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Autor Thema: ARD und ZDF in manchen Regionen nur noch über Satellit und Kabel zu empfangen  (Gelesen 6961 mal)

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Focus, 26.04.2018

Antennenfernsehen:
ARD und ZDF in manchen Regionen nur noch über Satellit und Kabel zu empfangen

Wenige Wochen vor der Fußball-WM geht die Umstellung des Antennenfernsehens von DVB-T auf DVB-T2 HD weiter. Doch nicht überall haben die Sender auf das neue digitale Antennenfernsehen umgestellt. ARD und ZDF haben den Empfang ihrer Programme mit 24. April in manchen Regionen beendet.

Zitat
Doch nicht überall haben die Sender auf das neue digitale Antennenfernsehen umgestellt. Wie das Portal „teltarif.de“ berichtet, haben ARD und ZDF an den Sendestandorten Sonneberg, Saalfeld in Thüringen, in Angelburg in Hessen und in Hesselberg in Bayern den terrestrischen Empfang ihrer Programme mit dem 24. April beendet.

Hier können Zuschauer ab sofort keine öffentlich-rechtlichen Programme mehr über Antenne sehen. Laut Hessischem Rundfunk (HR) betrifft die Abschaltung allein am Standort Angelburg rund 5000 Haushalte.   

Auch größere Städte von der Umstellung betroffen
[…]
Satellit, Kabel und Internetfernsehen als Alternative
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.focus.de/digital/dvb-t2-hd-ard-und-zdf-weg-sender-schalten-terrestrischen-empfang-ab_id_8834244.html


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Bleibt zu hoffen, dass die über 5000 Haushalte ihre Rechte  und die Befreiungsmöglichkeit des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV wegen eines besonderen Härtefalls nutzen und Anträge auf Befreiung stellen.

Hierzu auch:

Was DVB-T2 für die Menschen am Hochrhein bedeutet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25618.msg163745.html#msg163745


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Bleibt zu hoffen, dass die über 5000 Haushalte ihre Rechte  und die Befreiungsmöglichkeit des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV wegen eines besonderen Härtefalls nutzen und Anträge auf Befreiung stellen.

Man muss seine Rechte kennen um sie zu nutzen. Die LRA / der Beitragsservice werden diese 5000 Haushalte nicht aufklären und in den Zeitungen wird den Leuten eingetrichtert das es Befreiungen nur für Hartz-Bezieher gibt.  Die Befreiungsmöglichkeiten des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV  kennen leider viel zu wenige.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
Wie das Portal „teltarif.de“ berichtet, haben ARD und ZDF an den Sendestandorten
Sonneberg, Saalfeld in Thüringen,
in Angelburg in Hessen und
in Hesselberg in Bayern
den terrestrischen Empfang ihrer Programme mit dem 24. April beendet.

Man könnt eine Aktion starten und die Bevölkerung in diesen Gegenden über ihre rechtlichen Mittel und Kosteneinsparung informieren (z.B. Infostand, flyer oder Hinweise in regionalern Zeitungen).

Für eine weiter Diskusion über mögliche Aktionen bitte neues Thema in der Rubrik "Aktionen" starten.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Soweit ich es verstehe sind als Härtefälle solche zu verstehen, die die finanzielle Situation eines Wohnungsinhabers abstellen. Eine Befreiung wegen wohnens in einem "Nicht-Versorgungsgebiet" ist im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag schlicht nicht vorgesehen. D. h. meiner Meinung nach: man kann aktuell für einen Härtefallantrag kein Argument vorbringen, das laut RBStV zutrifft.  Ein weiterer Punkt, der zeigt wie mangelhaft dieses Machwerk konzipiert ist, wenn man alle Wohnungen bebeitragen will, dabei aber Fälle der Nicht-Versorgung durch die ÖR-Anstalten nicht einmal in Betracht zieht.

Die Nicht-Versorgung ergibt sich nun eindeutig durch die Abschaltung etablierter, terristischer Übertragungswege, was man m. E. den ÖR-Sendern zurechnen muss. Wird man dennoch zur Zahlung aufgefordert, dürfte aktuell nur der Widerspruch mit anschließender Klage bleiben. Das Hauptargument dort dürfte sein, dass bei objektiv nicht vorhandener Gegenleistung, ja nicht einmal einem Angebot derselben in einem Gebiet, ein Anspruch zur Zahlung nicht besteht. Vergleichbar den Argumenten bei üblichen Dienstleistungen, z. B. einem Friseur, der auch nur dann bezahlt wird, wenn er die Haare tatsächlich schneidet. Hier ist es ja nicht der Nicht-Nutzer in einem versorgten Gebiet, der aus eigenem Antrieb vom Angebot keinen Gebrauch macht. In diesem Fall gibt es kein Angebot. Dass es neben der vormaligen terristischen Übertragung noch Kabel (kostenpflichtig) bzw. Satellitenübertragung gibt, wird einem vermutlich vorgehalten werden. Vermutlich auch das nur ein geringer Teil der Bevölkerung terristische Übertragungen nutzt. M. E. sind dies aber mit Kosten verbundene Vorleistungen Dritter, zu deren Inanspruchnahme und Bezahlung man nicht verpflichtet werden kann. Ob eine Anschaffung von Sat-Empfangseinrichtungen erzwungen werden kann? Bei der Einführung von DVB-T aht man das wohl bejaht. Die Abwehr der Forderungen der ÖRR wird wohl auch in diesem Fall kein Selbstgänger.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Sollte ein Empfang aus technischen Gründen, wie hier angesprochen, nicht möglich sein, dann könnte gelten:

Urteil des Oberverwaltungsgericht NRW Az. 2 A 2423/14 vom 29.01.2016
Zitat
Rn 58
"Ist der Rundfunkempfang in einer Wohnung objektiv unmöglich oder unterbleibt er aus anderen Gründen nachweislich tatsächlich
(Beispiel: nachgewiesener längerer Auslandsaufenthalt), bleibt zur Sicherstellung des materiellen Beitragscharakters - gleichsam als regulatives Ventil - die Befreiungsmöglichkeit des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV wegen eines besonderen Härtefalls.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2015/2_A_2423_14_Urteil_20150312.html

Die Person muss im Einwirkbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leben. Die Beteiligung an der Finanzierungsverantwortung ist an dem Einwirkbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gebunden.
Eine Person, die in einem "Funkloch" lebt, ist demnach nicht rundfunkbeitragspflichtig.

Hierzu auch:
Befreiung: Was gilt als "Härtefall"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7367.msg161220.html#msg161220

Von nichts kommt nichts...lass Dich befreien!!!...es ist anGerichtet!!!   8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2018, 11:53 von Markus KA«
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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Markus KA: Interessant, dass dies in einem Urteil zu einem Fall steht, in dem es um die Unmöglichkeit des Empfangs gar nicht ging und der Kläger verloren hat. Dies ist offenbar ein Teil der Begründung des Gerichts, mit der der behauptete "nicht-steuerliche Charakter" des sogn. Rundfunkbeitrags argumentativ gestärkt werden soll. Die Idee dahinter dürfte vermutlich sein, dass man sich von einer Steuer nicht befreien lassen kann. Man kann aber auf eine Steuer auslösende Handlung verzichten, z. B. indem man kein Kfz besitzt. Es ist ziemlich schwer auf eine Wohnung zu verzichten, was das Argument des Gerichts m. E. entwertet. Immerhin kann man das Urteil zitieren, sollten BS/LRA sich unwillig zeigen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Es wäre mal interessant zu wissen, ob sich der ÖR darauf beruft, dass man immer noch Radio hören kann und ins Internet in den betroffenen Regionen. Da dort ja auch das ÖR-Programm gesendet wird, wäre die Leistung ja noch in Teilen empfangbar, aber man kann sich ja nicht teilweise abmelden, oder? Schlussendlich könnte man ja auch einfach eine alternative TV-Empfangsanlage kaufen, die den Empfang in den Wohnungen wieder möglich macht. Wir wissen doch, es ist gar nicht wichtig welche Geräte man in der Wohnung bereit hält, sondern nur, dass man sie haben könnte um das Programm empfangen zu können.

Soweit ich es verstehe sind als Härtefälle solche zu verstehen, die die finanzielle Situation eines Wohnungsinhabers abstellen. Eine Befreiung wegen wohnens in einem "Nicht-Versorgungsgebiet" ist im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag schlicht nicht vorgesehen. D. h. meiner Meinung nach: man kann aktuell für einen Härtefallantrag kein Argument vorbringen, das laut RBStV zutrifft.  Ein weiterer Punkt, der zeigt wie mangelhaft dieses Machwerk konzipiert ist, wenn man alle Wohnungen bebeitragen will, dabei aber Fälle der Nicht-Versorgung durch die ÖR-Anstalten nicht einmal in Betracht zieht.

Das ist auch ein interessanter Punkt. Ist der Beitragsservice strikt daran gebunden, wann er einer Härtefallregelung zustimmen muss und wann nicht? Sagen wir mal, wenn jemand überhaupt kein Deutsch kann und deswegen ein Härtefall wäre, weil er als Empfänger das Programm nicht verarbeiten kann, das aber nicht gesetztlich geregelt ist, dass es ein Grund wäre ihm vom Beitrag zu befreien, darf der Beitragsservice es aus Mildtätigkeit trotzdem tun?

Ich habe mal irgendwo hier von einem Urteil für einen Hotelier gelesen, bei dem nachgewiesen werden konnte, dass in seinem Zimmern gar kein Internet erreichbar wäre und dort auch kein Radiosignal hin durchkommt und es dort keinen Fernseher gab. Er bekam vor Gericht Recht und durfte die Zimmer von der Beitragspflicht befreien.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Härtefall“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„ARD und ZDF in manchen Regionen nur noch über Satellit und Kabel zu empfangen“.
Bitte die Möglichkeit der Suche-Funktion nutzen, die Fragen dazu gezielt im entsprechenden Thema diskutieren oder ein neues Thema starten.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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Älterer Artikel aus 2017

teltarif.de     28.06.2017

ARD schaltet DVB-T an einigen Sendeanlagen ersatzlos ab
Die ARD verzichtet beim digital-terrestrischen Antennenfernsehen in einigen Regionen auf den DVB-T2-Umstieg. Wir erklären, wo Fernsehzuschauer betroffen sind.
Zitat
Betroffen sind zum Beispiel Teile von Baden-Württemberg. Wie der SWR in einem pdf-Dokument mitteilt, sollen die Sendeanlagen Geislingen, Bad Mergentheim und Brandenkopf/Mittlerer Schwarzwald im Herbst 2018 ersatzlos abgeschaltet und nicht mehr auf DVB-T2 umgestellt werden. Für die Sendeanlagen Raichberg/Schwäbische Alb und Hochrhein gibt es laut SWR aktuell noch keine Ausbauplanung für DVB-T2 HD.
Zitat
Auch der Mitteldeutsche Rundfunk will auf Standorte verzichten, die Sendeanlagen Dequede/Altmark in Sachsen-Anhalt, Sonneberg (Bleßberg) und Saalfeld (Kulm) in Thüringen sowie Schöneck/Vogtland in Sachsen werden beim Umstieg auf DVB-T2 HD ersatzlos gestrichen.
Noch keine endgültige Entscheidung ist beim Hessischen Rundfunk (hr) darüber gefallen, ob der Sender Angelburg in Mittelhessen auf DVB-T2 HD umgestellt wird. Möglicherweise entfällt auch dieser beim Umstieg.
Sendeanlagen könnten auch bei den übrigen ARD-Anstalten eingespart werden. Diese haben sich zu den Plänen bisher aber noch nicht detailliert geäußert.
Zitat
Ein teltarif-Leser stellte die Frage, ob die ARD-Anstalten mit der Abschaltung gegen den gesetzlichen Grundversorgungsauftrag verstoßen. Hier ist jedoch zu bedenken, dass DVB-T in den betroffenen Regionen ohnehin nur eine stark untergeordnete Rolle gespielt hat und noch nicht einmal von fünf Prozent der Zuschauer genutzt wurde. Auch deswegen, weil hier keine Privaten über Antenne zu sehen sind. Eine Grundversorgung wird eher über die anderen Verbreitungswege Kabel, Satellit und IPTV hergestellt. Die Zahl der Haushalte, die weder eine Satellitenantenne aufbauen können/dürfen noch über Kabel oder Breitband-Internet verfügen, dürfte extrem klein sein. Daher dürften Klagen gegen die Sender nutzlos sein.
Ärgerlich ist es trotzdem, denn betroffen dürften vor allem Zuschauer sein, die DVB-T vor allem beim Mobilempfang genutzt haben, etwa auf Campingplätzen oder im Garten. Diese schauen in einigen Regionen bald im wahrsten Sinne des Wortes in die Röhre.
Weiterlesen auf :
https://www.teltarif.de/dvb-t2-hd-antenne-fernsehen/news/69135.html

Der gesetzlichen Grundversorgungsauftrag  wird eher über die anderen Verbreitungswege Kabel, Satellit und IPTV hergestellt?
Daher dürften Klagen gegen die Sender nutzlos sein?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2018, 15:21 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Siehe auch trefflichen Artikel von Heise/ telepolis vom 02.05.2018 unter Pressemeldungen Mai 2018
Empfangssignal wird abgeschaltet, Bürger sollen trotzdem weiterzahlen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27286.0.html


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Interessant auch die Sätze aus einem Video der Funke Mediengruppe:
Warum zahlen wir den Rundfunkbeitrag?
https://www.derwesten.de/kultur/fernsehen/wer-zahlt-keinen-rundfunkbeitrag-daten-werden-abgeglichen-id214167657.html

Min: 0:22

Zitat
"Die Gesetzte fordern auch eine unkomplizierte Empfangstechnik"
Zitat
"Jeder Bürger soll das Programm leicht empfangen können"

Was ist unkomplizierter und leichter als TV Gerät mit terrestrischer Antenne?


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Man kann aber auf eine Steuer auslösende Handlung verzichten, z. B. indem man kein Kfz besitzt. Es ist ziemlich schwer auf eine Wohnung zu verzichten
Was ist eigentlich, wenn ich mein kleines Eigenheim/Gartenlaube etc. mit Alufolie überziehe? Dann sollte ich doch im Funkloch sitzen und in der Wohnung keinen Empfang haben. Hat irgendwer irgendwo eine beitragspflichtige Hundehütte und ist dort so genötigt und sauer das mal zu probieren? Ist bestimmt auch eine gute PR-Aktion. Man wird ja wohl nicht gezwungen werden können, bauliche Veränderungen an der Hütte vorzunehmen, nur um Rundfunk empfangen zu können, damit man bebeitragt werden kann!


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

 
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