Also, mal kurz zur Kirchensteuer... ich habe eben mal kurz geguhgelt, ob unter Steuerfachleuten diskutiert wird, ob "Kirchensteuer" überhaupt eine Steuer(art) ist. Ich habe keine Diskussion gefunden, deshalb hier meinen unmaßgeblichen Standpunkt mit dem Fazit, die Kirchensteuersache einfach zu ignorieren:
1. Die Kirchensteuer ist nämlich eine Sonderausgabe, die man von... ja genau, "der Steuer" absetzen kann. Allein das weist darauf hin, dass die Bezeichnung Kirchensteuer falsch ist. Mir ist leider nicht bekannt, ob es ähnlich eine echte staatliche Steuer gibt, die... ja, genau: steuermindernd wirkt.
2. Meinetwegen könnte man die Kirchensteuer auch als Vereinsbeitrag (drboe) durch die Kirchen einnehmen lassen.
3. Historisch ist die Kirchensteuer in deutschen Landen (um halbwegs korrekt für das 19. Jhd. zu schreiben) als langjährige Entschädigungszahlung für die Enteignung der Kirchengüter im Reichsdeputationshauptschluss entstanden.
4. Das Finanzamt leitet die Kirchensteuer nur weiter, der Fiskus bekommt (bis auf eine Aufwandsentschädigung) nichts.
Wenn DER JUSTIZIAR den Vergleich mit der Kirchensteuer schon riskiert, dann sollte man den Rundfunkbeitrag als Sonderausgabe absetzen können. Soweit ich es mitbekommen habe, wird der Rundfunkbeitrag von den Finanzämter aber nicht als steuermindernde Sonderausgabe akzeptiert. Die Begründung hierfür gab es auch irgendwo...
Fazit: Die Kirchensteuer ist eine so dermaßen andere Baustelle als dieser Rundfunkbeitrag, dass ich immer nur empfehlen kann, den Vergleich erst gar nicht zu wagen.