Die "gemeinsame Stelle" ist seitens des Gesetzgebers als Teil der LRA definiert, ist damit kein eigenständiger Betrieb; wenn die LRA eine Behörde wäre, hätte sie auf Grund ihres in den Staatsverträgen fixierten Aufgabenspektrums und der damit einhergehenden Markttätigkeiten dennoch keine hoheitlichen Befugnisse, ist ihr doch die Veranstaltung von Rundfunk nicht vorbehalten. Für die "gemeinsame Stelle" kann nichts anderes gelten, als für die LRA selbst.
Die LRA haben durch Gründung privatrechtlicher Strukturen zwar Unternehmen bspw. für die Produktion ihrer Sendungen geschaffen, doch schon das von der LRA evtl. nur noch vorgenommene Senden eines Filmes, bspw, ist nichts hoheitlich, weil nicht der LRA eigentümlich vorbehalten; dieses dürfen nämlich auch andere LRA, das ZDF und alle Privatsender.
Und, übrigens; was bitte ist an der Bezeichnung "gemeinsame Stelle" normenklar?
Derzeit bin ich dabei, Überlegungen anzustellen, wie sich das mit der GEZ verhält.
Es ist undurchsichtig und das wohl bewusst oder weil es bislang Niemanden interessierte?
Teil der LRA? Ja welcher und was ist Teil der LRA. Soweit mir bekannt, halten die LRAs Anteile je nach Nutzerzahl an der GEZ. (Hört sich an wie Aktiengesellschaft.)
Die LRAs können m.E. die GEZ gar nicht ins Leben gerufen haben, da die LRA nur das Recht der Selbstverwaltung hat und das im hoheitlichen Bereich des jeweiligen Landes und nicht darüber hinaus.
Die Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug ist m.E. die Arbeitsgrundlage für die GEZ. Die GEZ hat die Tätigkeit der Bundespost übernommen. Diese bestand im Geld einsammeln. Wer da gemahnt hat usw. ist mir nicht bekannt.
https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdfMir ist da noch nicht klar, ob die LRAs dazu befugt sind, darüber zu befinden über den Beitragseinzug oder eher die 16 Länder, der Gesetzgeber, selbst?
Es kann m.E. doch nicht der Intendant einer 4-Länder Anstalt im Namen der 4 Länder, denen das ausschließliche Recht, Rundfunk zu veranstalten, zusteht, befinden??
In der Verwaltungsvereinbarung werden der GEZ Handlungen vorgeschrieben, die die Rechtsföhigkeit voraussetzen. Das ist grob rechtswidrig.
Durch den Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio erheben die Rundfunkanstalten
entsprechend den gesetzlichen Regelungen im eigenen Namen und für
eigene Rechnung den Rundfunkbeitrag, ...
Mir ist nicht klar, wie das gehen soll? Es geht hierbei ums Erheben. Die LRA hat Geld zu bekommen und das soll der BS erheben?
@marga,
Das finde ich echt stark.
So, wie ich es kenne, wird prinzipiell auf das Vorgebrachte nicht eingegangen oder schlichtweg abgewiegelt. Im Forum ist das überall nachzulesen.
Der Grund ist der, dass man die eigenen Fehler, die der Macher, zugestehen müsste. Und wem ist das hiesige Gericht unterstellt? Man müsste seinem Dienstherren in die Suppe spucken. Also, ich würde das auch nicht machen.
@drboe,
Bis Ende 2012 war die Welt soweit in Ordnung.
Ab 2013 eben nicht mehr. Die Frage ist: Warum?
Mein I-Net-Provider bietet mir einen Vertrag an. Ich habe 2 Möglichkeiten, mehr nicht.