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Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle

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sparks:

--- Zitat von: marga am 19. Mai 2018, 12:32 ---Im Übrigen wäre es selbst im Fall einer Annahme- oder Entscheidungsverweigerung Sache des Klägers, in einem ihm hierfür zur Verfügung stehenden sozialgerichtlichen Verfahren die Entgegennahme eines entsprechenden Antrags durchzusetzen, und würde es jedenfalls nicht dem Beklagten bzw. seinem Beitragsservice obliegen, anstelle der zuständigen Sozialbehörde die maßgeblichen sozialrechtlichen Leistungsvoraussetzungen zu prüfen. (…)

--- Ende Zitat ---
Ein gutes Beispiel für "Verwaltungsvereinfachung" – zu Lasten der zum Zwangsbeitrag Verpflichteten! >:D
Ende OT

P:
Interview von Holger Kreymeier mit Rechtsanwalt Thorsten Bölck über die Verhandlung

YouTube Video (~ 12 min):
https://youtu.be/g0FIoIM31Z8

Ganze Folge auf: https://massengeschmack.tv/clip/fktv230 (komplettes Interview = 36 Minuten)

siehe auch
Interview von Holger Kreymeier mit RA Thorsten Bölck über die Verhandlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27495.msg172906.html#msg172906

____
Edit "ChrisLPZ":
Posting angepasst

maxkraft24:
Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27497.0.html

P:
Videoaufzeichnungen der Einführung in die Verhandlung finden sich hier:
http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-404077.html
(u.a. mit Interview Dr. Frank Hennecke, Prof. Degenhart etc., mit Video-Download)
https://www.swr.de/swraktuell/Sondersendung-Bundesverfassungsgericht-fuer-Online,av-o1024034-100.html

Zwei gute Beiträge mit Eindrücken aus der Verhandlung:
Rundfunkbeitrag vor Gericht - Es geht um Gerechtigkeit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27453.msg172539.html#msg172539

Ein System unter Stress
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27469.msg172661.html#msg172661

Berichte zur Verhandlung im Thema:
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172538.html#msg172538
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172565.html#msg172565
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172566.html#msg172566
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172574.html#msg172574
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172591.html#msg172591
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172600.html#msg172600
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172605.html#msg172605
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172632.html#msg172632
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172635.html#msg172635
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172640.html#msg172640
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172664.html#msg172664
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172668.html#msg172668
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172777.html#msg172777

Auf der Internetseite der Kanzlei Koblenzer
http://www.koblenzer-law.de/
das Redeskript der einführenden Stellungnahme von RA Koblenzer (PDF, 29 Seiten, ~350kB)
http://www.koblenzer-law.de/dateien/2018-05-16_Redeskript.pdf
sowie auch die
Argumentations-Kurzfassung zur formellen Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags (PDF, 4 Seiten, ~450kB)
http://www.koblenzer-law.de/dateien/2018-05-15_Argumentation.pdf
sowie weitere Beiträge.


Edit DumbTV:
Auf die Forenthreads der Artikel verlinkt.

Frühlingserwachen:
Protokoll: Schlussvortrag Herr Eicher BVerfG 16.5.2018

Der  Schlussvortrag von Herrn Eicher, wird von Herrn Kirchhof eingeleitet: Da hätte ich eine Frage an die Rundfunkseite. Also einmal diese Firmenflotte, und zum anderen auch die eigenen Autos von Firmen, da sind z.B eine Elektrofirma die ein Heer von Monteuren hat, die schwärmen von der Betriebsstätte aus, was zu reparieren, anzurichten usw..Ist es da gerechtfertigt, sozusagen eine neue mobile Betriebsstätte für jeden einzelnen auf zumachen, wo doch der Vorteil für die Arbeitnehmer so es ihn gibt bereits schon abgedeckt ist. Denn das bedarf jedoch einer intensiveren Rechtfertigung.

Man beachte die kurz dazwischen geworfenen vier Worte von Herrn Kirchhof: so es ihn gibt.

Bei den letzten zwei Worten: intensivere Rechtfertigung ging die Tonlage von Herrn Kirchhof deutlich nach oben, und es war herauszuhören, das er diesen Aspekt sehr wichtig nahm.

Herr Eicher trägt nun allerlei Gemenge vor. Vom Prozess vor dem VG aus Gebührenzeiten den der SWR verloren hat. Als ein Gebührenschnüffler ein scheinbares Autoradio in einem Fahrzeug entdeckt hat, was dann nach Aussage des Fahrzeughalters sich als Blende heraugestellt hat, und der SWR nicht das Gegenteil beweisen konnte. Na sowas.

Bis zu der Aussage,  mich wundert es, das jetzt ausgerechnet im Beispiel des Rundfunkbeitrags von einem Vollzugsdefizit gesprochen wird. Spricht von Raumeinheiten. Das die Mediennutzung in der Raumeinheit KFZ ganz besonders hoch ist.

Das ich in einem KFZ aber zig andere Sender außer den öffentl.rechtl.hören kann, darüber kein Wort. Herr Eicher pickt sich mal nur wieder seine Rosinen raus.

Herr Kirchhof unterbricht Herrn Eicher jetzt: Wenn sie sagen, das ist der Vorteil des Unternehmers nicht der Arbeitnehmer. Mein Beispiel mit der Elektrohandlung. Wo steigt den dann der Vorteil des Unternehmers, wenn man durch Definition des KFZ sozusagen mobile Betriebsstätten verhängt, wo steigt da der Vorteil des Unternehmers. Der Arbeitnehmer kommt morgens in die Betriebsstätte, wird das einmal entgolten, dann schwärmen die aus, mit ihren Autos fahren weiter, das ist doch  genau der selbe Sachverhalt nur eben 100 Meter oder 2km weiter. Ist denn das nicht eine Doppelbelastung, dem nicht ein Doppelvorteil oder sagen wir zumindest erhöhter Vorteil gegenüber steht, das ist mir noch nicht so ganz klar ?

Herr Eicher: Unserer Ansicht nach entsteht dort ein zusätzlicher Vorteil, denn der Unternehmer jetzt mal als Beispiel, das kann man auch lassen, ( ja, hätte er besser gelassen). Der Unternehmer hat ein Interesse daran, das sein Arbeitnehmer rechtzeitig an dem Ort ankommt, wo er die Montage auszuführen hat, und der Arbeitnehmer wird in dem Auto Verkehrsnachrichten hören, diesen Vorteil hätte er sonst nicht, der würde nicht abgegolten, der setzt sich dort so zusagen: Herr Kirchhof unterbricht wieder: Wird da nicht die Möglichkeit also der mögliche Vorteil nicht künstlich vergrößert, dadurch das ich einfach sage, diese KfZ der Arbeitnehmer sind zusätzliche Betriebsstätten, denn das ist es ja strukturell.

Herr Eicher möchte hier den Eindruck erwecken, das nur mit Hilfe der öffentl.rechtl. Radiosender und deren Verkehrsnachrichten die Arbeitnehmer pünktlich zu ihrer Montage kommen, und dabei auch noch unterhalten werden. Das ein Großteil derer auch private Rundfunksender einschaltet, erwähnt er nicht, und wird auch vom Gericht nicht hinterfragt.

Herr Eicher bringt jetzt das Beispiel des Versicherungsmaklers der mit seinem Auto raus fährt, der hat überhaupt keine Betriebsstätte. Da ist das Auto die Betriebsstätte. Und es wäre pro Betriebsstätte ein KFZ frei. Da findet eine Berücksichtigung statt.
Herr Kirchhof: also da wäre ich ein bischen vorsichtig, der Vers.Makler hat seine Betriebsstätte und wenn es das Büro in der Wohnung ist.

Herr Eicher: die Betriebsstätte in der Wohnung ist beitragsfrei, was dann beitragspflichtig ist, ist sein KFZ.
Herr Kirchhof frägt nochmal nach, die Betriebsstätte in der Wohnung ist beitragsfrei.
O.k danke schön.

Herrn Eichers Vortrag kann man schon eine flehentliche Bittrede nach oben nennen, (passend zu Pfingsten) jetzt erhört mich, und glaubt mir doch einfach. Seine Tonlage und Körpersprache machten alles andere, als einen überzeugenden Eindruck.

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