Wieso darf die LRA eigentlich die Verwaltungsvereinbarung mit dem Beitragsservice abschliessen? Dass der BS ein Teil der LRA ist und in ihrem Namen handelt? Wo steht das im Gesetz?
Ja, immer nur im eigenen Land, da Landesrecht. Über die Grenze hinaus, geht nicht. Köln liegt außerhalb.
Nicht ganz, nicht mit dem BS, sondern wohl 9 LRA, ZDF und DR untereinander.
Unklar ist, wieso ZDF und DR mitreden, da ja Landesrecht. Unklar ist, wieso nicht 16 LRA, da es das Landesrecht 16 Mal gibt.
Im Gesetz steht nichts vom BS direkt. Und im RBStV auch nicht, nur etwas gemeinsames.
Dieser RBStV ist weitestgehend nicht durchdacht und enthält Fehler.
Jede Landesrundfunkanstalt - Es ist nicht festgelegt, dass ein Land nur eine Landesrundfunkanstalt hat.
(Das verstehe ich so, da es ja 16 Länder betrifft, ist die jeweilige Anstalt gemeint.)
Das irritiert eben gewaltig.
Es muss im Land auf den Bürger des Landes zugeschnitten sein.
Da du das ansprichst.
Für Hessen müsste ganz konkret im Vertrag, der sozusagen transformiert wurde
((Oder eher eben für meine Begriffe nicht. Transformieren - verstehe ich so, auf das jeweilige Land ersichtlich zugeschnitten, umgeformt, ein Transformator, Transformer ist ein Umformer.)), drin stehen : der Hessische Rundfunk.
Dieser allgemein gehaltene Vertrag muss so umgesetzt werden, dass für den hessischen Nutzer ersichtlich ist, wer sein rechtliches Gegenüber, sein Vertragspartner ist.
Bei Hessen ginge es ja grad mal noch.
Was müsste für den thüringer Bürger drin stehen? Der MDR? Der hat seinen Sitz in Sachsen.
Das liegt außerhalb des Landes!
Hier wird es kompliziert.
Wer denn, bitteschön, soll das sein?
Und darum hat man das mal schön weggelassen.
Das heiß nicht anderes, als das, was da so mal bei drei Bier ausgekaspert wurde, völlig wortgleich in allen 16 Ländern übernommen worden ist.
Warum das? Verm., weil man es schnell über die Bühne zerren wollte?