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Geldforderung vom NDR, aber wie bezahlen?

Begonnen von badboy-72, 12. April 2018, 09:55

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badboy-72

Moin zusammen,

wenn Person B einen Brief vom NDR bekommen würde:
ZitatSehr geehrter Herr B,
leider konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang feststellen. [...] wir fordern Sie letztmalig auf, den Betrag von 40€ zugunsten Kontierung 0815 auf unten angegebenes Konto zu zahlen [...]

Was wäre, wenn auf dem Briefpapier unten keine Kontonummer angegeben ist? Also weder unten noch oben, Rückseite, nichts absolut nichts drauf.

Wie sollte man sich da verhalten?
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Mfg
badboy-72

PersonX

#1
Person A fordert das Schreiben Barrierefrei an. Möglicherweise kann A es durch die Farbwahl im Schreiben nicht erkennen. Deshalb gleich angeben, dass das Schreiben mit hohem Kontrast und größter Schrift benötigt wird.


Das kann A dann später einem Richter vorlegen, dann muss der nicht so lange die Kontonummer suchen. Erst kürzlich hat das ein Richter in Sachsen tatsächlich versucht und sich gewundert, dass solche fehlen.

Der Gedanke beim Beobachter war, dass fällt aber zeitig auf, nachdem die ersten Verfahren ja aus 2014 stammen und es da mit Sicherheit ebenfalls so war. Da muss man schon mal fragen, was geprüft wurde.




Und A unterliegt einem Irrtum, denn ein Konto ist sicherlich angegeben, dass Beitragskonto. Und wo steht das? Unten in der Tabelle? Na dann ist ja jetzt alles klar. Viel Erfolg beim Versuch zu bezahlen.

badboy-72

#2
Dieses Schreiben hat keine Tabelle mit einem Beitragskonto. Es ist eine Forderung für eine mögliche Anreise eines Vertreters zu einer Gerichtsverhandlung.

In dem Sinne hat es mit dem Beitragskonto nichts zu tun und es steht eindeutig drauf > "unten angegebenen Konto" und da ist nix. Nur rechts in der Ecke steht nur was von 2 Bevollmächtigenden Blabla...
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Mfg
badboy-72

denyit

Zitat von: badboy-72 am 12. April 2018, 11:08
Es ist eine Forderung für eine mögliche Anreise eines Vertreters zu einer Gerichtsverhandlung.

Gibt es ein Urteil? Gibt es einen Kostenfestsetzungsbeschluss? Wurde dem KFB widersprochen?

Wenn die Forderung bereits gerichtlich besteht, dann musst du dich eigentlich um den Ausgleich bemühen (also ggf. nach einer Kontonummer fragen).

badboy-72

Urteil gibt es nicht. klage wurde zurückgenommen.

Person B wird für die Ermittlung der Kontodaten 20€ in Rechnung stellen und dann mal gucken was kommt.
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Mfg
badboy-72