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Autor Thema: Ulrich Wilhelm: "Unser Angebot hat seinen Preis"  (Gelesen 12179 mal)

C
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Hamburger Abendblatt, 16.03.2018

"Unser Angebot hat seinen Preis"

Interview mit U.Wilhelm von (?)

Zitat
[…]
Herr Wilhelm, was wären die Konsequenzen für den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewesen, hätten die Schweizer am 4. März für die Abschaffung der Rundfunkgebühr votiert?
Die Debatte um den Rundfunkbeitrag und um die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen würde ohne dieses klare Bekenntnis auch hierzulande noch hitziger geführt werden. […]

In Deutschland wollen laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag dieser Redaktion nur 55 Prozent der Bevölkerung den Rundfunkbeitrag beibehalten.
Ein Wahltag ist etwas anderes als eine Umfrage. Wir erheben solche Akzeptanzwerte seit Jahrzehnten, und hier stellt sich aktuell ein ganz anderer Eindruck dar: Laut Infratest dimap vom Februar halten zum Beispiel 83 Prozent den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hierzulande für nicht verzichtbar.

Dennoch hat die Kritik an den Öffentlich-Rechtlichen zuletzt zugenommen.
Es stimmt, dass eine kritische Minderheit sich immer vernehmbarer Gehör verschafft. […]

Aber da muss doch mehr drin sein. Privatwirtschaftliche Medien schaffen es auch, in weitaus größeren Dimensionen zu sparen.
Die grundlegende Frage lautet doch: Welchen Stellenwert soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk in unserem Land künftig haben? Die Besonderheit der ARD sind die regionale Vielfalt und die vielen Qualitätsangebote, die kein Privatsender leisten könnte: das weltweite Korrespondentennetz, hochwertige Hörspiele und Kulturwellen, ein einmaliges Klassikangebot mit Spitzenorchestern, die Musikförderung von vielen Zehntausend Schülern, die Bildungsangebote ARD-alpha, Phoenix, 3sat und Arte oder die Berichterstattung über Heimat und Brauchtum, die Zusammengehörigkeit schafft. Denken Sie an Ereignisse wie die Paralympics oder das hochwertige Angebot des Kika. Diese Vielfalt rechnet sich für kommerzielle Anbieter nicht, bei einer reinen Marktlösung würde all das verschwinden. Ein solches Angebot hat aber seinen Preis. […]

Weiterlesen auf:
https://www.abendblatt.de/wirtschaft/article213736273/Unser-Angebot-hat-seinen-Preis.html


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Kein Bürger hat die Pflicht, Angebote anzunehmen und nicht angenommene Angebote zu finanzieren.

Wenn die Allgemeinheit für die Finanzierung dieses Angebotes zuständig sein soll, bedarf es der Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen.


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Seltsam, dass die Aussage "Unser Angebot hat seinen Preis" gar nicht wortwörtlich im Interview auftaucht. Das Schlimme dabei jedoch ist, dass man sich dabei an den Film "Der Pate" erinnert fühlt, bei dem sinngemäß noch der Zusatz hinzukam "...das Sie nicht ablehnen können". Erschreckende Parallelen, hm?

Zitat
... Diese Vielfalt rechnet sich für kommerzielle Anbieter nicht, bei einer reinen Marktlösung würde all das verschwinden. Ein solches Angebot hat aber seinen Preis.
Also weil Kika und Co. als rein werbefinanziertes Programm sich auf keinen privaten Sender rechnen würde, muss es fast jeder bezahlen? Warum rechnet sich denn so ein Sendeschema nicht? Zu wenig Zuschauer und damit auch zu wenig gewinnbringende Werbung? Das klingt ja fast so als würde uns hier in Deutschland irgendwas essentielles verloren gehen, wenn es kein Kika gäbe. Man stelle sich nur die Horden an Eltern vor, die ihre Kinder nicht mehr durch ihren Fernseher erziehen könnten ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2018, 15:13 von Bürger«

c

cleverle2009

Hamburger Abendblatt, 16.03.2018
"Unser Angebot hat seinen Preis"
Interview mit U.Wilhelm von (?)

Dessen Angebot nutze ich schon seit vielen Jahren nicht und auch nicht das Angebot seines Vorgängers. Da ohne TV-Gerät, lebe ich mit täglich ca. 3 Stunden mehr nicht vergeudeter Zeit bezogen auf die Schafherde.
Allerdings zahle ich dafür auch nicht den geforderten Preis für das nutzlose Gewäsch.
Hatte allerdings zur Folge - einen intensiven Schriftwechsel mit Staatsanwaltschaft, Amtsgerichtsdirektor, Landgerichtspräsidentin, Gerichtsvollzieher, Justizminister, Innenminister, Landtagsamt, Intendant des Rundfunks und der Kommune - zu führen. Ich hoffe ich habe alle Gesetzesbrecher, mit denen ich es seit 2013 zu tun habe, hier aufgeführt.
Werrtvolle Lebenszeit hat mich das gekostet.
Aber ich zahle auch heute noch nicht. Ich warte immer noch darauf, bis die wen z.B. mit einer Knarre losschicken?


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s
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ARD-Vorsitzender hält Erhöhung des Rundfunkbeitrags für „zwingend notwendig“
Epoch Times16. March 2018 Aktualisiert: 16. März 2018 7:31

"Wenn der Rundfunkbeitrag bei monatlich 17,50 Euro bleibt, müssen ARD, ZDF und Deutschlandradio tief in die Programme einschneiden," meint der ARD-Vorsitzende UIrich Wilhelm und will den Beitrag erhöhen.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Herr W. und seine Spießgesellen in den Führungsetagen der ÖR-Sender tingeln durch die Zeitungsredaktionen um mit einer Desinformationskampagne die Bevölkerung und vor allem die Politik weichzukochen, den Sendern mehr Geld zukommen zu lassen. Dabei vermitteln Wilhelm und die übrigen Intendanten den Eindruck, als hätten die ÖR-Sender seit 2009 weniger Geld eingenommen. Das Gegenteil ist der Fall. Mit der Einführung des sogn. Rundfunkbeitrags sind die Einnahmen nämlich kräftig gestiegen. Dies zeigt u. a. die folgende Grafik:


Quelle: https://infographic.statista.com/normal/infografik_2284_einnahmen_der_oeffentlich_rechtlichen_sender_durch_den_rundfunkbeitrag_n.jpg

Demgegenüber tut die ARD so, als wäre dies ganz anders.

Quelle: http://www.ard.de/static/intern/pics/transparenz2017/grafik1.svg

Bitte beachten, dass das oberste Bild die Gesamteinnahmen aus den "Beiträgen" umfasst, das untere die Ausgaben der ARD-Sender. Nicht erfasst sind die Werbe-und sonstigen Einnahmen der Sender.

Nun mag es sein, dass die seitens der KEF genehmigten Ausgaben nur moderat gestiegen sind. Allerdings hat der ÖR-Rundfunk binnen 4 Jahren fast 2 Miliarden Euro zusätzlich eingenommen, trotz der leichten Absenkung 2015. Davon durften die Sender einen Teil sofort verfrühstücken, gut 1,5 Milliarden Euro liegen weiterhin auf der hohen Kante. Diese Rücklagen fließen den Sendern nach und nach zu, da die Politik sich weigert, dieses Geld an die "Beitragszahler" zurückzuzahlen. Die Überzahlung ist verfassungswidrig, da den Anstalten nur eine angemessene Finanzierung zusteht, jedoch keine Überfinanzierung. Nach aktuellen Schätzungen der KEF werden die Rücklagen bis 2020 um mehr als 500 Millionen Euro anwachsen. Würde man diese bei gleichbleibenden "Beitragseinnahmen" ab 2021 über einen Zeitraum von 10 Jahren abschmelzen, so könnten die Sender jedes Jahr ca. 250 Millionen mehr ausgeben als derzeit. Bezogen auf die ARD läge der Anteil bei ca. 175 Mio Euro jährlich. Auf der Basis der in obiger Abbildung angegebenen Beträge für die ARD-Sender wäre das ein Zuwachs, der das 2,5-fache der Differenz zwischen 2016 und 2012 beträgt.

Wie weit die Sender mit ihren Aussagen regelmäßig von der Realität entfernt sind, wie sehr von Alarmismus geprägt, mag ein Zitat aus dem 18. Bericht der KEF belegen:

Zitat
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben für die Periode 2013-2016 einen ungedeckten Finanzbedarf von insgesamt 1.436,3 Mio. € angemeldet.
Quelle: 18. Bericht der KEF S. 15

Diese Deckungslücke hätte sich bei einer "Beitragshöhe" von 17.98 Euro ergeben. Nun wurde bekanntlich der "Beitrag" mit Wirkung zum 01.04.2015 auf 17,50 Euro gesenkt. Dennoch betrug der Überschuss im Zeitraum 2013-2016 fast 2 Milliarden Euro. D. h. es ergibt sich eine Differenz zwischen den Aussagen der Sender und den tatsächlichen Einnahmen von etwa 3,4 Milliarden Euro. Bzw. eine mehr als 10%ige Abweichung. Es gibt keinen Grund anzunehmen, die Intendanten würden bei ihren Behauptungen zur Situation heute weniger alarmistisch, realistisch und ehrlich vorgehen. Kurz: die "Prognosen" der Intendanten sind das Papier nicht wert, auf das sie von sehr vielen Zeitungen leider immer noch gedruckt werden.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2018, 15:17 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 886
D. h. es ergibt sich eine Differenz zwischen den Aussagen der Sender und den tatsächlichen Einnahmen von etwa 3,4 Milliarden Euro. Bzw. eine mehr als 10%ige Abweichung. Es gibt keinen Grund anzunehmen, die Intendanten würden bei ihren Behauptungen zur Situation heute weniger alarmistisch, realistisch und ehrlich vorgehen. Kurz: die "Prognosen" der Intendanten sind das Papier nicht wert, auf das sie von sehr vielen Zeitungen leider immer noch gedruckt werden.
Und genau das halte ich ganz ernsthaft für Betrug:
Zitat aus dem Strafgesetzbuch:
Zitat
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
Bis auf den 5. Punkt sind sogar alle strafverschärfenden Möglichkeiten ausgeschöpft. Das muss ein normaler Betrüger erstmal schaffen!


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

c

cleverle2009

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen
...
Zur Verfolgung all dieser aufgezählten Strafdaten benötigt man einen Staatsanwalt mit ... in der Hose. In Bayern hat bereits der Rechtsanwalt Dr. iur. h.c. Gerhard Strate im Verfahren Fall Molath süffisant angemerkt, es sei ja grundsätzlich gut, wenn Staatsanwälte und Richter ihre Tätigkeitsfelder wechseln.
Ich hingegen sehe da in Bayern eine große Gefahr darin. Der Staatsanwalt ist froh, Richter zu sein, denn dann kann er folgenlos Rechtsbeugung begehen.


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Zitat
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
[...]
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter [...]
4. seine Befugnise oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder [...]
Bis auf den 5. Punkt sind sogar alle strafverschärfenden Möglichkeiten ausgeschöpft. [...]

Warum sollte StGB § 263 (3) 4. in diesem Fall eine Anwendung finden können?

(Intendant = Amtsträger?)


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P
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"mit ..... in der Hose"  sag es doch Eiern, es ist doch bald Ostern

@
drone
Zitat
Warum sollte StGB § 263 (3) 4. in diesem Fall eine Anwendung finden können?
Zitat
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder [...]

PersonX würde das wohl anders trennen

A
seine Befugnisse

oder
B
seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger

somit
"... seine Befugnisse mißbraucht ..."
oder
"... seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht ..."

natürlich könnte man es auch anders machen

 ???
"... seine Befugnisse als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht ..."

Aber so würde das wohl nicht gemacht werden, weil Befugnisse kann eine Person auch als nicht Amtsträger haben.
Im Fall "kein Amtsträger", müssen die relevanten Befugnisse halt ermittelt werden, um zu prüfen, ob diese missbraucht wurden.

Siehe auch
Zitat
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter


Dieser Satz 2 vor der Aufzählung zeigt an dass das Beispiele für schwere Fälle sind, aber schwere Fälle nicht zwingend genauso sein müssen. -> Also ist der Beurteilungsspielraum eröffnet.


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d

denyit

Warum sollte es sich hier um eine Straftat handeln? Es fehlt ja schon am Zugriff auf das Vermögen des "Beitragszahlers". Wie willst du den Vorsatz in Bezug auf welche Zueignung nachweisen? Zudem wird die Höhe des Beitrags durch die KEF ermittelt und der Beitrag selbst durch die Parlamente beschlossen. Ich bin auch unzufrieden mit der Situation, kann auch verstehen, wenn man sich mal Luft machen möchte, das ist aber extrem weit hergeholt.

Allerdings liegt ein Interessenkonflikt vor: Der örR soll neutral und sachlich berichten. Liegt es aber im Interesse des örR (bzw. seiner MA und Vertreter) seine Aufgaben und Finanzierung zu straffen/kürzen oder gar sich selbst abzuschaffen? Selbst falls es unabhängige Gremien gibt (KEF, Parlament), wirkt auf diese auch die Berichterstattung des örR, dessen Neutralität zu diesem Thema imho angezweifelt werden darf.


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P
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Zitat
Warum sollte es sich hier um eine Straftat handeln?

Weil es hier im Anfang um die Täuschung der KEF geht.
 
Grob gesagt:
 
Es wird ein zu großer Bedarf vorgetäuscht. -> Vorsatz
 
Es wird ein Bedarf an die KEF gemeldet, welcher zu groß ist. -> Vorsatz
 
Die KEF ist gar nicht in der Lage, das vollständig zu prüfen, also streicht diese irgendwas weg. -> Aber immer noch zu wenig, weil der Bedarf größer gemeldet wurde als das, was die KEF gewöhnlich wegstreicht. -> Prüfung versagt, weil Auftrag nicht geregelt ist und eine Abgrenzung gegen einen nicht definierten Auftrag schlicht nicht möglich ist. Prüfung auf Notwendigkeit zur Grundversorgung nicht möglich, wegen fehlender Definition, was Grundversorgung sei. -> Parlament hat Grundversorgung nicht definiert -> Vorsatz.
 
KEF schlägt Höhe X vor und Parlament weicht vom Vorschlag X ab und setzt Y > X an. Die Parlamentarier werden getäuscht durch Pressemeldungen, dass ein großer Bedarf besteht und prüfen nichts mehr selbst, sondern folgen blind Vorschlägen Ihrer internen Kommission.
 
Das führt dazu:
 -->
Im Vorfeld gemeldeter Bedarf in zu großer Höhe führt zu hohen Beitrag Y. -> Alle in der Kette sind beteiligt und handeln als Bande.
 
Die Bande der rundfunk-politischen Kaste.


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4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder [...]
Wäre das dann, syntaktisch aussagekräftiger, nicht etwa so...
Zitat
4. seine Befugnisse, oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger, mißbraucht oder [...]
...zu formulieren gewesen (im Sinne der Aufzählung)? ;-) :-)

(Vielleicht kann das ja jemand, der in Deutsch besser aufgepasst hat als ich, 'mal genauer durchleuchten...)


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Wird ein Gesetz so geschrieben, führt das dazu, dass es sich wahlweise wie ein Schwamm oder Kaugummi verhalten kann.


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d

denyit

@Mods: Könnt ihr einen separaten Thread aufmachen? Es besteht wohl Diskussionsbedarf.


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