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Autor Thema: Haftbefehl nach Verweigerung Vermögensauskunft / Trotz Einstweilige Verfügung!  (Gelesen 17773 mal)

d
  • Beiträge: 18
Hallöchen Person A. braucht dringend Hilfe  >:(.

Am 13.03.18 wollte der GV von Person A. Die EV / Vermögensauskunft haben, diese wurde von der Stadtveraltung i.A. der GEZ beauftragt.
 
Person A. Hat in letzter Minute also am 12.03.18 den Antrag auf Einstellung der Vollstreckung per Einstweilige Verfügung beim VG Gelsenkirchen beantragt. Am 12.03.18 hat der GV ein Schreiben erhalten (per Bote eingeworfen), dass der Antrag beim VG gestellt wurde.

Das Antwortschreiben von der Stadt gibt Person A. zu denken, er hat das Gefühl ob die gute Tante Anwältin ihm ...*  möchte und ihn als schlechter Mensch vor dem Gericht darstellen will.

Person A. wird morgen den GV besuchen und von ihm verlangen, dass er den Haftbefehl schriftlich bestätigen soll, damit Person A. Ihn anzeigen ggf. kann wegen Rufschädigung.

Laut Seite 2 schreibt die gute Anwältin:
Zitat
Das Vollstreckungsersuchen des WDR ... genügt rechtlichen Anforderungen.
Dieses ist von einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ohne Unterschrift und Dienstsiegel wirksam
 ( BGH , Beschluss, v. 11. Juni 2015; AZ I ZB 64/14 )

Ist dass so?


Bitte  lies euch  den Brief durch und könnt ihr Herrn A. was vorschlagen was er anwenden kann.

Lieben Dank


Edit DumbTV:
* Wortwahl entschärft


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2018, 23:33 von DumbTV«

K
  • Beiträge: 2.246
Hallo,

1) von welcher "Anwältin" ist die Rede?
2) liegt "Blatt 13 des Verwaltungsvorganges" vor? Falls ja, bitte anonymisieren und einstellen: WER hat Haftbefehl beantragt? GV oder LRA?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

d
  • Beiträge: 18
Hallo Kurt

1. Die Anwältin der Stadtverwaltung (Städtische Justiziarin) ich denke es ist eine Anwältin.

2.  Alle angegebene "Verwaltungsvorganges" (d.h. keine Kopie) im Schreiben liegen mir nicht vor nur das Schreiben wurde A. von dem Verwaltungsgericht als Anhang zugeschickt.

Haftbefehl sollte der GV beantragen so wie im Schreiben auch zu lesen ist.
A. hat es durch das Schreiben erfahren dass überhaupt einen Haftbefehl beantragt worden ist, er war sehr schockiert!

Wie ich bereits geschrieben habe hat A. den GV ein Tag vor Termin informiert das die EV beim VG beantragt wird, dieses wurde per Bote rein geschmissen.

A. wird heute (Montag) beim Vollstreckungsgericht nachfragen ob was vorliegt und ggf. eine Vollstreckungsabwehrklage beantragen müssen (ich hoffe das ist richtig)..... aber eigentlich sollte der GV  sich dafür bewegen, er hat den Fehler gemacht.
Am liebsten möchte A. den GV anzeigen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Mann kann doch nicht in einem laufenden Verfahren einen Haftbefehl erlassen!?
Frist ist Frist auch ein Tag vor Termin.

**anbei mein Antrag beim VG **

LG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2018, 20:19 von DumbTV«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Leider ist der Ablauf der fiktiven Vorgänge etwas verwirrend bis gar nicht beschrieben.
Eine Beschreibung in zeitlicher Abfolge bereits durchgeführten Vorgänge oder Schritte wäre von Vorteil.
Für den Leser ist es schwer die Übersicht zu finden, um einen entsprechenden, hilfreichen Vorschlag machen zu  können.

Evtl. besteht die Möglichkeit einen Runden Tisch aufzusuchen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

d
  • Beiträge: 18
Hallöchen,
nach neue Erkenntnis einen Update und Zusammenfassung von Heute.

11.2017  Zürückweisung  an die Stadtverwaltung. Keine Antwort auf die Zurückweisung erhalten trotzt Fristsetzung.

02.2018  GV hat A. angeschreiben er soll bei nicht Zahlung die VA am 13.3.18 abgeben.

12.03.18  Einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht per Eilverfahren auf Vollstreckungsschutz.  Der GV wurde Schriflich am 12.3 (per Bote)  darüber informiert.

15.03  Schreiben vom VG - Beschluss  / Eröffnung des Verwaltungsverfahren am 13.3.  ( Person A.  gegen die Stadt ... Beigeladen WDR) (Siehe oben Nr. 4)

19.03  Schriftstück der Stadt.... dieses wurde A. vom VG zugeschickt.  (Sie oben erster Beitrag Nr. 1,2,3). Im Schreiben wurde vermerkt das der GV den Haftbefehl beantragt hat.

Heute wurde der GV von A. angerufen und befragt ob er wirklich den HB beantragt hat. Er bestätigt A. den Antrag, er hat es beim AG eingereicht.

Die Frage ob man in einem laufenden Verfahren Haftbefehl zu beantragen richtig sei Antwortet der GV "Ja, denn es wurde bis jetzt nichts entscheiden und der HB sei rechtens!"
Anruf beim AG ergab, dass dem HB stattgegeben wurde. Das AG wusste von der Einstweilige V.  beim VG nichts davon. GGF sollte A. den HB widersprechen.

A. hat dann nach dem Gespräch mit dem GV das VG angerufen um sich zu erkundigen ob es wirklich so stimmte was der GV ausgesagt hat. Die Sachbearbeiterin war überfragt und hat A. mit dem zuständigen Richter verbunden bzw. weitergeleitet. Der Richter war sehr "Nett" zu A.  Er sagte er hätte grade ein Schreiben auf dem Tisch bekommen vom WDR. Das WDR hat ohne Diskussionen alles zurückgenommen und lässt die Vollstreckung einstellen! :o
A. war überrascht, soviel Theater und ohne hin und her wird alles eingestellt????

Der Richter hat A. an Telefon den Kopf gewaschen, der sollte lieber Zahlen, denn das ist nur einen Aufschub mit der Einstellung der Vollstreckung. A. sollte aufhören den *Sch...* was im Internet verbreitet wird über Tübingen nicht glauben. Er bestätigte auch das trotz Einstweilige V.  der GV den HB beantragen könnte.
Und vor dem LG herrscht Anwaltspflicht, also sollte sich A. Gedanken machen ob er die Sache ggf. weiter fortführen möchte.

Meine Frage an Euch......    Warum betreibt das WDR soviel Tam Tam und anschliessend nimmt er ohne Diskussionen alles zurück ?????

Ich werde daraus nicht schlau.
...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2018, 13:24 von DumbTV«

K
  • Beiträge: 2.246
Bitte bitte endlich einmal alles in Ruhe abarbeiten und sauber trennen.

Der WDR ist nicht der GV und der GV ist nicht der WDR!

Bitte den "Antrag auf Haftbefehl" der an das Amtsgericht ging aushändigen lassen /Einsicht nehmen und ganz wichtig: fotografieren/kopieren!

>> Bl. 13 des Verwaltungsvorgangs" <<

Es muss endlich sichtbar werden wie die Dinger aussehen und WER WAS (und eventuell IN WESSEN NAMEN) beantragt!

Ich möchte endlich geklärt wissen ob die GV's das eigenverantwortlich beantragen oder "auf Antrag des Gläubigers" - also der LRA.

Gruß
Kurt



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d
  • Beiträge: 18
...noch übersichtlicher wie Oben !???

Haftbefehl wurde im Auftrag der Stadtverwaltung beantragt.

Wie ich bereits geschrieben habe,  Vollstreckung wurde eingestellt.


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K
  • Beiträge: 2.246
...noch übersichtlicher wie Oben !???

Haftbefehl wurde im Auftrag der Stadtverwaltung beantragt.
[.. ]

Hast Du das schwarz auf weiß?

Bitte Akteneinsicht nehmen/beantragen/aushändigen lassen.

Fotografieren. Sichern. Hier einstellen.


Danke & Gruß
Kurt


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d
  • Beiträge: 18
... würde es einen  Unterschied machen  ob  die Stadt oder das WDR Haftbefehl beantragt?

Laut Aussage des Richters darf die Stadt dieses selbst entscheiden, weil der Vollstreckungsauftrag an denen übergeben wurde.

Danke & Gruß


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K
  • Beiträge: 2.246
Nach meinem Dafürhalten würde es einen Unterschied machen und (endlich) für Aufklärung bzw. "Mitwissserschaft/Beantragung ja/nein durch die LRA" usw. sorgen.

(Sieglinde Baumert, Mandy Mattusch, Markus Lynen usw. )

Gruß
Kurt


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T

Tereza

Offensichtlich kommen grundsätzlich beide Varianten infrage (gemäß Beitrag auf Haufe.de: "Deutsches Anwalt Office Premium", undatiert),
das heißt: Beantragung Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft kann
1. sowohl durch den Gläubiger (hier: WDR)
2. als auch durch den GV
beim Amtsgericht beantragt werden.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/4-das-verfahren-auf-abnahme-der-vermoegensauskunft-b-erlass-eines-haftbefehls_idesk_PI17574_HI8983035.html

Zitat
§ 4 Das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft / b) Erlass eines Haftbefehls
Rz. 203
Kommt der Schuldner der – ordnungsgemäßen – Ladung des Gerichtsvollziehers zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht nach oder erscheint er zwar im Termin, gibt dort aber die Vermögensauskunft ohne Grund nicht ab, so kann das Amtsgericht – nicht das Vollstreckungsgericht – auf isolierten Antrag des Gläubigers oder nach Vorlage der Akten durch den Gerichtsvollzieher gemäß § 802g ZPO einen Haftbefehl erlassen, um die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen.


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Erstmal herzlichen Glückwunsch, dass Du nicht im Knast bist. Das, was der Richter sagt, kannst Du ruhig in die Tonne kloppen - es gibt einfach zuviele andere Ansichten von anderen Juristen, als dass ausgerechnet dieser Richter richtig liegt mit seiner Meinung.

Ja, genau das ist ein Punkt, wer Verdammt noch einmal! genau die Haftbefehle beantragt.

Es ist bisher ums Verrecken nicht gelungen, herauszubekommen, wer in Sachen Rundfunkbeitrag den Haftbefehl beantragt. Selbst die og. berühmten Häftlinge haben die Haftbefehle augenscheinlich nie gesehen.

Wenn also ein GV zu mir kommt und sagt, "ope23, Sie sind verhaftet!", dann muss ich das so glauben, Den Haftbefehl bekomme ich normalerweise nicht zu sehen. Es gibt aber auch kein Verbot, dass mir der Haftbefehl förmlich gezeigt wird, bevor ich die Handschellen angelegt bekomme. Der GV zeigt mir den halt einfach nicht.

Deshalb, lieber disaster13: wenn Du den Antragssteller für den Haftbefehl erkennen konntest in der Weise, wie Kurt es beschreibt, teile es bitte hier mit Beleg mit. Diese Frage brennt uns tierisch auf den Nägeln.

Wir glauben Dir, dass es "die Stadtverwaltung" war: Aber wir wollen es richtig dokumentiert sehen.



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  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Danke für die zeitliche Abfolge der einzelnen Schritte, die das ganze doch etwas übersichtlicher macht.

Was man in der Aufstellung vermissen kann ist, dass KEIN Kontakt zur verantwortlichen Rundfunkanstalt, hier WDR, aufgenommen wurde? Sie wäre die erste Adresse gewesen, um den Sachverhalt zu klären oder zumindest darauf aufmerksam zu machen.

...
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[..] Den Haftbefehl bekomme ich normalerweise nicht zu sehen. [..]

Doch - wohl schon. Aber das was Du als Betroffener zu sehen bekommst ist eine beglaubigte Abschrift.

Deshalb wird (im Netz) ja auch immer wieder behauptet "der Haftbefehl ist nicht von einem Richter unterschrieben!"

Ja - stimmt: weil eben das ORIGINAL - MIT richterlicher Unterschrift - beim Amtsgericht verbleibt.
******

Es geht aber (mir) nicht einmal um den Haftbefehl als solchen (da setze ich voraus dass das Original bei Gericht auch wirklich eine richterliche Unterschrift trägt) - nein:
es geht darum (endlich) einen ANTRAG AUF HAFTBEFEHL mal zu SEHEN - dann darauf/daraus müsste sich erkennen lassen WER den beantragte.


Gruß
Kurt


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d
  • Beiträge: 18
Danke Leute,

jetzt verstehe ich die Frage nach dem Haftbefehl.

Ich werde morgen beim GV Aktenansicht beantragen und gleichzeitig die nette Dame vom AG, wo der GV den HF beantragt,  zu fragen ggf. fahre ich auch hin ;)

@Markus KA  nein ich hatte nie einen Schriftwechsel mit der  LRA oder Beitragsservice. Habe deren Bescheide ignoriert.

Dass ist meine 3. Einstweilige Verfügung... bei der  1. / 2016  und 2. / 2017  war kein Haftbefehl veranlasst worden.
Der GV meinte heute telefonisch zu meiner Fragen warum jetzt einen HF... dass der Gläubiger beim letzen mal es nicht wollte???
 
Alle 3 Einstweilige V. wurde seitens der GEZ (die Vollstreckung) bei der Stadt  zurück genommen, die haben mich danach mit Bescheide (alle seit 2013) zugeschüttet. Weil ich in meiner Einstweilige V. schreibe dass ich es nicht bekommen habe...rechtlich gesehen sind es auch keine!

Letztens bekam ich sogar den gelben Brief voll mit Bescheide zugeschickt ... habe das Ding nicht geöffnet und in einem Briefumschlag unfrankiert zurück gesandt, denn so nimmt es die Post nicht an. Die Post hat mit denen Verträge die Gelben nicht zurück zu senden dafür zahlt die GEZ.

Anbei ein schreiben von 2017. Dadurch wurde die Zwangsvollstreckung eingestellt.

LG


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2018, 18:03 von disaster13«

 
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