw.

b) die Argumentation der Beschwerdeführer, die mit dem konkreten Begriff "Zwecksteuer" arbeiten, sich auf dem Wege in Luft auflösen zu lassen, indem statt des angemessenen begrifflichen Spezifikums der Zwecksteuer richterlicherseits einfach willkürlich dieser Begriff durch den allgemeinen Steuerbegriff ersetzt, und auf dem Wege postuliert wird, der "Rundfunkbeitrag" könne keine Steuer sein, da Steuern doch keiner Verwendungsbindung unterlägen, der sogenannte "Rundfunkbeitrag" hingegen schon [der ja zur Programmfinanzierung diene - was ferner so auch nicht stimmt, da ja 13,50 von den 17,50 in die Pensionskasse der "Anstalten" fliessen]

begäbe sich aus Sicht eines fiktiven Besuchers ein Richter auf durchaus fragwürdiges Terrain, wo zu überlegen wäre, ob dann da nicht ein Willkürtatbestand zu konstatieren wäre.

Dann wären i. F. d. F. die europäischen Rechtsinstitutionen dran.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2019, 22:00 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

M
  • Beiträge: 508
Zitat
Es geht um Gerechtigkeit
Und um Gemeinwohl. Und den Ausverkauf dessen ...
Zitat
Olaf Scholz powered by Goldman Sachs
Quelle: (https://www.nachdenkseiten.de/?p=43050)

Bzgl.
ÖPNV-Beitrag
Könnte dieser "Beitragswahn" vielleicht von der "schwarzen Null" verursacht sein, die durch Herrn Sch. ins Grundgesetz gelangte?!  :(
Zitat
Bezeichnung für einen ausgeglichenen öffentlichen Haushalt, bei dem die Ausgaben die Einnahmen nicht übersteigen und kein Anstieg der öffentlichen Schulden (siehe dort), also keine Neuverschuldung, notwendig ist.
Quelle: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/240511/schwarze-null
Zitat
Am Ende der Dokumentation wird Wolfgang Schäuble sagen, dass es vielleicht Spender gegeben habe, es aber genauso die schwarzen Kassen gab, ihm das aber „Wurscht“ sei.
Quelle: https://www.tagesspiegel.de/medien/neue-recherchen-zur-cdu-parteispendenaffaere-helmut-kohls-ehrenwort-war-ein-ablenkungsmanoever/20660598.html

Zitat
Wirtschaftspolitik hat eine Menge mit Glauben zu tun.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/schwarze-null-ist-ein-deutsches-glaubensbekenntnis-a-1175320.html

Und nun ist Herr Sch. powered by Goldman Sachs der Chef im BMF. 
Zitat
als oberste Prämisse weist die dazugehörige Meldung des Ministeriums „Keine neuen Schulden“ aus, erst dann folgen die Worte „Mehr Investitionen in Zukunft und sozialen Zusammenhalt“.
Es bröselt allenthalben
Tatsächlich sinken die Investitionen des Bundes von 37,9 Milliarden (2019) auf 33,5 Milliarden (2022), was mitunter an einer Umschichtung von Mitteln liegt, die künftig den Ländern anstatt dem Bund zustehen.
Die Offensive, die Deutschland bräuchte, um sich seines massiven Investitionsstaus zu entledigen, bleibt weiter aus. 126 Milliarden Euro, die rein für den Werterhalt von Schulen, Schwimmbädern oder Verkehrswegen nötig wären, hat die öffentliche Hand in der Vergangenheit einfach nicht ausgegeben, so zeigen es die Zahlen der staatlichen Förderbank KfW.
Quelle: https://www.freitag.de/autoren/sebastianpuschner/verwalteter-verfall

Und die dauerklammen Kommunen dürfen lt. GG  keine Schulden (mehr) machen...
Zitat
Grundsätzlich sind die Haushalte von Bund und Ländern ohne Kredite auszugleichen (Art. 109 Abs. 3 Satz 1 GG). 
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Schuldenbremse_(Deutschland)
... und suchen vielleicht deshalb die "Möglichkeiten der Beitragsabschöpfungen"

Sorry...OT ;)


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Gerechtigkeit? Echt jetzt? Wenn mich nicht alles täuscht, dann kann man von den Richtern ein Urteil erwarten, nicht mehr und nicht weniger. Dass dieses wem auch immer Gerechtigkeit beschert, halte ich für relativ unwahrscheinlich. Zumal die Interessen der Beteiligten, Beschwerdeführer, Sender, Regierungsvertreter, Rechtsbeiständer und Richter unterschiedlicher nicht sein könnten. Wenn es gut kommt, dann führt das Urteil zu Rechtsfrieden. Wenn es ganz schlecht kommt, ich bin bei Gerichten und insbesondere diesem zunächst Pessimist, geht es nur um die Durchsetzung von Macht. Und egal was heraus kommt, der ÖR-Rundfunk wird weder verschwinden noch sich wesentlich ändern. Wird z. B. die Wirtschaft ganz oder teilweise (Kfz) von den Zahlungen befreit oder der "Beitrag" für Zweitwohnungen gekippt, so kann man sicher sein, dass die Kompensation mit der nächsten Erhöhung kommt. Der ÖRR ist der Politik viel zu wichtig, als dass man ihn beerdigen will. Man bedenke auch, dass Verfassungsrichter zum Teil aus der Politik ans Verfassungsgericht wechseln (Müller). Als Nachfolger für Kirchhof soll u. A. ein Landesminister gehandelt werden. Gekungelt wird sowieso. Auch in Zukunft wird das BVerfG in Fragen des Rundfunks Teil des Problems sein. Lösungen aus Karlsruhe halte ich für relativ unwahrscheinlich.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Mai 2018, 00:17 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 226
Wird z. B. die Wirtschaft ganz oder teilweise (Kfz) von den Zahlungen befreit oder der "Beitrag" für Zweitwohnungen gekippt, so kann man sicher sein, dass die Kompensation mit der nächsten Erhöhung kommt. Der ÖRR ist der Politik vielmzu wichtig, als dass man ihn beerdigen will.
Nun ja, selbst wenn dieser Fall einträte, hätte es etwas Gutes: Die Erhöhung müsste inklusive dem offenbar sowieso schon vorhandenen Bedarf für Kostensteigerungen ziemlich saftig ausfallen, im Idealfall auf über 20 € steigen. Ich könnte mir vorstellen, dass so etwas sich mittelfristig sogar katastrophaler für das System auswirken würde, als wenn die Politik jetzt den Mut hätte, ernsthafte Reformen durchzusetzen.

Sie kommen aus der Zwangsabgabenfalle nicht mehr raus, egal was sie machen. Entweder wird tatsächlich der Umfang deutlich reduziert und wieder eine mehr oder weniger freiwillige Bezahlungsform etabliert, oder der Rundfunk wird etwas später gegen seinen Willen infolge immer massiverem Gegenwind und Akzeptanzverlust eher auf die harte Tour saniert.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@brverweigere: da bin ich ganz bei dir. Nur leben Totgesagte bekanntlich lange. Und Deutschland ist ja nicht gerade bekannt für Revolutionen. Die letzte von 1989 ist zudem noch nicht so lange her. Der ÖR-Zombie wird uns daher u. U. noch lange erhalten bleiben.

M. Boettcher


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