Betr. Ungerechtigkeit der neuen Rundfunkgebühr
Sehr geehrte Frau Kraft,
unter
http://www.abgeordnetenwatch.de/hannelore_kraft-231-40068-8.html#questions Antworten Sie zum Thema Rundfunkfinanzierung.
Sie halten es grundsätzlich für richtig, die bisherige Rundfunkgebühr pro Gerät in einen Beitrag pro Haushalt zu wechseln.
Das von Ihnen angeführte Gutachten von Prof. Dr. Paul Kirchhof ist
im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio erstellt worden, um den e i g e n e n Erhalt halbwegs plausibel erscheinen zu lassen.
Zahlen soll dann jeder. Die Begründung zur Zwangsabgabe liest sich dann so: …
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Aufgrund der Zeichenbegrenzung für Fragen und Argumente für die Beitragsschreiber bei abgeordnetenwatch.de lade ich Sie ein, mit uns gemeinsam auf dem wirklich offenen Forum (w…) gez-boykott (de) zu diesem Thema zu diskutieren.
Bitte im Suchfenster nach dem Titel:
Ungerechtigkeit der neuen Rundfunkgebühr
suchen.
Wir würden uns über eine offene und wirklich freie Diskussion ohne Zeichenbegrenzung mit Ihnen auf den Seiten von (w…) gez-boykott (de) freuen.
Schöne Grüße
Viktor Grund
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Zahlen soll dann jeder. Die Begründung zur Zwangsabgabe liest sich dann so:
An dem Vorzug eines funktionierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems für die Kultur, die Demokratie, die Urteilskraft und die Erwerbsbedingungen in einem Gemeinwesen hat jeder Inländer teil, mag er auch das Angebot individuell nicht nutzen oder nicht nutzen können. Er ist durch die medienbedingte oder mediengestützte Informationskultur mit begünstigt. [S. 61] … Der moderne Mensch ist auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewiesen, will er an der öffentlichen Debatte einer modernen Demokratie, an der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft, an allgemeiner Kultur und Unterhaltung, an allgemein zugänglichen Quellen der Information teilhaben. [S. 67]
Diese verquaste Argumentation könnte ebenso für die Eintreibung von Zwangsgebühren zu Gunsten von Großbäckereien herhalten, da diese die Grundversorgung mit Lebensmitteln sicherstellen, an der alle Inländer partizipieren, auch wenn sie gar kein Brot essen oder es sich selbst backen: Brotflatrate für alle, um Hungeraufstände auszuschließen? Zudem ist der „moderne Mensch“ gerade im Internetzeitalter nicht im Geringsten „auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewiesen“. Mit derartigen Begründungen könnte auch die Einführung einer Internetgebühr gerechtfertigt werden, die allen Blogbetreibern und Erstellern von Internetseiten zugute käme und so manches Netzangebot von lästiger Werbung befreien dürfte. Immerhin zeugen die vielfältigen Angebote der Blogs von direkter Demokratie, von einfachen Möglichkeiten der Meinungsäußerung und -verbreitung sowie von der Mitbeteiligung der Bürger in Diskussionsprozessen. Die riesigen Apparate der Rundfunkanstalten hingegen sind hierarchisch strukturiert, ihre Räte von Parteibuchfunktionären besetzt, ihre GEZ gleicht einer Steuereintreibungsbehörde.
Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Element für das Funktionieren unserer Demokratie und muss deshalb bezahlt werden durch eine Gebühr, durch einen Beitrag, durch eine Abgabe?
Da stellt sich die Frage, wie Demokratie vor dem medialen Zeitalter überhaupt funktionieren konnte und ob die Deutsche Demokratische Republik angesichts zweier Fernsehkanäle doch – und nicht nur dem Namen nach – ein demokratisches Regime war.
Dass der Staatsfunk eine wichtige Säule der Administration (Herrschaft) moderner Führungskräfte (Machthaber) ist, das ist freilich nicht neu. Auch nicht, dass der Apparat sich quasi aus Steuern ernährt, die von den Bürgern (Beherrschten) als Gemeinlast entrichtet werden müssen. Grotesk sind allerdings die Legitimierungsversuche gerade unter der Floskel einer Demokratie, welche allein der Staatsfunk sicherstellen würde, offensichtlich jedoch nicht das basisdemokratische Internet oder die Presse. Bei letzteren werden die Angebote (Kultur und Informationen) vom Anbieter entweder frei zugänglich zur Verfügung gestellt oder kostenpflichtig nach Bedarf feilgeboten. Warum kann für die „öffentlich-rechtlichen“ Sendeanstalten nicht das gleiche Prinzip gelten, welches bei Pay-TV und Musikdownloads Anwendung findet? Natürlich: Weil dann im freien Wettstreit die Konsumentenschar weiter verringert und die Einflusssphäre des Staatsfunks minimiert würde.
Wer konsumieren will, der konsumiere, wer für seinen Konsum „pro Tag ein paar Cent“ ausgeben will, soll das machen. Jeder Bürger sollte das Recht haben, für eine von ihm frei gewählte Flatrate „gern zahlen“ zu dürfen.
Schöne Grüße
Viktor Grund