Soweit ich es verstehe sind als Härtefälle solche zu verstehen, die die finanzielle Situation eines Wohnungsinhabers abstellen. Eine Befreiung wegen wohnens in einem "Nicht-Versorgungsgebiet" ist im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag schlicht nicht vorgesehen. D. h. meiner Meinung nach: man kann aktuell für einen Härtefallantrag kein Argument vorbringen, das laut RBStV zutrifft. Ein weiterer Punkt, der zeigt wie mangelhaft dieses Machwerk konzipiert ist, wenn man alle Wohnungen bebeitragen will, dabei aber Fälle der Nicht-Versorgung durch die ÖR-Anstalten nicht einmal in Betracht zieht.
Die Nicht-Versorgung ergibt sich nun eindeutig durch die Abschaltung etablierter, terristischer Übertragungswege, was man m. E. den ÖR-Sendern zurechnen muss. Wird man dennoch zur Zahlung aufgefordert, dürfte aktuell nur der Widerspruch mit anschließender Klage bleiben. Das Hauptargument dort dürfte sein, dass bei objektiv nicht vorhandener Gegenleistung, ja nicht einmal einem Angebot derselben in einem Gebiet, ein Anspruch zur Zahlung nicht besteht. Vergleichbar den Argumenten bei üblichen Dienstleistungen, z. B. einem Friseur, der auch nur dann bezahlt wird, wenn er die Haare tatsächlich schneidet. Hier ist es ja nicht der Nicht-Nutzer in einem versorgten Gebiet, der aus eigenem Antrieb vom Angebot keinen Gebrauch macht. In diesem Fall gibt es kein Angebot. Dass es neben der vormaligen terristischen Übertragung noch Kabel (kostenpflichtig) bzw. Satellitenübertragung gibt, wird einem vermutlich vorgehalten werden. Vermutlich auch das nur ein geringer Teil der Bevölkerung terristische Übertragungen nutzt. M. E. sind dies aber mit Kosten verbundene Vorleistungen Dritter, zu deren Inanspruchnahme und Bezahlung man nicht verpflichtet werden kann. Ob eine Anschaffung von Sat-Empfangseinrichtungen erzwungen werden kann? Bei der Einführung von DVB-T aht man das wohl bejaht. Die Abwehr der Forderungen der ÖRR wird wohl auch in diesem Fall kein Selbstgänger.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.