Hallöchen zusammen!
Ich war lange nicht im Forum, weil ich nichts zu berichten hatte und sage daher erst mal wieder danke an die Unermüdlichen im Forum.
Und - bei Frau Z. geht´s wieder weiter:
Frau Z. hat heute einen Brief bekommen mit dem Titel:
Widerspruchsbescheid des Bayerischen RundfunksZur Vorgeschichte:
Frau Z. hat damals im Jahre 2014 drei Widersprüche eingelegt - gegen drei Festsetzungsbescheide. Festsetzungsbescheid Nr. 1 war Inhalt der Klage beim Verwaltungsgericht, der Berufung beim BayVerwGH und der Revision beim BundesVerwaltungsGericht. Die Entscheidung letzteren Gerichts fiel bekanntlich am 18.3.2016. Wegen der falschen Beurteilung der Gleichheitsgrundsatzes durch alle 3 Instanzen hat Frau Z. dann im Juni Verfassungsbeschwerde eingelegt
Verfassungsbeschwerde ist bei der Post...https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19257.0.htmlhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19257.msg125933.html#msg125933auf deren Entscheidung wir alle bis zum heutigen Tage harren.
Im Mai 2014 kam - noch während die erste Klage lief - ein weiterer Festsetzungsbescheid und ein Widerspruch dagegen. Die Entscheidung über diesen Widerspruch wurde vom BR bis zum Abschluss des Klageverfahrens "zurückgestellt".
Am 14.6.2016 kam die nächste Festsetzung - wiederum Widerspruch mit dem Antrag, die Vollstreckung bleiben zu lassen, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat - und dann war wieder lange nix los.
Jetzt schreiben wir das Jahr 2018 - und Frau Z. bekam in diesem März besagten Widerspruchsbescheid in dem steht:
Ihren Widerspruch ... weisen wir zurück.
(
Wir - der Bayerische Rundfunk von Gottes Gnaden möchte man ergänzen).
Und dann gibt es eine Begründung, in der steht:
Die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist höchstrichterlich geklärt.
Dann wird schwadroniert, welche Gerichte alle den Auftraggebern des Betrugssehrfies "Recht" gegeben haben.
Und dann heißt es weiter unten:
Ein Abwarten bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war deshalb unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung nicht angezeigt. (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht vom 25.7.2016, Az 3 A 582/15).
(Kein Wort davon, dass Frau Z. als Single überdimensional belastet ist - kein Wort von Gleichheitsgrundsatz. Es steht so im Papier - und damit basta.)Frau Z. ist über die erneute Ignoranz verärgert.
Und - sie ist verwundert, dass all das, was z.T.
mehr als 4 Jahre warten konnte so ganz plötzlich "beschleunigt" werden muss.
Was hat das zu bedeuten?Kann es sein, dass das Urteil ins Haus steht und alle Zahlungen, die bis zum Urteil erledigt sind, nicht erstattet werden müssen? Alles, was dann aber noch "offen" ist, verfällt?Solche Gedanken gehen Frau Z. durch den Kopf und sie will wissen, was Ihr wackeren ForistInnen darüber denkt.
Und nochwas:
Frau Z. könnte
gegen den Widerspruchsbescheid jetzt wieder klagen - also von vorne.
Das findet sie aber inzwischen langweilig.
Vielleicht kennt ja jemand jemanden, der oder die eine
pfiffigere Idee hat, wie es weitergehen könnte.
willnich will noch immer nicht ...

Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.