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Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
LECTOR:
Berichte/ Protokolle zu den mündlichen Verhandlungen BVerfG am 16./17. Mai 2018
Edit 23.06.2018:
Veröffentlichung des lang ersehnten "offiziellen" GEZ-Boykott-Protokolls zur mündl.Verhandlung in Antwort #20 ff. in hiesigem Thread. (Sprunglink)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am 16.-17. Mai 2018 über vier ausgewählte Verfahren zum "Rundfunkbeitrag"
Gegenstand der mündlichen Verhandlungen sind 4 Verfassungsbeschwerden, die aus den zahlreich eingegangenen Verfassungsbeschwerden ausgewählt wurden:
1 BvR 1675/16 (Prozessbevollmächtigter RA Thorsten Bölck)
1 BvR 745/17 (Prozessbevollmächtigter RA Prof. Dr. Thomas Koblenzer)
1 BvR 836/17 (Prozessbevollmächtigte Prof. Dr. Christoph Degenhart & RA Dr. Holger Jacobj)
1 BvR 981/17 (Prozessbevollmächtigter RA Prof. Dr. Thomas Koblenzer)
Das erste, zweite und vierte Verfahren betreffen den privaten Bereich, das dritte den betrieblichen.
Zur Verhandlung wurden geladen neben den Prozessbevollmächtigten und Vertretern der Rundfunkanstalten auch Vertreter der KEF, des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten sowie des Bundes der Steuerzahler.
Laut Pressemitteilung des BVerfG vom 4. Mai 2018 ist für die Verhandlung
folgender Ablauf vorgesehen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-031.html
--- Zitat ---A. Einführung und Sachbericht
B. Einführende Stellungnahmen
C. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags
D. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich (Art. 3 Abs. 1 GG)
· Relevanter Vorteil
· Anknüpfung an den Inhaber der Wohnung
· Beitragsbemessung
Abhängigkeit von der Personenzahl
· Zweitwohnung
E. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags im „nicht-privaten“, insbesondere gewerblichen Bereich
· Relevanter Vorteil
· Anknüpfung an die Betriebsstätte
· Anknüpfung an Dienstkraftfahrzeuge
· Beitragsbemessung
--- Ende Zitat ---
Eine Diskussion hier im Forum anlässlich der Ankündigung der mündlichen Verhandlungen unter
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen "Rundfunkbeitrag" 16./17. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.0.html
Pressemeldungen zum Thema werden gesammelt unter
Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,136.0.html
Hier nachfolgend können Berichte/ Protokolle über den Verlauf der Verhandlung gesammelt werden.
Edit "Bürger":
Zur Vereinheitlichung der Betreff-Syntax noch kommender Threads zum gleichen Themengebiet wurde der ursprüngliche Betreff "Bericht Verhandlung BVerfG am 16.-17. Mai 2018" angepasst.
Danke für das Verständnis und die Berückscihtigung.
Bürger:
Danke für die Erstellung dieses Sammel-Threads
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
Siehe auch:
Bundesverfassungsgericht – Zweiter Anhörungstag fällt aus
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27451.msg172498.html#msg172498
Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,136.0.html
Bitte @alle sachlich, selbstdiszipliniert, eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, d.h. im wesentlichen BERICHTE/ PROTOKOLLE und keine - schon gar keine vertiefenden - Diskussionen.
Erst recht keine chat-artigen gegenseitigen Wortgefechte.
Bitte auch nicht in (nicht hilfreiche) Spekulationen abdriften.
Wir bitten insgesamt, die begrenzten Kapazitäten des Forums und der Moderatoren zu beachten.
Es gelten die allgemeinen Forum-Regeln.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Drücken wir die Daumen, dass etwas (in unser aller Sinne) *bewegt* wird.
ChrisLPZ:
Auflistung der zur Verhandlung geladenen Teilnehmer (Besetzung der drei Tischreihen und darauf folgender erster Stuhlreihe).
Zu Wort kamen die mit dem blauen Stern * markierten Anwesenden.
rechter Flügel (aus Zuschauersicht)
1. Tischreihe (mitte -> außen)
Prof. Kube (Prozessbevollmächtigter ARD)*
Wilhelm (ARD-Vorsitzender, BR-Intendant)*
Prof. Hesse (stellvertretender Intendant und Justiziar des BR) (Im Verlauf Sitzplatz mit Dr. Eicher getauscht)
RA Lehr (Prozessbevollmächtigter Deutschlandradio, Kanzlei Redeker Sellner Dahs)
Raue (Intendant Deutschlandradio)*
Dr. Höppener (Justiziar Deutschlandradio)
2. Tischreihe (mitte -> außen)
Prof. Wieland (Prozessbevollmächtigter des ZDF)*
Bellut (Intendant des ZDF)*
Weber (Justitiar des ZDF)*
Dr. Dörr (Prozessbevollmächtigter der Länderregierungen)*
Raab (Staatssekretärin Rheinland-Pfalz)*
Krückels (Staatssekretär Thüringen)
Warnke (Ministerialrat Hessen)
RA Dr. Mensching (Prozessbevollmächtigter Deutschlandradio, Kanzlei Redeker Sellner Dahs)
RA Dr. Kottmann (Prozessbevollmächtigter Deutschlandradio, Kanzlei Redeker Sellner Dahs)
3. Tischreihe (mitte -> außen)
Besl (Oberregierungsrätig bayerische Staatsregierung)
Kupzak (Landesregierung NRW)
Blasius (Ministerialrat Thüringen)
Natt (?) (Regierungsrat Rheinland-Pfalz)
Dr. Gräfin Kerssenbrock (NDR Verwaltungsrat)
Dr. Eicher (Delegation ARD, Justiziar ARD/SWR)* (Im Verlauf Sitzplatz mit Prof. Hesse getauscht)
Deicke (Delegation ZDF)
Dr. Püschel (Ministerialdirigent, Bundesregierung)
Hohensträter (Bundesregierung)
1. Stuhlreihe (mitte -> außen)
Delegation Bundesregierung : Möller, Regierungsdirektor Seedorf, Regierungsdirektorin Burth, Staatsanwältin Ruß, Regierungsrat Dr. Maier
linker Flügel (aus Zuschauersicht)
1. Tischreihe (mitte -> außen)
RA Bölck (Prozessbevollmächtigter 1 BvR 1675/16)*
RA Sanliünal (Delegation Beschwerdeführer 1 BvR 1675/16)
Beschwerdeführer 1 BvR 1675/16)*
Prof. Koblenzer (Prozessbevollmächtigter 1 BvR 745/17 und 1 BvR 981/17)*
Beschwerdeführer 1 BvR 745/17*
Beschwerdeführer 1 BvR 981/17*
2. Tischreihe (mitte -> außen)
Prof. Degenhart (Prozessbevollmächtigter BvR 836/17)*
Dr. Jacobj (Prozessbevollmächtigter BvR 836/17)*
Dr. Mountstephens (Beschwerdeführer BvR 836/17)
Dr. Weinberger (Beschwerdeführer BvR 836/17)
Dr. Fischer-Heidelberger (KEF)
Prof. Schwarz (KEF)
Prof. Büttner (Wissenschaftlicher Beirat des Finanzministeriums)*
Prof. Konrad (Wissenschaftlicher Beirat des Finanzministeriums)
Prof. Waldhoff (Wissenschaftlicher Beirat des Finanzministeriums)*
3. Tischreihe (mitte -> außen)
Holsten (Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten)
Fasco (Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten)
Dr. Schmid (Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten)
Holznagel (Bund der Steuerzahler)
RA Stein (Bund der Steuerzahler)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter (NN)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter (NN)
1. Stuhlreihe (mitte -> außen)
Hölzel, Dr. Degenhart, Klaas, Hamann, Frey, ...
siehe hierzu auch:
Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25370.msg160303.html#msg160303
"Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25010.msg158224.html#msg158224
Rundfunkbeitrag: Das Prüfungsverfahren des Bundesverfassungsgerichts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25366.msg160257.html#msg160257
Offizielle Präsenzliste des BVerfG (pdf, ~200 kb)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=27451.0;attach=21076
(gepostet von Markus KA unter https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27451.msg173131.html#msg173131)
LECTOR:
Entgegen seiner Ankündigung hat das Bundesverfassungsgericht lediglich an einem Tag am 16. Mai 2018 verhandelt.
Gemäß dem vorgesehenen Ablauf wurde die Verhandlung durch den Vorsitzenden des Ersten Senats, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, eröffnet. Seine Einführung begann er mit den Worten, dass die Verfahren Fragen aufwerfen, die tief in verfassungsrechtliche Probleme führen.
Kleine Anmerkung dazu: mit der einführenden Feststellung hat der Vorsitzende des Ersten Senats die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. Diese Feststellung gewinnt vor dem Hintergrund an Relevanz, dass die gesamte bisherige Verwaltungsgerichtsbarkeit die nun über viele Jahre geführten Prozesse abgewiesen hat und keine verfassungsrechtliche Relevanz erkennen wollte.
marga:
--- Zitat von: LECTOR am 19. Mai 2018, 12:00 ---Diese Feststellung gewinnt vor dem Hintergrund an Relevanz, dass die gesamte bisherige Verwaltungsgerichtsbarkeit die nun über viele Jahre geführten Prozesse abgewiesen hat und keine verfassungsrechtliche Relevanz erkennen wollte.[/i]
--- Ende Zitat ---
Etwas OT: aber zur "Deutlichmachung" hier ein Ausschnitt aus einem Urteil der 6. Kammer vom 11. Januar 2017 der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Saarlandes:
--- Zitat ---(…) Wie bereits im PKH-Verfahren ausführlich dargelegt, müssen sich, entgegen der vom Kläger weiterhin mit Nachdruck vertretenen Auffassung, Rundfunkteilnehmer mit einem - potenziellen - Sozialleistungsanspruch auch der Prüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse durch die hierfür personell und sachlich ausgestatteten Sozialleistungsbehörden unterziehen, statt den Beklagten auf eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu verweisen, die diesem nach dem das Recht der Rundfunkbeitragsbefreiung prägenden Grundsatz der bescheidgebundenen Befreiung gerade nicht zukommt, und unterliegt die Berechnung eines etwaigen Anspruchs auf (ergänzende) Sozialleistungen weder dem Beklagten noch dem Verwaltungsgericht. Die Obliegenheit, entsprechende Leistungen zu beantragen, verstößt zudem weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) noch gegen das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG).
Dem kann der Kläger hier auch nicht mit Erfolg entgegenhalten, ihm werde eine Antragstellung bei der Sozialbehörde zwecks Erlangung einer sogenannten Negativbescheinigung von dieser verwehrt, so dass der Beklagte bzw. sein Beitragsservice die wirtschaftlichen Voraussetzungen einer Beitragsbefreiung zu prüfen habe. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die zuständige Sozialbehörde insoweit von Gesetzes wegen einer Entgegennahmepflicht unterliegt. Denn gemäß § 20 Abs. 3 SGB X darf die (Sozial-)Behörde die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält. Diese Verpflichtung besteht anerkanntermaßen in sämtlichen Phasen des Verfahrens (vgl. nur Luthe, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 20, Rz. 30, m.w.N.). Zwar hat der Kläger in der mündlichen Verhandlung durchaus plausibel geschildert, dass ihn die zuständige Sozialbehörde mit Blick auf seine Einkommenssituation auf die Aussichtslosigkeit einer entsprechenden Antragstellung hingewiesen habe. Eine Verweigerung der Entgegennahme und/oder Bescheidung einer Antragstellung ist damit aber noch nicht dargetan. Vor dem Hintergrund der eindeutigen gesetzlichen Entgegennahmepflicht bestehen für eine derartige, mit den dargestellten maßgeblichen Grundsätzen des Sozialverwaltungsverfahrens nicht vereinbare Verwaltungspraxis der zuständigen Sozialbehörde auch keine Anhaltspunkte, zumal dem Kläger ausweislich der beigezogenen Leistungsakte des Kreissozialamts ... von diesem bereits im Rahmen seiner seinerzeitigen Antragstellung ohne weiteres ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung gestellt worden ist. Im Übrigen wäre es selbst im Fall einer Annahme- oder Entscheidungsverweigerung Sache des Klägers, in einem ihm hierfür zur Verfügung stehenden sozialgerichtlichen Verfahren die Entgegennahme eines entsprechenden Antrags durchzusetzen, und würde es jedenfalls nicht dem Beklagten bzw. seinem Beitragsservice obliegen, anstelle der zuständigen Sozialbehörde die maßgeblichen sozialrechtlichen Leistungsvoraussetzungen zu prüfen. (…)
--- Ende Zitat ---
Hervorhebungen durch user @marga
Quelle: http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=5671
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