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Autor Thema: Der Rundfunkbeitrag: Vorwärts ins Mittelalter!  (Gelesen 2026 mal)

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Auch wenn es dem Einen oder Anderen absurd übertrieben vorkommen mag, möchte ich doch neue Anklänge an mittelalterliche Leibeigenschaft und Hörigkeit in Bezug auf den Rundfunkbeitrag formulieren:

Der Rundfunkbeitrag wird von allen Bewohnern des Landes für ihre Wohnung zur Finanzierung des ÖRR gezahlt. Ausnahmen und Einschränkungen bestimmt ein Gesetz.

Diese Formulierung sollte allen als korrekt erscheinen.

Zur Transformation ins Mittelalter ersetzt man nun "Rundfunkbeitrag" mit einer alten Zwangsabgabe, wie dem "Zehnten". "Bewohner" tauscht man mit "Bauern" aus und die "Wohnung" wird zum Gutshof, ÖRR zum vituellen "Grundherren".

Schwupps - befindet man sich in den alten Zuständen.

Damals herrschte Leibeigenschaft und Hörigkeit. Den Zustand heute könnte man ähnlich beschreiben. In Bezug auf den Rundfunkbeitrag wurde die freie Entscheidung abgeschafft.

Leibeigenschaft bedeutet, eine Leistung an den Grundherren abgeben zu müssen, rein aus dem Grund, ihm sein Herrschaftsleben zu finanzieren, weil man in seinem Herrschaftsbereich einen Gutshof "innehat". Bei Leibeigenschaft ist diese Abgabe personenbezogen, bei Hörigkeit gutsbezogen.

Wikipedia: Hörigkeit
https://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6rigkeit_(Rechtsgeschichte)

Wenn nun ein Grundherr erkennt, dass der Bauer auf seinem Land nichts oder nur wenig erwirtschaften kann, musste er ihm eher gezwungenermaßen als aus Mildtätigkeit eine Ermäßigung bzw. Befreiung zugestehen. Erkennt man auch hier die Parallelen? Freiheit ist NICHT, dass man sich von irgendetwas befreien lassen kann, wenn eine Zustimmung der Obrigkeit dazu vorliegt. Schon gar nicht, wenn es sich um Faktoren wie das Grundbedürfnis der Inhaberschaft einer Hütte oder körperliche Behinderungen handelt. Wer erst wohnungslos, blind oder gehörlos sein muss, um frei sein zu können, ist unfrei!

Vielleicht fragt sich noch jemand: Boah! So ein Bohei um 17,50 Euro - ist das nicht übertrieben, da gleich mit "Leibeigenschaft" zu kommen?

Nein! Es geht um eine Rechtsfrage. Ein "bischen Leibeigenschaft" ist wie" ein bischen schwanger". Wo kann da das Unrecht anfangen, wenn es von der Schuldsumme abhängen soll? Der Eine murrt bei 5 Euro, der andere bei 200 Euro.

Eine Rechtsfrage ist vom Preis losgelöst. Die Türen zurück ins Mittelalter sind geöffnet. Es wird Zeit, sie zu verschließen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

d

denyit

Der Vergleich hinkt (wie halt bei den meisten Vergleichen).

Der Zehnte wäre eine an die Leistungsfähigkeit angepasste Abgabe. (Also besser als beim "Rundfunkbeitrag".)

Man müsste sich auch angucken, was der Gutsherr neben der Pacht ansonsten als Leistungsausgleich anbietet (bspw. Schutz, Infrastruktur). (Also wohl ebenfalls besser als beim "Rundfunkbeitrag".)

Ich suche auch nach einem griffigen Vergleich. Vielleicht eine hypothetische "Polizeiabgabe", "Feuerwehrabgabe" oder "Landesverteidigungsabgabe", wobei man da noch den Sinn einsehen kann (abgesehen davon dass sowas steuerlich finanziert werden soll); und es gibt auch keine wirklichen Alternativen. Vielleicht hat ja jemand eine gute Idee?

Btw: Wie du darauf kommst, Leibeigenschaft anzuführen, kann ich nicht wirklich nachvollziehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2018, 02:22 von Bürger«

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Nun ja, hoffentlich können es andere nachvollziehen.

Bei dem Zehnten habe ich "wie dem Zehnten" geschrieben.  Der Zehnte ist vielleicht sogar noch eine humanere Abgabe gewesen, da er sich wie eine Steuer an der Leistungsfähigkeit gemessen hat. Gemeinsam haben beide Abgaben aber die Unausweichlicheit der Schuldentstehung aufgrund eines örtlichen Aufenthalts, nicht aufgrund eines Besitzes. Man zahlt, weil man "ist".
Im Gegensatz zu einer Steuer gab es beim Zehnten keine Nullabgabe. Wer nichts anbaute, ist verhungert bzw. konnte dichtmachen. Es war also durch ein Grundbedürfnis (hier: Ernährung) immer was zu holen. Voraussetzendes Grundbedürfnis beim Rundfunkbeitrag: Wohnen. Auch alternativlos überlebenswichtig.

Die Gegenleistung beim Rundfunkbeitrag ist ein virtueller angeblicher unüberprüfbarer Schutz durch "Information". Beim Zehnten war es ein konkreter Schutz durch - äh - eben Schutz.

Freiheit ist NICHT, wenn die Obrigkeit ERLAUBT, frei zu sein!

Es modern hier eigentlich inzwischen sicher scheinende Grundpfeiler unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung - wie es scheint auch noch für einige Zeitgenossen unverständlich - weg! Gruselig!



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2018, 19:37 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

L
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Ein Vergleich mit der Leibeigenschaft ist insofern passend als es sich in beiden Fällen um eine voraussetzungslos geschuldete Abgabe handelt, die gleichsam aus dem Nichts entsteht und unausweichlich ist. So wie der mittelalterliche Leibeigene seinem Herren ein Zehntel seiner aus dem Ackerbau erwirtschaften Erträge voraussetzungslos schuldete, einfach weil es diesen Herren gibt, der finanziert werden will, so müssen in Zeiten des sogenannten "Rundfunkbeitragsstaatsvertrages" alle zu "Beitragsschuldnern" degradierten Wohnungsinhaber voraussetzungslos ihren "Beitrag" an die neofeudale Rundfunkanstaltsbürokratie zahlen. Dazu passt die von den Anstaltsjuristen ersonnene Umkehrung in der Begründung der Zahlungspflicht: gezahlt werden muss, weil die Anstalten senden, auf die Empfangsmöglichkeit kommt es nicht an.


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f

faust

... sehr passend !

Und die Zuspitzung (so denn jemand eine sieht) halte ich durchaus für statthaft, um den hier grassierenden Wahnsinn besser herauszuarbeiten bzw. deutlich zu machen.


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Leibeigenschaft und Hörigkeit, beides auf einmal trifft es sehr gut. Wie wir alle wissen, müssen wir bezahlen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Davon abgesehen dürfen die Sender senden, was immer sie wollen, ohne echte Kontrolle durch den Bürger. Also senden sie das, was der Herrschaft gefällt, damit die Schergen dafür sorgen, dass die Quelle nicht versiegt. Und den unaufgeklärten Bürger stellen sie mit Unterhaltung ruhig, um eine Daseinsberechtigung zu haben. Wenn es sie nicht gäbe, niemand würde sie vermissen. Der Markt regelt das besser als der Staat.


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  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Der Vergleich ist sehr adäquat. Und für mich (so wie für viele andere auch) geht es nicht nur um Leibeigenschaft sowie Hörigkeit. Zum Zwangsbeitrag kommt auch noch jede Menge Terror durch Zwangsmitgliedschaft und Zwangsschuldigkeit dazu. Was unterscheidet letztendlich die Rundfunk-Zwangsgebühren von der Handlung terroristischer Organisationen? Den einzigen Unterschied, welchen ich finde, ist, dass ich beim Verweigern des Rundfunk-Zwangsbeitrags nicht enthauptet werde.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

L
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Hörigkeit passt ja auch in einem doppelten Sinne: als rechtshistorischer Begriff und als akustisches Phänomen, schließlich sollen die "Beitragsschuldner" ja lebenslänglich zahlen, weil ihnen eine Rundfunkempfangsmöglichkeit eröffnet worden ist und sie daher den Rundfunk idealerweise hören.


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