@boykott2015:
Nun der BS: der ist von den LRA, DR und ZDF gegründet worden. Dieser erhält also von allen LRA den Auftrag den Beitragseinzug zu übernehmen.
Hinweis: ZDF und DR vermasseln das Ganze, da sie keine Satzungen zum Beitragseinzug haben und können dementsprechend keinen Auftrag für BS zum Beitragseinzug erteilen.
Ich hatte an anderer Stelle schon geschrieben, dass ich die Beteiligung von DR und ZDF auch nicht nachvollziehen kann, da sie zwar Begünstigte des sogn. Rundfunkbeitrags sind, jedoch mit dem Inkasso an sich nichts zu tun haben. Andererseits haben die Länder den ÖR-Rundfunkanstalten gestattet Firmen zu gründen und Beteiligungen zu erwerben. Vor allem die großen Sender machen davon nachhaltig Gebrauch und haben praktisch Konzerne gegründet, in die nahezu unkontroliert viel Geld aus dem "Beitrag" fließt. Man kann auf Grund dessen nicht unbedingt davon ausgehen, dass eine Beteiligung von DR und ZDF am BS nicht zulässig ist. Witziger Weise könnte man annehmen, dass diese Beteiligung einem Misstrauen von ZDF und DR gegenüber den ARD-Sendern entspringt.
@pinguin:
Sicher nicht; falls aber der BS der Bevollmächtigte sein sollte, so ist der als Teil des Unternehmens definiert. Und als Teil ist er Mitarbeiter des Unternehmens.
Was definitiv nicht ausschließt, dass man ihm a) bestimmte Aufgaben überträgt, und b) ihm eine Vollmacht ausstellt, so solche erforderlich ist.
Wenn du in Frage stellst, dass der BS von den LRA, DR und ZDF gegründet wurde, muss das nicht heißen, dass dies nicht zutrifft bzw. dass die Zweifel weite Kreise erfassen. Also bitte nachvollziehbare Hinweise darauf, dass es a) die Benannten nicht gemacht haben, b) wer es anstelle dessen durchgeführt hat.
Und, übrigens, ein Bevollmächtigter kann durchaus selbst der Verfassung unterworfen sein; zumindest äußerte sich das BVerfG mal derart zur Berufsbetreuung pflegebedürftiger Personen, ein Berufsbetreuer ist ja auch ein Bevollmächtigter. (Das Az suche ich bei Bedarf nochmals heraus).
Hui, du baust hier aber einen ziemlichen Popanz großer Worte auf:
Der Verfassung unterworfen. Ich bin schier beeindruckt.
Kannst du mir kurz einmal Personen und/oder Personenkreise benennen, die sich in Deutschland aufhalten und
nicht der Verfassung (und sicher auch den übrigen Gesetzen) unterworfen sind?
Nehmen wir nun an, drei selbständige Gebäudereiniger haben eine klassische GbR gegründet um billiger einkaufen zu können.
Privatrecht.
Die LRA sind Unternehmen, sind keine Behörden, haben keine hoheitlichen Befugnisse. -> Sagen EuGH, BGH, BFH, der Bund sagt das auch, und mein Land ebenfalls.
Hier ging es vor allem darum, dass es das Konstrukt GbR gibt, die klassisch gesehen nicht rechtsfähig sind. Du berufst dich doch, wie auch "gerechte Lösung", auf den Punkt mangelnder Rechtsfähigkeit, allerdings ohne den Nachweis zu führen, dass die häufig behaupteten Folgen tatsächlich eintreten. Um diese willst dich mit dem Hinweis "Privatrecht" drücken? Wenn die LRA Unternehmen sind, wie du selbst feststellst (2. Zitat), dann dürfte für sie in allen wesentlichen Punkten des geschäftlichen Handelns das gleiche Recht gelten wie für jedes andere Unternehmen auch. Darauf stellst du doch mit deinen Europa-rechtlichen Hinweisen ziemlich häufig ab. Da wäre es sinnvoll, daraus auch die Konsequenzen zu ziehen. Erläutere daher doch bitte einmal, warum eine nicht-rechtsfähige GbR handlungsfähig ist, der nicht-rechtsfähige BS das aber gerade nicht sein soll.
@gerechte Lösung:
Ich versuche es mal zu erklären, wie ich es sehe.
Es wäre für die Diskussion sicher hilfreich, wenn du die eigene Sichtweise mit Fakten, Gesetzen, Urteilen usw. untermauern würdest. Annehmen kann man viel, und Annahmen zu äußern ist ja durchaus OK. Aber das kann nur ein Anfang sein. Danach muss man Tatsachen benennen, die diese Annahme stützen oder in Frage stellen. Bei nahezu allem, was du hier einbringst, fehlt es leider an nachvollziehbaren Begründungen. Nur dann wären Schlussfolgerungen, die du aus den Annahmen ziehst, stimmig. Was du bisher dazu vorbringst finde ich noch nicht überzeugend. Die Haltung
ich bin gegen den ÖRR und dessen Finanzierung, daher muss die Konstruktion des BS sachlich und rechtlich zweifelhaft sein, hilft leider kein Stück weiter. Zudem sind deine mehrfach getätigten Aussagen von einer
Anstiftung etc. gefährlich nah am Vorwurf einer Straftat. Eine falsche Anschuldigung ist nun definitiv strafbar. Außerdem sind solche Behauptung ziemlicher Unsinn, sie bedürfen, so sie einen wahren Kern hätten, nicht widerlegbarer Beweise.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.