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Autor Thema: Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist  (Gelesen 9985 mal)

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T-Online, 05.05.2018

Warum der Datenabgleich für ARD und ZDF so wichtig ist

dpa, str, t-online.de 

Zitat
Seit 2013 muss der Rundfunkbeitrag bis auf einige Ausnahmen von jedem deutschen Haushalt entrichtet werden. Doch was nach einer einfachen Lösung klingt, stellt die öffentlich-rechtlichen Sender vor Herausforderungen. Schließlich ändert sich die Anschrift der Beitragszahler ständig: Wohnungsgemeinschaften werden aufgelöst, Paare trennen sich, junge Erwachsene verlassen das Elternhaus.

Dabei kann es immer wieder vorkommen, dass eigentlich beitragspflichtige Haushalte nicht oder nicht mehr vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erfasst werden. Wenn aber immer mehr Empfänger keine Beiträge mehr entrichten, entgeht den Sendern viel Geld. Außerdem wäre das nicht besonders gerecht gegenüber anderen Beitragszahlern.

Um seinen Datenbestand zu aktualisieren, bittet der Beitragsservice deshalb die Kommunen um Mithilfe. Diese sollen alle Daten der Einwohnermeldeämter übermitteln, damit ein Abgleich vorgenommen werden kann. Der größte bürokratische Aufwand aber entsteht im Anschluss, wenn die aufgespürten Nichtzahler-Haushalte alle angeschrieben werden müssen.

Doch ist das überhaupt rechtens? Blüht säumigen Beitragszahlern jetzt eine Strafe? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ist dieser Vorgang normal? Gab es so eine Datenübermittlung an die öffentlich-rechtlichen Sender schon einmal?
[…]
Warum ist der Meldeabgleich dann überhaupt notwendig?
[…]
Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
[…]
Was passiert, nachdem der Beitragsservice die Daten erhalten hat?
[…]
Müssen die gefundenen Nichtzahler mit einer Strafe oder Nachzahlung rechnen?
[…]
Wie viele Wohnungen sind beim Beitragsservice gemeldet? Wie viele neue könnten hinzukommen?
[…]
Wie oft wird es einen Meldedatenabgleich künftig geben?
[…]
Kommt durch den Meldedatenabgleich mehr Geld rein, als dafür ausgegeben wird?
[…]
Bekommt der Beitragsservice die Daten alle auf einmal?
[…]
Rechnet der Beitragsservice mit Protesten gegen den Datenabgleich?
[…]
Welche Bedeutung hat der Meldedatenabgleich?
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.t-online.de/digital/id_83704782/grosser-meldedatenabgleich-bei-ard-und-zdf-die-wichtigsten-fragen-und-antworten.html


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Zitat
Da der letzte große Datenabgleich nun schon ein paar Jahre zurückliegt – er fand 2013 und 2014 statt – kann man davon ausgehen, dass es inzwischen zahlreiche Wohnungen gibt, für die zu Unrecht kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.

Wie zu erwarten: ein erhebliches Vollzugs- und Erhebungsdefizit. Millionen von Haushalten zahlen nichts, weil sie durchs Raster fallen (wegen ein paar Tausend würde sich der Aufwand des Datenabgleichs ja nicht lohnen). Ergo: es ist purer Zufall, ob man "erwischt" wird oder nicht.  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2018, 20:20 von DumbTV«

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Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2018

Datenabgleich durch den Beitragsservice
In diesem Jahr wird durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk ein Datenabgleich aller volljährigen Bürger mit den Meldeämtern durchgeführt.  Stichtag ist der 6. Mai 2018.

Zitat
[...]

Was tun, wenn angemeldete Haushalte Post erhalten?
Aus Ihrem Haushalt zahlt eine Person den Rundfunkbeitrag? Reagieren Sie dennoch in jedem Fall. Teilen Sie dem Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person mit. Sie haben zwei Wochen Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren.

[...]

Sie beziehen eine Sozialleistung oder haben einen Schwerbehindertenausweis?
Stellen Sie einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung. Weisen Sie nach, dass Sie lückenlos z. B. Grundsicherung beziehen. Schicken Sie einen unterschriebenen Antrag plus Nachweise an den Beitragsservice. Versenden Sie diesen per Einschreiben mit Rückschein. Eine Befreiung ist auch rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich.

Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock
Weiterlesen auf :
https://www.verbraucherzentrale-mv.eu/pressemeldungen/vertraege-reklamation/datenabgleich-durch-den-beitragsservice-25743


Siehe jedoch u.a. auch allgemein im Forum zum Thema
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2018, 21:22 von Bürger«

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Als Informationsquellen dieses Artikels werden abgekürzt genannt: dpa, str, t-online.de - aber das Ganze ist eine so perfide Werbung für das Zwangssystem, dass der Text vermutlich doch von den Mitarbeitern des Zwangsrundfunk selbst ausgedacht worden ist.

So etwa die abschließende Begründung:
Zitat
Welche Bedeutung hat der Meldedatenabgleich?

Der Beitragsservice versteht den Meldedatenabgleich als wichtige Aufgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt. So werde sichergestellt, dass sich alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.


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Zitat
... alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.

Alle? Wirklich alle? Meines Wissens nach sind viele Diplomaten von Zwangszahlungen ausgeschlossen. Wenn ich außerdem daran denke, dass Millionen Deutsche ihren Wohnsitz im Ausland haben und den örR kostenfrei nutzen können... Also, alle Bürger stimmt jedenfalls nicht. Es ist ein erneuter Versuch die illegale Zwangsmitgliedschaft sowie Zwangsabgabe für eine ominöse Dienstleistung Staatsfunk als gerecht verkaufen zu wollen.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

P
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Es ging in der Realität noch nie um Beitragsgerechtigkeit. Es geht NUR darum, möglichst viele Bürger beitragspflichtig zu stellen, damit ein Maximum an Einnahmen erzielt wird. Es handelt sich um eine klassische Gewinnmaximierungsstrategie. Eine solche wird eigentlich Unternehmen zugeschrieben, aber wie wir alle mittlerweile wissen, ist der ÖRR Behörde, wenn er die Peitsche des Staates benötigt, um dann wieder ganz Unternehmen zu sein, wenn es darum gilt, möglichst viel Geld zu scheffeln. .. Und beim Geldausgeben gibt man sich herrschaftlich und niemandem zur Rechenschaft verpflichtet. Ein echtes Chamäleon eben.

LG. Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2018, 01:37 von Bürger«

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Als Informationsquellen dieses Artikels werden abgekürzt genannt: dpa, str, t-online.de - aber das Ganze ist eine so perfide Werbung für das Zwangssystem, dass der Text vermutlich doch von den Mitarbeitern des Zwangsrundfunk selbst ausgedacht worden ist.

Der Text ist von Mitarbeitern des Beitragsservice ausgedacht.

Deutscher Städte- und Gemeindebund - PDF :
https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2018/Beitragsservice%20f%C3%BChrt%20Meldedatenabgleich%202018%20durch/20180328_FAQ_Meldedatenabgleich_2018%20(002).pdf

Die Inhalte beim Beitragsservice :
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen__und_antworten_zum_meldedatenabgleich_2018/

Die Inhalte hier im Forum unter
Beitragsservice FAQ zum Meldedatenabgleich 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27244.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2018, 13:06 von Markus KA«

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  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
@Peli
Es ging in der Realität noch nie um Beitragsgerechtigkeit. Es geht NUR darum, möglichst viele Bürger beitragspflichtig zu stellen, damit ein Maximum an Einnahmen erzielt wird. Es handelt sich um eine klassische Gewinnmaximierungsstrategie. Eine solche wird eigentlich Unternehmen zugeschrieben, aber wie wir alle mittlerweile wissen, ist der ÖRR Behörde, wenn er die Peitsche des Staates benötigt, um dann wieder ganz Unternehmen zu sein, wenn es darum gilt, möglichst viel Geld zu scheffeln. .. Und beim Geldausgeben gibt man sich herrschaftlich und niemandem zur Rechenschaft verpflichtet. Ein echtes Chamäleon eben.

Finde ich sehr gut beschrieben.
Ich meine, spätestens nach der Entscheidung vom BVerfG für den RBStV, und somit gegen die freie Wahl der Medien, könnte Roberto Saviano seinen nächsten dokumentarischen Bestseller schreiben.
Ich schlage heute schon mal vor
Titel: örR - Reise in das Zwangssystem der Staatsrundfunk Lobby
Kurzbeschreibung: Dieses Buch beschreibt, wie die örR Lobby durch Mischung von DDR- und Mafia-Methoden ein Land von über 80 Millionen Menschen entscheidend beeinflusst, um im Jahr mindestens acht Milliarden Euro Zwangsgebühren einzuziehen.


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Der Text ist von Mitarbeitern des Beitragsservice ausgedacht.
...

Schöner Fund! Das zeigt einmal mehr wie dieser "Service" effizient im Hintergrund arbeitet, in dem er an allerlei relevante Stellen Textbausteine streut. Eben genau so wie mit dem bekannten Beck'schen Kommentar - und mit den Formulierungen der immer gleich lautenden Urteile darf man eine ähnliche Vorgehensweise annehmen ...


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Die Inhalte beim Beitragsservice :
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen
Bei mir läuft der link nicht. Es erscheint einmal:
Zitat
Die von Ihnen aufgerufene Seite wurde nicht gefunden
und das ander mal:
Zitat
Fehlerhafte Anfrage!
Ihr Browser (oder Proxy) hat eine ungültige Anfrage gesendet.
 Aus diesem Grund wurde die Anfrage geblockt.
 Sie können Ihr Anliegen mit uns telefonisch klären, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung.
 Sie erreichen uns unter:

 Service-Telefon: 01806 999 555 10*
 Service-Fax: 01806 999 555 01*
 Service-Telefonzeiten: Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr
  *20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen 

Daher die Seite ins Archiv gestellt.

http://archive.is/BCsR6

Auszug:
Zitat
Informationen zum Meldedatenabgleich
 
Die Einwohner­melde­ämter über­mitteln Melde­daten an den Beitrags­service, wenn sich bei voll­jährigen Ein­wohnern Daten geändert haben. Anders als bei der anlass­bezogenen Melde­daten­über­mittlung werden beim Melde­daten­abgleich 2018 die Daten sämt­licher voll­jährigen, in Deutsch­land gemeldeten Personen über­mittelt, um deren Beitrags­pflicht zu klären.

Der Ab­gleich soll die Aktualität des Daten­bestandes im Beitrags­service sicher­stellen, damit sich auch weiter­hin alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks beteiligen.

Selbst­verständ­lich werden die gesetz­lichen Daten­schutz­bestim­mungen einge­halten. Lesen Sie hierzu die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die Meldedaten haben an die LRA zu gehen, nicht an den BS.
Der BS ist lediglich ein Rechenzentrum und kein Verwalter der personenbezogenen Daten der mündigen Einwohner von Deutschland.
Soso, alle Bürger? In einer 4-er WG ist es nur einer.
Die Datenschutzbestimmungen werden bereits verletzt, indem der BS die Daten ohne Zustimmung des Einwohners bekommt.
Es ist Datenhandel gegen Bezahlung, ein Rechtsgeschäft mit meinen Daten zu meinen Lasten zum Vorteil des BS, der nicht mal rechtsfähig ist.


 
Zitat
Rechtliche Grundlagen

Die Über­mittlung von Daten der Ein­wohner­melde­ämter an den Beitrags­service ist gesetz­lich ge­regelt. Die Einzel­heiten sind im RundfunkbeitragsstaatsvertragPDF ver­ankert, dem die Minister­präsidenten und alle 16 Landes­parlamente zuge­stimmt haben. Die Lösch­frist richtet sich jeweils nach den der Daten­über­mittlung zu­grunde liegenden Vor­schriften. Für die regelmäßige Daten­über­mittlung sind dies die Melde­gesetze beziehungs­weise Melde­daten­über­mittlungs­verordnungen der Länder; eine Löschung erfolgt spätestens nach 6 Monaten. Dem Melde­daten­abgleich 2018 liegt § 14 Abs. 9a RBStV zugrunde, wonach die Daten spätestens nach 12 Monaten zu löschen sind.
Diese Übermittlung an den BS ist eben nicht gesetzlich geregelt.
Der RBStV ist ein Vertrag der 16 Bundesländer untereinander.
Beim RBStV ist zu lesen:  Eine Information von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Es ist nur eine Info, weiter nichts.
Was fehlt, ist die gesetzliche Regelung in einem sächsischem Gesetz. Das ist nicht vorhanden. Es existiert kein sächsisches Gesetz für Sachsen.
Das alles ist eine Erfindung des BS.
Zu dem von mir zitierten Abschnitt für die Meldung seitens der SAKD steht:
darf an den MDR übermittelt werden. Dort steht lediglich: DARF und nicht muss!
Der SAKD schreibt mir, dass die gesetzliche Grundlage fehlt und auf eine Anweisung des Innenministeriums übermittelt wird.


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Zitat
Rechtliche Grundlagen

Die Über­mittlung von Daten der Ein­wohner­melde­ämter an den Beitrags­service ist gesetz­lich ge­regelt.

Die Einzel­heiten sind im RundfunkbeitragsstaatsvertragPDF ver­ankert, dem die Minister­präsidenten und alle 16 Landes­parlamente zuge­stimmt haben. .
Nun denn,
wo im RBStV ist der "Beitrags­service" als Part erwähnt?
Mir ist da leider nichts bekannt.
Im RBStV ist keine Rede vom Beitrags­service. Also wieder mal nichts als unbewiesene Behauptungen. Das sind die üblichen Textbausteine, die immer wieder auftauchen. Nichts als Textbausteine ohne Substanz.


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  • Beiträge: 7.306
wo im RBStV ist der "Beitrags­service" als Part erwähnt?
Nirgendwo, wie Du weißt; in den ganzen Rundfunkstaatsverträgen nicht, immer ist nur von der "gemeinsamen Stelle" die Rede.

Wobei es nicht ausgeschlossen ist, daß diese "gemeinsame Stelle" seitens des EuGH in Frage gestellt wird.

Immerhin ist jede Rundfunkanstalt ein wirtschaftlich eigenes Unternehmen und hat, bitteschön, auf eigenen Füßen zu stehen. Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit mit den privaten Rundfunkunternehmen wäre es denkbar, daß diese "gemeinsame Stelle" nicht mit dem EU-Wettbewerbsrecht kompatibel ist.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
wo im RBStV ist der "Beitrags­service" als Part erwähnt?
Nirgendwo, wie Du weißt; in den ganzen Rundfunkstaatsverträgen nicht, immer ist nur von der "gemeinsamen Stelle" die Rede.

Wie das "Kind" heisst muss wohl nicht im Gesetz stehen.

Immerhin ist jede Rundfunkanstalt ein wirtschaftlich eigenes Unternehmen und hat, bitteschön, auf eigenen Füßen zu stehen. Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit mit den privaten Rundfunkunternehmen wäre es denkbar, daß diese "gemeinsame Stelle" nicht mit dem EU-Wettbewerbsrecht kompatibel ist.

Ich bezweifle, dass das EU-Recht die Gründung von Tochterfirmen, GbR, OHG oder die Beteiligung an Unternehmen ausschließt. Da die EU die Finanzierung des ÖRR schon untersucht hat, wäre sicher bekannt, wenn dies ÖR-Rundfunkanstalten verwehrt wäre. Wenn du eine andere These aufstellst, so wären zumindest Hinweise auf entsprechende Regeln/Verordnungen/EU-Recht erforderlich und nützlich, die man entsprechend interpretieren kann. So wird z. B. dem WDR in §45 des WDR-Gesetzes die Beteiligung an Unternehmen sogar explizit eingeräumt. Und in §28 des ZDF Staatsvertrags findet sich unter (2) dass der Intendant die Zustimmung des Verwaltungsrates benötigt um Unternehmungen oder Beteiligungen an ihnen zu erwerben oder zu veräußern, was letztlich impliziert, dass das ZDF das darf.  Im Übrigen dürfte das Thema "BS" und der Umfang der wirtschaftlichen Tätigkeit der Sender nur entfernt die Interessenlage der ÖRR am Datenabgleich beleuchten.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2018, 11:44 von drboe«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.306
Wenn du eine andere These aufstellst, so wären zumindest Hinweise auf entsprechende Regeln/Verordnungen/EU-Recht erforderlich und nützlich, die man entsprechend interpretieren kann.
Wo stelle ich denn eine andere These auf?

Der Punkt ist, daß der "BS", wenn er diese gemeinsame Stelle" ist, keine GbR oder ein sonstiges Tochterunternehmen sein kann, da eine "öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft", wie die ARD auch; und die ist nun einmal keine Form des Privatrechtes, sondern öffentliches Recht.

Und insofern wäre ....
Zitat
Wie das "Kind" heisst muss wohl nicht im Gesetz stehen.
eine klare Benennung hilfreich.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Hätte die "gemeinsame Verwaltungsstelle" nicht in einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben werden müssen? Wird das nicht üblicherweise bei öffentlichen Einrichtungen so gemacht, wenn Private Aufgaben übernehmen sollen?

Man sollte sich auch immer wieder daran erinnern, daß ein fundamentaler Widerspruch zwischen der Behauptung besteht, der "Rundfunkbeitrag" wäre im abgabenrechtlichen Sinn ein Beitrag, und der gleichzeitigen Forderung, "alle" hätten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitzufinanzieren.
Ein Beitrag soll einen konkreten Sondervorteil ausgleichen (BVerfG, ständige Rechtsprechung). Die Allgemeinheit kann keinen Sondervorteil haben!
-> Die Allgemeinheit ist nicht beitragspflichtig (BVerfG, ständige Rechtsprechung).
(Nicht einmal bei der perfiden Neuinterpretation von Begriffen, wie sie inzwischen in Deutschland üblich ist.)


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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