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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Bayern => Thema gestartet von: person_0815 am 25. Juli 2018, 15:43

Titel: Vollstreckung in WG mit bereits bestehendem Beitragszahler
Beitrag von: person_0815 am 25. Juli 2018, 15:43
Hallo.

Person A lebt mit Person Z in einem gemeinsamen Haushalt, beide sind dort gemeldet und tragen den selben Namen.
Person Z bezahlt seit eh und je Rundfunkgebuehren bzw. die Rundfunkabgabe.

Nun erhielt Person A einen Vollstreckungsbescheid bzw. eine Ladung zur Abgabe der Vermoegensauskunft.
Person A fiel bei dem Schreiben aus allen Wolken, weil ihm nicht klar ist warum und wieso. Person A erhielt niemals Schreiben vom Beitragsservice oder nahm damit Kontakt auf.
Waere naemlich jemals ein Schreiben vom BS gekommen, haette Person A einfach die Beitragsnummer von Person Z eingetragen und es waere erledigt gewesen.

Die Forderung ist nicht ohne, es handelt sich um einen vierstelligen Betrag.

Person A moechte nun wissen wie er am besten vorgehen soll um allen Parteien klarzumachen, dass fuer den Haushalt bereits seit eh und je die Abgabe bezahlt wurde, und rein Rechtlich ja keine Doppelzahlungen zulassig/noetig sind.

Koennt ihr Person A weiterhelfen? Sie waere sehr dankbar.
Titel: Re: Vollstreckung in WG mit bereits bestehendem Beitragszahler
Beitrag von: Markus KA am 26. Juli 2018, 10:43
Zunächst könnte man im vorliegenden fiktiven Fall sich mit der zuständigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt möglichst zeitnah schriftlich in Verbindung setzten und den Sachverhalt beschreiben und um Klärung bzw. Rücknahme ihres Vollstreckungsersuchens bitten.

Diesen Sachverhalt möglicherweise auch der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher schildern und um Fristverlängerung bitten, bis der Sachverhalt geklärt ist.