Ein interessanter und fiktiver Einblick in die Welt der Pfändung. So könnte in der Tat eine Pfändungsankündigung aussehen (wir machen hier ja keine Rechtsberatung). Über 10,50 € würde ich mich nicht beklagen, da das noch eher wenig ist. Allerdings sehe ich keine "10,50-Pauschale" für eine Verzugswoche. Eher so etwas wie hier :
https://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7719/gerichtsvollzieher_aid_136317.html Ich vermute er wünscht sich das irgendwie zusammen. Sowas wie "Vorpfändungskostenpauschale".
Was sind denn das für Forderungen? Gerichtlich festgestellte? "Festgesetzte" oder "irgendein imaginierter Kontostand"?
Fiktiv könnte man die Situation folgendermaßen angehen:
Wenn das Amtsgericht bockig ist, würde ich den Weg dahin erstmal nicht gehen.
Ich würde mir in jedem Fall
den Auftrag zeigen lassen. Ich glaube Du hast sogar ein Recht darauf den zu sehen, aber ich weiß nicht wo das steht. Jedenfalls kannst Du nur mit Auftrag überprüfen, ob der Gerichtsvollzieher auch im Rahmen seines Auftrags handelt und diesen nicht
überschreitet(was sie gern machen aber nicht dürfen).
Auch die erwähnten "Bescheinigungen" würde ich mir mal zeigen lassen, denn wenn dort Fehler vorliegen, kann man den Gerichtsvollzieher haftbar machen wenn er vollstreckt, obwohl da Fehler sind. Allein die Feststellung der Haftung der Pfändungsfehlers ist von erheblicher Relevanz bei der Rückabwicklung. Der WDR ist nämlich fein raus wenn "Aufträge" ohne Rechtsgrundlage oder mit Formfehlern ausgeführt werden, denn dann haften die Gerichtsvollzieher.
Außerdem kannst Du mal fragen, ob die Pfändungsankündigung ein Verwaltungsakt ist und wo denn da die
Rechtsmittelbelehrung ist. Die Rechtsgrundlage der Pfändung wird überhaupt nicht klar. Die Abgabenordnung gilt nicht für den WDR, der ist nämlich ein Unternehmen des Landes das (auch als Behörde) nicht unter die Abgabenordnung und auch nicht unter VwVfG NRW (insbesondere §4) fällt. Das Pulver würde ich mir aber für später aufheben.
Jeder Gerichtsvollzieher ist verschieden und es ist sehr schwierig hier eine allgemeingültige Abwehrstrategie zu entwickeln. In der Regel sind sie extrem einwandresistent. Daher würde ich in jedem Fall eher
kooperativ/dialogisch anfangen. Wenn es z.B. noch keine Gerichtsverhandlung über die Forderungen gab, könnte man sowas schreiben wie:
Sehr geehrter Herr ...
leider hat der WDR es völlig versäumt mich davon in Kenntnis zu setzen, dass er noch ausstehende Gebührenforderungen an mich hat. Könnten Sie mir die erwähnten Bescheinigungen und den genauen Vollstreckungsauftrag bitte zukommen lassen, damit ich nachvollziehen kann woher die Forderung kommt? Ist das darin aufgelistet?
Ist diese Pfändungsankündigung im übrigen ein rechtlich relevantes Schriftstück oder nur eine "Info"? Es gibt keine Rechtsmittelbelehrung und ich kann leider auch im Internet wenig zu den rechtlichen Grundlagen finden.
Ich kann das Geld bis nächste Woche gern bar bei Ihnen vorbeibringen. Allerdings sind die Termine vormittags so kurzfristig nicht möglich und ich würde deshalb gern zügig die Möglichkeit "nach Vereinbahrung" nutzen, um den Verzögerungsaufschlag von 10,50€ noch zu vermeiden. Können Sie mir am Samstag oder Werktags ab 18 Uhr einen Termin anbieten?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Das ganze einfach mal per Mail am Donnerstag Mittag (von einer neuen E-Mail-Adresse aus) an info@lemgo.de (steht ja unten drauf, ist also ein gültiger Kontakt). Der arbeitet dann vielleicht erst Montag wieder, aber man sieht bemüht aus das Ding schnell zu lösen. Das Ziel geht Richtung "Annahmeverzug" damit die 10,50 € nicht so einfach aufgeschlagen werden können. Wenn er sich bis Montag nicht meldet, dann mal Dienstag morgen anrufen.
So würde ich es fiktiv versuchen. Das ist ein Mischmach aus Baby-Schritt-Vortasten und notfalls Lehrgeld zahlen wenn es nicht klappt aber auch noch "rechtzeitig zurückziehen können bevor Schlimmeres passiert". Wenn man Glück hat, tauchen Fehler des WDR auf die man ausnutzen kann. Hätte ich fiktiv mal ein Problem mit einem Gerichtsvollzieher gehabt, hätte ich die Pfändung mit viel Glück und Einsatz (5-6 Schreiben, die das was er mitteilt nach und nach gegen ihn verwenden) abgewendet. Aber wie gesagt jeder Vollzieher und jede Forderung ist anders. I.d.R. sind die Aufträge und "Bescheinigungen" der LRA aber dünn bis klapprig. Wir sammeln wohl glaube ich alle noch Erfahrungen wie man mit sowas am Besten umgeht und jede Erfahrung hilft der Sache weiter.
PS natürlich gibt es keine Gebührenforderungen. Es ist ein ÖR-Pensions-
BEITRAG und die GEZ gibt es auch nicht. Insofern ist die ahnungslose Auskunftsanfrage danach rechtlich und gewissenhaftig voll vertretbar.