Vor Gericht wird mit dem Ausdruck:
Spezialgesetz argumentiert.
Das will mir einfach nicht in den Kopf.
Warum wird dieses sog. Spezialgesetz nicht beim Namen genannt?
Ich habe noch nie etwas von einem Spezialgesetz gehört, und warum nicht?
Na, weil ich den Clausi und die Tagesschau nicht gucke,
aber vom
Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz.
und dort steht: "(1) Dieses Gesetz
gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und
für die Tätigkeit des Hessischen Rundfunks." Quelle:
https://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/laender/he/vwvfg_ges.htmDas ist ein echtes greifbares Gesetz. Und nur das zählt.
Noch ein paar Gedanken zur Abzocke des Bürgers, für speziellen Rundfunk, der nicht vom Bürger finanziert werden muss.
Wir müssen beim Rundfunk splitten zwischen hoheitlich mit Gebietsschutz im jeweiligen Land und überregional ohne Gebietsschutz.
Der Bürger hat seine LRA in seinem Land zu finanzieren, lt. Grundauftrag und Grundversorgung. Da dürften 5.- € / Mon. reichen.
Der Bürger zahlt an seine LRA und nur für seine LRA.
Die Daten der Bürger dürfen das Land nicht verlassen und schon gar nicht an den BS übermittelt werden.
Dieser Meldedatenabgleich ist grundgesetzwidrig nur einmal.
Das sind dann diese 16 x LRA, wobei, jeder in seinem Land.
ARD, ZDF, DR, verm. ARTE, 3-Sat und andere kann es von mir aus gerne geben, aber nicht vom Bürger finanziert, da die länderübergreifend arbeiten und das dann nicht mehr ins Landesrecht fällt, sondern ins Bundesrecht.
Dieser Luxus darf nicht auf den einzelnen Bürger abgewälzt werden, sondern den haben die zu bezahlen, die das nutzen wollen.
Diese sind dann nicht mehr öff.-rech. sondern mehr oder weniger privat? vermute ich mal. K.A. .
Der Gesetzgeber hat den öff.-rech. Auftrag an eine Anstalt, nämlich die LRA mit
Selbstverwaltung gegeben und nur an diese. Diese LRA gehört damit nicht zur Staats- besser Landesverwaltung und hat kein Recht auf Verwaltungsverfahren.
Es wird doch immer wieder betont, wie
staatsfern diese LRA sind.
Ich bin der Meinung, dass die 16 öff.-rech. LRA keine Werbung schalten dürfen, da diese Gebietsschutz genießen.
ARD, ZDF, DR, verm. ARTE, 3-Sat immer, da diese keine LRA sind.
Für diese darf dann der BS gerne tätig werden.
Die LRA HR ist die LRA des hessischen Bürgers . Mehr hat den hessischen Bürger nicht zu interessieren.
Dem Thüringer Bürger steht das gleiche Recht zu wie dem hessischen Bürger, nämlich einen LRA in Thüringen und nicht in Sachsen.
Der RBStV ist ein Vertrag, der über die Landesgrenze hinausgeht, da man mit Leuten verhandelt, die nicht im Land wohnen. Damit ist es Bundesrecht.