Angst ist ein schlechter Berater.
Zunächst sollte Person A den Unterschied zwischen so einem zivilen Haftbefehl und einem Haftbefehl z.B. im Strafrecht lernen.
Der zivile Haftbefehl hier dient dazu den Willen einer betroffenen Person zu brechen. Hier also den Willen nicht zu erklären wo das Vermögen ist.
Diese Maßnahme wird "rechtswidrig", wenn das Ziel damit nicht erreicht werden kann. So gesehen ist diese Maßnahme von Anfang an rechtswidrig, jedoch gibt es einige Rechtsgelehrte, welche da anderer Meinung sind und deshalb immerhin den Versuch noch dulden. Genau da ist das Problem. Es gibt die Meinung, dass es zulässig sein kann einen Menschen einzusperren um seinen Willen zu brechen.
Das bedeutet nichts anderes, als dass Person A tatsächlich zeigen muss, dass Ihr Wille nicht zu brechen ist.
Sie kann das auch zuvor ankündigen und den Richter, welcher den Haftbefehl unterzeichnet hat darauf hinweisen, dass diese Maßnahme nicht zum Ziel führen wird und deshalb als von Anfang an rechtswidrig angesehen wird. Der Schaden welcher dadurch entsteht sollte ermittelt werden, damit im Nachgang Entschädigung geltend gemacht werden kann.
Denn was folgen wird, ist dennoch eine "Verhaftung", wenn Person A dann klein beigibt bezahlt oder erklärt wo das Geld ist, dann war die Maßnahme nicht rechtswidrig.
Um so eine Logik zu verstehen muss man wahrscheinlich in so einer Fachrichtung sich bilden.
Was bedeutet das für A, wenn es zur Verhaftung kommt, dann muss Sie lange genug durchhalten damit die Maßnahme rechtswidrig wird.
Gewöhnlich muss der Gläubiger die Kosten für diese Aktion, den Willen von A zu brechen vorstrecken, im Erfolgsfall versucht er diese Kosten mit zu vollstrecken. Gewöhnlich würde das wohl auch im negativen Fall passieren. Im Fall der Haftbefehl wird zurück gezogen wird der Gläubiger wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben. Diese liegen bei locker 100,- € pro Tag, das ist aber nur der Durchschnitt, es kann also mehr sein, weniger wohl kaum.
A soll also auch noch dafür bezahlen dass Ihr Wille gebrochen wurde. Da hilft nur standhaft bleiben und Öffentlichkeit.
Ob es für den Rundfunk zielführend ist, wenn Bürger eingesperrt werden, welche diesen ablehnen muss sich leider erst noch zeigen.
Offenbar brechen Betroffene ein, also zahlen oder aber die Fälle werden gar nicht bekannt.
Und bei der zivilen Haft da verhaftet der GV, die Polizei bringt er zu seinem Schutz und nur zur Unterstützung mit, vielleicht aber auch nicht.
Jedenfalls würde sehr wahrscheinlich ohne Beisein des GV keine Verhaftung nur durch die Polizei alleine erfolgen. --> Diese Aussagen ergeben sich, wenn man das Prozedere zum Ablauf der zivilen Verhaftung nach liest und basieren nicht auf erlebten. Abweichungen sind also nicht ausgeschlossen.
Person A braucht also Zeugen und dokumentiere Öffentlichkeit. Und Protokolle über jeden Schritt und Daten aller Beteiligen und in welcher Rolle diese dabei mit wirken.
Mit dem Arbeitgeber, sofern vorhanden, sollte bei Zeiten gesprochen werden, wenn Person A wissen möchte wie groß der Schaden anzusetzen ist.