Hallöchen,
nach neue Erkenntnis einen Update und Zusammenfassung von Heute.11.2017 Zürückweisung an die Stadtverwaltung. Keine Antwort auf die Zurückweisung erhalten trotzt Fristsetzung.
02.2018 GV hat A. angeschreiben er soll bei nicht Zahlung die VA am 13.3.18 abgeben.
12.03.18 Einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht per Eilverfahren auf Vollstreckungsschutz. Der GV wurde Schriflich am 12.3 (per Bote) darüber informiert.
15.03 Schreiben vom VG - Beschluss / Eröffnung des Verwaltungsverfahren am 13.3. ( Person A. gegen die Stadt ... Beigeladen WDR) (Siehe oben Nr. 4)
19.03 Schriftstück der Stadt.... dieses wurde A. vom VG zugeschickt. (Sie oben erster Beitrag Nr. 1,2,3). Im Schreiben wurde vermerkt das der GV den Haftbefehl beantragt hat.
Heute wurde der GV von A. angerufen und befragt ob er wirklich den HB beantragt hat. Er bestätigt A. den Antrag, er hat es beim AG eingereicht.
Die Frage ob man in einem laufenden Verfahren Haftbefehl zu beantragen richtig sei Antwortet der GV "Ja, denn es wurde bis jetzt nichts entscheiden und der HB sei rechtens!"
Anruf beim AG ergab, dass dem HB stattgegeben wurde. Das AG wusste von der Einstweilige V. beim VG nichts davon. GGF sollte A. den HB widersprechen.
A. hat dann nach dem Gespräch mit dem GV das VG angerufen um sich zu erkundigen ob es wirklich so stimmte was der GV ausgesagt hat. Die Sachbearbeiterin war überfragt und hat A. mit dem zuständigen Richter verbunden bzw. weitergeleitet. Der Richter war sehr "Nett" zu A. Er sagte er hätte grade ein Schreiben auf dem Tisch bekommen vom WDR.
Das WDR hat ohne Diskussionen alles zurückgenommen und lässt die Vollstreckung einstellen! A. war überrascht, soviel Theater und ohne hin und her wird alles eingestellt?
Der Richter hat A. an Telefon den Kopf gewaschen, der sollte lieber Zahlen, denn das ist nur einen Aufschub mit der Einstellung der Vollstreckung. A. sollte aufhören den *Sch...* was im Internet verbreitet wird über Tübingen nicht glauben. Er bestätigte auch das trotz Einstweilige V. der GV den HB beantragen könnte.
Und vor dem LG herrscht Anwaltspflicht, also sollte sich A. Gedanken machen ob er die Sache ggf. weiter fortführen möchte.
Meine Frage an Euch...... Warum betreibt das WDR soviel Tam Tam und anschliessend nimmt er ohne Diskussionen alles zurück ??Ich werde daraus nicht schlau.
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