Extern heißt nach außen.
Ich müsste noch hinzufügen bezüglich Landesrecht in Sachen Rundfunk gegenüber dem Bürger.
Immer nur Landesrecht im eigenen Land.
Alles, was nach außen hin gegenüber dem Bürger erfolgen darf, ist offen für jeden einsehbar. Dazu braucht es keine internen Abmachungen, die nicht veröffentlicht werden dürfen.
Wir haben es mit sog. öffentlich rechtlichen Anstalten zu tun.
Wozu braucht es da geheime Abmachungen?
@Pinguin,
Zu deinem Beispiel mit der Tochtergesellschaft. In welchem Recht bewegt sich das? Verm. Bundesrecht?
Treten dort mehrere Konzerne als Muttergesellschaft unter unterschiedlichem Recht auf? (Unterschiedliche Staaten?)
Befindet sich dabei die Tochtergesellschaft in einem anderen Staat?
Ein wenig sarkastisch:
Tochterunternehmen wurden und werden insbesondere gegründet, um bei Mischkonzernen mit horizontaler oder vertikaler Konzernstruktur die einzelnen Tätigkeitsgebiete voneinander zu trennen und transparenter zu gestalten.
quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/TochtergesellschaftBeim BS ist das genau entgegengesetzt, nämlich intransparent.
Dazu meine Frage. Ist der BS so etwas wie eine sog. Tochtergesellschaft, an der m.E. 16 Länder mit 16 mal Landesrecht oder eben 9 LRAs, ZDF und DR beteiligt sind?
Der BS selbst ist nicht rechtsfähig, nicht parteifähig und nicht prozessfähig.
Der BS betreibt eine eigene Abteilung Recht und Personal, die das Konto von Mr.X hat pfänden lassen.
Herr Bo..... , Frau Sc.... . Die Beiden haben keine Arbeitsverträge mit der LRA des Mr.X.
Da komm ich beim allerbesten Willen nicht mit. Ein nicht rechtsfähiger BS will eine Unterabteilung haben, die rechtsfähig sein soll?
Diese beiden o.g. Personen haben die Anweisung zum Pfänden gegeben. Die Bank hat es trotz Widerspruch und Hinweis auf die Nichtrechtsfähigkeit vollzogen.
Für mich ist es ein Unding, dass eine untergeordnete Abteilung rechtsfähig sein will und dass der BS diese Abteilung überhaupt haben darf, die im gesamten Bundesgebiet tätig wird, obwohl wir uns im Landesrecht befinden.