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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 03. Mai 2018, 14:04
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 21/12709, 24.04.18
Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 16.04.18 und Antwort des Senats
Situation der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim NDR
In den bundesdeutschen Rundfunkanstalten ist hinsichtlich der Beschäfti- gung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein bunter Fleckenteppich an Arbeitsbedingungen und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen zu beobachten. Dies macht sich nicht nur an den unterschiedlichen Bedingun- gen für fest angestellte und freie Mitarbei terinnen und Mitarbeitern deutlich. Durch die Unterscheidung von „Freien“ und „Festen-Freien“ kommt es auch innerhalb in der Gruppe der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Ungleichbehandlungen bei den Beschäftigungsverhältnissen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des Norddeut schen Rundfunks (NDR) wie folgt:
1. Wie viele fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigte der NDR zum 31.03.2018?
a. Wie hoch waren die monatlichen Personalkosten für diese Beschäftigten?
Für den genannten Stichtag liegt keine Zahl vor. Am 31. Dezember 2017 beschäftigte der NDR 3.520 festangestellte Mitarbeiteri
nnen und Mitarbeiter. Die Summe der Geh-
älter im Jahr 2017 betrug durchschnittlich 27,1 Millionen Euro pro Monat.
2. Wie viele fest-freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach TV 12a beschäftigte der NDR zum 31.03.2018?
a. Wie hoch waren die monatlichen Personalkosten für diese Beschäftigten?
Für den genannten Stichtag liegt keine Zahl vor. Zum 31. Dezember 2017 beschäftigte der NDR circa 1.400 fest-freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach TV 12a. Im Jahr 2017 wurden für alle freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive der TV12a Beschäftigten) durchschnittlich 9,5 Millionen Euro pro Monat für Honorare (inklusive Sozialleistungen) gezahlt.
3. Welche Regelungen gibt es für die Anstellung von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim NDR?
4. Welche Regelungen gibt es für die Vergütung von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim NDR?
5. Welche Regelungen gibt es für den Urlaub von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim NDR?
6. Welche Regelungen gibt es bezüglich der Sozialleistungen bei freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim NDR?
Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es Regelungen unter anderem zur Vergü- tung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu den Sozialleistungen und zum Bestandsschutz in folgenden Tarifverträgen: Tarifvertrag für auf Produktionsdauer Beschäftigte, Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen, Tarifvertrag über den Urlaub für arbeitnehmerähnliche Personen, Tarifvertrag über Zahlungen im Krank- heitsfall für arbeitnehmerähnliche Personen, Tarifvertrag über Zahlung von Zuschüs- sen bei Schwangerschaft arbeitnehmerähnliche r Personen, Tarifvertrag für befristete Programm-Mitarbeit. Außerdem gibt es Dienstanweisungen für die Beschäftigung freier Mitarbeitender.
Die Vergütung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich nach dem Tarif- vertrag über Mindestvergütung für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des NDR in der jeweils gültigen Fassung. Zudem beteiligt sich der NDR mit 7 Prozent beziehungsweise 4 Prozent der Honorare an der Altersversorgung, sofern freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pensionskasse Rundfunk oder im Presseversorgungswerk Mitglieder sind.
7. Welche Veränderungen bei der Vergütung (Honorare) sowie bei den sozialen Leistungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim NDR gab es in den letzten fünf Jahren?
Das Gesamtvolumen aller Honorare p.a. hat sich von rund 89 Millionen Euro im Jahr
2012 auf 101 Millionen Euro im Jahr 2017 erhöht. Zur Entwicklung der Sozialle
istungen für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im NDR (in Euro):
Abbildung 1
8. Welches sind die konkreten Anforderungen beim NDR zur Erlangung des Arbeitnehmerähnlichkeitsstatus der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Diesen Status erlangen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn sie wirtschaftlich abhängig und sozial schutzbedürftig per St ichtagsbetrachtung sind (rückblickend auf die letzten sechs Monate beziehungsweise bei der Verdienstobergrenze von 98.000 Euro für die soziale Schutzbedürftigkeit das vorangegangene Kalenderjahr).
9. Wie ist die Mitbestimmung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim NDR geregelt?
Nach § 39 Absatz 1 Satz 1 des NDR-Staat svertrags findet das Bundespersonalvertre- tungsgesetz (BPersVG) nach Maßgabe der für die Rundfunkanstalten des Bundes- rechts geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. § 90 BPersVG gilt mit der Abweichung, dass gemäß § 90 Absatz 1 Nummer 5. b) „Personen in einem arbeit- nehmerähnlichen Verhältnis, sonstige freie Mitarbeiter und Personen, die auf Produk- tionsdauer beschäftigt sind“, keine Beschäftigte im Sinne des BPersVG sind. Mit der „Beauftragten für freie Mitarbeit“ hat der NDR 2009 eine neutrale Stelle im Haus geschaffen, an die sich auch freie Mitarbei terinnen und Mitarbeiter jederzeit zur Bera- tung wenden können. Frei Mitarbeitende si nd im Redaktionsausschuss vertreten.
10. Wie viele freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind beim NDR zum Stichtag 31.03.2018 in nicht programmgestaltenden Bereichen beziehungsweise Tätigkeiten eingesetzt?
Dazu liegen beim NDR keine Zahlen vor.
a. Wie ist zu erklären, dass im Gegensatz zum Grundsatzentscheid des Bundesverfassungsgerichts von 1982 diese nicht programmgestaltenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht fest angestellt sind?
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 17. April 2013 zum Az. 10 AZR 272/12 zum Arbeitnehmerstatus einer Cutterin entschieden, auch bei nicht programm- gestaltenden Mitarbeiterinnen und Mitarbei tern von Rundfunkanstalten die Arbeitneh- mereigenschaft anhand der allgemeinen Kriter ien zu überprüfen. De r NDR ermöglicht im Rahmen des rechtlich Zulässigen eine Beschäftigung nicht programmgestaltender freier Mitarbeitender, um unterschiedliche Anforderungen der Kapazitäten im Rahmen seiner Eigenproduktionen zu erfüllen und mit den tariflichen Leistungen eine ange- messene Vergütung zu gewährleisten.
Download (PDF, 15 kb)
https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/62014/situation-der-freien-mitarbeiterinnen-und-mitarbeiter-beim-ndr.pdf
Alternativ im Anhang
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=27301.0;attach=20921
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27.000.000 / 3520 -> durchschnittliche Gehaltskosten von ca. 7600 monatlich pro fest Angestellten.
Ca. 434 Beiträge a 17,50 fürs Wohnen je fest Angestellten. Die Analyse ist einfach, die Personalkosten sind hoch. Eine Lösung könnte in einem Strukturumbau liegen. Warum braucht es 9 solcher LRA?
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27.000.000 / 3520 -> durchschnittliche Gehaltskosten von ca. 7600 monatlich pro fest Angestellten.
7,6 T€ Monatsgehalt? Selbst wenn man Arbeitgeberanteil und Umlagen abzieht, ist das für ein Durchschnittsgehalt (zu)viel, oder sehe ich das falsch? Ähm. Was?
Edit: Das wäre eine Brutto von ca 6,3 T€ (eher mehr weil Sozialabgaben oberhalb der Bemessungsgrenzen wegfallen).
Dagegen:
https://www.absolventa.de/karriereguide/arbeitsentgelt/durchschnittsgehalt:
Im Jahr 2017 betrug das Durchschnittsgehalt für vollzeitbeschäftigte Fach- und Führungskräfte pro Monat 4.846 Euro brutto.
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27.000.000 / 3520 -> durchschnittliche Gehaltskosten von ca. 7600 monatlich pro fest Angestellten.
Ihr vergesst was sich hinter den Sozialleistungen verbirgt! Die nicht gesetzlichen Sozialleistungen sind im Wesentlichen Pensionsrücklagen und nicht im Gehalt enthalten.
Diese Pensionsrücklage steht dem Arbeitnehmer zu und es ist gerechtfertigt sie wie ein Gehalt zu betrachten. Die Quote von 1/3-1/2 Pensionszuschlag vom Gesamtgehalt ist beim ÖRR auch durchaus üblich.
D.h. es sind nicht 27 Mio sondern 38 Mio und das Durchschnittsgehalt ist bei über 10.000€ pro Monat.
Ähm. Was?
Ja das ist wirklich REALITÄT !
Schau mal in die Gehaltstabellen bei der ARD.
Sekretärin im öffentlichen Dienst: unter 40.000 € im Jahr
Sekretärin im Top-Management bei Bankvorständen etc: 60.000€-100.000€ im Jahr
Sekretärin irgendwo bei der ARD: mit Pension >120.000 € im Jahr.
Mehr als das Dreifache als im öffentlichen Dienst!
So kommen auch diese Durchschnittsgehälter zustande. Aber hey für "Qualitätsjournalismus" darf man sich ja nicht lumpen lassen!
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Ich vermute, es handelt sich bei den Angaben um reine Gehaltskosten (d. h. das Bruttogehalt ohne Pensionsrückstellungen), da in der Antwort die Summe der Gehälter genannt wird. Die AG-Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen sowie Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung kommen noch hinzu.
Die Zahl von ca. 7600 € verwundert mich nicht sonderlich, wenn ich mich richtig erinnere fällt nach dem 20. KEF Bericht ARD-weit ein durchschnittliches AG-Brutto inklusive Altersversorgung von 9021 € an.
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So oder so, das ist und bleibt absurd.
Jemand der am Existenzminimum lebt, soll solche Gehälter finanzieren? Absurd!
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So oder so, das ist und bleibt absurd. Jemand der am Existenzminimum lebt, soll solche Gehälter finanzieren? Absurd!
Stimmt, es ist sittenwidrig und damit der ganze Beitrag nichtig https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html ;)
Das Ende der Fahnenstange ist übrigens nicht nichtmal erreicht. Bei den Produktionsfirmen die dem ÖR gehören sind die Verdienste noch höher. Darum bilden die ja diese Firmen, weil sie dann nicht mehr offenlegen müssen, was dort bezahlt wird und die Rechnungshöfe keinen Zugang haben.
Warum sollte man sich mit einer zweitklassigen Anstellung beim ÖR zufrieden geben, nur weil man ein Kameramann ist?
Man kann ja auch direkt bei der Produktionsfirma für eine abendliche Talkshow anheuern!
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Qerverweis für Gehälter beim RBB:
RBB zahlt zu hohe Gehälter, kritisiert der Rechnungshof
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28545