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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen März 2018 => Thema gestartet von: cleverle2009 am 19. März 2018, 16:14

Titel: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: cleverle2009 am 19. März 2018, 16:14
Deutschlandfunk, Mediasres, 19.03.2018, 15.43 Uhr

Transkript des Interviews mit SWR-Justitiar Hermann Eicher (~3 Minuten)

Zitat
Moderatorin: So mancher, der auch in Deutschland den Rundfunkbeitrag abschaffen möchte behauptet ja ohnehin, es handele sich bei diesem schon um eine Steuer.
Grund genug einmal nachzufragen bei Hermann Eicher, der Justitiar des SWR ist innerhalb der ARD mit den Rechtsfragen rund um den Rundfunkbeitrag betraut.
Warum ist es eigentlich falsch, den Rundfunkbeitrag als Steuer zu Bezeichnen?

Eicher: Eine Steuer wird voraussetzungslos erhoben, das heisst, ich zahle eine Steuer und kann dafür vom Staat keine direkte Gegenleistung dafür verlangen. Beim Rundfunkbeitrag ist das anders, der Rundfunkbeitrag wird dafür gezahlt, dass den Bürgerinnen und Bürgern dafür die Möglichkeit eröffnet wird, den örR mit seinem umfassenden Angebot zu empfangen.

Moderatorin: Das Klingt ja jetzt gar nicht einmal so kompliziert, aber warum ist dieser Vorwurf, es handele sich aber um eine Steuer bei Gegnern des örR so beliebt?

Eicher: Das hängt damit zusammen, dass man beim Beitrag eigentlich immer von einem begrenzten Personenkreis ausgeht, der dann von der Leistung für die er den Beitrag bezahlt, profitiert und beim Rundfunkbeitrag ist nicht zu bestreiten, dass dieser Personenkreis sehr groß ist, aber das ist eben gerade kein Kriterium, um zwischen Beitrag und Steuer zu unterscheiden.

Ich will es Ihnen einmal an einem Bsp. erklären: Wenn sie z.B. eine Gebühr zahlen für die Ausstellung eines Personalausweises und das muss nun mal im Laufe seines Lebens auch jeder Deutsche einmal tun, dann wird aus dieser Gebühr, weil der Personenkreis natürlich auch sehr groß ist, die ganze Bevölkerung letztendlich, nicht eine Steuer.

Moderatorin: Wenn man aber jetzt in Deutschland auf ein steuerfinanziertes Modell umstellen wollen würde, ginge das denn überhaupt?

Eicher: Dann hätte man eine reihe von Problemen zu bewerkstelligen. Es gibt Juristen, die sagen , das geht. Es gibt aber ebenso Juristen - es ist ja bekannt: zwei Juristen, drei Meinungen - die sagen, das geht nicht.
Die Hauptprobleme sind man würde, wenn es denn als Steuer ausgestaltet werden würde, würde das nur gehen über staatliche Haushalte. Es gibt in Deutschland eine einzige Steuer, die von demjenigen selbst erhoben wird, für den es ist, das sind die Kirchen. Das ist aber ein historisches Beispiel. Das könnte man so für heute für andere Bereiche nicht mehr organisieren und es würde dann natürlich der Vorwurf genau von denjenigen, die uns heute schon als Staatsrundfunk bezeichnen, verstärkt werden, weil natürlich gar nicht zu bestreiten ist, dass wenn der Rundfunkbeitrag in eine Steuer überführt würde und über staatliche Haushalte läuft, der staatliche Einflluss eindeutig verstärkt würde.

Moderatorin: Gäbe es noch andere Folgen, die sich daraus ergeben würden? Finanzieller Art zum Beispiel?

Eicher: Ja, es ist natürlich so, dass auch bei einer Steuer geklärt werden müsste, welche Steuer ist es denn und welche Steuer kann denn in dem Umfang überhaupt erhöht werden. Es muss ja irgendwo das Geld herkommen. Ich will es auch da einmal an einem Beispiel verdeutlichen: Sie müssten die Umsatzsteuer etwa um einen Prozentpunkt erhöhen, damit sie den Finanzbedarf decken können, den der örR hat und das würde natürlich politisch sehr viel Freude auslösen, wenn man jetzt zum Beispiel sagen würde, die Umsatzsteuer würde um einen Prozentpunkt nach oben verschoben.


Anmerkung:
Der MANIPULATOR aka der JUSTIZIAR


durfte heute auf Deutschlandfunk in der Sendung "mediasres um 15:35 das Medienmagazin" seine Manipulationen unter das Volk streuen.
1. Beispiel:
Die Gebühr für das Ausstellen eines Passes trifft alle und ist dennoch keine Steuer. Er merkt aber nicht, dass die Gebühr kein Beitrag ist. Er wusste aber schon, dass der Beitrag für einen abgegrenzten Kreis von Nutzern gedacht ist.
2. Beispiel:
Die Steuerfinanzierung müsste dann über 1 % Punkt mehr an Mehrwertsteuer finanziert werden. Da sieht man mal wieder das Hirnchen des Assesorchen sich bemühen. Er will durchaus alle belasten. Die Geringverdiener und Kleinrentner ebenso gleichgestellt mit den Einkommengroßverdiener Intendant.

Auf die Idee zu kommen, dass bei der Einkommensteuererklärung der Jahresrundfunkbeitrag einbehalten werden kann, das schafft das Hirnchen des Assesorchen nicht.
Zitat
@mediasres
Das Medienmagazin

Systemwechsel in Dänemark - Steuerfinanzierung für öffentlichen Rundfunk DR
Kollegengespräch mit Clemens Bomsdorf, Nordenkorrespondent

Finanzierung per Steuer oder Gebühr? - Gespräch mit SWR-Justitiar Hermann Eicher
Interview mit Hermann Eicher, Justiziar beim SWR
...
Am Mikrofon: Brigitte Baetz

Edit "ChrisLPZ":
Betreff angepasst, Transkript hinzugefügt, in Pressemeldungen verschoben.
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: lex am 19. März 2018, 21:23
Zitat
Eicher: Ja, es ist natürlich so, dass auch bei einer Steuer geklärt werden müsste, welche Steuer ist es denn und welche Steuer kann denn in dem Umfang überhaupt erhöht werden. Es muss ja irgendwo das Geld herkommen. Ich will es auch da einmal an einem Beispiel verdeutlichen: Sie müssten die Umsatzsteuer etwa um einen Prozentpunkt erhöhen, damit sie den Finanzbedarf decken können, den der örR hat und das würde natürlich politisch sehr viel Freude auslösen, wenn man jetzt zum Beispiel sagen würde, die Umsatzsteuer würde um einen Prozentpunkt nach oben verschoben.
Und in keinem Wort erwähnt er, dass die ÖRR dann durch den Rechnungshof kontrolliert würden und diese dann sehr viel weniger Geld bewilligt bekommen.. Stichworte wären da z.B. Pensionen und Grundversorgung.
Auch die Tatsache, dass der ÖRR schon einen GANZEN Prozentpunkt in der Mehrwertsteuer ausmacht, sollte den deutschen Bürgern deutlich zu denken geben.
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: drone am 19. März 2018, 21:32
Zitat
Eicher: [...] Die Hauptprobleme sind, man würde, wenn es denn als Steuer ausgestaltet werden würde, würde das nur gehen über staatliche Haushalte. Es gibt in Deutschland eine einzige Steuer, die von demjenigen selbst erhoben wird, für den es ist, das sind die Kirchen. Das ist aber ein historisches Beispiel. Das könnte man so für heute für andere Bereiche nicht mehr organisieren und es würde dann natürlich der Vorwurf genau von denjenigen, die uns heute schon als Staatsrundfunk bezeichnen, verstärkt werden, weil natürlich gar nicht zu bestreiten ist, dass wenn der Rundfunkbeitrag in eine Steuer überführt würde und über staatliche Haushalte läuft, der staatliche Einflluss eindeutig verstärkt würde.

Auch auf die Gefahr hin, mich hierzu zu wiederholen:

Der ÖRR ist - ähnlich wie bei der Hinwendung zu einer Kirche beobachtbar - eine rein persönliche Glaubens- und Überzeugungsfrage, und hat mit "Wahrheit" nichts zu tun (wie auch?). Dementsprechend wäre er auch steuerlich genau so zu behandeln wie die Kirchen in unserem Lande, inclusive des damit verbundenen "Austrittsrechts" (Mangel am Rundfunkempfangsgerät - Internet spielt dabei keine Rolle!), welches allen(!) BürgerInnen in ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit zusteht. Und wenn er's, der ÖRR, wirklich gut macht, wird er dafür auch - völlig marktkonform - InteressentInnen finden, die ihn dafür "himmlisch" entlohnen - denn Qualität darf ja auch etwas mehr "kosten". Der freie Entscheidungswille (und allein darauf kommt es an) wäre gewahrt, und ein Neubeginn - nach Trockenlegung des vorhandenen "Sumpfes" ohnehin zwingend erforderlich - endlich möglich.

Und richtig, HERR JUSTITIAR, man könnte das heute nicht mehr so organisieren, wie es Anfang der 1950er einmal angedacht war. Die Welt hat sich verändert, die Idee von öffentlich-rechtlichem Rundfunk ist zur Unterhaltungs- und zusätzlichen Verblödungsmaschinerie, zur Money-Injection-Machine einer marktverzerrenden Medienindustrie, und zur via Megaphon verbreiteten Entsolidarisierungsleistung zwischen Politik und bürgerlichen Interessen verkommen.

Eigentlich müssten wir jetzt erst noch mal die Amis hier wieder einmarschieren lassen, um die Ideen, die ursprünglich für Veranstaltung von Rundfunk maßgeblich waren, wieder auffrischen zu können? Natürlich bräuchten wir dazu auch noch die Amis von damals - die heutigen wären dazu wohl nicht mehr in der Lage.

Mit obigem Ansatz dürfen dann auch die "Statistiker" und "Behaupter" endlich beweisen, dass der Zuspruch und die Begeisterung für den ÖRR wirklich so groß ist, wie fortwährend behauptet, und einer weiteren Finanzierung somit auch überhaupt nichts im Wege steht - wenn man denn nicht gelogen hat, versteht sich. Der ÖRR darf endlich(sic!) lernen, seinen eigenen Umfragen und Statistiken zu vertrauen, und dann wird das schon.

Zudem sollte gerade DER JUSTITIAR als solcher wissen, wie der "Beitrag" mittlerweile - gerade seit 2013 - abrechnungstechnisch in der EU-Statistik behandelt wird: als Steuer. Ätsch! Ein Sich-um-Kopf-und-Kragen-reden-Modell, das er, DER HERR JUSTITIAR, hier herbeiphantasiert, gibt es nicht, und wird es dank GG auch niemals geben.

Auch eine zusätzliche Verstärkung von Vorwürfen, ein Staatsrundfunk zu sein, würde lediglich zur Anerkennung des status quo des gegenwärtigen Systems führen (warum gab es wohl in den 1950ern keine Rundfunk- und Verwaltungsräte aus der Poltik in den LRAen?), was jedoch immer wieder heftig geleugnet und schon - als mittlerweile Einziges - reflexartig wiederholt wird. Dazu zu stehen, dass der staatliche Einfluss sich ohnehin nicht vermeiden lässt - bei gleichzeitigem Angebot einer Wahlmöglichkeit - das, ja das wäre schon heldenhaft und auch letztlich wirklich überzeugend und vertrauensfördernd.

Für einen Ansatz von "freien" Journalismus bedürfte es aber noch ganz anderer Konzepte, die ein ÖRR - ob mit, oder ohne die Kleingeistigkeit DES JUSTITIARS -  niemals(!) in Gang bringen könnte - das aber ist dann auch ein ganz anderes Thema...
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: noGez99 am 19. März 2018, 21:52
Zitat
Auch die Tatsache, dass der ÖRR schon einen GANZEN Prozentpunkt in der Mehrwertsteuer ausmacht, sollte den deutschen Bürgern deutlich zu denken geben.

Na ja, eine kurze Suche ergab zwar keine Summe für die Mehrwertsteuer sondern nur für die Umsatzsteuer von 226,4 MrdEur in 2017.
Ein Prozentpunk ergibt 226,4÷19 = 11,9 MrdEur, also wieder ein satter Aufschlag zu heute von 8 Mrd.
Um auf 8 Mrd zu kommen wären es 0,67 Prozent.
Da hat Herr Eicher wohl ein bisschen Fake News produziert.

Aber ich bin sowiso für eine Finanzierung über die Einkommenssteuer.
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: drone am 19. März 2018, 22:04
Da hat Herr Eicher wohl ein bisschen Fake News produziert.
Warum? Passt doch ganz zur Linie Wilhelm, oder? ;-)

(BTW, Mehrwertsteuer=Umsatzsteuer, und damit alles richtig gemacht - erstere wird meist vom "Verbraucher" so genannt, letztere gilt als der Begriff für "Unternehmer"...)
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: gerechte Lösung am 19. März 2018, 22:10
2.- € für Jeden als Steuer für die Grundversorgung, die ich respektiere und den Rest über Pay-TV.

Das wollen die Buben nicht, da die sich dann schneller bewegen müssten.
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: Spark am 19. März 2018, 22:43
Zitat
Eicher: Eine Steuer wird voraussetzungslos erhoben, das heisst, ich zahle eine Steuer und kann dafür vom Staat keine direkte Gegenleistung dafür verlangen. Beim Rundfunkbeitrag ist das anders, der Rundfunkbeitrag wird dafür gezahlt, dass den Bürgerinnen und Bürgern dafür die Möglichkeit eröffnet wird, den örR mit seinem umfassenden Angebot zu empfangen.

Moderatorin: Das Klingt ja jetzt gar nicht einmal so kompliziert, aber warum ist dieser Vorwurf, es handele sich aber um eine Steuer bei Gegnern des örR so beliebt?

Eicher: Das hängt damit zusammen, dass man beim Beitrag eigentlich immer von einem begrenzten Personenkreis ausgeht, der dann von der Leistung für die er den Beitrag bezahlt, profitiert und beim Rundfunkbeitrag ist nicht zu bestreiten, dass dieser Personenkreis sehr groß ist, aber das ist eben gerade kein Kriterium, um zwischen Beitrag und Steuer zu unterscheiden.
Sehr geehrter Herr Eicher,

Sie sollten lernen, Gesetze richtig lesen zu können. (Lernt man das nicht eigentlich schon während des Studiums?)
Der "Rundfunkbeitrag" wird nicht für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben. Der "Rundfunkbeitrag" wird für das Innehaben einer Wohnung oder Betriebsstätte erhoben.
Eine Wohnung oder Betriebsstätte stellen aber keine öffentliche Leistung dar, schon gar nicht vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Wenn Sie aber dennoch anderer Meinung sind, dann benennen Sie bitte das Gesetz, welches den "Rundfunkbeitrag" für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhebt. Bisher habe ich so ein Gesetz noch nirgends gesehen.

Herr Eicher, der Personenkreis ist nicht nur sehr groß, er ist sogar mit der Allgemeinheit identisch. Einen besonderen individuell zurechenbaren Vorteil kann es deshalb nicht mehr geben.
Und bis jetzt legt immer noch das Bundesverfassungsgericht die Kriterien für einen "Beitrag" fest, und nicht der Justiziar einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt.


Sehr geehrte Frau Baetz,

wie wäre es, wenn Sie auch einmal andere Personen zum Thema interviewen würden?
Z.B. RA Thorsten Bölck, Prof. Koblenzer oder Dr. Frank Hennecke, um nur einige zu nennen.
Immer nur einseitige Ansichten und Argumente zu präsentieren, ist nicht gerade sehr objektiv.
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: Frühlingserwachen am 19. März 2018, 23:14
Notwendig oder ersetzbar - die Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Sendung des SWR2 vom 3.3.2018

Ab Min. 14:58 Herr Eicher im Interview

http://avdlswr-a.akamaihd.net/swr/swr2/geld_markt_meinung_podcast/20180302-1600.m.mp3

Ab Min.16:12
erwähnt Herr Eicher das Bundesverwaltungsurteil zum Dieselfahrverbot, und das ein Wirtschaftsredakteur des SWR dies in der Sprache des Bürgers erklärt. Scheinbar ist  Herrn Eicher das Bundesverwaltungsgericht das vor 2 Jahren im März dieses Schund-Gefängnisurteil zum Rundfunkbeitrag gesprochen hat, für ihn in positiver Erinnerung. Da greift man doch gerne wieder darauf zurück, auf so ein Beispiel von wichtiger journalistischen, nur überhaupt vom SWR erbrachter Aufklärung zu dem Thema. Andere Möglichkeiten zur Information hat das sowieso schon betrogene Zwangszahlschäfchen ja nicht. Suggeriert Herr Eicher.
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: Auftakteule am 20. März 2018, 00:05

Frage 1: Inwiefern erheben die Kirchen die Steuer selbst, wenn sie prozentual vom Finanzamt von der Lohnsteuer einbehalten wird ?

Frage 2: Was geht voraus, wenn staatlicher Einfluß VERSTÄRKT wird ? Etwa vollkommene Unabhängigkeit ?

Frage 3: MUSS jeder einen Personalausweis haben ? Und wenn, seit wann dann nur einmal im Leben ?
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: gerechte Lösung am 20. März 2018, 01:52
Zitat
Eicher: Eine Steuer wird voraussetzungslos erhoben, das heisst, ich zahle eine Steuer und kann dafür vom Staat keine direkte Gegenleistung dafür verlangen. Beim Rundfunkbeitrag ist das anders, der Rundfunkbeitrag wird dafür gezahlt, dass den Bürgerinnen und Bürgern dafür die Möglichkeit eröffnet wird, den örR mit seinem umfassenden Angebot zu empfangen. 
Das ist ja gar nicht mal so schlecht. Stimmt nur nicht, Herr Eicher.

Er spricht einmal vom: Staat.

Wenn Herr Eicher kurz gesagt hätte: Die Wohnungssteuer, die derzeit an Stelle einer gerechtfertigten Nutzungsgebühr erhoben wird, wird rechtswidrig erhoben, dann hätte das gelangt.
Oder:
Der Rundfunk und seine Nutznießer brauchen mehr Geld, dann wäre das auch verständlich gewesen.
 
Bis 2012 hatte der Nutzer ein Empfangsgerät und hat sich als Nutzer freiwillig angemeldet und damit einen Nutzungsvertrag geschlossen. Ohne Empfangsgerät keine Nutzung.
Ab 2013 wird immer noch ein Gerät für die Nutzung benötigt und an der Situation des Nutzers von 2012 zu 2013 hat sich nichts geändert. Er hat immer noch einen Nutzungsvertrag, da er ja nutzt.

Das ist ja das, dass rotzfrech das umfassende Angebot eben gar keine Rolle mehr spielt, sondern die Wohnung. Das ist die Tatsache.

 Der Eicher legt das aber so dar, wie wenn das Angebot immer noch eine Rolle spielen würde. Das ist eben nicht mehr der Fall seit 2013, Herr Eicher. Der weiß das wahrscheinlich nur noch nicht?

Das ist Demagogie vom Feinsten.
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: cleverle2009 am 20. März 2018, 07:22
Aber ich bin sowiso für eine Finanzierung über die Einkommenssteuer.

Das wäre auch systemkonform. Der Staat schafft doch die Bedingungen dafür, um hohe Einkommen zu erzielen. Allerdings nicht für Jedermann.

Bestes Beispiel sind die Einkommen der Intendanten.

Die geschätzten Einkommensteuervorauszahlungen könnten dann dazu dienen Ihren Anteil an der Finanzierung des Rundfunks zu leisten.

Wer leistungsfähiger ist zahlt mehr. so ist das im Sozialstaatsprinzip angelegt.

Dort wo systemkonform Beiträge zur Finanzierung herangezogen werden, in den Vereinen, gibt es Sonderregelungen für Rentner und Ehrenmitglieder. Es werden dort auch nur die Nutzer bebeitragt und keiner wird gezwungen dem Verein zwangsweise beizutreten.
Zitat
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 9
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Aus Art. 9|2 GG geht auch hervor, dass es keinem Deutschen erlaubt ist dem Verein Rundfunk beizutreten. >:D
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: MMichael am 20. März 2018, 09:48
Eicher: Eine Steuer wird voraussetzungslos erhoben, das heisst, ich zahle eine Steuer und kann dafür vom Staat keine direkte Gegenleistung dafür verlangen. Beim Rundfunkbeitrag ist das anders, der Rundfunkbeitrag wird dafür gezahlt, dass den Bürgerinnen und Bürgern dafür die Möglichkeit eröffnet wird, den örR mit seinem umfassenden Angebot zu empfangen.

Ah - die Nebelkerze!  >:(
Steuern werden voraussetzungslos erhoben?
Aber KFZ-Steuer, Hunde-Steuer, Sekt-steuer, Kirchen-Steuer, Grund-Steuer etc. bedingen / setzen voraus, dass es ein KFZ, einen Hund, Sektlaune, Immobilienbesitz gibt.
Das kann/will mensch - muss mensch aber nicht haben!   

Selbst die Einkommenssteuer setzt etwas voraus: Ein Einkommen, das über dem Steuerfreibetrag hinausreicht.

Allein die Mehrwert-/Umsatz-Steuer (als Verbrauchssteuer) ist der "Sonderfall", bei dem (auch) lebensnotwendige Bedürfnisse nach Nahrung, Kleidung, Wohnen durch die Besteuerung des Kaufs entsprecheder Lebens-Mittel mit einer Steuer belastet werden.
Deshalb trifft diese vorausetzungslose Steuer vor allem die Armen!
z.B. Wenn das gesamte Einkommen für das Lebensnotwendige ausgegeben werden muss, gehen 7-19% (in Polen 5-23%) dieses Einkommen der Armen als Steuer in den Staatshaushalt (für Bildung, Rüstung, Gehälter und Pensionen etc.).

Somit ist also nicht die Schwindelsteuer namens "Umsatz- oder Mehrwertsteuer" der Ansatz für eine Steuerfinazierung, sondern immer die einkommensabhängige Einkommenssteuer mit Freibeträgen für Arme, Kinder, Rentner und für von anderen Sonderlasten Betroffene der "gerechtere" (solidarische) Ansatz!
Meine Meinung! (solidarisch = mensch hilft so gut mensch kann allen Menschen)

Zitat
Alle Menschen, die in Deutschland Geld verdienen, müssen grundsätzlich Einkommensteuer bezahlen.
Sie wird nach dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Leistungsfähigkeit erhoben.
Das bedeutet, wer mehr verdient, muss auch einen größeren Teil seines Einkommens als Steuer abgeben. Er ist "leistungsfähiger".
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Service/Einfach_erklaert/2011-12-08-einfach-erklaert-einkommensteuertarif-und-kalte-progression-flash-infografik-alternativtext.html

Zitat
Bei der Einkommensteuer kommt ein progressiver Steuersatz zur Anwendung. Damit erhöht sich der Einkommensteuersatz mit steigendem Einkommen. Ein hohes Einkommen unterliegt damit einem höheren Einkommensteuersatz als ein niedriges Einkommen. Mit dem progressiven Steuersatz soll die individuelle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.
Quelle: https://www.steuertipps.de/lexikon/p/progressiver-steuersatz
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: maikl_nait am 20. März 2018, 10:12
Hallo!

Herr E. weiß sehr gut, was er durch die Vertreter des örR in der Staatskanzlei RP in den "RBStV" §1 hat reinschreiben lassen. Finanzierung !!!

Herr E. soll gerichtsfest erklären, wo mit Geltung ab 1.1.2013 die abzugeltende Gegenleistung eines Beitrags definiert wurde.

MfG
Michael
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: cleverle2009 am 20. März 2018, 11:03
Wer kennt Herrman Eicher?
Das war die Frage, die ich den Bekannten in meinem Umfeld heute stellte.
Es war niemand dabei, der ja sagte.
Als ich dann das Bild von dem Herrn vorzeigte, ratlose Gesichter.
Ich sagte, der wäre doch im Internet.
Das Umfeld meinte, wir müssten arbeiten um unseren Lebensunterhalt zu verdienen.
Radio hören im Geschäft undenkbar. Hintergrundmusik von DVD ja.
Im weiteren Gespräch erklärte ich denn den Leuten, dass dieser Herr sich von den Rundfunkbeiträgen ernährte, da war das Entsetzen(oder Empörung) auf den Gesichtern nicht zu übersehen.
Jetzt kennen wieder mehr Leute diesen Herrn.
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: drboe am 20. März 2018, 11:31
Zitat
Eicher: [...] Die Hauptprobleme sind, man würde, wenn es denn als Steuer ausgestaltet werden würde, würde das nur gehen über staatliche Haushalte. Es gibt in Deutschland eine einzige Steuer, die von demjenigen selbst erhoben wird, für den es ist, das sind die Kirchen.

So einen Unsinn verbreitet ein Jurist? Die "Kirchensteuer" ist nichts anderes als ein Mitgliedsbeitrag in einem Verein. Nicht-staatliche Institutionen können keine Steuern erheben. Dass die Vereinsbeiträge vom Finanzamt für die beiden großen Kirchen eingezogen wird, ist m. E. ein Skandal. Die Kirchen wissen das und horten daher die Einwohnerdaten derjenigen, die in der Kirche sind. Nur für den Fall, dass das Inkasso durch die Finanzämter einmal beendet wird.

Zitat von: Eicher
Das ist aber ein historisches Beispiel. Das könnte man so für heute für andere Bereiche nicht mehr organisieren und es würde dann natürlich der Vorwurf genau von denjenigen, die uns heute schon als Staatsrundfunk bezeichnen, verstärkt werden, weil natürlich gar nicht zu bestreiten ist, dass wenn der Rundfunkbeitrag in eine Steuer überführt würde und über staatliche Haushalte läuft, der staatliche Einflluss eindeutig verstärkt würde.

Wie wir wissen ist der sogn. Rundfunkbeitrag EU-rechtlich betrachtet eine staatliche Beihilfe. Eine als Rundfunksteuer korrekt titulierte Finanzierung des ÖRR birgt nach meiner Ansicht ebenso wenig die Gefahr staatlicher Abhängigkeit und Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie die bisherigen Regelungen selbige letztlich nicht verhindert haben. Theater, Oper, Filme und andere Bereiche der Kultur werden zu nicht geringen Teilen mit Steuermitteln finanziert. Es ist nicht bekannt, dass sich Kulturschaffende deshalb in ihrer Arbeit behindert sehen und diese Unterstützung aus solchen Gründen etwa ablehnen.

Im März 2014 hat das Bundesverfassungsgericht eine seit mehr als 50 Jahren bestehende, verfassungswidrige Besetzung der Gremien des ZDF festgestellt. Ein Zustand, der faktisch eben solange bekannt ist, wie das Zweite Deutsche Fernsehen existiert und quasi zum Gründungskonzept des ZDF gehört. Es ist nicht zu übersehen, dass für alle übrigen öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland bezüglich deren Gremien letztlich das Gleiche gilt wie für das ZDF. Man muss zudem nicht einmal, wie Herr Eicher, befürchten, dass Politik und Staat auf die Sender Einfluss nehmen. Dies ist längst gängige Praxis und wird von Politikern indirekt nicht einmal in Abrede gestellt, wenn z. B. von "Rotfunk" bzw. "Schwarzfunk" die Rede ist. Begriffe, die es bis in die populäre Wikipedia im Internet gebracht haben.

M. Boettcher

Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: denyit am 20. März 2018, 12:03
Das könnte man so für heute für andere Bereiche nicht mehr organisieren und es würde dann natürlich der Vorwurf genau von denjenigen, die uns heute schon als Staatsrundfunk bezeichnen, verstärkt werden, weil natürlich gar nicht zu bestreiten ist, dass wenn der Rundfunkbeitrag in eine Steuer überführt würde und über staatliche Haushalte läuft, der staatliche Einflluss eindeutig verstärkt würde.
Als Jurist muss er den Unterschied zwischen Behauptung und Fakt kennen. Trotzdem formuliert er seine Behauptung als Fakt.

Anstatt eine durch KEF bestimmte und durch Parlament beschlossene Wohnungsabgabe könnte man natürlich genauso eine durch KEF bestimmte und Parlament beschlossene Finanzierung aus dem Haushalt beschließen. Inwiefern solch ein Beschluss des Parlaments einen stärkeren Einfluss haben soll verschliesst sich mir.

Auch das BVerwG schließt dies zumindest nicht aus (BVerwG 6 C 7.15):

Zitat
23) Andererseits schließt die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verankerte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus, dass die Landesparlamente die Finanzausstattung auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung der Landesregierungen oder nach ihrem Ermessen in den Landeshaushalten festlegen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss ein unabhängiges, außerhalb der Staatsorganisation stehendes Gremium über den voraussichtlichen Finanzbedarf der Rundfunkanstalten entscheiden, wobei es deren Programmfreiheit zu beachten hat. Dementsprechend prüft die hierfür eingerichtete Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) die finanziellen Vorstellungen der Rundfunkanstalten daraufhin nach, ob sie sich im Rahmen des Rundfunkauftrags halten, d.h. in Zusammenhang mit der Herstellung und Verbreitung der Programme stehen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und diejenige der öffentlichen Haushalte berücksichtigen (§ 14 RStV; §§ 1, 3 RFinStV). Die Landesgesetzgeber dürfen von dem Vorschlag der KEF nur aus medienpolitisch neutralen Gründen abweichen, die offenzulegen sind (§ 7 Abs. 2 RFinStV; vgl. zum Ganzen: BVerfG, Urteile vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60 <91 ff.> und vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 809, 830/06 - BVerfGE 119, 181 <224 ff.>).

24) Es kann dahingestellt bleiben, ob die Länder den auf diese Weise festgestellten Finanzbedarf der Rundfunkanstalten im Haushalt bereitstellen, d.h. den Rundfunkanstalten staatliche Zuschüsse aus Steuermitteln gewähren dürfen. [...]
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: rave am 20. März 2018, 12:50
(zu Zitat siehe unter #15 oben)

Wenn etwas „verstärkt“ wird, dann war schon etwas da. Wenn also die staatliche Einflussnahme durch die Änderung eines Finanzierungsmodells „verstärkt“ würde, dann gab es diese Einflussnahme bereits. Wo blieb da bisher die Unabhängigkeit? Stand die nur auf dem Papier? Wird diese immer nur herauf- und heruntergebetet? Die Unwahrheit wird nicht zur Wahrheit, auch wenn sie noch so oft wiederholt wird. Um dieser angeblichen Unabhängigkeit ein Quäntchen Glaubwürdigkeit zu initiieren, müssten zuerst die Rundfunkräte entrümpelt werden: Jeder mit Parteibuch, gleich welcher Couleur, fliegt raus. Das wäre der Anfang, ein Zeichen…
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: MMichael am 20. März 2018, 13:50
So einen Unsinn verbreitet ein Jurist?
Ganau. -
Zitat
Ich fühle mich an den Dunning-Kruger-Effekt erinnert: Demzufolge führt extreme Inkompetenz dazu, dass man seine eigene Inkompetenz nicht mal erkennt.
Quelle: Dunning-Kruger-Effekt bei der Kirchenredaktion des Bayerischen Rundfunks
https://hpd.de/artikel/dunning-kruger-effekt-kirchenredaktion-des-bayerischen-rundfunks-15192
Dazu auch : Falschdarstellungen im BR zu Kirchensteuer
Von: Mattias Krause
https://hpd.de/artikel/falschdarstellungen-im-br-kirchensteuer-15185



Die "Kirchensteuer" ist nichts anderes als ein Mitgliedsbeitrag in einem Verein.
Genau.
Dazu haben auch andere kluge Leute schon was aufgeschrieben.
z.B. Gerhard Czermak zu Körperschaften des öffentlichen Rechts
Zitat
Neuerdings wurde der Körperschaftsstatus in einer etwa 700-seitigen Monographie kritisch untersucht. Verfassungsrechtlich ist demnach das nach 1949 entstandene Verständnis des Art. 137 V WRV nicht zu rechtfertigen. Mit dem Körperschaftsstatus verband die Weimarer Nationalversammlung nämlich eindeutig keine inhaltlichen Garantien. Der völlig ungeklärte Begriff diente nur dem Zweck, als Anknüpfungspunkt für die Kirchensteuer zu dienen und zu vermeiden, dass die Kirchen auf die gleiche Ebene wie etwa Sportvereine gestellt werden. Die inhaltliche Ausgestaltung sollte durch Art. 137 VIII WRV durch die Landesgesetzgebung erfolgen. Zu Unrecht hat man daher die meisten heute etablierten konkreten Körperschaftsrechte zu verfassungsunmittelbaren Garantien umgedeutet. 
Quelle: https://hpd.de/artikel/religionsgemeinschaften-koerperschaften-des-oeffentlichen-rechts-15334

ein Skandal
Genau!

Danke @drboe
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: tokiomotel am 20. März 2018, 20:15
Aber ich bin sowiso für eine Finanzierung über die Einkommenssteuer.
Wer leistungsfähiger ist zahlt mehr. so ist das im Sozialstaatsprinzip angelegt.
Meine Rede schon seit ewigen GEZeiten.
Die Finanzierung gehört als neckisches Beiwerk in Anlehnung zur Lohnsteuer auf jeden Gehaltszettel.
Solidarisch, einfach, gut.
Auch wenn es den Nichtnutzern so auch wieder nicht schmeckt.
Jedem recht getan, ist  ;)
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: GEiZ ist geil am 20. März 2018, 21:14
Die Finanzierung gehört als neckisches Beiwerk in Anlehnung zur Lohnsteuer auf jeden Gehaltszettel.

Wichtig dabei ist nur, daß die Staatsfunksteuer explizit ausgewiesen wird und nicht in der Lohnsteuer enthalten ist. Nur so können die Besserverdiener beurteilen wie sehr sie die Zusatzpensionen der Profiteure belasten.
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: pinguin am 20. März 2018, 21:36
Die Finanzierung gehört als neckisches Beiwerk in Anlehnung zur Lohnsteuer auf jeden Gehaltszettel.
Funzt dann nur a la Solizuschlag, oder auch nicht, weil Art. 10 EMRK und Art. 11 Charta mit "without interference by public authority". Dieses Teilzitat schafft keiner aus Europa, weil es kaum eine Einstimmigkeit dazu geben würde.

Es darf seitens öffentlicher Stellen keine Eingriffe in die individuelle Medienhoheit geben.

Es kann keinem zugemutet werden, finanzieren zu müssen, daß er verarscht wird.
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: MMichael am 21. März 2018, 11:45
Es kann keinem zugemutet werden, finanzieren zu müssen, daß er verarscht wird.

Leider leider  :-\ – doch.  >:(
Es wird (weltweit) den Menschen als Steuerzahler immer zugemutet, Dinge zu finanzieren, die sie nicht wollen, die gegen Menschenrechte gerichtet sind, das Völkerrecht brechen, die Menschen verletzen und morden.
Ich denke, die zahllosen Beispiele der militärischen, geheimdienstlichen und sonstigen Desaster in Deutschland, Europa und aller Welt sind bekannt.?


Im Übrigen existiert bekanntlich in Europa (NL + ES + FIN) bereits die Steuerfinanzierung des örR.
Zitat
Durchschnittlicher ÖRR-Beitrag als Teil der Einkommenssteuer pro Monat und Haushalt, 2016
FIN 10 EUR
NL 6 EUR
ES 2 EUR
Quelle: Seite 50 + 51 https://www.mckinsey.de/files/die_rolle_des_oerr_in_der_heutigen_medienlandschaft.pdf

Und in Dänemark wird bekannlich die Steuerfinanzierung des örR jetzt eingeführt:
Dänemark schafft die Rundfunkgebühren ab und finanziert die öffentlich-rechtlichen Sender künftig über Steuern. Das Budget des Dänischen Rundfunks soll zudem um ein Fünftel gekürzt werden.

Somit ist also nicht die Schwindelsteuer namens "Umsatz- oder Mehrwertsteuer" der Ansatz für eine Steuerfinazierung, sondern immer die einkommensabhängige Einkommenssteuer mit Freibeträgen für Arme, Kinder, Rentner und für von anderen Sonderlasten Betroffene der "gerechtere" (solidarische) Ansatz!
Meine Meinung! (solidarisch = mensch hilft so gut mensch kann allen Menschen)
Zitat
Gut so! [...] wird sicherlich der "Versorgungsauftrag"/ Umfang diskutiert werden.
Oder!? ;)
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: pinguin am 21. März 2018, 12:03
Leider leider  :-\ – doch.  >:(
Bitte differenziere zwischen der direkten und der indirekten; weiterhin würde es die Dimensionen dieses Forums übersteigen, würde man alle Beispiele benennen, wo Steuermittel nicht im Sinne der Mehrheit der Steuerzahler verwendet werden.
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: drone am 21. März 2018, 12:20
Zitat
Gut so! [...] wird sicherlich der "Versorgungsauftrag"/ Umfang diskutiert werden.
Oder!? ;)
Definitiv würde eine an das Einkommen gekoppelte Steuer zur Rundfunkfinanzierung auch zu zusätzlichen Diskussionsbeiträgen zu den "Versorgungsauftragsfragen" aus den Kreisen der "Besserverdienenden" - die im Moment leider noch an massiver Übervorteilung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit "leiden" - führen, wollte man das derzeitige Finanzierungsvolumen weiterhin aufrecht erhalten. Danach würde ich mich dann selbstverständlich auch über weitere, neue Forumsmitglieder aus diesen Kreisen freuen. ;-)

(Tja, lieber ÖRR, so oder so, da kommst du nich' d'rum 'rum. Du solltet endlich anfangen, dir über die relevanten Themen zu deiner Zukunft Gedanken zu machen. Und bitte nicht nur aus der Angst vor "rechten" Meinungsäußerungen heraus, die ein Medienkommissar in seiner Echokammer immer wieder einzig zu entdecken vermag...)
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: ope23 am 21. März 2018, 16:16
Also, mal kurz zur Kirchensteuer... ich habe eben mal kurz geguhgelt, ob unter Steuerfachleuten diskutiert wird, ob "Kirchensteuer" überhaupt eine Steuer(art) ist. Ich habe keine Diskussion gefunden, deshalb hier meinen unmaßgeblichen Standpunkt mit dem Fazit, die Kirchensteuersache einfach zu ignorieren:

1. Die Kirchensteuer ist nämlich eine Sonderausgabe, die man von... ja genau, "der Steuer" absetzen kann. Allein das weist darauf hin, dass die Bezeichnung Kirchensteuer falsch ist. Mir ist leider nicht bekannt, ob es ähnlich eine echte staatliche Steuer gibt, die... ja, genau: steuermindernd wirkt.

2. Meinetwegen könnte man die Kirchensteuer auch als Vereinsbeitrag (drboe) durch die Kirchen einnehmen lassen.

3. Historisch ist die Kirchensteuer in deutschen Landen (um halbwegs korrekt für das 19. Jhd. zu schreiben) als langjährige Entschädigungszahlung für die Enteignung der Kirchengüter im Reichsdeputationshauptschluss entstanden.

4. Das Finanzamt leitet die Kirchensteuer nur weiter, der Fiskus bekommt (bis auf eine Aufwandsentschädigung) nichts.

Wenn DER JUSTIZIAR den Vergleich mit der Kirchensteuer schon riskiert, dann sollte man den Rundfunkbeitrag als Sonderausgabe absetzen können. Soweit ich es mitbekommen habe, wird der Rundfunkbeitrag von den Finanzämter aber nicht als steuermindernde Sonderausgabe akzeptiert. Die Begründung hierfür gab es auch irgendwo...

Fazit: Die Kirchensteuer ist eine so dermaßen andere Baustelle als dieser Rundfunkbeitrag, dass ich immer nur empfehlen kann, den Vergleich erst gar nicht zu wagen.


Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: cleverle2009 am 21. März 2018, 18:27
...

1. Die Kirchensteuer ist nämlich eine Sonderausgabe, die man von... ja genau, "der Steuer" absetzen kann. Allein das weist darauf hin, dass die Bezeichnung Kirchensteuer falsch ist. Mir ist leider nicht bekannt, ob es ähnlich eine echte staatliche Steuer gibt, die... ja, genau: steuermindernd wirkt.

...
entschuldige @Autor: ope23
ich mach mal den Korinthenkacker  (#)
Eine Sonderausgabe wird vor Berechnung der Einkommensteuer vom Einkommen subtrahiert.
Sonst ist alles richtig.
Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: fox am 21. März 2018, 19:45
Wenn der Herr Eicher schon auf die Kirchensteuer rumhackt, so muß er auch hinzufügen, daß  der Wohnungsinhaber die Möglichkeit hat, von der Kirche auszutreten und somit muß er keine Kirchensteuer mehr bezahlen.
Diese Möglichkeit ist mir aber bei den ÖRR noch verwehrt. >:(


Titel: Re: Herrman Eicher zur Option des steuerfinanzierten örR
Beitrag von: ope23 am 21. März 2018, 23:15
... "der Steuer" absetzen
ich mach mal den Korinthenkacker  (#)
Eine Sonderausgabe wird vor Berechnung der Einkommensteuer vom Einkommen subtrahiert.

Danke für den Hinweis, aber ich habe genau deswegen die Gänsefüßchen gesetzt, um mich auf die Redensart von der Steuer absetzen, die in der Tat etwas falschherum ist, zu beziehen.  ;)

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