@disaster13:
diese Akteneinsicht bekommst Du nur beim AG! - nicht bei "Deinem" GV

@drone: das ist soweit alles klar - aber: üblicherweise bestellt der Gläubiger die Musik; der GV ist nur der Musikant.
Wenn jetzt der Gläubiger Kuschelrock bestellt der GV aber noch eine Techno-Einlage dazu einspielt dann passt da was nicht zusammen...
Deshalb sollte endlich mal jemand der in solch einer Situation ist sowohl das Vollstreckungsersuchen (Kuschelrockbestellung) in Händen halten als auch das was daraus (gemacht) wurde (Antrag auf Haftbefehl wegen Nichterscheinen zur Abgabe der VA oder wasauchimmer > Techno-Einlage)
Gruß
Kurt
PS: Haft - was hat es damit auf sich: BEUGEHAFT kann beantragt und stattgegeben werden wenn jemand einem anberaumten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft (VA) unentschuldigt fernbleibt.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: was beantragt der Gläubiger in seinem Vollstreckungsersuchen und wer macht was daraus:
beantragt der Gläubiger: gütliche Einigung, Ratenzahlung
oder gütliche Einigung, Ratenzahlung, Vermögensauskunft
oder gütliche Einigung, Ratenzahlung, (Gehalts)Pfändung
usw.
Ist dem Gläubiger (der LRA) klar dass es - wenn er Vermögensauskunft "bestellt" - u. U. zur Beugehaft des Beitragsschuldners kommen kann?
Oder schließt er die in seinem Vollstreckungsersuchen aus - oder eben nicht?
...
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."