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Autor Thema: Kleine Anfrage HH: Situation der freien Mitarbeiter(innen) beim NDR  (Gelesen 3281 mal)

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Drucksache 21/12709, 24.04.18

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 16.04.18 und Antwort des Senats

Situation der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim NDR

Zitat
In  den  bundesdeutschen  Rundfunkanstalten  ist  hinsichtlich  der  Beschäfti- gung  von  Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeitern  ein  bunter  Fleckenteppich  an Arbeitsbedingungen   und   Gestaltung   von   Beschäftigungsverhältnissen   zu beobachten.  Dies  macht  sich  nicht  nur  an  den  unterschiedlichen  Bedingun- gen  für  fest  angestellte  und  freie  Mitarbei terinnen  und  Mitarbeitern  deutlich. Durch  die  Unterscheidung  von  „Freien“  und  „Festen-Freien“  kommt  es  auch innerhalb  in  der  Gruppe  der  freien  Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeitern  zu Ungleichbehandlungen bei den Beschäftigungsverhältnissen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der  Senat  beantwortet  die  Fragen  auf  der Grundlage  von  Auskünften  des  Norddeut schen Rundfunks (NDR) wie folgt:
1.     Wie  viele  fest  angestellte  Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeiter  beschäftigte  der NDR zum 31.03.2018? 
        a.    Wie hoch waren die monatlichen Personalkosten für diese Beschäftigten?


Für den genannten Stichtag liegt keine Zahl vor. Am 31. Dezember 2017 beschäftigte der NDR 3.520 festangestellte Mitarbeiteri
nnen und Mitarbeiter. Die Summe der Geh-
älter im Jahr 2017 betrug durchschnittlich 27,1 Millionen Euro pro Monat.

2.    Wie   viele   fest-freie   Mitarbeiterinnen   und   Mitarbeiter   nach   TV   12a beschäftigte der NDR zum 31.03.2018?
        a.    Wie hoch waren die monatlichen Personalkosten für diese Beschäftigten?


Für den genannten Stichtag liegt keine Zahl vor. Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte  der  NDR  circa  1.400  fest-freie Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeiter  nach  TV  12a.  Im Jahr 2017 wurden für alle freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive der TV12a Beschäftigten)  durchschnittlich  9,5  Millionen  Euro  pro  Monat  für  Honorare  (inklusive Sozialleistungen) gezahlt. 

3.     Welche  Regelungen  gibt  es  für  die  Anstellung  von  freien  Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim NDR?

4.     Welche Regelungen gibt es für die Vergütung von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim NDR?

5.     Welche  Regelungen  gibt  es  für  den  Urlaub  von  freien  Mitarbeiterinnen  und Mitarbeitern beim NDR?

6.    Welche  Regelungen  gibt  es  bezüglich  der  Sozialleistungen  bei  freien  Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim NDR?

Neben  den  gesetzlichen  Regelungen  gibt  es  Regelungen  unter  anderem  zur  Vergü- tung   freier   Mitarbeiterinnen   und   Mitarbeiter,   zu   den   Sozialleistungen   und   zum Bestandsschutz  in  folgenden  Tarifverträgen:  Tarifvertrag  für  auf  Produktionsdauer Beschäftigte,  Tarifvertrag  für  arbeitnehmerähnliche  Personen,  Tarifvertrag  über  den Urlaub  für  arbeitnehmerähnliche  Personen, Tarifvertrag  über  Zahlungen  im  Krank- heitsfall  für  arbeitnehmerähnliche  Personen, Tarifvertrag  über  Zahlung  von  Zuschüs- sen  bei  Schwangerschaft  arbeitnehmerähnliche r  Personen,  Tarifvertrag  für  befristete Programm-Mitarbeit.   Außerdem  gibt  es  Dienstanweisungen  für  die  Beschäftigung freier Mitarbeitender.

Die Vergütung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich nach dem Tarif- vertrag  über  Mindestvergütung  für  freie  Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeiter  des  NDR  in der jeweils gültigen Fassung. Zudem beteiligt sich der NDR mit 7 Prozent beziehungsweise 4 Prozent der Honorare an  der  Altersversorgung,  sofern  freie  Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeiter  in  der  Pensionskasse Rundfunk oder im Presseversorgungswerk Mitglieder sind.

7.    Welche  Veränderungen  bei  der  Vergütung  (Honorare)  sowie  bei  den sozialen Leistungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim NDR gab es in den letzten fünf Jahren?

Das Gesamtvolumen aller Honorare p.a. hat sich von rund 89 Millionen Euro im Jahr
2012 auf 101 Millionen Euro im Jahr 2017 erhöht. Zur Entwicklung der Sozialle
istungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im NDR (in Euro):

Abbildung 1

8.    Welches  sind  die  konkreten  Anforderungen  beim  NDR  zur  Erlangung  des  Arbeitnehmerähnlichkeitsstatus  der  freien Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeiter?

Diesen  Status  erlangen  Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter,  wenn  sie  wirtschaftlich abhängig  und  sozial  schutzbedürftig  per  St ichtagsbetrachtung  sind  (rückblickend  auf die  letzten  sechs  Monate  beziehungsweise  bei  der  Verdienstobergrenze  von  98.000 Euro für die soziale Schutzbedürftigkeit das vorangegangene Kalenderjahr).

9.    Wie  ist  die  Mitbestimmung  der  freien  Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeiter beim NDR geregelt?

Nach § 39 Absatz 1 Satz 1 des NDR-Staat svertrags findet das Bundespersonalvertre- tungsgesetz  (BPersVG)  nach  Maßgabe  der  für  die  Rundfunkanstalten  des  Bundes- rechts  geltenden  Vorschriften  entsprechende  Anwendung.  §  90  BPersVG  gilt  mit  der Abweichung,  dass  gemäß  §  90  Absatz  1  Nummer  5.  b)  „Personen  in  einem  arbeit- nehmerähnlichen Verhältnis, sonstige freie Mitarbeiter und Personen, die auf Produk- tionsdauer  beschäftigt  sind“,  keine  Beschäftigte  im  Sinne  des  BPersVG  sind.  Mit  der „Beauftragten  für  freie  Mitarbeit“  hat  der  NDR  2009  eine  neutrale  Stelle  im  Haus geschaffen, an die sich auch freie Mitarbei terinnen und Mitarbeiter jederzeit zur Bera- tung wenden können. Frei Mitarbeitende si nd im Redaktionsausschuss vertreten.

10.  Wie  viele  freie  Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeiter  sind  beim  NDR  zum  Stichtag  31.03.2018  in  nicht  programmgestaltenden  Bereichen  beziehungsweise Tätigkeiten eingesetzt?

Dazu liegen beim NDR keine Zahlen vor.

a.    Wie  ist  zu  erklären,  dass  im  Gegensatz  zum  Grundsatzentscheid  des Bundesverfassungsgerichts von 1982 diese nicht programmgestaltenden  Mitarbeiterinnen  und  Mitarbeiter  nicht  fest  angestellt  sind?

Das  Bundesarbeitsgericht  hat  in  seinem  Urteil  vom  17.  April  2013  zum  Az.  10  AZR 272/12 zum Arbeitnehmerstatus einer Cutterin entschieden, auch bei nicht programm- gestaltenden Mitarbeiterinnen und Mitarbei tern von Rundfunkanstalten die Arbeitneh- mereigenschaft anhand der allgemeinen Kriter ien zu überprüfen. De r NDR ermöglicht im Rahmen des rechtlich Zulässigen eine Beschäftigung nicht programmgestaltender freier Mitarbeitender, um unterschiedliche Anforderungen der Kapazitäten im Rahmen seiner  Eigenproduktionen  zu  erfüllen  und  mit  den  tariflichen  Leistungen  eine  ange- messene Vergütung zu gewährleisten.

Download (PDF, 15 kb)
https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/62014/situation-der-freien-mitarbeiterinnen-und-mitarbeiter-beim-ndr.pdf

Alternativ im Anhang
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=27301.0;attach=20921


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27.000.000 / 3520 -> durchschnittliche Gehaltskosten von ca. 7600 monatlich pro fest Angestellten.
Ca. 434 Beiträge a 17,50 fürs Wohnen je fest Angestellten. Die Analyse ist einfach, die Personalkosten sind hoch. Eine Lösung könnte in einem Strukturumbau liegen. Warum braucht es 9 solcher LRA?


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denyit

27.000.000 / 3520 -> durchschnittliche Gehaltskosten von ca. 7600 monatlich pro fest Angestellten.
7,6 T€ Monatsgehalt? Selbst wenn man Arbeitgeberanteil und Umlagen abzieht, ist das für ein Durchschnittsgehalt (zu)viel, oder sehe ich das falsch? Ähm. Was?

Edit: Das wäre eine Brutto von ca 6,3 T€ (eher mehr weil Sozialabgaben oberhalb der Bemessungsgrenzen wegfallen).

Dagegen:

https://www.absolventa.de/karriereguide/arbeitsentgelt/durchschnittsgehalt:

Im Jahr 2017 betrug das Durchschnittsgehalt für vollzeitbeschäftigte Fach- und Führungskräfte pro Monat 4.846 Euro brutto.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Mai 2018, 17:42 von denyit«

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27.000.000 / 3520 -> durchschnittliche Gehaltskosten von ca. 7600 monatlich pro fest Angestellten.
Ihr vergesst was sich hinter den Sozialleistungen verbirgt! Die nicht gesetzlichen Sozialleistungen sind im Wesentlichen Pensionsrücklagen und nicht im Gehalt enthalten.
Diese Pensionsrücklage steht dem Arbeitnehmer zu und es ist gerechtfertigt sie wie ein Gehalt zu betrachten. Die Quote von 1/3-1/2 Pensionszuschlag vom Gesamtgehalt ist beim ÖRR auch durchaus üblich.

D.h. es sind nicht 27 Mio sondern 38 Mio und das Durchschnittsgehalt ist bei über 10.000€ pro Monat.
Zitat
Ähm. Was?

Ja das ist wirklich REALITÄT !
Schau mal in die Gehaltstabellen bei der ARD.
Sekretärin im öffentlichen Dienst: unter 40.000 € im Jahr
Sekretärin im Top-Management bei Bankvorständen etc: 60.000€-100.000€ im Jahr
Sekretärin irgendwo bei der ARD: mit Pension >120.000 € im Jahr.

Mehr als das Dreifache als im öffentlichen Dienst!
So kommen auch diese Durchschnittsgehälter zustande. Aber hey für "Qualitätsjournalismus" darf man sich ja nicht lumpen lassen!


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 226
Ich vermute, es handelt sich bei den Angaben um reine Gehaltskosten (d. h. das Bruttogehalt ohne Pensionsrückstellungen), da in der Antwort die Summe der Gehälter genannt wird. Die AG-Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen sowie Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung kommen noch hinzu.

Die Zahl von ca. 7600 € verwundert mich nicht sonderlich, wenn ich mich richtig erinnere fällt nach dem 20. KEF Bericht ARD-weit ein durchschnittliches AG-Brutto inklusive Altersversorgung von 9021 € an.


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denyit

So oder so, das ist und bleibt absurd.
Jemand der am Existenzminimum lebt, soll solche Gehälter finanzieren? Absurd!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2018, 15:24 von Bürger«

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So oder so, das ist und bleibt absurd. Jemand der am Existenzminimum lebt, soll solche Gehälter finanzieren? Absurd!
Stimmt, es ist sittenwidrig und damit der ganze Beitrag nichtig https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html ;)
Das Ende der Fahnenstange ist übrigens nicht nichtmal erreicht. Bei den Produktionsfirmen die dem ÖR gehören sind die Verdienste noch höher. Darum bilden die ja diese Firmen, weil sie dann nicht mehr offenlegen müssen, was dort bezahlt wird und die Rechnungshöfe keinen Zugang haben.

Warum sollte man sich mit einer zweitklassigen Anstellung beim ÖR zufrieden geben, nur weil man ein Kameramann ist?
Man kann ja auch direkt bei der Produktionsfirma für eine abendliche Talkshow anheuern!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2018, 15:24 von Bürger«
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denyit

Qerverweis für Gehälter beim RBB:

RBB zahlt zu hohe Gehälter, kritisiert der Rechnungshof
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28545


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