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Autor Thema: Vollstreckung in WG mit bereits bestehendem Beitragszahler  (Gelesen 3029 mal)

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Hallo.

Person A lebt mit Person Z in einem gemeinsamen Haushalt, beide sind dort gemeldet und tragen den selben Namen.
Person Z bezahlt seit eh und je Rundfunkgebuehren bzw. die Rundfunkabgabe.

Nun erhielt Person A einen Vollstreckungsbescheid bzw. eine Ladung zur Abgabe der Vermoegensauskunft.
Person A fiel bei dem Schreiben aus allen Wolken, weil ihm nicht klar ist warum und wieso. Person A erhielt niemals Schreiben vom Beitragsservice oder nahm damit Kontakt auf.
Waere naemlich jemals ein Schreiben vom BS gekommen, haette Person A einfach die Beitragsnummer von Person Z eingetragen und es waere erledigt gewesen.

Die Forderung ist nicht ohne, es handelt sich um einen vierstelligen Betrag.

Person A moechte nun wissen wie er am besten vorgehen soll um allen Parteien klarzumachen, dass fuer den Haushalt bereits seit eh und je die Abgabe bezahlt wurde, und rein Rechtlich ja keine Doppelzahlungen zulassig/noetig sind.

Koennt ihr Person A weiterhelfen? Sie waere sehr dankbar.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zunächst könnte man im vorliegenden fiktiven Fall sich mit der zuständigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt möglichst zeitnah schriftlich in Verbindung setzten und den Sachverhalt beschreiben und um Klärung bzw. Rücknahme ihres Vollstreckungsersuchens bitten.

Diesen Sachverhalt möglicherweise auch der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher schildern und um Fristverlängerung bitten, bis der Sachverhalt geklärt ist.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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