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Autor Thema: Gibt es die gesetzliche Verpflichtung zur terrestrischen Programmverbreitung?  (Gelesen 2828 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
keine gesetzliche Verpflichtung zur terrestrischen Programmverbreitung
Das ganze hat nur einen gewaltigen Haken. Die Gesetze basieren auf einer Pauschalisierung...

In Anlehnung an die aktuellen Presseberichte über die Abschaltung von Sendemasten in einigen Regionen Deutschlands z.B.:

ARD und ZDF in manchen Regionen nur noch über Satellit und Kabel zu empfangen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27236.msg171159.html#msg171159
 

Gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur terrestrischen Programmverbreitung?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2018, 20:53 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

F
  • Beiträge: 180
Gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur terrestrischen Programmverbreitung?

Vielerorts wurden Sirenen u. ä. des Katastrophenschutzes abgeschaltet, weil Radio und TV diese Aufgaben angeblich übernehmen (siehe auch Kachelmanns Beschwerden). Weiterhin heißt es bis heute noch: „Radio einschalten!“ wenn die Sirenen läuten. Welches Radio?

Wenigstens gibt es dann mancherorts die Möglichkeit, zu widerlegen, daß man Rundfunk empfangen kann.
Und: Internet ist immer noch kein Rundfunk!


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Zitat
Historisches: Warum wem welcher Turm gehört
Rundfunk-Sendeanlagen wurden in Deutschland seit 1923 von der Reichspost betrieben, deren Erbe 1949 die Deutsche Post auf DDR-Territorium übernahm. In der BRD waren zunächst ausschließlich die Landesrundfunkanstalten für Ihre Sendetechnik zuständig und verbreiteten Radio über alle Wellenbereiche und das Erste TV-Programm und das jeweilige 3. Programm selbst.
Das änderte sich nach dem 1. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1961. Es entschied, dass der terrestrische Sendebetrieb dem Bund obliegt. Daher stehen alle seither neu gebauten Sendeanlagen - egal ob für ARD/ZDF oder ab Mitte der 80er Jahre auch für private Radio- und Fernsehprogramme - im Eigentum des Bundes. Der Betrieb der Sendeanlagen wurde der Bundespost übergeben.
Nach der Wiedervereinigung übernahm die Bundespost die Sendeanlagen und deren Betrieb von der Deutschen Post der DDR.
Quelle :
http://www.dehnmedia.de/?page=allg&subpage=tower


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
... Die Technik zur "Möglichkeit des Empfangs" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist aber Aufgabe des Staates (Bund).
...
Hierzu die Meinung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages- "Die rechtlichen Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD, ZDF, Deutschlandradio) im Grundgesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag der Länder und gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung"- WD 10 - 3000 - 046/16: 
Zitat
Da aber das Post- und Fernmeldewesen indes nur den sendetechnischen Bereich des Rundfunks unter Ausschluss der sogenannten Studiotechnik umfasst, besteht letztlich im Grundsatz eine Zuständigkeit der Länder für die programminhaltliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung (als Teil der Kulturhoheit) sowie eine Zuständigkeit des Bundes für die Übertragungstechnik.
https://www.bundestag.de/blob/481528/af7bf6460dd9f7c07e51917f1ce9ff96/wd-10-046-16-pdf-data.pdf


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d

denyit

Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG regelt lediglich, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz für Postwesen und Telekommunikation hat; nicht die Länder.

Daraus leitet sich aber keine Pflicht ab, irgendwelche Angebote zur Verfügung zu stellen. Also besteht dort imho keine Ansatzmöglichkeit eine Pflicht für terrestrische Übertragung der ör Programme abzuleiten.

Aktuell scheint die terrestrische Infrastruktur verstreut zu sein zwischen Privat...
https://de.wikipedia.org/wiki/Media_Broadcast
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Funkturm

...und LRA:
Zitat
Zur Ausstrahlung von Radio- und Fernsehprogrammen nutzt Media Broadcast überwiegend Sendetürme und -masten der Deutschen Funkturm GmbH, aber auch Anlagen von BR, HR, NDR, SR, SWR und WDR.


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VPRT     03.05.2018

BNetzA befragt nun auch Programmveranstalter zum UKW-Antennenmarkt
Zitat
Nachdem die Bundesnetzagentur bereits in der letzten Woche Schreiben an die neuen Antenneneigentümer verschickt hat, um die Marktverhältnisse im UKW-Markt nach dem Infrastrukturverkauf der der Media Broadcast zu untersuchen, werden jetzt auch die Programmveranstalter hierzu befragt. Konkret behandelt der Fragenkatalog ausschließlich diejenige Leistung aus Nachfragersicht, die auf dem Markt für die UKW-Antennen(mit)benutzung angeboten wird und dementsprechend von den Programmveranstaltern nachgefragt wird. Dieser Markt umfasst in sachlicher Hinsicht den Zugang zur Sendeantenne einschließlich des Sendekabels und eventuell auch einer Weiche. Neben Fragen zu den Marktverhältnissen sind auch solche zur Regulierungsbedürftigkeit sowie den Zielen und Grundsätzen der Regulierung (inkl. Berücksichtigung der Belange des Rundfunks) Gegenstand des Auskunftsersuchens. Zur Beantwortung des Fragebogens hat die BNetzA eine Frist bis zum 16. Mai 2018 gesetzt.
Zitat
Mitglieder des VPRT können alle Unterlagen nach Log-In auf dieser Seite herunterladen.
Quelle :
https://www.vprt.de/terrestrik/content/bnetza-befragt-programmveranstalter-ukw-antennenmarkt


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Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/meedia.png

Meedia     07.05.2018

UKW-Blackout droht:
MDR stoppt Netzausbau wegen Streit mit Media Broadcast

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat den Ausbau seines Rundfunknetzes auf Eis gelegt. Der öffentlich-rechtliche Sender mit Intendantin Karola Wille an der Spitze will sich solange mit weiteren Investitionen zurückhalten, bis der seit Monaten schwelende Streit mit der Freenet-Tochter Media Broadcast geklärt ist. Media Broadcast sorgt mit dem Verkauf ihres Antennennetz - unter anderem an Finanzinvestoren - für massiven Unmut in Deutschlands Radiobranche.
Zitat
Nun gilt zwar bis zum 30. Juni eine Übergangsregelung, doch Sender und Dienstleister befürchten, dass ab 1. Juli ein erneut ein UKW-Blackout droht. „Das Vorgehen der Media Broadcast offenbart, dass die Rundfunkverbreitung in Deutschland zum Spielball privater Finanzinvestoren geworden ist. Das widerspricht dem Verfassungsrang der Hörfunksender und dem in weiten Teilen bestehenden Versorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“, rügen die Chefs diverser Radiosender im Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Altmaier. Die Radioveranstalter sehen in dem Vorgehen des früheren Quasi-Monopolisten Media Broadcast ein Kalkül, um wieder an die alleinige Macht über den Übertragungsmarkt zu gelangen. „Der bisherige Marktbeherrscher könnte wieder Monopolist, also konkurrenzloser Betreiber werden, die Preise für die Kunden würden weiter steigen und die gewollte Liberalisierung wäre gescheitert“, befürchten die Geschäftsführer der Radiosender – darunter RTL Radio, Radio NRW, Regiocast. Die Sender erreichen täglich rund 30 Millionen Hörer.
Weiterlesen auf :
http://meedia.de/2018/05/07/ukw-blackout-droht-mdr-stoppt-netzausbau-wegen-streit-mit-media-broadcast/


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Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 016/2018

Magdeburg, den 22. Mai 2018

(LG MD) Eilverfahren betreffend die Ausstrahlung des Radiosenders Deutschlandradio an zwei Antennenstandorten in Dequede (Osterburg) und Wittenberg

7 O 601/18 und 7 O 602/18       7. Zivilkammer als Kartellkammer
Zitat
Grund hierfür ist, dass es Probleme bei der Zustellung der Antragsschrift und Ladung der Antragsgegnerin zum Termin gegeben hat. Jedenfalls liegt dem Gericht kein Nachweis vor. Die genaueren Umstände hierfür sind derzeit unklar.
Weiterlesen auf :
http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=893602&identifier=4bdfd3d1512136417dec90f3fdd8184f


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