Ich kann´s nicht lassen und denke immer noch, das gehört in viele viele Klagebegründungen:
Die Nichtbeachtung der deutschen Grammatik im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag führt dazu, dass die Bestimmung, wer
"Inhaber" ist, unpräzise ist:
Es heißt dort
§ 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) (hier am Beispiel Bayern)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-2(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner)
ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt.
Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist
"deren Inhaber" steht im Dativ Singular - im Plural hieße es
"deren Inhabern"Also geht das "Gesetz" in Absatz 1 von je einem
(männlichen) Inhaber aus.
In Absatz 2 heißt es dann jede gemeldete Person bzw. jede Person im Mietvertrag. Das können dann auch mehrere sein.
Folglich müsste jeder
(männliche) Bewohner einen Rundfunkbeitrag entrichten -
egal, wie viele Personen dort wohnen.So ist es aber nicht - wie wir alle wissen - sondern es wird für jede Wohnung ein Beitrag verlangt.
Der Fehler wird auch nicht dadurch korrigiert, dass "mehrere Beitragsschuldner" Gesamtschuldner sind. Denn es steht hier bei korrekter Lesart, dass 2 Personen dann für 2 Beiträge als Gesamtschuldner haften, drei Personen für 3 Beiträge etc.
Deswegen ist die Vorschrift
nicht hinreichend konkret für einen Gesetzestext und sollte damit keinerlei Rechtswirkung entfalten können...
Die andere Sache ist die mit den Männlein und den Weiblein.
Die gilt für fast alle Gesetze:
Fühlen wir Frauen uns eigentlich mit dem Begriff "Inhaber" angesprochen?Wieso sollen wir zahlen, wenn wir hier wieder mal gar nicht genannt sind?
Ich werde niemals ein Inhaber von irgendwas sein - allenfalls Inhaberin!
Damit kommt frau zwar nicht durch - aber es erheitert die Gemüter!
Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Thread-Betreff "Die Sache mit dem 'n' " musst epräzisiert werden.
Bitte immer aussagekräftige Thread-Beteffs wählen, damit Inhalt und Kern-Thema sofort offenkundig sind.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.