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Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR

Begonnen von cleverle2009, 19. März 2018, 16:14

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denyit

Zitat von: cleverle2009 am 19. März 2018, 16:14
Das könnte man so für heute für andere Bereiche nicht mehr organisieren und es würde dann natürlich der Vorwurf genau von denjenigen, die uns heute schon als Staatsrundfunk bezeichnen, verstärkt werden, weil natürlich gar nicht zu bestreiten ist, dass wenn der Rundfunkbeitrag in eine Steuer überführt würde und über staatliche Haushalte läuft, der staatliche Einflluss eindeutig verstärkt würde.
Als Jurist muss er den Unterschied zwischen Behauptung und Fakt kennen. Trotzdem formuliert er seine Behauptung als Fakt.

Anstatt eine durch KEF bestimmte und durch Parlament beschlossene Wohnungsabgabe könnte man natürlich genauso eine durch KEF bestimmte und Parlament beschlossene Finanzierung aus dem Haushalt beschließen. Inwiefern solch ein Beschluss des Parlaments einen stärkeren Einfluss haben soll verschliesst sich mir.

Auch das BVerwG schließt dies zumindest nicht aus (BVerwG 6 C 7.15):

Zitat
23) Andererseits schließt die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verankerte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus, dass die Landesparlamente die Finanzausstattung auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung der Landesregierungen oder nach ihrem Ermessen in den Landeshaushalten festlegen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss ein unabhängiges, außerhalb der Staatsorganisation stehendes Gremium über den voraussichtlichen Finanzbedarf der Rundfunkanstalten entscheiden, wobei es deren Programmfreiheit zu beachten hat. Dementsprechend prüft die hierfür eingerichtete Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) die finanziellen Vorstellungen der Rundfunkanstalten daraufhin nach, ob sie sich im Rahmen des Rundfunkauftrags halten, d.h. in Zusammenhang mit der Herstellung und Verbreitung der Programme stehen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und diejenige der öffentlichen Haushalte berücksichtigen (§ 14 RStV; §§ 1, 3 RFinStV). Die Landesgesetzgeber dürfen von dem Vorschlag der KEF nur aus medienpolitisch neutralen Gründen abweichen, die offenzulegen sind (§ 7 Abs. 2 RFinStV; vgl. zum Ganzen: BVerfG, Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 <91 ff.> und vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 <224 ff.>).

24) Es kann dahingestellt bleiben, ob die Länder den auf diese Weise festgestellten Finanzbedarf der Rundfunkanstalten im Haushalt bereitstellen, d.h. den Rundfunkanstalten staatliche Zuschüsse aus Steuermitteln gewähren dürfen. [...]

rave

(zu Zitat siehe unter #15 oben)

Wenn etwas ,,verstärkt" wird, dann war schon etwas da. Wenn also die staatliche Einflussnahme durch die Änderung eines Finanzierungsmodells ,,verstärkt" würde, dann gab es diese Einflussnahme bereits. Wo blieb da bisher die Unabhängigkeit? Stand die nur auf dem Papier? Wird diese immer nur herauf- und heruntergebetet? Die Unwahrheit wird nicht zur Wahrheit, auch wenn sie noch so oft wiederholt wird. Um dieser angeblichen Unabhängigkeit ein Quäntchen Glaubwürdigkeit zu initiieren, müssten zuerst die Rundfunkräte entrümpelt werden: Jeder mit Parteibuch, gleich welcher Couleur, fliegt raus. Das wäre der Anfang, ein Zeichen...
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

MMichael

Zitat von: drboe am 20. März 2018, 11:31
So einen Unsinn verbreitet ein Jurist?
Ganau. -
ZitatIch fühle mich an den Dunning-Kruger-Effekt erinnert: Demzufolge führt extreme Inkompetenz dazu, dass man seine eigene Inkompetenz nicht mal erkennt.
Quelle: Dunning-Kruger-Effekt bei der Kirchenredaktion des Bayerischen Rundfunks
https://hpd.de/artikel/dunning-kruger-effekt-kirchenredaktion-des-bayerischen-rundfunks-15192
Dazu auch : Falschdarstellungen im BR zu Kirchensteuer
Von: Mattias Krause
https://hpd.de/artikel/falschdarstellungen-im-br-kirchensteuer-15185



Zitat von: drboe am 20. März 2018, 11:31
Die "Kirchensteuer" ist nichts anderes als ein Mitgliedsbeitrag in einem Verein.
Genau.
Dazu haben auch andere kluge Leute schon was aufgeschrieben.
z.B. Gerhard Czermak zu Körperschaften des öffentlichen Rechts
ZitatNeuerdings wurde der Körperschaftsstatus in einer etwa 700-seitigen Monographie kritisch untersucht. Verfassungsrechtlich ist demnach das nach 1949 entstandene Verständnis des Art. 137 V WRV nicht zu rechtfertigen. Mit dem Körperschaftsstatus verband die Weimarer Nationalversammlung nämlich eindeutig keine inhaltlichen Garantien. Der völlig ungeklärte Begriff diente nur dem Zweck, als Anknüpfungspunkt für die Kirchensteuer zu dienen und zu vermeiden, dass die Kirchen auf die gleiche Ebene wie etwa Sportvereine gestellt werden. Die inhaltliche Ausgestaltung sollte durch Art. 137 VIII WRV durch die Landesgesetzgebung erfolgen. Zu Unrecht hat man daher die meisten heute etablierten konkreten Körperschaftsrechte zu verfassungsunmittelbaren Garantien umgedeutet. 
Quelle: https://hpd.de/artikel/religionsgemeinschaften-koerperschaften-des-oeffentlichen-rechts-15334

Zitat von: drboe am 20. März 2018, 11:31ein Skandal
Genau!

Danke @drboe

tokiomotel

Zitat von: cleverle2009 am 20. März 2018, 07:22
Zitat von: noGez99 am 19. März 2018, 21:52
Aber ich bin sowiso für eine Finanzierung über die Einkommenssteuer.
Wer leistungsfähiger ist zahlt mehr. so ist das im Sozialstaatsprinzip angelegt.
Meine Rede schon seit ewigen GEZeiten.
Die Finanzierung gehört als neckisches Beiwerk in Anlehnung zur Lohnsteuer auf jeden Gehaltszettel.
Solidarisch, einfach, gut.
Auch wenn es den Nichtnutzern so auch wieder nicht schmeckt.
Jedem recht getan, ist  ;)
Schrei nach Gerechtigkeit

GEiZ ist geil

Zitat von: tokiomotel am 20. März 2018, 20:15
Die Finanzierung gehört als neckisches Beiwerk in Anlehnung zur Lohnsteuer auf jeden Gehaltszettel.

Wichtig dabei ist nur, daß die Staatsfunksteuer explizit ausgewiesen wird und nicht in der Lohnsteuer enthalten ist. Nur so können die Besserverdiener beurteilen wie sehr sie die Zusatzpensionen der Profiteure belasten.

pinguin

Zitat von: tokiomotel am 20. März 2018, 20:15Die Finanzierung gehört als neckisches Beiwerk in Anlehnung zur Lohnsteuer auf jeden Gehaltszettel.
Funzt dann nur a la Solizuschlag, oder auch nicht, weil Art. 10 EMRK und Art. 11 Charta mit "without interference by public authority". Dieses Teilzitat schafft keiner aus Europa, weil es kaum eine Einstimmigkeit dazu geben würde.

Es darf seitens öffentlicher Stellen keine Eingriffe in die individuelle Medienhoheit geben.

Es kann keinem zugemutet werden, finanzieren zu müssen, daß er verarscht wird.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

MMichael

Zitat von: pinguin am 20. März 2018, 21:36Es kann keinem zugemutet werden, finanzieren zu müssen, daß er verarscht wird.

Leider leider  :-\ – doch.  >:(
Es wird (weltweit) den Menschen als Steuerzahler immer zugemutet, Dinge zu finanzieren, die sie nicht wollen, die gegen Menschenrechte gerichtet sind, das Völkerrecht brechen, die Menschen verletzen und morden.
Ich denke, die zahllosen Beispiele der militärischen, geheimdienstlichen und sonstigen Desaster in Deutschland, Europa und aller Welt sind bekannt.?


Im Übrigen existiert bekanntlich in Europa (NL + ES + FIN) bereits die Steuerfinanzierung des örR.
ZitatDurchschnittlicher ÖRR-Beitrag als Teil der Einkommenssteuer pro Monat und Haushalt, 2016
FIN 10 EUR
NL 6 EUR
ES 2 EUR
Quelle: Seite 50 + 51 https://www.mckinsey.de/files/die_rolle_des_oerr_in_der_heutigen_medienlandschaft.pdf

Und in Dänemark wird bekannlich die Steuerfinanzierung des örR jetzt eingeführt:
Zitat von: MMichael am 17. März 2018, 16:54Dänemark schafft die Rundfunkgebühren ab und finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender künftig über Steuern. Das Budget des Dänischen Rundfunks soll zudem um ein Fünftel gekürzt werden.

Zitat von: MMichael am 20. März 2018, 09:48
Somit ist also nicht die Schwindelsteuer namens "Umsatz- oder Mehrwertsteuer" der Ansatz für eine Steuerfinazierung, sondern immer die einkommensabhängige Einkommenssteuer mit Freibeträgen für Arme, Kinder, Rentner und für von anderen Sonderlasten Betroffene der "gerechtere" (solidarische) Ansatz!
Meine Meinung! (solidarisch = mensch hilft so gut mensch kann allen Menschen)
ZitatGut so! [...] wird sicherlich der "Versorgungsauftrag"/ Umfang diskutiert werden.
Oder!? ;)

pinguin

Zitat von: MMichael am 21. März 2018, 11:45Leider leider  :-\ – doch.  >:(
Bitte differenziere zwischen der direkten und der indirekten; weiterhin würde es die Dimensionen dieses Forums übersteigen, würde man alle Beispiele benennen, wo Steuermittel nicht im Sinne der Mehrheit der Steuerzahler verwendet werden.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

drone

#23
Zitat von: MMichael am 21. März 2018, 11:45
ZitatGut so! [...] wird sicherlich der "Versorgungsauftrag"/ Umfang diskutiert werden.
Oder!? ;)
Definitiv würde eine an das Einkommen gekoppelte Steuer zur Rundfunkfinanzierung auch zu zusätzlichen Diskussionsbeiträgen zu den "Versorgungsauftragsfragen" aus den Kreisen der "Besserverdienenden" - die im Moment leider noch an massiver Übervorteilung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit "leiden" - führen, wollte man das derzeitige Finanzierungsvolumen weiterhin aufrecht erhalten. Danach würde ich mich dann selbstverständlich auch über weitere, neue Forumsmitglieder aus diesen Kreisen freuen. ;-)

(Tja, lieber ÖRR, so oder so, da kommst du nich' d'rum 'rum. Du solltet endlich anfangen, dir über die relevanten Themen zu deiner Zukunft Gedanken zu machen. Und bitte nicht nur aus der Angst vor "rechten" Meinungsäußerungen heraus, die ein Medienkommissar in seiner Echokammer immer wieder einzig zu entdecken vermag...)

ope23

Also, mal kurz zur Kirchensteuer... ich habe eben mal kurz geguhgelt, ob unter Steuerfachleuten diskutiert wird, ob "Kirchensteuer" überhaupt eine Steuer(art) ist. Ich habe keine Diskussion gefunden, deshalb hier meinen unmaßgeblichen Standpunkt mit dem Fazit, die Kirchensteuersache einfach zu ignorieren:

1. Die Kirchensteuer ist nämlich eine Sonderausgabe, die man von... ja genau, "der Steuer" absetzen kann. Allein das weist darauf hin, dass die Bezeichnung Kirchensteuer falsch ist. Mir ist leider nicht bekannt, ob es ähnlich eine echte staatliche Steuer gibt, die... ja, genau: steuermindernd wirkt.

2. Meinetwegen könnte man die Kirchensteuer auch als Vereinsbeitrag (drboe) durch die Kirchen einnehmen lassen.

3. Historisch ist die Kirchensteuer in deutschen Landen (um halbwegs korrekt für das 19. Jhd. zu schreiben) als langjährige Entschädigungszahlung für die Enteignung der Kirchengüter im Reichsdeputationshauptschluss entstanden.

4. Das Finanzamt leitet die Kirchensteuer nur weiter, der Fiskus bekommt (bis auf eine Aufwandsentschädigung) nichts.

Wenn DER JUSTIZIAR den Vergleich mit der Kirchensteuer schon riskiert, dann sollte man den Rundfunkbeitrag als Sonderausgabe absetzen können. Soweit ich es mitbekommen habe, wird der Rundfunkbeitrag von den Finanzämter aber nicht als steuermindernde Sonderausgabe akzeptiert. Die Begründung hierfür gab es auch irgendwo...

Fazit: Die Kirchensteuer ist eine so dermaßen andere Baustelle als dieser Rundfunkbeitrag, dass ich immer nur empfehlen kann, den Vergleich erst gar nicht zu wagen.



cleverle2009

#25
Zitat von: ope23 am 21. März 2018, 16:16
...

1. Die Kirchensteuer ist nämlich eine Sonderausgabe, die man von... ja genau, "der Steuer" absetzen kann. Allein das weist darauf hin, dass die Bezeichnung Kirchensteuer falsch ist. Mir ist leider nicht bekannt, ob es ähnlich eine echte staatliche Steuer gibt, die... ja, genau: steuermindernd wirkt.

...
entschuldige @Autor: ope23
ich mach mal den Korinthenkacker  (#)
Eine Sonderausgabe wird vor Berechnung der Einkommensteuer vom Einkommen subtrahiert.
Sonst ist alles richtig.

fox

Wenn der Herr Eicher schon auf die Kirchensteuer rumhackt, so muß er auch hinzufügen, daß  der Wohnungsinhaber die Möglichkeit hat, von der Kirche auszutreten und somit muß er keine Kirchensteuer mehr bezahlen.
Diese Möglichkeit ist mir aber bei den ÖRR noch verwehrt. >:(



ope23

Zitat von: cleverle2009 am 21. März 2018, 18:27
Zitat von: ope23 am 21. März 2018, 16:16
... "der Steuer" absetzen
ich mach mal den Korinthenkacker  (#)
Eine Sonderausgabe wird vor Berechnung der Einkommensteuer vom Einkommen subtrahiert.

Danke für den Hinweis, aber ich habe genau deswegen die Gänsefüßchen gesetzt, um mich auf die Redensart von der Steuer absetzen, die in der Tat etwas falschherum ist, zu beziehen.  ;)

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