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Autor Thema: "höchstrichterliche Entscheidung" sei laut BR schon gefällt  (Gelesen 1643 mal)

w
  • Beiträge: 147
Hallöchen zusammen!
Ich war lange nicht im Forum, weil ich nichts zu berichten hatte und sage daher erst mal wieder danke an die Unermüdlichen im Forum.

Und - bei Frau Z. geht´s wieder weiter:
Frau Z. hat heute einen Brief bekommen mit dem Titel:
Widerspruchsbescheid des Bayerischen Rundfunks

Zur Vorgeschichte:
Frau Z. hat damals im Jahre 2014 drei Widersprüche eingelegt - gegen drei Festsetzungsbescheide. Festsetzungsbescheid Nr. 1 war Inhalt der Klage beim Verwaltungsgericht, der Berufung beim BayVerwGH und der Revision beim BundesVerwaltungsGericht. Die Entscheidung letzteren Gerichts fiel bekanntlich am 18.3.2016. Wegen der falschen Beurteilung der Gleichheitsgrundsatzes durch alle 3 Instanzen hat Frau Z. dann im Juni Verfassungsbeschwerde eingelegt
Verfassungsbeschwerde ist bei der Post...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19257.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19257.msg125933.html#msg125933
auf deren Entscheidung wir alle bis zum heutigen Tage harren.

Im Mai 2014 kam - noch während die erste Klage lief - ein weiterer Festsetzungsbescheid und ein Widerspruch dagegen. Die Entscheidung über diesen Widerspruch wurde vom BR bis zum Abschluss des Klageverfahrens "zurückgestellt".

Am 14.6.2016 kam die nächste Festsetzung - wiederum Widerspruch mit dem Antrag, die Vollstreckung bleiben zu lassen, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - und dann war wieder lange nix los.

Jetzt schreiben wir das Jahr 2018 - und Frau Z. bekam in diesem März besagten Widerspruchsbescheid in dem steht:
Zitat
Ihren Widerspruch ... weisen wir zurück.
(Wir - der Bayerische Rundfunk von Gottes Gnaden möchte man ergänzen).

Und dann gibt es eine Begründung, in der steht:
Zitat
Die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist höchstrichterlich geklärt.

Dann wird schwadroniert, welche Gerichte alle den Auftraggebern des Betrugssehrfies "Recht" gegeben haben.

Und dann heißt es weiter unten:
Zitat
Ein Abwarten bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war deshalb unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung nicht angezeigt. (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht vom 25.7.2016, Az 3 A 582/15).
(Kein Wort davon, dass Frau Z. als Single überdimensional belastet ist - kein Wort von Gleichheitsgrundsatz. Es steht so im Papier - und damit basta.)

Frau Z. ist über die erneute Ignoranz verärgert.
Und - sie ist verwundert, dass all das, was z.T. mehr als 4 Jahre warten konnte so ganz plötzlich "beschleunigt" werden muss.

Was hat das zu bedeuten?

Kann es sein, dass das Urteil ins Haus steht und alle Zahlungen, die bis zum Urteil erledigt sind, nicht erstattet werden müssen? Alles, was dann aber noch "offen" ist, verfällt?

Solche Gedanken gehen Frau Z. durch den Kopf und sie will wissen, was Ihr wackeren ForistInnen darüber denkt.

Und nochwas:
Frau Z. könnte gegen den Widerspruchsbescheid jetzt wieder klagen - also von vorne.
Das findet sie aber inzwischen langweilig.
Vielleicht kennt ja jemand jemanden, der oder die eine pfiffigere Idee hat, wie es weitergehen könnte.

willnich will noch immer nicht ... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2018, 03:27 von Bürger«
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

c
  • Beiträge: 1.025
Hallo!

Soweit ich verstanden habe, bedeutet "höchstrichterlich" Landesverfassungsgericht(e), Ober- bzw. Bundesverwaltungsgericht, nicht jedoch Bundesverfassungsgericht.

Was das weitere fiktive Vorgehen angeht, könnte das Zauberwort "Rechtswegerschöpfung" lauten.

Siehe zB.:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

oder auch zB.:

Verfassungsbeschwerde Urteil FG Berlin-Brandenburg (Sprungbeschwerde)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22684.msg145096.html#msg145096

(Zum Suchwort "Rechtsweg" hat user_noGez99 viel verlinkt.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2018, 00:46 von Bürger«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Einspruch. Die Aussage:
Zitat
"Die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist höchstrichterlich geklärt."
ist ein glattes Scheinargument für Fernsehmarionetten.
Das höchste Gericht für Verfassungsfragen in diesem Land ist immer noch das Bundesverfassungsgericht und nicht ein Verwaltungsgericht, auch wenn es das Bundesverwaltungsgericht ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2018, 02:40 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist höchstrichterlich geklärt.
Zu dieser anmaßenden Behauptung hat sich auch schon Richter am LG Tübingen Dr. Sprißler treffend geäußert - siehe u.a. unter
Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25322.0.html
Zitat
[...] Zum vorgetragenen Respekt, hier vor dem Bundesverfassungsgericht, wird weiter darauf hingeweisen, dass der Gläubiger ausweislich seiner öffentlichen und damit gerichtsbekannten Internetseite "Gerichtliche Entscheidungen" (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html) nicht das BVerfG, sondern das BVerwG als oberstes deutsches Gericht ansieht. [...]
Seite 3 der richterlichen Verfügung, Quelle: vorgenannter Thread



Auf besagter Seite des "Gläubigers" steht in der Tat immer noch zu lesen
Zitat
Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht als oberstes deutsches Gericht bestätigt. [...]
Soviel zu "öffentlich-rechtlicher Qualitätsinformation"... ::)


Aufgrund der vom Betreff abweichenden, verschiedenen und auch ausschweifenden Fragestellungen im Einstiegsbeitrag, muss bis zur Klärung mit Thread-Ersteller/in, was nun wirklich Kern-Thema dieses Threads werden soll, der Thread vorerst geschlossen bleiben.
Diskussionen zu alternativem Vorgehen gibt es bereits andernorts im Forum.
Die Rechtskraft der Bescheide kann jedoch nur durch Rechtsmittel gehemmt werden.
Wer diese nicht einlegt, lässt die Bescheide prinzipiell rechtskräftig und damit vollstreckbar werden.
Gegen die Vollstreckung anzukämpfen ist dann ungleich schwerer bis aussichtslos - und wahrlich kein "Zuckerschlecken", wie praktisch das gesamte Vollstreckungs-Board unmissverständlich erkennen lässt.
Daher wird hierzu auch kein Zuraten erfolgen.
Sofern in der Verfassungsbeschwerde noch kein Nicht-Annahmebeschluss ergangen ist, könnte Person Z vermutlich einfach erneut Klage einlegen und unter Nennung ihres BvR-Verfahrenszeichens Antrag auf Ruhendstellung, hilfsweise Aussetzung nach § 94 VwGO stellen in Erwartung der Entscheidung in ihrem persönlichen, bereits anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2018, 03:33 von Bürger«
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