@ drboe ,
reines Privatrecht und bundesweit, also nicht Landesrecht.
Der BS existiert auch, aber nicht für den Bürger in Hessen.
Ich hatte geschrieben:
Eine Bitte: GbR bitte nicht hier diskutieren.Dafür gibt es den anderen thread. Da gern.
Wenn ich schreibe Rechtsperson, dann hat das allemal etwas mit Rechtsfähigkeit zu tun.
Darf die den Sender vor Gericht vertreten? Nein, es sei denn, der Intendant würde sie dafür bevollmächtigen. Das trifft jeden Mitarbeiter, auch den Justiziar.
Da bin ich mir nicht ganz sicher.
Weißt du warum?
Wenn der als Privatperson engagiert wird, schon, richtig, mit Vollmacht, wenn der als Angestellter des BS auftritt, nicht.
Frau T. wäre also als Mitarbeiterin des NDR rechtlich gar nicht anders gestellt, als jetzt. Dnnoch willst du einen Unterschied sehen.
Da weiß ich nicht, worauf du hinauswillst?
@all
1. Ist der BS Teil der LRA?
Ich sage : ja und habe recht.
Ich sage : nein und habe recht.
Ich sage : ja und habe nicht recht.
Ich sage : nein und habe nicht recht.
Alle 4 Aussagen sind richtig.
Es kommt auf den Bezug an.
Nach Länderrecht hat es 16 x eine LRA zu geben, da jedes Land seine LRA zu haben hat, die dem Landesrecht unterliegt.
Unser geliebter BS besteht aus einem materiellen Teil und einem personellen.
An dem materiellen Teil haben die 16 LRAs Anteile. Ebenso am personellen. (Löhne und Gehälter.)
Hier tritt schon die erste Frage auf: eine Person kann man nicht teilen. Welcher LRA untersteht diese? Wie ist das aufgeteilt?
Das sind interne Dinge und vorerst unwichtig.
Jetzt geht es um die rechtliche Frage. Wem untersteht der BS rechtlich, wer haftet?
Wesentlich wichtiger ist aber, wie tritt rechtlich gesehen der
BS gegenüber dem Bürger in Hessen auf?
a) Darf er nicht, da er 16 x unterschiedliches Recht anwenden müsste.
b) Darf er nicht, da er nicht im Hoheitsgebiet sitzt. Länderrecht ist z.B. auf das Land Hessen begrenzt, welches das Hoheitsgebiet darstellt.
Ergo: nicht rechtsfähig.
Was heißt : nicht rechtsfähig?
Da heißt nichts anderes, als dass der BS rechtlich gesehen nicht existiert.
Der BS ist eine reine Produktionsabteilung und mit Rechenanlagen ausgestattet.
Einer, der nicht existiert,,, na, wer ist das ? : Gott. -- so einfach ist das.
Etwas , was nicht rechtsfähig ist, darf nach außen NICHT in Erscheinung treten.
Das Wort: Beitragsservice darf nicht nach außen getragen werden in rechtlicher Hinsicht zum Bürger, da nicht vorhanden.
Briefe mit Briefkopf BS sind nicht relevant.
Der BS als Solches darf generell nach außen hin keine Geschäfte tätigen als Rechtsperson, da er keine ist. Leider macht er das. Was ist das?
Der BS hat natürlich das Recht, notwendige Gegenstände zu kaufen, wobei jedoch der materiell Berechtigte erscheinen muss, also alle 16 LRAs, da die die Geldgeber sind.
Hierbei muss klar hervorgehen, in wessen Namen gekauft wird. Der BS ist der Hilfseinkäufer, aber nicht der Geldgeber.