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Autor Thema: Informelle Handlungsgrundsätze des Klaus Kleber  (Gelesen 1237 mal)

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  • Murks? Nein danke!
Ich habe mir die Aktion des Linguistik-Professors angeschaut, welcher - wie viele andere in Deutschland Wohnende - vom Beitragsservice bedroht wird. Seine Strategie wird von vielen mißverstanden. Ihn als Pseudo-Protestler abzustempeln, ist falsch.

"Ich werde vom Beitragsservice bedroht" (Protest gg. Raucherszenen im TV)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26733.0.html

Die Prof. Dr. Ludger-Schiffler-Stiftung für Fremdsprachendidaktik ist an dieser Stelle erwähnenswert und ihr Stiftungsvertrag ist ein Beispiel für vertragliche Gestaltung in deutscher Sprache.



Jeder ausgebildete Propagandist kennt den Vater der Public Relations. Mit seinem Buch "Propaganda" aus dem Jahr 1928 schuf er die bis heute gültige Grundlage für modernes Kommunikationsmanagement. "Propaganda" ist Edward Bernays Hauptwerk.  Für den US-Präsidenten Wilson promotete er den Ersten Weltkrieg, mit den "Fackeln der Freiheit" machte er Zigaretten zum Symbol der weiblichen Emanzipation und brachte die amerikanischen Frauen zum Rauchen.

perlentaucher.de - Edward Bernays "Propaganda"



Dies läßt ein wenig erahnen, weshalb "Werbung für das Rauchen" der zentrale Anknüpfungspunkt der Aktion des Professors ist. Rauchen ist heute gesellschaftlich geächtet und "wird nur noch von Selbstmördern praktiziert". Automaten für den Zigarettenbezug, sowie herkömmliche Darstellungen in TV-Beiträgen sind jedoch noch in öffentlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Räumen vorhanden und bieten Anlass für Kritik.



Zu diesen Räumen hat jeder einen Bezug aufgrund der Art der Öffentlichkeit und des Finanzierungszwanges.



Als Didaktiker erwartet der Professor von seinen Schülern eine Transformationsleistung. Dies von jedem zu verlangen, ist natürlich vermessen und ihre absolute Notwendigkeit auch nicht sofort ersichtlich.



Schauen wir kurz auf einen Punkt aus den Unternehmensgrundsätzen der Unternehmensverfassung der Springer-Gruppe:

Zitat
3. die Unterstützung des transatlantischen Bündnisses und die Solidarität in der freiheitlichen Wertegemeinschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika;

Hier läßt sich eine unparteiliche und objektive Berichterstattung nicht vorstellen. Das wird nicht praktiziert, weil es der Unternehmensverfassung der Springer-Gruppe widerspräche.



Die informellen Handlungsgrundsätze des Klaus Kleber dagegen sollten sich aus dem formellen Auftrag ableiten, der im Rundfunkstaatsvertrag formuliert ist:

Zitat von: §11 Rundfunkstaatsvertrag
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben
bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der
Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung,
die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer
Angebote zu berücksichtigen.

Das von den ÖRR Praktizierte hält - wie wir wissen - dieser gesetzlichen Anforderung nicht stand. Das ist einer der größten Kritikpunkte und der wesentliche. Die berechtigte Kritik an den obszönen Gehältern und Pensionen, der Vetternwirtschaft und Klein-Korruption tritt dahinter noch zurück.



Betrachten wir nun ideell die Verletzungen. Zum einen haben wir die Verletzungen der Tabakerzeugnisverordnung, zum anderen jene des Rundfunkstaatsvertrages.

Zitat von: § 11 Tabakerzeugnisverordnung
Die gesundheitsbezogenen Warnhinweise
1. sind in deutscher Sprache zu verfassen,
2. dürfen nicht mit Kommentaren, Umschreibungen oder Bezugnahmen versehen werden,
[...]
6. sind innerhalb der für sie vorgesehenen Fläche mit einem schwarzen, 1 Millimeter breiten Rahmen zu umranden.

Mich persönlich stören die Verletzungen des Rundfunkstaatsvertrages erheblich mehr als die Verletzungen der Tabakerzeugnisverordnung. Ein Automat oder Apparat jedoch, der - angebracht im Bundestag - Verletzungen aufweist, ist definitiv kritikwürdig.

Die Aufmerksamkeitsspanne der heute von Propaganda belasteten Rezipientenschaft ist jedoch zu gering, um kleine Beschriftungen und Aufkleber überhaupt zu erfassen. Im ersten Fall sind sie jedoch gesetzlich vorgeschrieben.

Zitat
Dieser Automat verstößt gegen §11
der Tabakerzeugnisverordnung
und muß abgebaut werden.
Dieser Apparat verstößt gegen §11
des Rundfunkstaatsvertrages
und muß abgebaut werden.



Der zweite Fall ist wesentlich komplexer (und beschäftigt derzeit EuGH und BVerfG).



Artikel 5 des Grundgesetzes gesteht jedem die Presse- und Rundfunkfreiheit zu.

Die Zusammenarbeit von Klaus Klebers ÖRR mit politisch agierenden Verlagen - wie das zur Zeit geplant ist - kann nur dazu führen, dass jeder selbst für die Ausübung seiner Freiheit verantwortlich ist.

DLF: Gemeinsame Plattform von ARD und Verlagen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26937.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26937.msg169274.html#msg169274
ARD und Verlage: "Super-Mediathek" als Facebook-Alternative?
https://www.heise.de/newsticker/meldung/ARD-und-Verlage-Super-Mediathek-als-Facebook-Alternative-4006049.html

Wie die Grundsätze der Springer-Gruppe mit denen Klaus Klebers in Einklang gebracht werden, ist dabei sicherlich von Interesse.



Nicht-Nutzer müssen in ihrer Willensausübung gewürdigt und geachtet werden.
Bei Tabak- und Presse-Erzeugnissen ist dies bereits überwiegend der Fall.



Gerade weil der staatliche Propagandasender Deutsche Welle aus dem Steueraufkommen finanziert wird, befreit ihn das nicht von Kritik. Die Diskussion, wieviel Sendung - über Parlamentsberichterstattung hinaus - staatlich überhaupt durchgeführt werden darf, muß geführt werden.

Staatliche Auswüchse wie in Großbritannien (theday.co.uk/info/our-story), Rußland (rt.com) und der DDR sind abschreckendes Beispiel.



Zwischen dem 25.11.2013 und dem 13.1.2014 unterzeichneten die Intendanten der ÖRR die Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug", welche bereits in einem wesentlichen Punkt vom LG Tübingen kritisiert wurde:

Zitat von: §8 Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug"
Gemeinschaftseinrichtung Beitragsrecht und Gemeinschaftseinrichtung Beitragskommunikation/Marketing

Aufgaben:
[...]
d) Pflege einer Urteilsdatenbank, Weitergabe positiver Gerichtsentscheidungen an Juris und ggf. Kommentierung
[...]

In eben diesem Punkte wird exemplarisch deutlich, was die Intendanten bisher schon vom gesetzlich festgeschriebenen Auftrag (§11 Rundfunkstaatsvertrag) halten.

Von der gerichtlichen Kritik beeindrückt und beeinflußt, stellte der in der ARD federführende Rundfunkrechtler und SWR-Justitiar Hermann Eicher am 26.9.2017 Befangenheitsantrag gegen den sachlich agierenden Richter. Dies konnte nicht von Erfolg gekrönt sein.

Befangenheitsantrag von SWR-Eicher gg. Richter Sprißler (LG Tüb.) abgelehnt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26825.0.html



Klaus Kleber und Hermann Eicher sind wohl bestens geeignet, den Verfall des ÖRR zu repräsentieren.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2018, 00:13 von Bürger«

 
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